Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- 2 (30.5.1929)
- Date
- 1929-05-30
- Page
- Seite 38 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3980048-10021618-10021587--445-3980453- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 38 — allerdings der Meinung, daß di« Bedenken allzu stark sind, um für die Borlag« stimmen zu können. War im allgemeinen für den Entwurf anzuführen ist, haben schon mein« Vorredner ausgeführt. Gerade die Bedenken gegen di« mangels Demokratie des zu schaffenden ReichSverbandes sind von erheblicher Bedeutung, mit Recht ist auch auf die finanziellen Lasten hingewiesen worden; bezüglich der Demokratie ist «S allerdings ein« eigen« Sache. Sie ist auch in unserem Kreise häufig zu einem bloßen Schlagwort geworden, dar man da anführt, wo «S einem paßt. Der Beschluß über di« Derlängerung der Legislaturperiode ist vom demokratischen Standpunkt kaum vertretbar. Die großen Parteien, di« dafür stimmten, haben gesagt, da verzichten wir hier einmal auf unser« demokratisch« Einstellung in einem Punkt, weil praktisch« Bedenken überwiegen. Man kann nicht sagen, die Demokratie verlang« in allen Fällen Urwahstn. Arwahlen sind «in« Frag« d«S Ermessens. ES scheint mir «in« große Belastung, wenn wir neben den vielen anderen Wahlen auch noch Wahlen zum Reichsverband haben sollen. Di« ideal« Lösung wäre der Reichsverband ohne Landesverbände; aber das ist praktisch «ine Unmöglichkeit auch aus staatsrechtlichen Gründen. Das Recht der Bildung von Kultusgemeinschaften ist im wesentlichen Landessache. Wir können unS da nicht über di« Grundsätze der Reichsverfassung und der Landesverfassungen hinwegsetzen. Di« Landesverbände haben eben chr« eigen« Funktion. Wir haben, den Wunsch, daß der Tag nicht.fern fei, wo sie durch «in« Reichsorganisation abgelöst werden, im Augenblick aber wäre das «in« Unmöglichkeit. Darum müssen wir unS mit der Tatsache abfinden, daß di« Landesverbände bestehen. Wenn «S aber fo ist, dann muß man i« Rahmen des möglichen versuchen, im Wege der Verständigung mit den Landesverbänden zu einem Ergebnis zu gelangen. Ich muß betauen, daß ttider dieses DerständigungSergsbnis, wie es uns in dem Entwurf vorliegt, in vielen Punkten wenig befriedigend ist. Ein charakteristischer Zug: Der D. I. G-B. hat gewiß sein« außer« ibentlichen Verdienste, und seine geschichtlich« Bedeutung wird niemand bestreiten; aber ob «S richtig ist, daß zu seiner Verewigung dadurch beigetragen wird, daß er in die ReichStaguug und in den Rat hineinkommt? Ich glaub«, das ist «in zeitlich überwundener Standpunkt trotz unserer Achtung für di« Persönlichkeiten, di« sich seinen Aufgaben gewidmet haben. (Präsident Stern bittet um Ruh« im Saale.) Ich möchte auf einig« Punkt« Hinweisen, di« besonders unklar erscheinen. Ink § 5 haben Sie «kn« Bestimmung darüber, wenn sich neu« Landesverbände melden, daß ihr« Aufnahme zu erfolgen hat. Ich vermiss« jede Angabe darüber, wer über di« Aufnahme zu bestimmen hat, ob der Rat oder di« Reichstagung oder wer sonst. Nach dem ß 22 ist es möglich, daß der Beschluß der Mitglieder einer religiösen Richtung zustande kommt, der nach außen als solcher zu bezeichnen ist. DaS scheint mir rechtlich «in Unding zu sein. Die Mitglieder einer religiösen Richtung können nicht «inen Beschluß der Reichsorganisation fassen, sie sind nicht «in Organ des Reichsverbandes. Das kann «in Ausschuß sein, aber di« Mitglieder einer religiösen Richtung bedeuten kein Grenium. Welche Tragweite sollt« «in solcher Beschluß haben? Ja diesem Zusammenhang möchte ich darauf Hinweisen, daß wir es sehr bedauern, daß der Entwurf von unserem Standpunkt aus wesentlich« Verschlechterungen gegenüber dem früheren Entwurf enthält, daß nämlich die Anerkennung der verschiedenen religiösen Richtungen in dem neuen Entwurf unzureichend verankert ist. Wir sind überzeugt, daß gerade die Trennung in religiösen Fragen «in« wesentlich« Basis für den Frieden in den einzelnen Organisationen uns im Reichsverband« sein wird. Aus diesem Grund« ist auch di« Resolution der Liberalen Fraktion bezüglich d«S § 28 für uns schlechchin unannehmbar, und wir müssen mit dem grössten Bedenken der Entwicklung «ntgegensehen, wenn di« Abstimmung daS Ergebnis haben sollt«, daß diese Resolution von der Mehrheit beschlossen wird. Ich möchte mich abschließend noch mit einige» Worten zur Frag« der Verfassungsänderung äußern, weil der Borredner darauf Wer« gelegt hat. Ich glaube, daß sein« Ausführungen nicht überzeugend sind, schon deshalb nicht, well das, well er vorträgt, nur Möglichkeiten eröffnet, daß nämlich aus dem Anschluß an den Reichsverband di« Beschlüsse sich ergeben können, welch« unS zu Verfassungsänderungen bei unserem Landesverband führe» müßten. ES liegt doch so, daß wir uns zwar vertraglich festlegen, daß es aber, immer noch unserem Ermeffen überlass«! bleibt, ob wir di« Verfassungsänderungen beschließen. Ein Analogon: Haben denn di« Gemeinden, die dem Land^verband beigetreten sind, und dadurch besonder« Lasten übernommen haben, dies« Beschlüsse als Verfassungsänderung angesehen? DaS ist nicht auzunehmen. — Es müßt« von allen Seiten abgelehnt werden, die Frag« der Bersaffungsänderung als ein« polttifch« Frag« an zu sehen, bei der die Stellungnahme zum Entwurf selbst Bedeutung hat. Es handelt sich um «in« rein rechtlich« Frag«, und sie ist unzweifelhaft zu vernein«. Ich bin am Schluß. Es kann nicht mein« Aufgabe sein, zu alle» den Punkten Stellung zu nehmen, die gestreift worden find. Es beftiedigt unS nicht, daß daS Werk, das hier begonnen wird, in dem DerfasfungSentwurf einen kleinlich erklügelten Ausdruck ohne große gedanklich« Basis und ohne «inen staatSmännifchen Zug gefunden hat; aber wir können in unserer Mehrhell nicht verkennen, daß es doch «in« groß« ideal« Leistung ist, di« vollbracht werden soll, «ich diese groß« ideal« Leistung möchte di« Mehrhell meiner Freund« nicht gefährden. LS ist leicht gesagt: Wenn wir diesen Entwurf ablehnen, werden wir in «inem oder zwei Jahren «inen besseren haben? Keiner kann dafür «in« Garantie geben. Wenn wir einmal die Stund« versäumen, di« die Möglichkell gegeben hat, kann sie auch für Jahre und Jahrzehnt« versäumt sein. Dies« Berantwor» tung will die Mehrhell meiner Freunde nicht übernehmen. Trotz aller Mängel, trotz aller Bedenken werden wir in unserer Mehrhell den Entwurf unterstützen. (Lebhafter Beifall.) Abg. Dr. Weiß«: Ich Hab« im Namen der Mittelpartei folgend« Erklärung abzugeben: Die religiös« Mittelpartei hält die Schaffung einer öffentlichrechtlichen Organisation des deutschen Judentums, die dessen ideellen und praktischen Bedürfnissen entspricht, für «in« dringend« Notwendigkell. Sie hat unter diesem Gesichtspunkt den dem Derbandstag vorgelegten DerfasfungSentwurf «ingchend geprüft und ist dabei zu dem folgenden Ergebnis gelangt: Nach der berells vor längerer Zeit von dem Reichsministerium d«S Innern kundgegebenen Auffassung, der sich in jüngster Zeit, wie sich auS der dem Derbandstag vorliegenden Mitteilung über den Stand der Genehmigung deS Landesverbandes ergibt, auch di« preußisch« StaatSregierung angeschlossen hat, ist als Religionsgesell schaff im Sinne des Artikel 137 der Reichsverfassung nur di« örtlich« Synagog engemeind«, nicht aber auch «in Verband von solchen anzusehen. Da nach Artllel 137 ein Verband öffenllichen Rechtenur zustande kommt, wenn sich öffentlich-rechtliche ReligionSgestllschasten zusammenschließen, ein Verband von solchen aber als «ine derarttg« Religionsgesellschaft nicht anzusehen ist, so würde ein auf Grund der vorliegenden Verfassung gebildeter Reichsverband «in« Körperschaft öffentlichen Rechtes nicht sein, auch nicht werden können. Dieser Mangel würde auch in Zukunft nicht behoben werden können, da die Organ« des Landesverbandes irgendwelchen Einfluß darauf nicht haben. Eines der ernstesten Bedenken, daS gegen «inen Reichsverband mit Urwahlen erhoben worden ist, geht dahin, daß das deutsch« Judentum nicht dreimal durch Wahlen aufgewühlt werden darf, durch Wahlen zur Gemeind«, zum Landesverband und zum Reichs» verband. Auf der Gründungstagung des Landesverbandes ist deshalb in Aussicht genommen worden, di« Wahlen zum Reichsverband und zum Landesverband nach einem übereinstimmenden Wahlrecht zu gestatten, um es zu ermöglichen, die Wahlen für beide Verbände gleichzeittg vornehmen zu lassen. Der vorliegend« Entwurf steht nicht nur «in von dem Wahlrecht des Landesverband«- abweichendes Wahttecht vor, sondern verschieden« Wahlperioden« Für den Reichsverband soll auf 8, für den Landesverband auf 4 Jahr« gewähtt werden. Dadurch ergibt sich in der Tat di« Notwendigkeit, di« Wähler dreimal zur Wahlurne zu rufen, was nach den Erfahrungen der letzten Jahr« zu einer dauernden Auspeitschung der Leidenschaften und Beunruhigung der Gemeinden führen müßt«, die nicht verantwortet werden kann. 3. Rach dem vorliegenden DerfasfungSentwurf sollen aus dem Rat des Landesverbandes die Vertreter in den Rat des ReichSverbandeS entsandt werden. Nun werden die Mitglieder für den Rat d«S Reichsverbandes auf 6 Jahr«, di« deS Landesverbandes auf nur 4 Jahr« bestellt, im 5. und 6. Jahre würden di« Vertreter' d«S LandeSverbandeS somll in der Lust schweben und gar nicht mehr Vertreter d«S LandeSverbandeS sein, da die Dauer beider Mandat« sich nicht deckt. Ein« derartige Regelung muß als unmöglich erscheinen. Im HaushaltSauSschuß und auch bei den Plenarberatungen deS heutigen DerbaudStageS ist wie bei ftüheren Gelegenheiteck darüber Klag« geführt worden, daß wir an einer Ueberorganlfation leiden und di« Forderung erhoben worden, daß di« einzelnen Gremien verkleinert werden müsst». Nun sieht gegenüber einer Mitgliederzahl von 35 im Rat des preußischen LandeSverbandeS der vorliegend« Verfasfungsentwurf al» Exekutivkörperfchast für das Reich «tue» Rat vor, der annähernd 70 Mllglieder zählen soll. Wird' verlang^ daß der preußisch« Rat von 35 Mllglieder» verkleinert werde» muß, um arbeitsfähiger zu werden, sv stellt «in Rat für de» RedhSverband von annähernd 70 Mitgliedern ein völliges Anding dar.