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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-02-15 · 1 (15.2.1929) · p. Seite 51

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
1 (15.2.1929)
Date
1929-02-15
Page
Seite 51 (sequence 51)
Language
German
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- 81 — Die Abstimmung ergibt, daß beide Anträge die erforderliche Mehrheit nicht erhalten. Der Präsident: Di« Konsequenz ist, daß wir noch einmal «inen DerbandStag berufen müssen. Dr. Iakobsohn (Zur Geschäftsordnung): Der Antrag der Konservativen bedarf keiner Iweidrittel-Mehrheit, da ja nur beschlossen werden soll, daß für di« nächsten Wahlen nach der bestehenden vorläufigen Wahlordnung gewählt werden soll. Dagegen würde der Antrag der Liberalen Fraktion in der Tat «ine Satzungsänderung sein, denn hier wird ein Recht, daß dem Derbandstag zusteht, an den Ständigen Ausschuß delegiert. Ich glaube, daß der Antrag der Konservativen Fraktion mit einfacher Mehrheit angenommen werden kann. Der Präsident: Ich bin persönlich anderer Ansicht, möchte aber daS Haus entscheiden lassen. Dr. Rosenberg: Di« Fortdauer «in«S Zustandes ist doch keine BerfassunqSänderung. Wir wollen doch nichts anderes, als den bestehenden Zustand fortdauern lassen. Ministerialdirektor Dr. Badt: Di« Ausführungen d«S Herrn Dr. Iakobsohn sind durchaus richtig. Artikel 13 schreibt vor, daß wir ein« Wahlordnung beschließen sollen. Wenn Sie glauben, im gegenwärtigen Augenblick die provisorisch« Wahlordnung als genügende Vorlage ansehen zu können, so können wir in der Tat unter der Boraussetzung, daß der Rat zustimmt, in diesem Augenblick dies« Wahlordnung als gemäß Artikel 13 zustandegekommen ansehen. Wir können aber kein« Delegation machen. Der Präsident: Wir können doch unmöglich ein«Vorlage beschließen, die unS noch gar nicht zugegangen ist. In der asten Wahlordnung befinden sich die Dinge, die vor der Wahl unbedingt noch geändert werden müssen. Rothschild: Wir haben vorhin beschlossen, di« jetzig« Legislaturperiode um einen Monat zu verlängern. Wenn wir den Beschluß abändern, und die Legislaturperiode bis zum 31. März 1929 verlängern, dann können wir im Februar oder März di« gewohnte Tagung abhalten und in dieser auch die Wahlordnung beschließen. Ich erhebe das zum Antrag. Der Präsident: Das ist sicher verfassunqsändernd und würde einer Zweidrittel-Mehrbeit bedürfen. Ich glaub« aber, daß daS nicht notwendig ist, denn ich bin sicher, daß wir wegen d«S ReichSverbandes noch einmal im herbst zusammenberufen werden. Jedenfalls möchte ich dringend davor warnen, «in« Wahlordnung jetzt bindend zu beschließen. Rechtsanwalt h o r o v i tz: Als mir seinerzett bekannt wurde, daß Herr Loeb einen entsprechenden Antrag einbrtngen würde, Hab« ich mir di« vorliegende Wahlordnung kommen lassen. Dasselbe hätten sämtliche Mitglieder dieses Hauses machen müssen, daun wären sie genügend vorbereitet. Wenn Sie sich nicht genügend vorbereitet haben, so ist das für unS kein Grund, di« Sach« zu vertagen. Ich kann jedenfalls nicht anerkennen, daß «S sich hier um eine sogenannt« blind« Abstimmung handeln würde. Dr. BreSlauer: Auf der Tagesordnung stehen unter Vorlage tame' 8 die Anträge Loeb zur Wahlordnung für di« Wahlen des Rates. Die Wahlordnung zu den Wahlen des Verbandstaqes stebj überhaupt nicht auf der Tagesordnung. Materiell« Beschlüsse dazu sind überhaupt nicht zulässig. Ebenso scheint es mir unzulässig zu sein, jetzt den Antrag Loeb dahin zu erweitern, daß er zu einer en-bloc-Annahme der Wahlordnung d«S Rates führt. ES kann nur abgestimmt werden über die EinbeziehungSanträg« des Herr« Loeb. Und dann bin ich allerdings der Meinung, daß «S außerhalb der Tagesordnung zulässig gewesen wäre, ein« Delegation an den Ständiqen Ausschuß zu machen, der doch ganz genau so zusammengesetzt ist wie diese« Haus. Der Präsident: Mein« Herren! Ich werde wie folgt verfahren. Zunächst werde ich den Antrag Rothschiü» auf Verlängerung der Legislaturperiode zur Abstimmung bringen. (Zuruf: Ist nicht zulässig!) hat der Antrag genügend Unterstützung? DaS ist der Fall. (Zuruf: Er wird von den Fraktionen unterstützt!) .Wer für di« Be»> längerung der Legislaturperiode bis 31. März 1929 ist, bitte ich dt« Hand zu heben — daS ist sehr einfach, dann brauchen wir unS jetzt nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. (Heiterkeit und Beifall.) Jedenfalls ein überwieaendes Resuttat, es ist die Zweidrittel-Mehrheit erreicht. 1 ",:j (LS folgt ein« kurze Geschästsordnungsdebatt« über di« Zulässigkeit dieser Abstimmung.) Der Präsident: Ich wiederhol« nunmehr di« Abstimmung über den Antrag Rothschild. Ich bitte diejenigen, di« für di« Abänderung der Legbsstlturperiod« bis 31. März 1929 sind, di« Hand zu erhebe». (Zuruf: Der Antrag besteht auS zwei Teilen!) DaS weiß ich. zu de« anderen Teil ist aber nicht die Zweidrittel-Mchrhett erforderlich. (Zuruf: Dadurch werden aber manch« bei der Abstimmung beeinflußt!) Mein« Herren! ES ist wirklich kein« Möglichkeit, hier zu arhetteu, wenn Sk« mir immer dreinreden. Al'o, ich bitte diejenigen, di« für die Perlängerung der Legislaturperiode bis zum 31. März 1929 sind, di« Hand zu erheben — daS Bild hat sich fett vorhin geändert; ich bitte zwei Herren auszuzählen, ich bitte di« Herren Seligsohn und horovitz auSzuzählen — 55 Stimmen, die Gegenprobe — di« Zweidrittel-Mehrheit ist nicht erreicht. Der Antrag ist also oefallen und damtt auch der Antrag 2. Wir stehen also jetzt bei den konservativen Anträgen za 88 7 und 8 der Wahlordnung, di« nach meiner Ueberzeugung Verfassung-» ändernd sind. Wenn der Antrag aber lediglich «in« Enrpfehlung an den Rat fein soll, dann ist «S gleichgüstig; dann muß der Rat ja ohnehin noch «in« Vorlage machen. Soll der Antrag dahin lauten? (Zustimmung.) ES würde dann in der Einleitung d«S Antrages folgendermaßen heißen: „... dem Rat zu empfehlen, die Wahlordnung zu den Wahlen zum Rat deS Preußischen Landesverbandes wie folgt zu verändern" «sw. Also lediglich «in« Empfehlung an den Rat. Ich stell« also fest, daß. wenn dies« Anträge angenommen worden sind, der Rat verpflichtet ist, uns noch «in« Vorlage zu machen. Der Rat ist also nicht ermächtigt, sondern wir müssen «ine Vorlage bekommen. Ich glaub«, wir werden den Herren ihre Abstimmung erleichtern. Ich lasse abstimmen über den ersten Antrag der Konservativen Fraktion zu 8 7 „Diejenigen Gemeinden, di« keinen eigenen Wahlbezirk bilden, werden zu einem Wahlkreise zusammengeschloflen. Für' die Wahl der auf ihn entfallenden Vertreter gellen die Grundsätze der Verhältniswahl." Wer ist dafür? — Die Gegenprobe — der Antrag ist angenommen. (Zuruf: Ich bezweifle das!) Antrag Nummer 2 zu 8 8 „Für den Wahlkreis sind 9 Ratsmitglieder und 9 Ersatzmänner zu wählen". Wer ist dafür? — Di« Gegenprobe — der Antrag ist angenommen. (Herr Perger meldet sich zur Geschäftsordnung.) Zu diesem Punkt? Berger: Nein, zu einem anderen. Ich möchte Sie auf «inen Irrtum aufmerksam machen, heute nachmittag haben Sj« beschlossen, einen Ausschuß mit 15 Mitgliedern «inzusetzen, und eben haben Sie beschloflen (8 27, Abs. 1), daß jeder Ausschuß 9 Mttglieder haben soll. Der .Präsident: Dadurch, daß wir diesen ersten Antrag heute vormittag vorweggenommen und darüber abgestimmt haben und nicht wissen konnten, wie die materielle Abstimmung über di« Verfassungsänderung auslaufen würde, ist diese Diskrepanz «ingetreten. Demnach ist die Abstimmung von heute früh durch dies« zweit« Abstimmung ungülttg geworden. Berger: Ich bitte dringend, daß «in« Möglichkeit gefunden wttd. das zu ändern. Ein Wohlfahrtsausschuß von 9 Personen ist 3U klein. Der Präsident: DaS ist ja sehr einfach. Wtt sehen bei 8 27 Abs. 1, hinein: „Jeder Ausschuß zählt 9 Mttglieder, der Wohlfahrtsausschuß 15 Mitglieder." Profeflor Türk: Mein« Damen und Herren! Ich möchte für den Wohlfahrtsausschuß diese Ausnahmestellung ablehnen. Wenn Gi« sich damtt «inverstanden erklären, daß all« übrigen Ausschüsse 9 Mitglieder haben, dann kommen wtt beim Wohlfahrtsausschuß auch mtt 9 Mitgliedern aus, wenn wtt das Recht haben. Sachverständig« ohne Sttmmrecht hinzuzuziehen. Ich würde «S sogar begrüßen, wenn nur diese 9 Mitglieder daS Stimmrecht hätten. Wie der gegenwärttg« Zustand ist, Hab« ich sowohl wie ander« Mttglieder d«S Wohlfahrtsausschusses Ihnen wiederhott dargelegt. Jeder sucht für seinen Verband daS möglichste Herauszuschlag«. DaS ist «in ungesunder Zustand. Ein Interesse an BewMgungen darf man in dieser Beziehung nicht haben. Ich bitte also, dem Ausschuß kein« Sonderstellung zu gewähren. Der Präsident: Dann müsien wir das in diesem Paragraphen noch ändern. Ich bitte, daß von jeder Fraktton «in Herr bestimmt wird, der di« Aenderung vorbereitet, wie eben besprochen Word« ist, d. h„ daß «S bei 9 MUgliedern bleibt und daß di« Hinzuziehung von Sachverständigen zulässig ist. Ministerialdirektor Dr. B a d t: Soll der Beschluß, daß der Ständig« Ausschuß 15 Mttglieder umfaßt, besettigt werdeu? (Lebhafter Widerspruch.) , Der Präsident: Der Ständige Ausschuß ist «in Organ d«S Verbandes und wird von dieser Zahl 9 nicht betroffen. Di« Abstimmung über den neuen Antrag müssen wtt auSsetzeu, biS der Anttag vorliegt. Im übrig« war« wtt jetzt mtt der BerfaffungSänderung vollkommen fettig und hätten nur noch den Punkt i

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