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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-05-30 · 2 (30.5.1929) · p. Seite 15

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
2 (30.5.1929)
Date
1929-05-30
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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schritten werden dürfen, weil Restbeträge auS früheren Rechnung», sichren bei Beginn des neuen Rechnungsjahres n«ch nicht verausgabt ward«« sind, oder weil aus anderen Positionen Beträge «ingespart worden sind. Diese Forderung gilt nur für bi« Positionen, die unabhängig sind von den StaatSbeihilfen." Mein« Damen und Herren! Wir haben nicht verkannt, daß Situationen eintreten können, in denen der Rat genötigt ist, selbständig von den DerbandSbeschlüssen abweichend« Entschlüsse zu fassen. ES liegt in der Natur der Sach«, daß der VerbandStag, der ja nur einmal im Jahr« Zusammentritt, nicht immer gehört werben kann. ES besteht aber «in« doppelt« Möglichkeit, dann anders zu verfahren. Einmal haben wir «inen Ständigen Ausschuß, Mr den BerbandStag, wenn er nicht zusammen ist, vertritt; und ferner haben wir den tzauShaltSauSschuß. Der tzauShaltSauSschuß ist wesentlich besser in der Lage, Etatsfragen zu beurteilen, alS di« Mitglieder d«S Ständigen Ausschusses, die vielleicht hier nicht genügend kündig sind. Deshalb wurde die Meinung im Ausschuß laut, daß der tzauShaltSauSschuß mindestenzu unlerrtchten ist, wenn der Rat wesentliche Veränderungen an dem beschlossenen Etat vornehmen' will, tzier sind wir zu einer MeinungSverschiedenhett gegenüber den Vertretern d«S Rats gelangt, di« «in« Frag« der Verfassung ist. Der Rat hält diese Forderung nicht für erfüllbar, weil der tzauShaltSauSschuß nur während der Tagung d«S DerbandStageS in Funktion treten könne und außerhalb dieser Zeit nicht existier«. Wir find hingegen der Ansicht, daß der tzauShaltSauSschuß «in ständiger Ausschuß ist, und wenn die Satzung dienicht vorsieht, er durch Satzungsänderung die Stellung «ineständigen Ausschuss«- erhalten ssllt«. Wir glauben, daß di« Bedeutung de« tzauShaltSauSfchusseS groß genug ist, um ihm di« Stellung eine-ständigen Ausschusses zuzubMigen. Wir wünschen daher, daß er st« erlangt, und daß er in allen Fällen, in denen der Rat Ueberschreitungen de- Etatvornehmen will, gehört werden muß. Deshalb hat der tzauS» haltSauSschuß noch einen weiteren Antrag folgenden Inhaltangenommen: „Den Mitgliedern detzauShaltSauSschusfes ist mehrmals im . Lauf« d«S Jahres, möglichst in regelmäßigen Abständen, über die Einnahmen und Ausgaben, insbesondere etwaig« Abänderungen gegen den genehmigten Etat, Bericht zu «statten. Der tzauShaltSausschuß beantragt ferner, daß der HauShaltSauSschuß alS ständiger Ausschuß im Sinn« der Geschäftsordnung angesehen wird." Meine Damen und Herren! Wir haben weiter zu der Frag« Stellung genommen, di« bereitim Bericht des Herrn KareSki erörtert wurde, daß der Rat beabstchtkgt, eine Sammelanleihe aufzunehmen. In der Frag« der Sammelanleih« stnd wir grundsätzlich der Ansicht de- Vertreterdes FinanzdezernatS des Rate-, daß fl« nur den Zweck haben kann, finanziell kräftig« Instttutionen mtt Darlehen zu berücksichtigen, also nicht dazu bienen kann, leistungS» unfähigen Gemeinden daran- Beträge zu geben. Denn daerst« Erfordernis einer solchen Sammelanleih« ist, daß der Zinsendienst und die Kapitalsumm« gesichert sind. Sie haben vorhin von Herrn Kares ki gehört, daß die Sammelanleih« nicht vom Verband« selbst ausgenommen werden kann, weil der Verband kein« Korporation de» öffentlichen Rechts ist und auch kein eigenes Vermögen hat, da wir von freiwilligen Mitglied-beittägen abhängen. Die Sammelanleih« kann nur über die Berliner jüdisch« Gemeind« hereinkommen. Wenn diegeschieht, müssen wir undarüber klar sein, daß die Rückzahlung einer derarttgen Anleihe selbstverständlich unter affen Umständen gesichert sein muß, so daß kein Zweifel darüber bestehen kann, daß sie verzinst und zurückgezahlt wird. Aber wir befanden unS in einer Meinungsverschiedenheit mit dem Vertreter beS Rat-, weil wir nicht wünschen, daß die Scunmelanleihe nur dazu dienen soll, Gemeinden, di« genügend Sicherheit bieten. Bettäge daranzu geben, sondern wir wünschen, daß auch ander« Institutionen, die nach ihrer Struktur «in« Verzinsung und Rückzahlung gewährleisten, daran teilnehmen könnten. Wir haben ununter diesem Gesichtspunkt insbesondere mit zwei Anträgen befaßt, nämlich vom Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, der den sehr erhebsichen Bettag von 100 Oft) RM. verlangt und ferner mit dem Antrag, der «nS allen sehr am Herzen siegte der Errichtung der Tuberkulose» tzeilanstalt. Beide Forderungen könnten möglicherweise durch di« Sammelanleih« befriedigt werden. Wir haben st« einstweilen zurück» gestellt, um erst die Prüfung zu «rmögsichen, ob eS angängig sst, a«S der beabstchttgten Sammelanleih« di« für diese Zweck« er ßordersichen Bettäge aufzubringen. Roch «in grundsätzliche- Wort zur Sammelanleih«. Der' tzauShaltSauSschuß häll «S nicht für richttg, daß der Rat die Anleihe allein aufnimmt und ohne Zustimmung d«S DerbandStageS über di« Bettäge verfügt. Deshalb haben wtt folgenden Beschluß gefaßt: „Der tzauShaltSauSschuß d«S DerbandStageS hat dem Tätigkeitsbericht d«S Rates (Vorlage zu Punkt 2 der Tagesordnung) entnommen, daß «ine Sammelanleih« zur Deckung degroßen An» leihchedarfeS seiner Mitgliedsgemeinden ausgenommen werden soll. Der tzauShaftSauSschuß verwahrt sich gegen den Ratsbeschluß, nach dem daS Dezernentenkollegium zum Abschluß einer Anleihe biS zum Höchstbettag« von -einer Million Mark «rmächttgt wird, da dies« Sammelanleih« in da- Etat-recht de- DerbandStageS «ingreift. Er verlangt, daß über di« grundsätzlich« Frag« der Aufnahme einer Anleihe, deren «ventuell« Höhe und Zweckbestimmung «in PerbandSbeschluß herbeigeführt wird, und daß über di« Einzelheiten der Anleihe und ihrer Vergebung nur im Einvernehmen mtt den Mitgliedern de- HauShaUSauSschusseS bestimmt wird." Nach diesen Fragen mehr formaler Natur hat sich der tzaushallSamSschuß mtt den grundsätzlichen Fragen diese» Etats befaßt, tzier möchte ich «inen Punkt vorwegnehmen. Wtt haben außerordentlich bedauert, daß wtt nicht in der Lag« waren, all« Wünsch«, die an unS kamen, zu befriedigen, insbesondere nicht «in« Reih« wichttger WohlfahrtSauSgaben. Unser Etat war in der Tat derart angespannt, daß wir große Bettäge nicht herauswtttschasten konnten und nur in einem einzigen Punkt« in der Lag« waren, «inen größeren Bettag für eine vom Rat nicht berückstchttgt« AuSgab« zu bewilligen. ES handelt sich um die Frag« der Arbeiterkoloni«. Di« Arbeiterkolonie glaubten wtt unter allen Umständen in den Etat aufnehmen zu müssen. Wir hätten «S nicht vor dem Plenum verantworten können, auS finanzieller Beengtheit heraus nicht in der Lag« zu sein, auch nur «in« einig« der großen WohlfahrtSaufgaben, die un» alS Vorschlag« vorgelegt wurden, zu erfüllen. AlS wichttgste haben wtt btt Arbeiterkoloni« angesehen, bi« der produktiven Durchwandererfürsorg« und der Fürsorge für entlassen« Sttafgefangen« dienen soll. Andererseits haben wtt erkannt, daß es unmöglich sein würde, Bettäge für Wohlfahrtspflege frei zu bekommen, wenn wtt nicht in anderen Punkten erheblich« Ersparnisse erztttten. Deshalb haben wir «S als unser« Pflicht angesehen, dort, wo «S ttgend möglich war, Ersparnisse zu erzielen. tzier möchte ich vorweg «inen Puntt erwähnen, der unS höchst« Bedenken «inflößt«, daS ist di« Frag« der hohen Verwaltungsausgaben. Unser« Verwaltungsausgaben haben ein« Höhe «reicht, di« schlechterdings nicht mehr vor unseren VerbandSgemeinden ver» treten werden kann. (Sehr richttg!) Wir geben etwa 140000 RWfür dtt Verwaltung aus, und di« DerwattungSkosten stnd mtt jedem DerbandStage rapide angewachsen. ES wäre nun «in Irrtum, wollt« uran den Verwaltungsausgaben unser« Gesamteinnahmen von über einer Million gegenüberstellen. Denn in diesem Betrage stecken ja 325000 RM. Staatsbeihilfen. Der Staat würde sich aber für so hohe Verwaltungsausgaben bedanken. Wtt können st« nur mit den Einnahmen von unseren Gemeinden vergleichen- Und da ergibt sich, daß wtt bei 720000 RM. Einnahmen durch di« VerbandSgemeinden 140000 RM. Verwaltungsausgaben haben, also 20«fe unserer Einnahmen für die Verwaltung brauchen. (Lebhafte» Hört! Hört!) Wtt sind der Ansicht, daß wtt den Etat in dttser Form unter ketten Umständen bewilligen können und Vorschläge machen müssen, di« dies« ungeheuren DerwattungSkosten tt ttgendeiner Form beschränken. Dies« grundsätzlichen Punkt« wollt« ich vorausschicken, um da» richttg« Verständnis für unser« Maßnahmen im «ttzetten zu finden. Niemand darf sich wundern, daß gerade «tt von ihm unter» ftützter Antrag «nberücksichttgt geblieben ist. Bei unserer gerttgen Bewegungsfreiheit konnten wtt selbstverständlich nicht alle Wünsche befriedigen. Wtt haben insgesamt im Etat 30000 RM. gestrichen und für ttSgesamt SO 000 RM. neu« Ausgaben hinzu beantragt. Ich möchte zunächst «ttmal, entsprechend dem Verfahren de» BerttetrrS d«S Rate-, mit den Einnahmen beginnen und bitte Sie, den Voranfchttg für 1929/30 zur Hand zu nehmen. Wtt find der Ansicht d«S Herrn Vertreter» de» RatS, daß wir nicht tt der Lag« fttd, di« Beiträge der Gemeinden zu erhöhen. Wir sind bei der Herabsetzung auf gut gefahren, und «S fand sich im tzauShaltSauSschuß kein« Stimme dafür, dies« Bettäge wieder zu erhöhen. Wtt gehen deshalb von der Annahme aus, daß dieser Betrag al» absolut notwendige Grenze anzusehen ist. AllerdttgS sind wtt optimistischer alS der Vertreter d«S Rate», der ja auch selbst erklär« hat, daß dort ein« sttll« Reserve enthatten sei. Wtt waren so optimistisch, an Stell« der vorgesehenen 720000 RM. 780000 RM. Einnahmen tt den Etat «ttzusetzen und kamen deshalb zu insgesamt 1243000 RM. Ich komm« nun zu den Ausgaben. Kapitel 1 enthält Subventionen und Tit. 1 dtt Subventionen für dtt Gemeinden, tzier ist Ziffer I: „Unterstützung ttiftungSschwacher Gemeinden zur Er- Haftung d«S Religionsunterricht« und zur Aufbesserung von sichrer-

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