Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 6 (1928)
- Issue
- 2 (1.9.1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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Titel 3: Bezirksrabbiuat«. Einrichtung von Bezirksrabbinaten . . 20 «».— 20000,— 2. Verein zur Förderung ritueller Speise- Häuser . 2a. Mensa« academica«. 3. Erhaltung von Kunstdenkmälern ... . 4. Jüdische Sonderschau der „Pressa" (als letzt« Rat«). 2500,— 2 500,— 3000,— 5 000,— Titel 4: Theologisch« DUdungsanstallen 1. Rabbinerseminar Berlin. 2. Hochschule für di« Wissenschaft des Judentums . 40 000,— 40000,— 40 000,— 28 000,— 3. Jüdisch-theologisches Seminar, Breslau 120000,— Kapitel ll: Wohlfahrtspflege. 125 000,— 5 000,— Titel 5: Ausbildung Lehrern und Knltnsbeantten. 1. Allgemeines. 2. Siedlungsunternehmen des R. j-F. . . 130000,— 1. Lehrerseminar, Köln. 2. Israelitisch« Lehrerbildungsanstalt, 15 000,— Kapitel III: Beihilfen für besondere rituell« Zweck«. 10 000,— 10000,— Würzburg.. 3. Präparandenanstalt, Höchberg .... 4. Dorbereitungsanstalt für jüdische Religionslehrer, Berlin . ^.. - 5. Schächterschul«, Berlin. 6. Fortbildungskurse für Lehrer und Kantoren .. . 7. Stipendien a) Lehrerausbildung. b) Kantoren- und Schächter-Ausbildung c) Präparandi« für di« Srmultan-Akademi« in Frankfurt a. M. 8. Heranbildung von Hilfskantoren . . . 7 000,— 7 000,— 38 500,— 15 000,— Kap itel IV: Derbandstag und Rat. 1. Unkosten des DerbandstageS. 2. Reisegelder und Diäten für Rats- und Ausfchußmitglieder. 3. Sonstige Unkosten der Sitzungen . . . 15000,— 15 000,— 1000,— 31000,- 2 500,— 9000,— 2000,— 500,— 5 000,— Kapitel V: Berwaltungsblatt .... 4 000,— 4 000,— 101 500,— Kapitel Vl -. Verwaltung. 1. Gehälter. 2. Miete.. 3. Drucksachen. 4. Zeitschriften, Zeitungen und Bücherei . ' 5. Büroeinrichtung und Bürobedarf . .. . 6. Portounkosten und Fernsprechgebühren 7. Bank- und sonstige Derwaltungsunkosten 85 000,— 15000,— 3 000,— 2 000,— 5 000,— 3 000,— 2 000,— Titel 6: Inftitnte für die Wisienfchast deS Judentums. 1. Gesellschaft für die Förderung der Wissenschaft des Judentums. 115 000,— K a p i t e l Vll: Unvorhergesehen« Ausgaben 44 500,— 44 500,— 4000,— — 1180000,— 2. Jüdische Akademie. 3. Jüdische Akademie für statistisch« Zwecke 4. Gesamtarchiv der deutschen Juden . . . 5. Ieschiwah, Frankfurt a. M. 10000,— 10000,— 5000,— 3 000,— 32 000,- Einnahmen: 1. Kassenbestand. 2. Staatsbeihilfen. — 38000,- 325 000,- Titel 7: Beihilfen für wissenschaftlich« Arbeiten, insbesondere solche, die für die Praxis der Gemeinden von Bedeutung sind. 10 000,— 10000,— 3. Rückzahlung von Darlehen. 4. Zinsen. 5. Beiträge der Gemeinden a) Rückstände aus dem Vorjahr« . . . b) für das laufend« Jahr aufzubringen ' 8/io°/o.*. 170 000,— 3 000,- 4 000,- Titel 8: Gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen. 1. Jugendpflege und Sportbewegung . . 640 000,— 810000,- 15 000,— — 1180 000.— « Aus der Tätigkeit des Aates und der Ausschüsse seit dem letzten Derbandstag Der Große Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden trat zu einer Sitzuyg ani 4. Juni d. I. in Köln zusammen. Di« wichtigste Angelegenheit, die auf dieser Tagung erörtert wurde, war der Entwurf eines Gesetzes betr. die jüdische Religionsgemeinschaft in Preußen, an dem der Derbandstag auf Grund einer unter allen Parteien zustande gekommenen Einigung Aenderungen vorgenommen hatte. Der von dem Derbandstag beschlossenen Fassung des Entwurfes trat der Rat nunmehr in allen Punkten bei. Der Entwurf wird auf Seite 5 veröffentlicht. Er ist dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Dolksbildung nunmehr überreicht worden. Die Satzungen des Wohlfahrts-Ausschusses wurden genehmigt; der Abdruck ist auf Seit« 1 zu finden. Die Zusammenkunft der Vertreter der jüdischen Landesverbände und des Deutsch-Israelitischen Gemeinde-Bundes zu einer gemeinsamen Beratung über den Derfassungsentwurf des Reichsverbandes fand am 3. Juni d. I. ebenfalls in Köln statt. Es wurde «in Entwurf angenommen, dessen Wortlaut sich auf Seite 3 findet. Zum ersten Male traten die beiden Unterrichts-Ausschüsse des Preußischen Landesverbandes, der konservativ« und der liberal«, am 27. März d. I. zu'einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Es wurde ein Derzeichnis von Lehrbüchern für den jüdischen Religionsunterricht aufgestellt, das dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Dolksbildung zur Genehmigung «ingereicht wurde. Der Subventions-Ausschuß trat zweimal, am 8. Mai und 9. Juli zusammen. Zu mehr als hundert Vorlagen mußte in den beiden Sitzungen Stellung genommen werden. In 16 Fällen wurden im Ruhestand lebenden Lehrern, Kultusbeamten oder deren Witwen laufende Renten bewilligt. Verschiedene Weitrrbewilligungen schon früher gewährter Zuschüsse wurden ausgesprochen. Für einige Ruhestands- und Flüchtlingsrabbiner sowie deren Witwen wurden gleichfalls Beihilfen gewährt. Der in dem Haushaltsplan für 1928 vorgesehene Betrag für Ausbildungsvorschüsse an jung« Leut«, die sich dem Lehrerberufe widmen wollen, wurde restlos verteift. In 11 Fällen konnten leistungsschwachen Gemeinden Beihilfen zur Instandsetzung ihrer Synagogen, Friedhöfe oder sonstigen Kultuseinrichtungen gewährt, werden. Sechs Gemeinden erhielten Darlehen. Auch der Wohlfahrts-Ausschuß tagt« am 24. Juni d. I. Es wurden bevölkerungspolitische Fragen -beraten; die für die Wohlfahrtspflege bereitgestellten Mittel des Landesverbandes wurden verteilt. Eine große Reihe der wichtigsten jüdischen Wohlfahrtsorganisationen, die zum Teil für das ganze Reich von Bedeutung sind, erhielt Zuschüsse. Der Rechts-Ausschuß trat am 1. Juli d.I. zusammen. Eine neue Steuerordnung wurde beraten und wird nach Fertigstellung den Gemeinden übermittelt werden. Don den vielen Rechtsfragen, die zur Erörterung standen, war die Feststellung von besonderer Wichtigkeit, daß die Synagogengemeinben gemäß § 62 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 auch für den Religionsunterricht derjenigen Kinder zu sorgen haben, die im Bereiche der Synagogen» gemeind« die Schule besuchen, deren Ellern aber außerhaw des Bezirks wohnen. Sehr wesentlich ist auch die Feststellung des Rechts-Ausschusses, daß di« Synagogengemeinben berechttgt sind, den Besuch der Synagoge denen zu verweigern, di« auS der Gemeind« ausgetreten sind. Wer trotzdem di« Synagoge betritt, macht sich des Hausfriedensbruches schuldig. Die religiös« Seit« der Frag« wird durch diese Entscheidung nicht betroffen. Verschieden« Angelegenheiten wurden einem Unter-Ausschuß überwiesen. Der Entwurf eines Derbandsgesehes über «in Wahlprüfungsgericht wird demnächst «inen besonderen Ausschuß beschäftigen. _ Im übrigen wird auf die amtlichen Preffebericht« in den jüdischen Zeitungen Bezug genommen.