Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 46 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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— 4<; — 9erttUbaag*turf«* fir ftexlowti und Religi»«sl«heer. In der Zeit vom 4. bis 28. Juli 1927 findet in Berlin «in Fortbildungskurs»- für Sautoren und Religionslchrer statt. U. a. wird Herr Rabbiner Dr. Bergmann über di« geschichtlich« Entwicklung des jüdischen Gottesdienstes und sein« Bräuche sprechen und Herr Rabbiner Dr. Löwenthal hebräisch« Surf« abhalten. Di« kantoral« Fortbildung wird von den Oberkantoren Davidsohn und Asch geleitet. Musikgeschichtlich« Vorlesungen hält Herr Dr^Leichtentritt. Der Unterricht ist unentgeltlich. Reise» und Aufenthalts- Zuschüsse sollen nach Maßgab« der vorhanden«n Mittel gewährt werden. Di« Vorstände der Shnagogengrmeinden werden gebeten, ihren Beamten den zur Teilnahme an dem Fortbildungskurs»- erforderlichen Urlaub und, soweit angängig, einen Zuschuß zu den Soften zu gewähren. Berlin, den 23. Mai 1927. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Warnung. Im vorige» Jahr« ist eine Gemeind« durch «inen während der hohen Feiertag« dort als Dorbeter tätig gewesenen Dr. Samson Meyer erheblich geschädigt worden. Wir nchmen Veranlassung, unsere Mitgliedsgemeinden vor einer Beschäftigung d«S Herrn Dr. Meyer zu warnen, und ersuchen. um gefl. umgehend« Mitteilung mit Adressenangab«, sofern sich der Genannt« uni ein« Borbeterstell« bewerben sollt«. Berlin, den 6. Mai 1927 Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. 19. Rachtrag zum- Verzeichnis der dem Landesverbände angehörigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und Regierungsbezirken. Rheinprovinz. R«g.-B«z. Trier. 1. Neumagen - Niederemmel. Provinz Kessen » Nassau. Reg.-Bez. Kassel. 1. Bad Orb, 2. Richelsdorf, 3. Schwarzenborn, Krs. Ziegenhain. Provinz Westfalen^ Reg^Bez. Münster. 1. Gemen. Berlin, den 19. Mai 1927. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Ablösung der Neubesitz-Marl an leihe» des Deutschen Reiches'). Gemäß Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen erfolgt di« Ablösung der Neubesitz-Markanleihen des Deutschen Reiches bis zum 30. Juni 1927. Nach dem Anteihe-Ablöfungsgesetz vom 18. Juli 1928 entfallen auf PM. 1000.— Anleihe des Deutschen Reiches und die vom Reich übernommenen ehemaligen Länderanleihen, ,. 1500.— Deutsch« Sparprämienanleihe von 1919, „ 16,7 Millionen ,^k"-Schatzanw«ifung«n von 1923, „ 15 Milliarden ,^k"-Schatzanw«ifung«n von 1924, je RM. 25.— Anleihe-Ablösungsschuld des Deutschen Reiches ohne . Auslosungsrecht«. ') Dgl. Derwaltungsblatt Nr. 2 vom 20. September 1926, Seit« 2 und 8. Beantwortung 1. Rechtsnachfolge einer in der Anflösung begriffenen Shnagogengemeinde. An Herrn Bezirksrabbiner Dr. L. Wir haben uns kürzlich bereit erklärt, die Rechtsnachfolge einer in der Auflösung begriffenen Synagogengemeind« zu übernehmen. Der zuständig« Regierungspräsident hat sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, und auf unfern Antrag ist, da di« verfassungsmäßigen, zur Vertretung der Gemeinde befugten Organ« nicht mehr vorhanden sind, «in Staatskommissar eingesetzt worden, der di« Ueberleitung des Vermögens der Gemeind« an den Landesverband bewerkstelligen soll. Es würde grundsätzlich auch nichts im Weg« stehen, daß in dem Fall der Gemeind« R. gleichfalls der Landesverband Rechts- Umtauschfähig sind nur Anleiheposteu, deren Ilmtauschwert durch PM. 506.— teilbar ist. Das kleinste Stück der Ablösungs-Anleihe lautet auf RM. 12.30. Die Ansprüche ans Markanleihen des Reiche« bestehen nur nach Maßgabe des erwähnten Gesetzes. Nach dem Wortlaut der Verordnung find di« Stück«, dl« innerhalb der gestellten Frist nicht in Ablöfungsanleihen ««getauscht werden, als völlig wertlos zu betrachten. Di« Banken und Bankiers vermitteln den Umtausch der Neubesitz-Markanleihen des Deutschen Reiches und pflege» bei Einren^ing dieser Effekten sofort dieauf sie entfallende Anleihe» ablöfungsschuld ohne Auslosung-recht« auszuhändigen. Spitzenbeträg« unter PM. 500.— pflegen zurzett mtt RM. 0.60 für volle PM. 100.— «ingelöst zu werden. Berlin, den 8. Mai 1927 Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde«. Wohlfahrts-Briefmarken. Di« Zentralwohlfahrtsstell« der deutschen Juden bittet um Aufnahme folgender Bekanntmachung: Auch in diesem Jahr gibt di« Reichspostverwaltung zugunsten der „Deutschen Nothilf«" Wohlfahrtsbriefmarken heraus. Di« Wohlfahrtsbriefmarken gelangten am 1. Dezember 1926 zur Ausgabe. Di« postalisch« Gültigkett der Marken zur Freimachung von Postsendungen erlischt am 30. Juni 1927. ES wurden auSgegeben: Ein« 5 Pf.-Mark« zum Verkaufspreis von 0,10 M- »» 10 ,, „ », „ „ 0,20 ,, if 25 ,, ,, ,, f, „ OHO „ ff 50 ,, ,, ,f ,, _ ,, 1, „ sowie Markenheftchen zum Preis« von 2 M. (enthaftend acht 5-Ps^ Marken und sechs 10-Pf.-Mark«n). Der Ertrag der Marken ist wiederum zur Linderung materieller Notstände im ganzen Reichsgebiet bestimmt, insbesondere sollen die Erträge zur ergänzenden Fürsorge für Sinder, alt« Leut«, Erwerbsunfähig« und zur Unterstützung von Speisungseinrichtungen ohne Rücksicht auf di« konfessionelle oder parteipolitisch« Zugehörigkeit Verwendung finden. * Die Marken sind von den Postanstalten und den jüdischen Wohlfahrtsämtern zu beziehen. Berlin, den 1. März 1927. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Personalien. Verbandstag. Der Abgeordnete Kurt Brienitzer, Breslau, hat sein Mandat niedergelegt. Für ihn ist Herr Lehrer Willy Freundlich, BreSlau, eingetreten. Sonfervattver Unterrichts - Ausschuß. Zum Vorsitzenden des Ausschusses ist Herr Rabbiner Dr. R o s« n t h a l, Köln, zu seinem Stellvertreter Herr Bruno Ga - l e w s k i, Berlin, gewählt worden. Konservativer Kultus » Ausschuß. Der Ausschuß wählt« zu seinem Vorsitzenden Herrn Rabbiner Dr. H o f f m a n n, Breslau. Kuratorium der Schächterschnl«. Als Vorsitzender des Kuratoriums ist Herr Bruno G a l e w s k i, Berlin, und zu seinem Stellvertreter Hem Rabbiner Dr. Loewenthal, Berlin, gewählt worden. von Anfragen. Nachfolger der Gemeind« wird. Ob er sich hierzu bereil erklärt, müßt« der Beschlußfassung des Rates Vorbehalten bleiben. 2. Anziehung des Rabbiners zur städtische« Schnldeputatio«. Herrn Rabbiner Dr. N. Nach § 441, Ziffer 5, des BolkSschulunterhattungsgefetzes vom 28. 7. 1906 muß Ihr« Zuziehung zur Schull>«putation erfolgen. Di« betreffende Bestimmung lautet: 8 441 „Die Schuldeputation besteht aus....... (1—4). 5. Sofern sich in der Stadt mindesten- 20 jüdische Volks» schullinder befinden, tritt außerdem der dem Dienstrang« nach vorgehend« oder sonst der dem Dtenstalter nach ältest« Ortsrabbtner ein."