Mannheim
Compact Memory

Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-02-15 · 1 (15.2.1929) · p. Seite 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
1 (15.2.1929)
Date
1929-02-15
Page
Seite 50 (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3980048-10021618-10021586--401-3980409
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 60 - * darf «S «iner besonderen Festsetzung für di« Wahlperiode dieses Der» bandstageS. Der Groß« Rat hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 1928 beschlossen, di« Wahlperiode am 30. November 1928 enden zu lassen. Gemäß Artikel 33 in Derbindnng mit Artikel 9 der Verfassung bedarf es hierzu eineübereinstimmenden Beschlusses von Rat und Derbandstag, und zwar unter Zustimmung von mindesten- */* der anwesenden Mitglieder. SS wird beantragt: „Dem Beschlüsse des Großen Rates vom 26. Februar 1928 beizütreten und als Artikel 37a der Verfassung folgend« Bestimmung einzufügen: „Die Dauer der Wahlperiode für den am 1. Februar 1925 gewählten Derbandstag endet mit dem 30. November 1928." Zurückgestellt wird Nummer 1. Abgelehnt wird Nummer 2. Angenommen wird Nummer 3, mit der Maßgabe, daß die Wahlperiode am 31. Dezember 1928 ihr Ende erreicht. Es folgt He Abstimmung über die folgenden liberalen Anträge in Dorlage 5: Art. 8, Ziffer 1, neue Fassung statt der bisherigen: „Der Derbandstag und sein Ständiger Ausschuß." Art. 9, neuer Absatz 2: kommen übereinstimmend« Beschlüsse des Rates und des Derbandstages über den haushalts-Etat oder Teile desselben nicht zustande, so entscheiden beide Organe oder, falls «ine gemeinsame Tagung nicht angängig ist, der Enger« Rat und der Ständig« Ausschuß des Derbandstages gemeinsam nach Stimmenmehrheit. Art. 13, Abs. 1: Statt des Bisherigen: „auf je 2000 abgegeben« Stimmen entfällt «in Abgeordneter." Abs. 2: Statt des Bisherigen: „Wird in einem Wahlbezirk nur «in« Bewerberlist« «ingereicht, so entfällt ein Abgeordneter auf je 4000 eingetragene Wähler." Art. 14 fällt fort (vergl. neuer Artikel 29a). Art. 16, Zeile 2, statt des Wortes „Rat" di« Wort« „Präsidenten, nach der Neuwahl durch den Rat" (anderer Borschlag: „nach der Neuwahl durch den früheren Präsidenten"). Art. 20 statt des bisherigen Textes: „Die Eröffnung des Derbandstages erfolgt durch seinen Präsidenten, nach der Neuwahl durch seinen Alterspräsidenten." Der Derbandstag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter, sowie Schriftführer. Er gibt sich und dem Ständigen Ausschuß «ine Geschäftsordnung." Neuer Artikel 20a: Der Derbandstag bestellt zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Rat für di« Zeit außerhalb der Tagung und nach Beendigung «iner Wahlperiode einen ständigen Ausschuß. Der Rat soll den Ständigen Ausschuß laufend informieren und vor wichtigen Entschlüssen hören. Der Derbandstag ist zur Delegation an den Ständigen Ausschuß befugt. Art. 21, Lingangssatz neue Fassung: „Der Rat setzt sich zusammen." Im Abs. 1 wird ersetzt die Zahl 20000 jeweils durch di« Zahl 25000; di« Zahl 10 000 durch die Zahl 12500; di« Zahl 10 durch di« Zahl 8; der letzte Halbsatz fällt fort. In Ziffer 2 wird di« Zahl 6 durch di« Zahl 4 ersetzt. Ziffer 3 wird wie folgt neu gefaßt: „aus 5 von dem Derbandstag« nach den Grundsätzen der Derhältniswahl zu wählenden Mftgliedern." In dem — nachträglich hinzugefügten — Abs. 5 sind die Wort« „zu zwei und drei" zu streichen. Art. 22, Abs. 1: Statt der Wort« „t>on 4 Jahren" ist zu schreiben: ,^»«r Wahlperiode des Derbandstages." Art. 23, neu« Fassung: „Der Rat wähft aus seiner Mitte einen engeren Rat, bestehend aus 7 Mttgli^ern. Er bestellt aus dessen Mftgliedern seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und seinen Schatzmeister." Art. 28, Ziffer 1, ist hinter dem Wort« „Kultus" einzufügen „und Unterricht". Ziffer 2 ist zu streichen; Ziffer 4 ist zu streichen; Ziffer 3 «rhäll di« Rümmer 2. Art. 27, Abs. 1, erhall folgend« Fassung: „Jeder Ausschuß zähll 9 Mftglieder, wählbar ist jedes Mtt» glied einer zum Verband« gehörenden Gemeind«. Jedem Kultus- und Unterrichtsausschuß müssen mindestens 2 Rabbiner, 2 Lehrer und 1 Kantor angehören." Neuer Art. 29a: „Die Abgeordneten, Mftglieder d«S Rate- und der Ausschüsse sind Vertreter der Gesamtinteressen d«S Verbandes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden." Die Derbaudsverwaltung wolle den Rat ermächtige», dt« Satzung «ft obenstehenden Abänderungen unter entsprechender Veränderung der Artikelzahlen neu herauszugÄe». Angenommen wird Antrag zu Artikel 8 Ziffer 1. Weiter wird angenommen der Antrag zu Artikel 9 bizu dem Wort „Organe", uiü> zwar mtt Zweidrittel-Mehrheil. Der folgend« Satz erhall nicht di« Zweidrittel-Mehrhett und ist demnach abgelehnt. Abgelehnt wttd der Antrag zu Arttkel 13, da di« Zweidrittel- Mehrhett nicht erreicht ist. Anttag zu Arttkel 14 wttd zurückgezogen. Angenommen werden die Anttäge zu den Arttkel» 16 und 20, letzterer in der Fassung: „Der Derbandstag wähll seinen Präsidenten, die Stellvertreter und di« Schriftführer." Angenommen wttd ferner der Anttag zu Arttkel 20a (Ständiger Ausschuß) mtt dem Zusatz ,g»on 15 Mitgliedern". Der Zusatz: „Der Derbandstag ist zur Delegation an den Ständigen Ausschuß befugt" wird zurückgezogen. Der Anttag zu Artikel 21 kindet nicht di« erforderlich« Mehrheit, der Antrag zu Artikel 23 ebenfalls nicht. Artttel 22 wttd angenommen. Ferner wttd abgelehnt ein besonders von der Liberalen Fraktton gestellter Anttag über di« Biümng des Engeren Rats. Abgelehnt wttd der Anttag zu Arttkel 26, angenommen der zu Arttkel 27. Der Anttag zu Artikel 29a wird zurückgezogen. Es folgt di« Abstimmung über die Anttäge der Konservativen Partei. Der Anttag Loeb wird zurückgezogen zugunsten des Anttages der Konservativen Partei, betteffend di« Abänderung der Wahlordnung. Da der Anttag nicht gedruckt vorliegt und in der Dersammlung Unklarheit herrscht, ergreift Herr Dr. Freund zur Sache das Wort. Dr. Freund: Nach der Derfassung bedarf die Wahlordnung «in«S Derbandsbeschluffes. Für di« ersten Wahlen enthalten di« Uebergangsbestimmungen die erforderlichen Normen, die dahingehen, daß der Dorstand der jüdischen Gemeind« zu Berlin, der für di« Übergangszeit mit der Führung der Geschäfte des Landesverbandes bettaut war, di« Wahlordnung erläßt, d. h„ die ersten Wahlen regell. Das ist geschehen. Di« ersten Wahlen sind erfolgt auf Grund der Ordnung, die der Dorstand der jüdischen Gemeind« zu Berlin erlassen hat. Sie haben also di« Möglichkeit, entweder diese Wahlordnung durch Beschluß des Derbandstages noch einmal zu prolongieren und sie, wenn der Rat dem zusttmmt, zu einer Wahlordnung durch Derbandsbeschluß zu machen, oder «in« neue Wahlordnung 31t schaffen. (Zuruf: Wir haben keine Dorlagek) Eine neu« Wahlordnung ist im Dezernat entworfen, ebenso wie die drei Entwürfe eines Normalstatuts. Die Kommission für das Normalstatut hat, wie sch gestern mitgeteilt Hab«, dieses noch nicht zur Verabschiedung gebracht. Genau so steht «S mtt der Wahlordnung. Infolgedessen kann Ihnen «in« offizielle Dorlage dafür heute nicht gemacht werden. Der Präsident: Di« Sache ist also ganz klar so, daß wtt eine Wahlordnung in futurum noch nicht haben. Es kann also heute unmöglich ein Anttag für die künftige Wahlordnung gestellt werden. Andererseits haben wir noch «inen Derbandstag vor der Neuwahl, höchstwahrscheinlich im Herbst. Infolgedessen müssen wir dann ohnehin die neue Wahlordnung noch durch Derbandsbeschluß beschließen. Ich bitte Sie deshalb, di« Anttäge bis dahin zurückzustellen. Rechtsanwall Horovih: Ich will di« Sache nicht erschweren, sondern erleichtern. Ich will jedenfalls nicht, daß der Derbandstag wegen «iner solchen Formalie nochmals zusammenberufen Witt». Ich stell« den Anttag, daß wtt beschließen, die alle Wahlordnung solle für den Fall, daß der Derbandstag nicht mehr Zusammentritt, auch für di« erste Wahl des Rates bei der nächsten Tagung gelten, mit den und den Maßgaben, di« wir beschließen. Der Präsident: Dann müssen wtt darüber abstimmen: ,Für den Fall, daß wtt nicht mehr zusammenberufen werden, daß also keine Tagung des Derbandstages mehr stattfindet, ermächtigt der Derbandstag den Rat, dtt provisottsch« Wahlordnung für de» Rat und also auch für den Derbandstag den nächsten Wahlen zugrunde zu legen." Dtt Liberalen beantragen, die Feststellung der Wahlordnung für die nächste Wahl dem Rat Plus Ständigen Ausschuß zu überttagen mtt der Maßgabe, daß «in einstimmiger Beschluß des Ständigen Ausschusses zur Rechtswirksamkeit erforderlich ist. Ministettaldttektor Dr. B a d t: Ich bitte feststellen zu wollen, daß beide Anttäge «iner verfassungSändernden Mehrheit zu ihrer Annahme bedürfen. (Zustimmung.) Der Präsident: Ich Hab« gar keine» Zweifel, daß das richtig ist. Demnach wttd kaum einer der beide» Auttäge zur Annahme komme».

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.