Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- 1 (15.2.1929)
- Date
- 1929-02-15
- Page
- Seite 43 (sequence 43)
- Language
- German
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— 48 - Beratungen nur eineinhalb bi» zweieinhalb Lage Zeit. Au» alle» diesen Gründen schlagen wir Ihnen vor, daß da» Verlangen auf zweit« Lesung vor Beginn der Beratung gestellt werden muß. Dagegen war der Ausschuß nicht der Ansicht, daß «S eines Beschlusses des DerbandStageS hierfür bedarf, sondern di« zweit« Lesung soll auf Antrag einer gewissen Minderheit stattfinden, lieber die Zahl der Abgeordneten, di« da» vetlaagen können, gingen di« Meinungen sehr auseinander. Di« Zahl schwankte zwischen IS und einem Drittel der Abgeordneten. Der Ausschuß hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine zweit« Lesung erfolgen muß, wenn ein Drittel der Abgeordneten den Antrag stellt. Der Präsident: Wird daSWort gewünscht? DaS ist nicht der Fall. Dann bleibt es in diesem Punkt bei den Ausschußvorschlägen. 8 21, hinter dem Komma soll «» heißen: ,hie aber auch getrennt nach Tellen der Vorlage durchgeführt werden kann." Widerspruch erhebt sich nicht; ich stell« Ihr Einverständnis fest. Wir kommen zu K 28. Berichterstatter Dr. Lilienthal: Don 8 25 soll nur der erst« Sah stehen bleiben, welcher lautet: „Nach der Abstimmung über die letzte Einzelabstimmung wird über di« Borlage im ganzen abgestimmt (Schlußabstimmung)." Der bisherige folgend« Satz besagt: Sind die Beschlüsse der ersten Lesung geändert worden, so wird, wenn 15 Abgeordnete «inen dahingehenden Anttag unterstützen, die Schlußabstimmung auSgesetzt, bi» di« Aenderung»- beschlüffe gedruckt und vertritt sind." Auf Grund dieser Bestimmung folgen im zweUen Absatz und auch an anderen Stellen alle möglichen Einzelbestimmungen. Der Ausschuß hat sich einstimmig dem Beschluß deS Präsidiums angeschlossen, daß man unmöglich einen Druck der AenderungSanträg« verlangen könne. ES wird daher vorgeschlagen, daß nur der Satz 1 des 8 25 bestehen bleibt, und daß dieser prakttsch als Abs. 4 zu 8 24 kommt. * Der Präsident: Sie haben den Vorschlag gehört. Erhebt sich Widerspruchs DaS ist nicht der Fall. Die folgend« Ueberschrift: „VII. Fristenkürzung", soll wegfallen. Auch hiergegen dürste sich Widerspruch nicht erheben. Wir kommen zu 8 26. Berichterstatter Dr. Lilienthal: 8 26 lautet« bisher so: „Beide Beratungen dürfen nur dann für denselben Tag auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht." Wir waren der Ansicht, daß dieser Zwang, evtl, «inen neuen Tag für die zweite Lesung zu nehmen, bei der Kürz« unserer Tagung unmöglich ist. Wenn am letzten Tag «in« Beratung stattfindet, so kann di« Sach« nicht auf den nächsten Tag verschoben werden. Wir haben deshalb den § 26 folgendermaßen geändert: „Zwischen beiden Beratungen muß «in« SitzungSpause von zwei Stunden liegen, «S fei denn, daß kein Abgeordneter dem früheren Beginn der Tagung widerspricht." Der Präsident: Es bestehen wohl keine Bedenken? Nun kommt hinter 8 26 alS neu« Ueberschrist: „VII. (Bisher VIII.) Selbständige Änttäge." v Berichterstatter Dr. Lilienthal: Wir haben unS länger« Zeit den Kopf darüber zerbrochen, wie «in Urantrag zu definieren ist. Wir sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß man ihn besser gar nicht definiert, sondern höchstens daS Wort verdeutscht und nicht Urantrag, sondern selbständiger Antrag sagt. Zu 8 27 soll das erst« Wort ebenfalls wieder durch „Selbständige Anträge" ersetzt werden. Auf Anregung der Konservativen Fraktion wird im Abs. 3 alS Satz 3 angefügt: „Anträge einer Fraktion getten all ordnungsmäßig, wenn st« von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterschrieben sind." Der Präsident: Das sind alle»ZweckmäßigkeitSanträg«. Ich bin hier von einigen Herren gebeten worden, zu unterbrechen. DaS hat aber keinen Zweck. Di« Hauptänderungen haben wir jetzt schon hinter uns. Es ist deshalb richtiger, mtt der Beratung fortzufahren, damtt wir mtt dieser Sache zu End« kommen. Berichterstatter Dr. Lilienthal: Den Abs. 5 haben wtt sachlich etwas geändert. Er soll jetzt heißen: „Ein zurückgezogener, selbständiger Antrag kann vor dem nächsten Zusammentritt des DerbandStageS nur mtt Unterstützung von 15 Abgeordneten wieder ausgenommen werden." Der Präsident: ES folgt jetzt ein neuer § 27». Berichterstatter Dr. Liltenthal: Der Ausschuß hiev «S für zweckmäßig, daß «in« Regelung gegeben wird, wie Anträge zu behandeln sind, di« nicht auf der Tagesordnung stehe». Darüber sagte die Geschäftsordnung bisher gar nicht». Wir schlagen deshalb folgend« Bestimmung hierüber vor: „Selbständige Anträge, di« nicht bereit» gemäß Art. 17 der Verfassung auf der Tagesordnung stehen, find auf di« Tagesordnung der nächste» Sitzung zu setzen, wenn sie vom Rat oder von mindestens 26 Mitgliedern schriftlich als dringlich «ingebracht werde». Der DerbandStag beschließt, ob der Gegenstand sofort beraten oder erst beim nächsten Zusammentritt des DerbandStageS auf di« Tagesordnung gesetzt werden soll. Die soforttg« Beratung kann nur mtt Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten beschlossen werden." DaS würde im wesentlichen dem allgemein üblichen entsprechen. Der Präsident: Jawohl, wobei zu bemerken ist, daß es sich hier nicht um Anträge handett, die in Zusammenhang mtt selbständigen Anträgen stehen. Sind Sie «inverstanden? Ich stell« da» fest. E« folgt 8 28. Berichterftatter Dr. Liltenthal: In 8 28 hiett «S der Ausschuß für «in Unrecht, daß AenderungSanttäg« von 15 Abgeordneten unterstützt werden müssen. Wtt schlagen deshalb vor, im Abs. 2 zu sagen: „AenderungSanttäg« in der zweiten Lesung und Entschließungen müsien..." — Der Präsident: Kein Widerspruch? Wtt kommen dann zu 8 29, der gestrichen werden soll. — Ich stell« auch hierzu Ihr Einverständnis fest. Bei Abschnitt XI, Die Anfragen, soll die Unterüberschrift „Kleine Anstagen" wegfallen. Berichteifftatter Dr. Lilienthal: Bisher war «S ja so, daß eS klein« und groß« Anfragen gab. Beide waren schristüch zu beantworten. DaS hat natürlich keinen Sinn. Dagegen waren wtt der Ansicht, daß da» Bedürfnis besteht, eine groß« Anfrage im Sinn« einer Interpellation zu ermöglichen. Wir schlagen deshalb folgende Aenderung in 8 31 vor: Abs. 1: .Mein« Anstagen an den Rat sind während der Wahlperiode jederzeit zulässig. Sie sind dem Präsidenten deS DerbandStageS schriftlich einzureichen." Abs. 2, 3 und 5 fallen fort. Neuer Abs. 2: , „Der Präsident d«S DerbandStageS tritt di« Anstagen unverzüglich dem Rat zur schriftlichen Beantwortung mtt. Di« schriftlich« Beantwortung erfolgt über den Präsidenten d«S DerbandStageS an den Anfragenden." Di« Aenderungen finden debattelost Annahme. Der Präsident: Jetzt kommt832. Da soll zunächst im ersten Satz, erst« Zell«, hinter dem Wort Rat «ingefügt werden: „(Interpellationen)". Satz 2 des Abs. 1 soll heißen: „Die Anstagen sind dem Präsidenten deS DerbandStageS schriftlich «inzureichen." Abs. 2 wird wie folgt geändert: „Die Anstagen sollen unter di« Abgeordneten d«S BerbandStageS verteilt werden." Abs. 3 wird folgendermaßen abgeändert: „Der Rat soll möglichst mündlich antworten. Der DerbandStag entscheidet darüber, ob «in« Aussprache stattfindet." Erhebt sich Widerspruch gegen diest Aenderungen? DaS fit nicht der Fall. 8 3» bleibt unverändert. Don 8 34 sollen nur der erst« und der letzt« Absatz stehen bleiben. — Ich höre keinen Widerspruch—Sie sind auch damit einverstanden. Wir kommen zu 8 35. Berichterstatter Dr. Lilienthal: 8 35 besttmmt im Abs. 2, daß, wenn «in Ausschuß den angekündigten mündlichen Bericht nicht erstattet, der Präsident den Gegenstand in der Tagesordnung zurück» oder ganz absttzen kann. Wtt waren der Ansicht, daß die» nicht dem Präsidenten, sondern nur dem DerbandStag zukommt. Der Präsident: Widerspruch hör« ich nicht. Di«Aenderung ist damtt angenommen. In 8 38 fit statt „Beisitzer" wieder „Schriftführer" zu sttzen. 8 3». Berichterstatter Dr. Lilienthal: Mein«L>am«n und Herren! Im 8 39 handett «S sich um Ausführungen ,^ur Geschäftsordnung". Im Reichstag braucht der Präsident da» Wort zur Geschäftsordnung überhaupt nicht zu erteilen. Wtt haben «S bei dem Jrundsätzlichen Zwang, da» Wort zu erteilen» belasstn. Wtt waren aber einstimmig der Ansicht, daß man dann für Geschäftsordnung»- debatten insofern «ine Grenze sttzen muß, alS nicht «in« unbeschränkt« Anzahl von Rednern zur Geschäftsordnung sprechen dürfen. Heber die Art der Begrenzung haben wtt diskutiert. LS handett sich um dtt Frag«, ob für jede Sach« einmal für asb wider gesprochen werden darf, oder ob von jeder Fraktion ein Redner zu der betreffenden Sach« zur Geschäftsordnung sprechen darf. Wtt habe» uuS darauf geeinigt, daß zu jeder LefchästSordnungSstag« jeder Fraktion nur «tu-