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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-02-15 · 1 (15.2.1929) · p. Seite 20

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
1 (15.2.1929)
Date
1929-02-15
Page
Seite 20 (sequence 20)
Language
German
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— 90 - txrtourjelt sind, daß sie keinen „Mangel an nationaler Substanz" empfinden. Und wir wünschen nicht, daß man „um d«S lieben Friedens willen" di« Verschiedenheit der beiden Anffaffnngen verwischt. Wenden wir unS den positiven Aufgaben d«S Landesverbandes zu; dann werden wir friedlich arbeiten können. Wenn wir aber weiter wie bisher nur Reden halten, damit st« gedruckt werden, so kommen wir auseinander. Abg. R.-A. Dr. Epstein.- Ich werde nur zum Iudengesetz sprechen. Zu den übrigen Punkten, di« vorhin berührt worden sind, werden Mitglieder meiner Fraktion morgen antworten. — Als vor einem Jahr hier der Iudengesetz-Dorschlag gegen «in« erheblich« Minderheit beschlossen worden war, erklärten wir, dieser Gesetzeswünsch werde nicht Gesetz werden. Heute sind wir ebensoweit wie damals. Der Gesetzesvorschlag ist in dem abgelaufenen Jahr der Regierung nicht vorgelegt worden. Wir waren damals entschlossen, zu verhindern, daß der Dorschlag Gesetz werde, und haben das offen zum Ausdruck gebracht. Wir haben aber in der Zwischenzett keinen Finger zu rühren brauchen. Es ist demnach nicht unS zuzuschreiben, daß das Zustandekommen des Gesetzes verhindert worden ist. Das Iudengesetz steht heut« auf der Tagesordnung, wir haben das Recht, dazu zu sprechen. Darauf, daß man uns einfach di« Frage vorlegt, ob wtt unseren Widerspruch gegen di« vorigjährigen .Beschlüsse zurückziehen wollen, brauchen wtt unS nicht einzulaffen. — Einer der Hauptgründe zur Schaffung eines neuen Iudengesetzes war der Wunsch, die Rechtseinhett in Preußen herzustellen und aus 12 Iudrnheiten «ine einzige zu machen. Man verhandelte daher in dem abgelaufenen Jahr mit den Derttetern der Provinzen, die sich noch eines eigenen Iubcnrechts «rfteuen. Zu unserem Erstaunen ttaten dabei erheblich« Widerstände hervor. Man wollte liebgewordene, wenn auch noch so unzeitgemäß« Einrichtungen nicht preisgeben und das Picklein, das schon die Däter gettagen hatten, weiterschleppen. — Dann erlebten wir im vorigen Jahr, daß der an Mitgliederzahl winzige Halberstädter Verband völlig unabhängig von unserem Gesetzesvorschlag einen eigenen verfaßte, tzalberstadt fordert als Doraussetzung für ein Kompromiß, daß alle großen Parteien unseres Landesverbandes einig seien. Aber hat es «inen Sinn, Anstrengungen zu machen, um diese- Ziel zu erreichen, wenn nachher Halberstadt doch nicht zustimmt? Bei Beröfientlichung des Halberstädter Entwurfes hieß es, mit den Liberalen werde «ine Einigung leicht zu erzielen fein, doch scharf« Oppositton sei von der Dolkspartei zu erwarten. Ich kann diesem Urteil des Halberstädter Derbandes, soweit wir in Frage kommen, nur zustimmen. — Dtp wichtigste Widerstand, der sich im letzten Jahr« gegen di« hier angenommenen Beschlüsse erhoben hat, kam von der jüdischen Oeffentlichkeit, und zwar ohne jede Agitation von unserer Seit«. Di« Oeffentlichkeit hat ganz eindeutig Stellung genommen zu allen Punkten, um di« wir vor einem Jahr hier stritten. Käme es heute zu einer jüdischen Volksabstimmung in Preußen, so ergäbe sie «in unzweideuttges Datum für di« von uns vorgeschlagen« Fassung d«S Iudengesetzes. Als verantwortungsbewußt« Männer, di« wtt alle sind, müssen wir auf das Echo hören, das unsere Beratungen im Lande gefunden haben. Der Gesetzesvorschlag hat als Novum die Personalgemeinde geschaffen, vom Halberstädter Verband Bekenntnisgemeinde genannt, «in« Bezeichnung, für die chm viel« dankbar find. Die Personalgemeind« bildet den Gegensatz zur Territorialgemeind«, der allen Kehillah, die von jener zertrümmert werdea würde. Halberstadt geht den von unserem Landesverband beschrittenen Weg Wetter. Eine maßgeblich« Stelle des Halberstädter Derbandes erklärte, man müsse di« Auflösung des Judentums in mehrere Teil« anstreben. Diese Aeußerung sollt« man wohl beachten. ES käme also zu zwei Landessynagogen, zwei konzessionierten Iudentümern wie in Ungarn. Man will nur noch den Zibur, will aber di« Rumpf-Kehlllah abstempeln zur „Dostsgemeinde". Diese „Vostsgemeinde" will man aber mit einem Makel behasten, indem man sie gleichsetzt einer Gemeinde von Zionisten. Uebrig bleiben soll nur daS von allen Göttern verlaffene jüdisch« Doll, „das von den Zionfften behauptet« oder angestrebt« jüdisch« Doll" wie es in dem klassischen Deutsch der E.-D.-R«solution heißt. Prophet« rechts, Prophet« links, das Welllind in der Mtttenl Friedrich Wilhelm IV. hatte einen befferen Instinkt, als er in einem Erlaß aus dem Jahre 1841 sagte, daß Religion und Nattonalttät im Judentum in d « m Grad« eine untrenn» bare Einheit darstellen, daß jede Regelung fehlgehen müsse, die dieser Tatsache nicht Rechnung trag«. Den Befürwortern der Personalgemeind« handell es sich darum, den Machtstandpunkt durch» zusetzen: Hab« ich nicht mehr di« Majorität, so mach« ich mich selbständig. Im vorigen Jahre waren wtt unS einig über daS Verwerfe sich« der Drohungen im Gemeindelchen. ES ist bedauerlich, daß dies« Mechoden sich in der .Zwischenzeit wetterverbrettet haben. Wir mußten es wiederholt erleben, daß Gemeindemitglieder den Gemeindevertretungen zumuteten, ihnen di« Steuern auf di« Hälft« zu ermäßigen, da man sonst aus der Gemeinde austteten würde. Als «ine Gemeind« die Gründung einer jüdischen Schule beschlossen hatte, erklärten «in« Reihe von Gemeindemitglledern, st« würden di« Gemeind« verlassen, wenn man den Beschluß nicht wieder rückgängig mache. Dieses Prinzip des DrohenS hat sich sogar in hohe Stellen unseres Landesverbandes verirrt. Im Rat« ist, wie man hört, gesagt worden: „Ich werdx meiner Gemeind« raten, aus dem Verband« auszutreten, wenn mein« Meinung nicht den Sieg davonttagen sollte." Di« Folgen der Gründung dieser fliegenden, territorial nicht gchundenen Gemeinden liegen unS klar vor Augen: Die allgemeinen Gemeindeaufgaben wird man den Territorial-Gemeinden überlasten, di« Personalgemeinden werden diese Obliegenheiten nicht mitübernehmen,- Wohlfahrtspflege, Arbeiterfürsorge usw. überläßt man denjenigen, die man verläßt. — Einen Monat, nachdem wir hier im vorigen Jahre unsere Beschlüste gefaßt hatten, äußerte der Lehrerverbänd iiz einem Schreiben an den Landesverband ernste Bedenken, und erklärte, di« Sicherheit der Existenz der jüdischen Beamten sei durch dies« Beschlüsse gefährdet, man befürcht« eine Flucht aus dem Beruf« und damit «inen erheblichen Deamtenmangel. — Wenige Monat« später faßte der Ausschuß des Provinzialvdrbandes rheinischer Shnagogengemeinden zu Köln «inen einstimmigen Beschluß, dessen scharf« Fassung von liberalen Herren herrührt. Es heißt da, unser Gesetzesvorschlag schüfe die größte Gefahr für die Existenzmöglichkeiten der kleinen und mittleren Gemeinden. — Die neutralen Iugendvereine forderten im vergangenen Jahre durch Rundschreiben ihr« Ortsgruppen auf, zu unseren Beschlüssen Stellung zu nehmen. Ich weiß, daß di« Delegiertentagung der neuttalen Iugendvereine, die zu Pfingsten in Dresden stattstnden wird, sich gegen die hier zustandegekommenen Beschlüsse aussprechen wird. — Di« ganze jüdisch« Oeffentlichkeit vertritt unser«, der Jüdischen Dolkspartei, Forderungen. Auch Mitglieder der Liberalen Fraktion, sogar solche, die damals Ihren Beschlüssen zustimmten, haben sich inzwischen davon überzeugt, daß diese dem preußischen Judentum nicht zum Segen werden könnten. Hat der Landesverband somit Unruhe in das preußisch« Judentum hineingettagen, so werden seine Beschlüsse doch praktisch kein« Konsequenzen haben bei all denen, die noch jüdisch fühlen. Die Drückeberger, die nicht völlig vom Judentum Abschied nehmen, vielmehr aus atavistischen Empfindungen heraus sich noch Juden nennen wollen, werden diese Wege gehen, aber 95 °/o der preußischen Juden werden nicht daran denken, di« asten Gemeinden zu zerstören. Auch nach unserer Ansicht müssen die Gemeinden sich so «inrichten, daß jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Seit 52 Jahren existieren in Preußen die wenigen Separatgemeinden. Ihre Zahl, wie di« Zahl ihrer Mitglieder hat sich in dieser Zeit nicht vermehrt, «in Bedürfnis nach Sondergemeinden hat sich nicht gezeigt. Die Entwicklung drängt zur Einheit. Wir wollen nicht den Austritt aus der Semeinde, sondern den Mißbrauch der AustrittSmöglichkett verhindern. Deshalb haben wir Ihnen neue Anttäge vorgelegt. Wtt wollen die Angelegenheit vorwärtStteiben. Gerade auch die Rücksicht auf den Halberstädter Verband hat uns zu unseren Anttägen bestimmt. Wir wollen innerhalb des Bezttks der Ortsgemeinde den Zusammenschluß zu Dereinen bürgerlichen Rechts ermöglichen. Diese Verein« sollen an den Landesverband ihre Steuern zahlen, und der Landesverband hat davon das dem Verein zurückzuerstatten, was dieser für seine religiösen Einrichtungen benötigt, so daß der lieberschuß der jüdischen Allgemeinheit bleibt. Auf diese Weise — glaube ich — wird ein Weg geschaffen werden, der jede« Bedenken zerstreut. Wir wollen keinen Gewistenszwang. Gewissenszwang fft es. wenn der Halberstädter Verband das aktive und paffive Wahlrecht und die Benutzung der religiösen Einrichtungen von der Erfüllung religiöser Vorschriften abhängig machen will. Die Weimarer Derfassung verbietet den Parochialzwang nicht. Di« gegenteilig« Ansicht ist unrichttg. Ich verweis« auf die evangelischen und katholischen Kirchengesetze von 1924. — Was den Zwangsverband anlangt, so brauche ich nur auf di« Aeußerungen des Herrn Dr. Freund zu verweisen. Auch hier steht die jüdische Oeffentlichkeit auf unserer Seite. — Das Ausländer-Wahttecht liegt uns ganz besonders am Herzen. Ich darf daran erinnern, daß die liberal« Fraktion 1926 di« Gleichstellung aller Ausländer bei der Einbürgerung verlangt hat. SS wäre nur konsequent, innerhalb unserer Gemeinden ebenfalls keinen Unterschied zwischen Inländern und Ausland«« zu machen. Schon vor einem Jahre legten wir Ihnen dar, daß nach dem bisherigen Recht, dem Gesetz von 1847. Unterschied« nach der Staatsangehörigkett in der jüdischen Gemeinde nicht gemacht werden dürfen. Bereits im Jahre 1880 entschied der Minister d«S Innern, daß für di« Wahl in den Vorstand der Gemeind« ein Unterschied zwischen Inländern und Ausländern nicht besteh«. In dem Erlaß erkennt der Minister nur zwei Mittel an, zu verhiudern, daß A«S»

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