Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- 2 (1.9.1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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9 Uebersicht über di« vom Ministerium ««mittelbar verleUte« w»«,. rnfliche» Bevürfuisznschüsse an Shnagogeugemetnbe» j*t Besoldung che« «abbiner u«v zur Versorgung ihrer RuhestandSrabbiinev und der Hinterbliebenen ihrer Rabbiner für da- Rechnungsjahr 1927. (Rabbiner»Gtaa18beihilfen.) Lfd«. Nr. Regierungsbezirk Bezeichnung der Shnagogengemeind« Bettag RM. 1. Gumbinnen Insterburg 5 000 2. „ Tilstt 4000 3. Allenstein Allenstein 3 000 4. Marienwerder Elbing 4 000 5. Berlin Spandau 1000 6. Potsdam Prenzlau 1000 7. „ Schwedt 4000 8. Frankfurt a. d. Oder Kottbus 1000 9. „ Landsberg a. d. Warthe 2 500 10. Stettin Pasewalk 3000 11. „ Stargard 5 000 12. Köslin Lauenburg 3000 13. „ Stolp 3500 14. Schneidemühl Schneidemühl 4000 15. „ Schönlanke 6 000 16. Liegnitz Görlitz 1500 17. „ hirschberg 5 000 18. II Liegnitz 4000 19. Oppeln samt 4000 20. Erfurt Aordhausen 3000 21. Schleswig Kiel 4000 22. Wandsbeck 4000 23. Hildesheim Göttingen 4 000 24. „ ■ ' * . Hildesheim 1000 25. Aurich Aurdh 500 26. ,, Emden 4 000 27. Kassel . Eschweg« , ' , 4 500 28. „ Hanau 6000 29. Marburg Marburg 5 000 30. 99 Fulda 8000 31. Wiesbaden Bad Ems 4000 32. „ Bad Homburg v. d. tz. 5000 33. ,1 Weilburg 1500 34. „ Wiesbaden (aftisrael. Kul< Koblenz tusgenu, Friedrichstr. 33) 7000 35. Bad Kreuznach 4000 36. Düffeldorf Barmen 4 000 37. 99 Mülheim a. d. Ruhr 4000 38. Köln Köln-Deutz 2000 39. »9 Köln Adaß Ieschurun 5 000 40. ( 99 Bonn 4000 zusammen 153000 Bertellung der Staatsbeihllfen für den Religionsunterricht 1S27. Bekanntlich ist es unseren Bemühungen gelungen, für das Jahr 1927 eine Erhöhung der Beihilfen des Staates für leistungsschwache Shnago gengemeinden zwecks Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Sorg« für den Religionsunterricht von 250000 RM. auf 400000 RM. zu erwirken. Diese Beträge werden bis auf eine geringfügig« Rücklage, die das Ministerium einbehäst, an die beiden preußischen Landesverbände zur Verteilung an die Shnagogengemeinden ausgezahtt. Auf Grund der Erhöhung sind dem Preußifchen Landesverband jüdischer Gemeinden für 1927 insgesamt 338000 RM. tgegenüber nur 183000 RM. für 1926) überwiesen worden. — Der zur Verfügung gestelste Betrag ist zunächst dazu verwandt worden, di« Gehälter der jüdischen Religionslehrer grundsätzlich mindestens auf die höhe der Grupp« VII der alten Reichsbesoldungsordnung zu bringen. Soweit die Beamten infolge ganz besonders niedrige« Beschäftigungsumfanges nur als nebenamtlich im Kultusdienst tätig angesehen werden konnten, sind Leilaufbesserungen gewährt worden. In einer ganzen Reche von Fällen ist die Erhöhung der Lehrergehälter mit einer organisatorischen Neuregelung der religionSunterrichtlichen Versorgung der Gemeinden verbunden worden, und zwar in der Weise, daß verschieden« Gemeinden, die jed« für sich nicht in der Lag« gewesen wären, einem Beamten ausreichend« Tätig» kest und Besoldung zu bieten, zu einem sogenannten „Lehrerbezirk" zusammengeschlossen wurden. Auf diese Weis« ist es erreicht worden, daß bis auf ganz wenige Ausnahmen, in denen die Bemühungen des Landesverbandes an der ablehnenden Stellungnahme der betreffenden Gemeindeverwaltungen scheiterten, kein schulpflichtiges jüdisches Kind in Preußen den erforderlichen Religionsunterricht entbehren muß. — Schließlich ist über die hälft« des vom Staat zur Verfügung gestellten Betrages dazu verwandt worden, besonders überlastet« Gemeinden in den durch di« Beschräntthest der Mittel gegebenen Grenzen zu unterstützen. Es ist hierbei grundsätzlich 30°,o des Reichseinkommensteuer-SollS als EntlastungSgrenze festgesetzt worden. Leider haben die verfügbaren Gelder nicht auSgereicht, diesen Grundsatz in vollem Umfang« durchzuführen, vielmehr mußten in einer Reih« von Fällen Abstriche vorgenommen werden. Im übigen war die Höhe der einzelnen Beihilfe auch durch den Betrag begrenzt« D den die Gemeinde selbst für die Aufrechterhaltung des Religionsunterrichtes aufgewandt hat, da der Staat Zuschüsse nur für den Religionsunterricht gewährt. Di« nachfolgenden stattstifchen Angabe« über di« Verteilung der Mittel für 1926 und für 1927 veranschaulichen am besten, in welchem Umfange es möglich gewesen ist, auf Grund der Erhöhung der GtaatSbeihilfe di« einzelnen Gruppen und Provinzen in «rwettertem Umfange zu berückstchttgen. Ueberficht über bi« Verteilung für 1927, nach Regierungsbezirken geordnet. Provinz Regierungsbezirk Zahl der bedachten Betrag RM. Gemeinden Ostpreußen Allenstein 11 16 930,— Gumbinnen 6 8873,— ' Königsberg 13 15170,— Marienwerder 4 4 250,— Brandenburg Frankfurt a. d. Oder 9 11-451,— Potsdam 4 6316 — Pommern Köslin 13 28 400,— Stettin 7 . 8118,— Grenzmark Schneidemühl 8 11473,25 Niederschlesien Breslau 17 17 844,80 Liegnitz 3 2980- Oberschlesien Oppeln 14 15380,12 Sachsen Erfurt ~ 1 180,— Magdeburg 4 2325.40 . MersÄurg 1 1200,— Westfalen Arnsberg 21 17074,45 Minden 12 9690,— Münster , 8 6211,— SchleSw.-holst«in Schleswig 5 8309,10 Hannover Aurich 8 13974,— Hannover 7 5 710,— Hildesheim 9 * 4650,— Lüneburg 2 3120,— Osnabrück 7 4866,— Stade 3 5080,— Rheinprovinz Aachen i- 1 2854,— Düsseldorf 8 7917 — Koblenz 11 17 406,88 > ■' ' Köln 5 5 475,— Trier 6 7 384,— Hessen-Nassau Kassel 40 33689,— . Wiesbaden 21 “28 786,— 289 383000,—