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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-02-15 · 1 (15.2.1929) · p. Seite 27

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
1 (15.2.1929)
Date
1929-02-15
Page
Seite 27 (sequence 27)
Language
German
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— 27 - jutretcn, di« Beratung abzufchließen und di« Abstimmung h«ut« nachmittag Punkt 4 Uhr vorzunehmen. Ich bitte jetzt Herrn Professor Türk, hierzu daS Wort zu nehmen. Professor Türk: Mein« Damen und Herren! Daß dies« Satzung d«S WohlfahrtSauS'chusses Ihnen erst heut« vorgelegt wird, beruht lediglich auf einem Versehen. Wir haben dies« Satzung schon seit mindestens zwei Jahren und haben im Wohlfahrtsausschuß nach dieser Satzung gearbeitet. Wie Sie aus der gedruckten Vorlage ersehen, ist bezüglich der Aufgaben unter a) gesagt, daß „jüdische Wohlfahrtseinrichtungen und -Bereinigungen durch materielle Beihilfen zu fördern sind". Dieser erste Abschnitt ist der wichtigste der ganzen Satzung. Es ist die Hauptaufgabe des Wohlfahrtsausschusses, bestehend« Wohlfahrtsinstitute, sowohl Verbände als auch Anstalten, materiell zu unterstützen. In welcher Weise daS in den letzten Jahren geschehen ist, ist an den Rat berichtet worden. Di« Bewilligungen unterliegen der Genehmigung des Rates. Don Wichtigkeit ist auch Abschnitt b): „die auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege ergehenden preußischen Gesetze und Verordnungen zu beobachten und gegebenenfalü auf ihr« Gestaltung Einfluß zu nehmen,". In dieser Beziehung arbeiten wir mit der Zenttalwohlfahrtsstelle zusammen. Die Zentralwohlfahrtsstelle hat ja glücklicherweise in den letzten beiden Jahren wieder «inen Aufschwung genommen. Sie hat einen neuen Borsthenden in der Persönlichkeit des Herrn Dr. Baeck und einen neuen Geschäftsführer, der in der Lag« ist, seine ganze Zeit den Arbeiten der Wohlfahrtspflege zu widmen. In der allerletzten Zeit hat kein« Veranlassung Vorgelegen, von dem Punkt d) Gebrauch zu machen. Unter Punkt e) heißt es: „eine allgemeine Beschwerde» und Kontrollinstanz auf dem Gebiete des jüdischen Wohlfahrts-, insbesondere auch des Anstaltswesens zu sein, unbeschadet der dem Berbandstag in dieser Hinsicht zustehenden Rechte und Aufgaben." Dieser Punkt ist von einer Seit« angegriffen worden, aber diese Beschwerde beruht auf einer mißverständlichen Interpretation. Es handelt sich natürlich nicht um «in« generelle Beaufsichtigung aller Institut«. Dazu hätten wir gar kein Recht. Es handelt sich lediglich darum, daß da, wo wir Beiträge für die Anstalten geben, wir uns das Recht Vorbehalten, auf gewiss« Mißstände hinzuweisen. Für die Absteflung dieser Mißständ« wollen wir nicht souverän sein, sondern wollen da Hand in Hand mit den Verwaltungen oder Vorständen, der betreffenden Anstalten Vorgehen. Manches in dieser oder jener Anstalt ist noch rückständig, neue Methoden und neu« Prinzipien müssen eingeführt werden. Wir können uns nicht darauf beschränken, nur das Geld herzugeben, sondern müssen auch sehen, wie das Geld verwandt wird. Ich erinnere beispielsweise an die Erziehungsanstalt Repzin, wo zweifellos Mißständ« zu beobachten waren. Es handelt sich zunächst nicht nur um Erziehungsanstalten, sondern es kann sich ebenso gut um «ine Krankenanstalt, um «in Altersheim usw. handeln. Damit hängt dann zusammen der Punkt d): „Reformen im jüdischen Wohlfahrts-, vor aflem im AnstaltSwesen anzuregen und über ihr« Durchführung zu wachen." Wir haben glücklicherweise in unserem Wohlfahrtsausschuß «ine ganze Anzahl sachverständiger Persönlichkeiten; ich denk« dabei an die Vertreter d«S Jüdischen Frauenbundes, der ZenttalwohlfahrtSstelle u.a., die zweifellos im Vordergrund« unserer sozialen Arbeit stehen, von denen mancherlei Anregungen ausgegangen sind. Ich habe davon Kenntnis genommen, daß vonseiten der DolkSpartei zu der Satzung noch «in Zusahantrag gestellt worden ist. Meine Damen und Herren! Ich kann mich zu diesem Zusatzantrag selbstverständlich nicht äußern. Ich bin nur als Vertreter des Rates an diesem Platz, und der Rat hat noch kein« Stellung zu diesem Antrag nehmen können. Es wird Ihre Sach« sein, sich zu diesem Antrag zu äußern. Dr. F r « u n d »Hannover.- Meine Damen und Herren! Ich habe zu der Einleitung dieses Statuts «inen Abänderungsvorschlag vorzulegen, nicht aus dem Grunde, weil wir der Meinung sind, daß diese Einleitung in der vorliegenden Fassung tatsächlich zu Bedenken v Veranlassung gibt, aber weil diese Bedenken möglicherweise hineininterpretiert werden könnten. Es heißt hier nämlich: „ Im einzelnen liegen dem Wohlfahrtsausschuß inSbesondere die folgenden Aufgaben ob:" Nun meinen wir, daß der Wohlfahrtsausschuß als solcher nicht die Aufgabe haben kann, in den inneren Betrieb einer Anstalt irgendwie «inzugreifen. ES kann sich nur darum handeln, daß, wenn eine Subvention gegeben wird, der Wohlfahrtsaus schuß eventuell die Möglichkeit hctt, sich von der Art und Weis«, wie di« Subvention verwandt wird, zu überzeugen. ES soll deshalb heißen: „Innerhalb dieses Rahmens gehört insbesondere zu seinen Aufgaben..." usw. Di« Umänderung geht allo lediglich dahin, daß der Wohffahrts» ausschuß innerhalb dieses Rahmens bestimmt«Aufgaben hat. Der Präsident: Wenn daS ein formeller Antrag sein soll, so bitte ich, denselben schriftlich zu stellen. Berger: Ich bitte, den vorliegenden. Anttag dahin zu ändern, daß nicht sechs Mitglieder des Derbandstages gewählt werden, sondern zwölf und stattdessen di« sechs auSwärttgen Mitglieder zu streichen. Wir haben gegen das bisherige System schwer« Bedenken. Wenn wir außerhalb des Derbandstages stehend« Persönlichketten in den Wohlfahrtsausschuß hineinnehmen, so schaffen wtt in Wahrheit nichts anderes als «ine Interessenvertretung. Wir nehmen Leut« von Instituten, die von uns bedacht werden und die dem Verbands» tag nicht verantwortlich sind, in einer zu großen Zahl in unser« wichtigsten Ausschüsse und insbesondere hier in einen Ausschuß, der große Summen zu verteilen hat. In unseren Fraktionen sind genügend Persönlichkeiten vorhanden, die mit der Wohlfahrtspflege verttaut und aktiv darin tätig sind, di« vor allem aber der Berbandstag zur Verantwortung ziehen kann. Ich halt« deshalb das bisherige System, daß wir neben Mitgliedern des Derbandstages auch noch Persönlichkeiten wählen, die dem Derbandstag nicht verantwortlich sind, nicht für ordnungsgemäß, und ich bin dafür, daß mit diesem System gebrochen wird. Es steht dem natürlich nichts im Wege, daß wir Sachverständige hinzuziehen, so oft wir wollen. Das haben wir ja auch immer getan. Ich erinnere nur an den Antrag d«S Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten. Aber ein Ausschuß, der von uns gewählt wird, darf nur aus Persönlichkeiten bestehen, di« uns verantwortlich sind. Ich glaube deshalb, daß es zweckmäßig ist, den Anttag so zu formulieren, daß wtt sagen: „Der Wohlfahrtsausschuß besteht aus 15 Mitgliedern, und zwar: a) 3 Mitgliedern des Rats, d) 12 Mitgliedern des Derbandstages. Der Präsident: Ich darf bitten, mir auch diesen Antrag schriftlich zu geben. Wünscht sonst noch jemand das Wort? Falkenberg: Meine Damen und Herren! Grundsätzlich würde auch ich dafür sein, daß es so gemacht wird, wie Herr Berger es vorschläqt, aber ich fürchte, daß wir uns damit der Möglichkeit begeben, sachverständig« Personen heranzuziehen, was ich im Interesse der Wohlfahrtspflege für dringend notwendig halte, und zwar sollten, sie nicht bloß als Sachverständige, wie Herr Berger vorschläqt, sondern als vollberechtigte Mitglieder gelten. Es gibt «ine ganze Reih« solcher Persönlichkeiten, di« außerhalb des Landesverbandes stehen, auf deren Mitwirkung in der Wohlfahrtspflege wir aber nicht verzichten möchten. Aus diesem Grunde möchte ich bitten — ich spreche nicht für meine Fraktion, sondern nur für meine Person —, davon abzusehen, die unter e) des vorliegenden Entwurfs aufgeführten Personen einfach auszuschließen. Der Präsident: Damit ist di« Aussprach« geschlossen. Di« Abstimmung erfolgt vereinbarungsgemäß erst um 16 Ahr, also über den tzauptantrag, über den Antrag der Dollspartei und über di« beiden während der Debatte gestellten Anttäge, von denen der «in« bereitfchristllch vorliegt. Er lautet — es handelt sich um den Antrag Dr. Freund —: > „Innerhalb dieses Rahmens liegen dem Wohlfahrtsausschuß insbesondere folgend« Aufgaben ob:". Also nur die ersten Wort« „Im einzelnen" werden erseht durch die Worte: „Innerhalb dieses Rahmens". Damit, meine Damen und Herren, ist der Punkt 10 erledigt. Ist der Referent des Haushaltungsausschusses anwesend? (Zurufe: Jawohl!) Wir kommen dann zur zweiten Lesung des Etats, und ich bitte den Referenten des tzaushaltausschusses, darüber zu referieren. Jede Fraktion hat nachher das Recht, «inen Redner hierzu mit 10 Minuten Redezeit zu stellen. Referent d«S Haushaltsausschusses Dr. Ehrlich: Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat am vergaugenen Freitag, bevor er eigentlich berechtigt war zu amtieren, provisorisch von 10 Ahr morgen- bis Sabbatbeginn getagt und weiter von heut« früh bis jetzt. Es war etwas viel, was wtt zu tun hatten, über wir haben am End« doch di« Richtigkeit des Sprichworts erfahren: „WaS lang« währt, wird gut", wenngleich der Haushaltsausschuß in seinen Arbeiten dadurch behindert war, daß chm die notwendigen Unterlagen teils außerordentlich spät, teils überhaupt nicht zugegangen sind. LS ist wiederholl darauf hingewiesen worden, daß diese Versammlung, wie überhaupt unser Verband, noch an gewisse» Kinderkrankheiten laborieren. Don prominenter Seit« ist diese An» sicht zurückgewiesen worden. Es muß aber gesagl werden, daß gestern noch der Ausdruck von einer gewiffen Schuljungenpolitik gefallen ist, daß wtt uns vielleicht doch nicht mehr in den Kinderjahren,

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