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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-05-30 · 2 (30.5.1929) · p. Seite 27

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
2 (30.5.1929)
Date
1929-05-30
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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daß ihr« Anträge d«m Aste zur Berücksichtigung b«i den Verfassung», ünderungen überwiesen Werdens Abg. Dr. Kollenscher: Wir bitten zunächst um eine grundsätzliche Abstimmung und werden gegebenenfalls auch der Ueberwetfung zustimmen. Präsident Stern.- Dann werden wir <» mit dem liberalen Antrag ebenso machen. Zunächst kommt die Vorlage des Rats betr. di« Verlängerung der Legislaturperiode zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, welch« dafür stad, sich von ihren Plätzen zu erheben. Das scheint mir, ohne zu zählen, mehr alS die Aoeidrittelmehrheit zu fein. DaS Büro hat keinen Zweifel darüber. Damit ist dieser Anttag angenommen. ES folgt der Anttag der Volkspartei bezüglich der Herabsetzung d«S Wahlalters auf das 20. Lebensjahr. Er lautet: „Um die Wahlaltersbestimmungen der DerbandSverfassung denen deS allgemeinen Wahlrechts in Reich, Ländern und Kommunen anzugleichen, werden in Artikel 11 der DerbandSverfassung statt des Wortes „volljährigen" die Wort« „20 Jahr« alten" gesetzt" Mein« Damen und HerrenI Es kann zweifelhaft sein, ob dieser Antrag, der gestern «tngegangen ist, zu seiner Behanblung nicht der Bestimmung der Dringlichkeit bedarf. Ich frag« daher zunächst, ob di« Dringlichkeit beschlossen wird. Ich hör« keinen Widerspruch, die Dringlichkett ist beschlossen. (Zurufe und Widerspruch.) Dann muß ich ftagen: Wer ist für Dringlichkeit? Das ist nicht die erforderliche Mehrhett. DaS bedeutet also, daß di« Dringlichkeit nur über den Antrag abgelehnt ist, heut« di« Verfassungsänderung zu beschließen. LS präjudiziert nicht den Antrag an sich und auch nicht den Wunsch, chn dem Rat alS Material zu überweisen. Abg. R^A. H o r o v i h: Wir sind bei der Abstimmung über di« Dringlichkeit im Irrtum gewesen. Wir sind nicht dagegen und auch nicht dagegen, daß man das Wahlatter auf 20 Jahr« heraibsetzt. Wir haben nur die Frag« des Herrn Präsidenten nicht verstanden. Präsident Stern: Wegen des Mißverständnisses bitte ich nochmals abzustimmen. — Auch jetzt scheint mir nicht di« notwendig« Zweidrittel-Mehrheit für di« Dringlichkeit vorhanden zu sein. Damit ist der Anttag nur gefallen, soweit er heut« di« Verfassungsänderungen bettifft. Ratsmitglied vr. Klee: E» wird hier angeregt, daß man bei der Frag« nach der Dringlichkeit vielleicht doch feststellen sollt«, wer sich der Abstimmung enthält. Zuruf: ES ist beschlossen worden, die Legislaturperiode zu ver- -längern. Infolgedessen haben wtt Zeit, auf dem nächsten Verbandslag über diesen Anttag zu beschließen. Präsident Stern: Ich frage nun nochmals, wer gegen die Dringlichkett ist. DaS ist zweifellos di« Mehrheit. Dann haben wtt üb«- di« Resolution abzustimmen. Für die ist keine Dringlichkett notwendig. Sie lautet: „Der'Rat wird aufgefordert, alsbald «in« Vorlage dahin vorzulegen, daß im Landesverband das Einkammer-Shstem durchgeführt wird: Legislative bei dem Verbandstag, Exekutiv« bet einem auS sieben biS elf Personen bestehenden Rat«, der von dem Derbandstag« aus seiner Mitte zu erwählen ist und dessen Derttauen zur Geschäftsführung nötig hat." Wer ist für den Anttag? Wer dagegen? DaS letzter« ist di« Mehrhett. Der Anttag ist abgelehnt. Jetzt kommt der genau ebenso gestellt« Anttag der Liberalen, rin« DerbandSverfasfungÄnderung vorzulegen, di« besonders unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts finanzieller Ersparnis die Zahl der Mitglieder des Verbandstages und d«S Rates ganz erheblich herabsetzt. Wird von der Liberalen Frattion Abstimmung gewünscht? DaS ist der Fall. Dann bitte ich, sich zu erheben, wer für den Anttag in dieser Formt ist. Dieser Antrag ist angenommen. Jetzt folgen dtt beiden volkspartellichen Anttäg« bezüglich des WahlalterS und des Einkammer-Gystem», di« dem Rat al» Material überwiesen werden sollen. Wer ist dafür? DaS ist die groß« Mehrhett. Di« Ueberweisung ist beschlossen. Abg. R.-A. H o r o v i tz: Ich möchte gleichfalls noch «inen Antrag vorlegen, den Rat aufzufordern, «in« Gesamtrevision der Derfassung vorzuberetten. Denn wenn dies« beiden Anttäg« lediglich berücksichtigt werden, wo nur zwei ZwetfelSftagen behandelt werden, würde das ungenügend sein, well di« Mehrhett wohl auf de« Standpunkt steht, dlch.auch andere Gesichtspunkt« bei der DerfassungSresiorm zu berücksichtigen find. Abg. Dr. BreSlauer: Ich darf Sie daran erinnern, daß wtt diesen Anttag Horovitz schon im vorigen Jahr« angenommen haben, so daß wtt den Rat nicht mtt einem Aufträge zum zweiten Mal beauftragen können. Wtt wollten mit unseren zwei Anträgen nur zum Ausdruck bringen, daß dasjenige, was wtt für besonder« dringlich halten, alsbald angenommen wird- Di« anderen Wünsch« bestehen natürlich Wetter. Abg. R^A. Horovitz; AuS pädagogischen Gründen wäre ich nicht gegen «ine Wiederholung auch deallgemeinen Beschlüsse«. (Hetterkett.) Präsident Stern: AuS dem stenographischen Protokoll wird der Rat dtt pädagogischen Gründe schon entnehmen. (Hetterkett.) Damtt ist der Punkt Verfassungsänderungen erledigt. Wtt kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 9. Mitteilung d«S RatS über den Stand der Genehmigung d«S Landesverbandes. ES liegt folgend« ausführliche Erklärung de» Rate« vor: „Die formeltt Anerkennung d«S Landesverbandes durch di« StaatSregttrung steht zur Zett immer noch au». Wiewohl auf der Sründungstagung am W. Juni 1922 der Vertreter de« Preußischen Ministeriums für Wisstnschaft, Kunst und VollSbildung dtt Erklärung abgegeben hatte, daß, da seiner persönlichem Ansicht nach dtt Verfassung des Landesverbandes jedensallS zu erheblichen Schwierigkeiten keinen Anlaß gebe, mtt der Möglichkeit gerechnet werden könne, daß noch vor IahreSend« dtt Anerkennung de« Landesverbandes von der StaatSregttrung ausgesprochen sein würde, hat di« Angettgenhett biS zum heuttgen Tag« ihr« Erledigung nicht gefunden. Zunächst ergaben sich MeinungSverschiedenhetten zwischen dem Reich und Preußen über di« AuSttgung d«S Art. 137 der R^D., die einer Stellungnahme der Preußischen Staatsregierung zu der GenehmigungSfrage hinderlich waren. Dann kamen dtt VerfaffungSgefetze für dtt «vangelifch« und katholisch« Kttch«, die erst verabschiedet werden sollten, bevor man zur Frag« der Anerkennung d«S Landesverbandes Stellung nahm. Dann blieb di« Angettgenhett lttgen, well man sie mit der allgemeinen Revision der preußischen Iudengesetzgebung verquickt«. Man ging hierbei davon auS, daß di« Anerkennung d«S Landesverband«« nur im Weg« der Gesetzgebung erfolgen könne. Im Verlauf der wiederhollen mündlichen Verhandlungen über die Frag« ergab sich nun «in« Aenderung d«S Standpunktes d«S Ministeriums. Man gewann di« Ueberzeugung, daß es eines gesetzlichen Aktes für di« Anerkennung des Landesverbandes nicht bedürfe, daß st« vttlmehr durch «inen DerwaltungSakt ausgesprochen werden könne. Wiederholt wurde die Erledigung der Angelegenhett auf diesem Weg« von dem Ministerium in baldige Aussicht gestellt unter Hinweis darauf, daß sachlich« Schwttrigketten nicht bestehen.. In jüngster Zeit ist auch in dttser Stellungnahme «in Wandel «ingetteten. Verhandlungen mit den übrigen beteiligten Ministerien, insbesondere mit dem Finanzministerium, haben Bedenken ergeben und in einer Besprechung, di« vor kurzem auf Wunsch d«S Ministeriums mit diestm stattgefunden hat, hat der Herr Sachbearbeiter uns davon Kenntnis gegeben, daß nach dem bisherigen Stande der Beratungen innerhalb der StaatSregttrung von der letzteren «in« Abänderung der Verfassung d«S Landesverbandes in einer Reihe von Punkten al« Voraussetzung für die Anerkennung d«S LandeSverbandeS gefordert werden müßt«. Ein« förmlich« Festlegung dttser Forderungen ist nicht erfolgt, doch sind sie unS mündlich mttgeteitt worden. In der Hauptfach« handelt «S sich um die folgen, den Punkt«: 1. Di« Bestimmung des Art. 1 Abs. 1: „Der Preußisch« Landesverband jüdischer Gemeinden ist «ine ReligttnSgestllschaft" ist zu streichen, da nach der gegenwärttgen Auffassung der StaatSregttrung alS Religionsg«feilfchast nur dtt örtlichen Organisationen anzusehen seien. 2. In Art. S Abs. 4. lit. a und Abs. 3 soll der Hinweis auf dtt Staatsbeihilfen gestrichen werden. 3. In Art. 5 Abs. 1 ltt. d soll der Satz: „Uebersttigt dttser Satz dtt Höhe von XU<H», so bedarf der Beschluß im Ratt (Art. 21) und im DerbandStagp (Art. 10) einer Mehrheit von ’/* der Anwesenden" gestrichen werden. ». Art. S Abf. 2: „Sowett Gemeinden ihre Steuern nicht als einen Prozentsatz der Reichseinkommensteuer, sondern nach einem anderen Verfahren erheben, bttibt di« Feststellung des an den Verband zu leifteuden Prozentsatz«» nach Höhe und Berechnungsart einem besonderen nach Anhörung der beteiligten Gemeinden zu fassenden VerbandSbeschluß, Vorbehalten" soll gestrichen werden. 5. Für das Wahlrecht soll deutsche» Indigenat verlangt werden. Im Lauf« der Verhandlungen ist diese Forderung dahin eingeschränkt worden, daß sie nur für dtt Wählbarkett in den 4tat aufrechter galten tourbt 6. E» sollen bestimmt« staatliche AussichtSbefugnisse» so da» Erfordernis staatlicher Genehmigung für Umlagebeschlüss«, für dtt Aufnahme von Anleihen, für dtt Veräußerung von kultur»

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