Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- 1 (15.2.1929)
- Date
- 1929-02-15
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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teilen wollen, dann ziehen di« Gemeinden, wenn drei» oder viermal Mahnungen an sie ergangen sind, di« Konsequenzen und sagen: Für diesen Lande-verband haben wir kein« Mittel und an ihm kein Interesse; wir erklären den Austritt. Mein« Damen und Herren! Diesen Amstand erwähnt« ich deswegen, weil er zeigt, mit welchen unsäglichen Schwierigkeiten die Arbeiten des Landesverbandes verbunden find. Denn es wird sich in der Folg« nicht vermeiden lassen, daß wir an di« Gemeinden Forderungen stellen in ideeller und vor allem auch in finanzieller Hinsicht, di« unendlich viel einschneidender sind, als es bisher der Fall war. And wir müssen uns darüber klar sein, daß bei der loten Struktur, die der Verband bisher aufweist, wir mit derartigen Renitenzen und den daraus gezogenen Konsequenzen des Austritts in erheblich hohem Mähe rechnen müssen. Meine Damen und Herren! Wenn wir unS so ziffernmäßig di« Entwicklung des Verbandes klarzumachen suchen, so muh ich daS Bild ergänzen durch einen Aeberblick über die Finanzlage, die im großen und ganzen für unser« Gemeinden und damit für den Landesverband festzustellen ist. Di« Finanzlage der Gemeinden wird gekennzeichnet durch die Höhe chrer Belastung. Wir haben in unseren bisherigen Berichten wiederholt darauf hingewiesen, daß di« wirtschaftliche Not, die auf unserem gesamten deutschen Daterkind« liegt, nicht zuletzt ihren Weg gefunden hat in die Gemeinden, und daß es nicht nur die kleinen Gemeinden sind, sondern nicht weniger die großen, di« sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden. Meine Damen und Herren! Wenn ich Ihnen ziffernmäßig di« Entwicklung zeigen will, die die Wirtschaftslage genommen hat, so kann ich das in der Weise tun, daß ich Ihnen, wie in den früheren Jahren, kurz angeb«, wie sich die Belastungen der Gemeinden stellen. Es ist da festzustellen, daß wir immerhin 90 Gemeinden haben — die von uns getroffenen Feststellungen erstrecken sich auf 660 Gemeinden —, di« an Kultussteuern nur bis zu 10°/« zu erheben brauchen, es folgen 85 Gemeinden mit einem Steuersatz von 11—15°/° 83 „ „ „ „ 16—20»/° 128 „ „ ' ,, „ 21—20°/o 90 „ „ „ „ 31—40°/° 63 „ „ „ „ „ 41—50 °/o 41 „ „ „ „ „ 51—60 °/o 28 „ „ „ „ „ 61—75°/° 29 „ „ „ ,, „ 76-100°/° 23 „ „ „ „ über 100°/° (Höxt-, Hört-Rufe.) Mein« Damen und Herren! Am Ihnen das Katastrophale dieser Situation schlaglichtartig zu beleuchten, weff« ich darauf hin, daß bei den Verhandlungen, die bezüglich der Kultus- und Kirchensteuersätze mit der Staatsregierung geführt worden sind, diese sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß eine Belastung von über 10°/« von Staats wegen als unerwünscht anzusehen und gegebenenfalls zu beanstanden ist. Sie ersehen daraus, daß wir uns in Verhältnissen befinden, ich muß es wiederholen, di« geradezu als katastrophal anzuiprechen sind. Meine Damen und Herren! Die Frage der Belastung der Gemeinden führt uns von selbst zu der Frag« der Staatsbeihilfen. Die Dinge liegen nämlich so, daß wir oha« eine GtaatSbeihilf« in diese Nöte helfend nicht «ingreifen können. Am Ihnen ein Bild von den Finanzen des Landesverbandes 311 geben und Ihnen zu zeigen, welch« Möglichkeiten wir hätten, um ohne die Staatsbeihilfen aus eigenen Mitteln den Gemeinden unter die Arme zu greifen, weise ich darauf hin, daß der Rechnnngsabschluß, den Sie für 1926/27 in Händen haben, einen Gesamtverbrauch von rund 800000 RM aufweist und daß davon durch Gemeind «beitrüget 448000 RM aufgebracht sind. Unter diesen Beiträgen aber finden Sie 101000 RM nachträglich «ingeqantzxne Rückstände aus früheren Jahren. Somit ergeben sich Einnahmen aus Steuern des laufenden Jahres im Betrage von 347 090 RM. Wenn Sie sich dies« Ziffern vor Augen hallen, dann werden Sie verstehen, bis zu welchem Grade die Staatsbeihilf« für uns ein« Lebensnotwendigkett geworden ist. Bezüglich der Staatsbeihilf« liegen nun di« Ding« so: Wie Sie wissen, ist es uns gelungen, den Staat zu veranlassen, zwei Positionen für di« Shnagogen-Hemeinden in den Etat einzustellen, einmal die Position für bi« Rabbiner, zum anderen die Position für den Religionsnnterricht. Die Position für di« Rabbiner (für Rnhestandsrabbiner und die Hinterbliebenen der Rabbiner) ist mtt 200000 RM dotiert, di« für den Religionsunterricht belief sich ans 250000 RM. Durch unsere Bemühungen im Vorjahr« ist es gelungen, di« Position für den Religionsunterricht von 250000 auf 400000 RM zu erhöhen, so daß der dom Staat bewllligt« Gesamtbetrag sich nunmehr auf 600000 RM beläuft. WaS die Verwendung dieser Mittel anlangt, so sst ein gru/ldsätzlicher Unterschied zwischen den beiden Positionen fistMstellen. Bisher ist «S unS gelungen zu erwirken, daß die Mittel für den Religionsunterricht an den Landesverband ausgeschüttet werde«, während di« 200000 RM, di« als Staatsbeihilf« für Rabbiner bewMgt sind, vom Staat unmittelbar an di« Gemeinden a«Sgezahlt werden. ES muß nun festgestellt werden: Während in früheren Jahren der Landesverband, wenigstens bevor der Der» teilungSplan den Staatsbehörden aufgestelllt wurde» gehört wurde, und dieser gegenüber den Vorschlägen der StaatSregierunq feine Bedenken geltend machen konnte, sst in diesem Jahr« der DerteilungSplan aufgestellt worden, ohne daß der Landesverband überhaupt «in« Gelegenhett zur Aeußerung gehabt hätte. Allerdings war dieser Plan nur «in vorläufiger; er ist zunächst vom Kultusministerium! dem Finanzminssterium unterbreitet worden. Er liegt aber nunmehr mit der Stellungnahme des Finanzministeriumvor, und dabei ergibt sich, daß das Finanzminssterium nicht einmal das genehmigt hat, was das Kultusministerium vorqekchlaqen hatte. Di« Folge ist die ebenso befremdlich« wie betrüblich« Tatsache, daß bis jetzt, wenig« Tag« vor dem 31. März, mit welchem Tage daS BerwallungSjahr des Staates abläust, von der erwarteten Staatsbeihilf« noch nicht ein Pfennig zur Auszahlung gelangt ist. Di« Ding« werben sich so entwickeln, daß derjenige Betrag, bezüglich dessen das Finanzministerium zuqestimmt hat, demnächst zur Ausschüttung kommt «nd im Uebrigen die Dinge offen bleiben. Das bedeutet, daß, nachdem schon im vorigen Jahre, obwohl uns 200000 RM bewilligt waren, nur etwa 115000 RM zur Ausschüttung gelangten, ein Betrag von etwa 85000 RM. also vom Staate «inbehalten wurde, für das Jahr 1927 di« Ding« noch übler laufen würden, denn es ist zu berücksichtigen, daß inzwischen «ine neu« Besoldungsordnung «ingeführt worden ist, die auch auf di« Gehälter der Geistlichen ausgedehnt wurde. Das würde naturgemäß auch eine Erhöhung der Gehäller für di« Rabbiner zur Folge Hecken müssen, eine Folgerung, der die Staatsregierung sich grundsätzlich auch nicht verschlossen hat. DaS verhindert nicht, daß trotz der zugebMgten Erhöhungen, wenn der Derteilungsplan nach den jetzigen Dispositionen d«L Kultusministeriums zur Durchführung gelangt, ein Bettag von rund 80000 RM nicht zur Ausschüttung käme. Daß das unhaltbare Zustände sind, brauch« ich nicht Wetter zu erklären. Einmal, gemessen an dem Betrage von über 60 Mlllionen RM, den di« christlichen Kirchen für analog« Zweck« erhallen, ist di« Summ« von 200000 RM die uns bewilligt sind, «ine Bagatelle. Es sst aber vollendeine Anerttäg» lichkett, daß nicht einmal dies« Summ« voll zur Ausschüttung gelangt. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es der Will« des Preichischen Landtages gewesen ist, mit dieser BewMgung wenigstenrsstlos den bttoilligten Bettag den Gemeinden zukommen zu lassen. Ich glaub« nicht, daß es mit diesem Willen des Landtages im Einklang steht, wenn die Praxis zu dem führt, was ich chen dargelegt Hab«. Bei dieser Gelegenhett möchte ich nachdrücklichst darauf Hinweisen, daß die ganzen Staatsbeihilfen noch lange nicht allen Gefahren entrückt sind, daß wir uns vielmehr dabei dauernd auf einem Bullan bewegen. Es wird für viele von Ihnen «in« zwar sehr betrübliche, aber immerhin beachtliche Mitteilung gewesen sein, daß auch in diesem Jahre, ttotzdem im Regterung-entwurf des Staatshaushalts die Summe eingestellt war, der Hauptausschuß beschlossen hat, die Position für die Rabbiner zu stteichen. LS ist «ns nun zwar in nachdrücklichster, zähester Arbett gelungen, da- Anheil noch einmal zu wenden, so daß am letzten Dienstag, alS da- Plenum des Landtages in zweiter Lesung mtt der Anqelegenhett befaßt wurde, «ine große Mehrheit, vertreten durch alle Parteien, mtt Ausnahme der Deutschnationalen, der Kommunisten und der Völkischen, für di« Position stimmt« und den Stteichungsanttag ablchntt, Sie sehen aber jedenfalls aus alledem, auf wie unsicherer Grundlage die Ding« ruhen und wie wtt hier mit größter Vorsicht operieren Müssen, um nicht alle- 311 gefährden. (Sehr richtig.) Wesentlich günsttger liegen di« Ding« bei der Staat-beihllfe für den Religionsunterricht. Wtt hatten von vornherein klar erkannt, daß diese Position, nachdem einmal dtt unselige Teilung vorgenommen worden ist, auszubauen sst, well auf chr in erster Linie unser Hell beruht. Wtt haben darauf, bestanden, daß dies« Position nicht in dem allgemeinen Dispositionsfonds der Regierung für allgemeine Unterrichtszweck« verschwand, vielmehr als besonder« Position für die Synagogengemeinden in die Erscheinung trat So war «- möglich, nicht nur dtt Erhöhung von 250000 auf <00000 RM durchznsetzen, sondern auch zu erreichen, daß dtt Ausschüttung dieser Summ« an den Landesverband erfolgte. Ich möchte auch hier ausdrücklich feststellen, daß diedurchaus kein unerschütterliche- Ergebnis ist, daß im Kultusministerium selbst der Auszahlung a» de« Landesverband starker Widerstand entgegengesetzt wird, und auch da- Finanzminssterium der Regelung nur auf Widerruf zugestimmt