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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-02-15 · 1 (15.2.1929) · p. Seite 44

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
1 (15.2.1929)
Date
1929-02-15
Page
Seite 44 (sequence 44)
Language
German
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44 - mal daS Wort gegeben werden darf und die Redezeit von fünf auf drei Minuten beschränkt wird. Der Präsident: DaS ist ein recht verständiger Mittelweg. Di« «eu« Fassung soll folgendermaßen lauten: ,Zu Geschäftsordnungsfragen darf jedoch jeder Fraktion nur einmal daS Wort «rteill werden. Die Reden zur Geschäftsordnung dürfen sich jedoch nur auf den zur Verhandlung sichenden oder den unmittelbar vorher verhandettea Gegenstand oder auf den Geschästsplan des BerbandstageS bezichen und nicht länger als 3 Minuten dauern." Einverstanden? (Zustimmung.) In § 43 Abs. 3, Satz 2, muß es Sitzungen statt „Sitzung" heißen und in der letzten Zeile „Ausschußsitzung" statt Ausschlußsitzung. Im 8 46 soll «S statt „Empore" „Iuhörerraum" heißen. ES handell sich-also ausschließlich um formale Aenderungen. Ebenso im 8 50, wo daS Wort „entsprechende" wegfallen soll. Ich stell« Ihr Einverständnis mit diesen Aenderungen fest. Berichterstatter Dr. Lilienthal: 8 52 soll folgend« Aenderung erfahren: „Der Vorsitzende des Rats und die Mitglieder des Rats, die für die betreffende Angelegenheit als Vertreter des Rats von diesem dem Präsidium benannt worden sind, können jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, das Wort ergreifen." Abs. 2 fM fort. ES handelt sich hier also um bas Rederecht der Ratsmitglieder auf dem Derbandstag. Ich glaube nicht, daß vom Standpunkt deS RateS irgendwelche Bedenken bestehen. Der Präsident: Einverstanden? (Zustimmung.) Im 8 56 sollen di« Worte: ,,bzw. der vorläufigen Geschäftsführung" wegfallen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? DaS ist nicht der Fall. Dann kommt ein neuer 8 62s: „Namentliche Abstimmung findet statt, wenn sie vor Eröffnung der Abstimmung mit Unterstützung von 20 Abgeordneten beantragt wird. Sie ist unzulässig bei allen Fragen der Geschäftsordnung." Berichterstatter Dr. Lilienthal: Di« Geschäftsordnung enthält bisher «ine Bestimmung über di« namentlich« Abstimmung nicht. Wir haben uns entschlossen, eine solch« zu schaffen, und haben uns einstimmig für die vorgenannte Fassung ausgesprochen. Der Präsident: 8 63 soll folgende Fassung erhallen: „Der Präsident veranlaßt die Aufzeichnung und Ausfertigung der Beschlüsse und übersendet sie dem Rat." Berichterstatter Dr: Lilienthal: Ls handelt sich hier lediglich um «in« technische Ergänzung. Der Präsident: Einverstanden? (Zustimmung.) 8 68 soll gestrichen werden, weil es eigentlich «in« Selbstverständlichkeit bedeutet, daß der Ausschuß sich nur mit Gegenständen zu befassen hat, die chn etwas angehen. In 8 70 muß es wieder „selbständig« Anttäge" statt „Uranträge" heißen. In 8 71 fallen in Satz 1 die Wort«: ,chzw. der vorläufigen Geschäftsordnung" fort. Ls handelt sich also lediglich um Formalttäten, gegen die Einspruch wohl nicht erhoben wird. 8 71, Sah 2, soll folgende Aenderung erfahren: „Die Sonderbeauftragten des RateS (8 52) können den Aus» schußsihungen, soweit es sich um di« betreffenden Angelegenheiten handelt, mit beratender Stimme beiwohnen." Berichterstatter Dr. Lilienthal: Das Rederecht der Ratsmitglieder ist neu geregett, und zwar lediglich mit Rücksicht auf die Neuformulierung des Paragraphen über'das Rederecht der Ratsmitglieder auf dem Verbandstag. Der Präsident: Erhebt sich Widerspruch gegen di« neu« Fassung? Das ist nicht der Fall. Berichterstatter Dr. Lilienthal: 8 72 behandell di« Oeffentlichkeit bei den Aus schußsihungen. Er soll folgendermaßen lauten: „Die Sitzungen der Ausschüsse sind, falls der Ausschuß nicht das Gegenteil beschließt, nicht öffentlich. Abgeordnete und Mitglieder des Rates, die dem Ausschuß nicht angehören, können alS Zuhörer teilnehmen. Die Ausschüsse können für ihr« Verhandlungen Vertraulichkeit beschließen." Und als Abs. 2 soll dann folgender Satz angefügt werden: „Der Präsident und di« Vizepräsidenten d«S DerbandStages können an den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimm« teilnehmen. Der Präsident: Es handell sich hier lediglich um Festlegung besten, was bisher schon übllch war. Erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Di« Ueberschrist vor 8 73 „XVI. Allgemein« Bestimmungen" soll fortfallen. In 8 73 soll der erst« Satz wegfallen. Auch dies« Aenderung lst rein formaler Natur. Vor § 74 wird dann die Ueberschrist „Allgemeine Bestimmungen" angefügt, die die Nummer XV. erhält. 8 74 wird neu formuliert und soll lauten: „Soweit nicht» anderes bestimmt ist, kann jede Wahl durch Zuruf erfolgen, falls kein Abgeordneter widerspricht." 8 75 fällt fort. Damit wäre diese Angelegenheit erledigt. (Lebhafter Zuruf: Ich habe mich zum Wort gemeldet!) Zunächst hat der Berichterstatter noch einmal daS Wort. Berichterstatter Dr. Lilienthal: Ich bin beauftragt worden, zwei Wünsch« an den Rat zu richten. Der erste ist folgender: ES ist schon das vorige Mal besprochen worden, daß es zweckmäßig wäre, wenn sich der Rat bei Angelegenheiten, die speziell bestimmt« Gegenden betreffen, mit den Abgeordneten der betreffenden Gegenden in Verbindung sehen möge. Ls wurde übereinstimmend darüber geklagt, daß das bisher in keiner Weis« geschehen sek. Ich bin gebeten worden, daran zu erinnern, daß das in Zukunft geschieht. Zweiten« bin ich vom GeschästSordnungsausschuß gebeten worden, den Rat noch einmal darum zu ersuchen, daß er den Mitgliedern des Verbandstages die Vorlagen rechtzeitig vor der Tagung zugehen läßt. Professor Türk: Was den letzten Punkt betrifft, so ist er unS in diesen Tagen so oft vorgetragen worden, daß wir ihn im Gedächtnis behalten werden. (Bravo!) In Bezug auf die Mitteilung der Beschlüsse der Subvention-» kommiffion an die Provinzialverbände sind wir mit Ihnen völlig einverstanden. Vor allen Bewilligungen werden die Vorsitzenden der Provinzialverbände beftagt. Bon allen Bewilligungen von Subventionen werden sie benachrichtigt. Wir nehmen an. daß die Borstände der Provinzialverbände zum größten Teil auch hier vertreten sind. Ich werde nicht verfehlen, in der Subventionskommission, denn um diese handelt es sich besonders, Ihr« Wünsche noch einmal vorzutragen, und ich zweifele nicht daran, daß der Wunsch erfüllt werden wird. Ministerialdirektor Dr. B a d t: Meine Herren! Ich warne davor, daß wir heute einen endgültigen Beschluß über die Geschäftsordnung fassen. Es ist unmöglich, bei dieser schnellen Verhandlung di« Tragweite der einzelnen Bestimmungen voll übersehen zu können, und es sind sicher auch Bestimmungen darunter, di« nicht ohne Bedeutung sind, und bei denen «S darauf ankommt, di« Geschäftsordnung der anderen Parlamente daraufhin zu vergleichen, ob dies« Aenderungen wirklich unbedenklich sind. Es ist solange mit der bisherigen Geschäftsordnung gegangen, und «3 wird auch noch etwaS länger gehen. Zum mindesten müßten wir die Endabstimmung solang« vertagen, bis wir die Aenderungen schriftlich in der Hand haben. Ich beantrage, die Abstimmung heute auSzusehen und erst auf dem nächsten Derbandstag die endgültige Fassung der Geschäftsordnung zu beschließen. Inzwischen können uns di« Beschlüsse zugänglich gemacht werden. Der Präsident: Mein« Herren! Ich habe leider keinen Stellvertreter, ich muß also vom Platze des Präsidiums aus sprechen. Ich bitte Sie, den Antrag deS Herrn Ministerialdirektor Dr. Badt nicht anzunehmen, sondern die Vorschläge des GeschästsordnungSausschuffeS anzunehmen. Wir haben uns in dieser Sache so gesichert, wie Sie sich kaum vorstellen können. Die Anttäge der Fraktionen haben dem Ausschuß Vorgelegen, und es ist im Ausschuß zu einer fast völligen Einigung gekommen. Im Plenum sind nun dies« Beschlüsse ebenfalls beraten worden, und auch das Präsidium hat ihnen zugestimmt. Eine Differenz besteht höchstens noch bei den Ausschüssen; alles andere sind Formalitäten. Wenn Sie den Wunsch hatten zu vertagen, dann hätten Sie vor der Beratung die Vertagung beanttagen sollen. Sie können aber wirklich glauben, daß hier gar kein« parteimäßig« Haltung vorliegt, und daß wtt die Sach« wirklich eingehend beraten haben. Ministerialdirektor Dr. Badt: Ich bedaure sehr, diesen Ausführungen widersprechen zu müssen. Der Herr Vorsitzende sprach von einer Beratung, di« hier stattgefunden hat. Ich habe von einer solchen Beratung nichtgemerkt. Ich wiederhole, wenn «S bis jetzt mtt der Geschäftsordnung gegangen ist, so vermag ich nicht «inzusehen, daß wir hier jetzt etwafestlegen sollen, waS nur «in« klein« Minderheit in diesem Gaal übersehen kann. LS passiert wirklich nichts, wenn wtt die «ndgüttige Befchlußfaffung btS zum nächsten Derbandstag zurückstellen. ES kann durchaus sein, daß bet der Prüfung der einzelnen Paragraphen, wenn wtt den Text in Händen haben, sich keinerlei Anstände ergeben, und daß beim nächsten Mal die Sach« in drei Minuten crlcbigt ist. ES. kann aber auch umgekehrt kommen.

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