Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 43 (sequence 43)
- Language
- German
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— 43 - CanlMftterfanbct trifft- — Di« Heranziehung jüdischer Besitzer von Grundstücken zur Kirchensteuer wird mit Rücksicht auf ß g d«S AuStrittSgesetzeS vom 1*. Mai 1873 für zulässig erachtet. — ES wird festgestellt, daß «in gesetzlicher Zwang der Shnagogengemeinden zur mündelftchern Anlage chreS Vermögen« nicht besteht. — Derschieden« Fragen sollen zunächst durch schriftliche Gutachten geklärt werden, so di« Frag«, ob da« Amt eine« Shnagogengemeinden Vorsteher« «in öffentliche« Amt und die Wahl eine« Ausländers für diese» Posten zulässig ist, di« Gestaltung der Eigentumsverhält, niff« einer aufgelösten Shnagogengemeind« oder einer solchen, in der ordnungsmäßig« DertretungSorgan« nicht vorhanden find, und schließlich di« Frage, welch« rechtlich« Bedeutung dem sogen. „Derkauf« von Synagogen-lätzen und FriedhofSplähen beizumessen ist. Den Schluß der Verhandlungen bildet« «in« sehr eingehende Durchberatung de« ganzen Fragenkomplexes der Steuererhebung durch di« Synagogengemeinden. Di« Zulässigkeit einer Staffelung der Kultussteuern wurde anerkannt. Für di« Frag« der Doppelbesteuerung wurde «in« gesetzlich« Regelung für notwendig gehalten, Hauptgegenstand der Besprechung dieser Art bildet« die von den Gemeinden immer wieder betoni« Notwendigkeit der Erfassung solcher Gemetndemttglieder, di« zur Einkommensteuer gar nicht oder in einem Umfang herangezogen sind, der ihrer wirkliche» Leistungsfähigkeit nicht entspricht, von Geschäftsführern einer G. m. b. Direktoren einer A.-G. u. a. ES wurden verschieden« Wege und MSglichkeften zu einer ausreichenden Heranziehung dieser Kreis« zur Kultussteuer erörtert. Bevor jchoch den Gemeinden Vorschläge gemacht werden, soll «in« Fühlungnahme mtt dem Ministerium stattfinden, um festzustellen, welch« Statutenänderungen dortseit« Aussicht auf Genehmigung haben. Wohlfahrtsausschuß. Der Wohlfahrtsausschuß beschäftigt« sich in seiner letzten Sitzung hauptsächlich mtt bevölkerungspolitischen Fragen, bei deren Erledigung er auch bekannt« Sachverständig« hinzuzog. Der Ausschuß beabsichtigt di« Herausgabe eines Flugblattes, dem in Zu» sammenarbett mtt den Gemeindevorständen, dem Rabbiner- und Lehrer-Verband eine möglichst well« Verbreitung gegeben werden soll. Ein« Konferenz aller jüdischen Organisationen soll zur Beratung über Maßnahmen gegen Laufen, Austritt« und Mischehen einberufen werden. Bei Erörterung der Gefahren des Geburtenrückgangs wurde di« Stimmung geschtldert, die heut« unter den werdenden Müttern, besonders in der proletarischen Bevölkerung, herrsch«, so daß nicht mehr von .hoffenden" Müttern, sondern von „verzweifelnden" Müttern gesprochen werden müsse. ES soll bei Aufklärung der Bevölkerung darauf hingewiesen werden, daß z. B. im Alter kinderreich« Personen niematt in «in« so schlimm« Lag« kommen könnten wie solche mtt wenigen Kindern, dich besonders tüchtige und berühmt« Männer oft daS dritte, viert« oder fünft« Kind einer großen Famlli« waren. Außerdem soll betont werden, daß di« Bedeutung der Juden für daS wirtschaftlich« und kulturell« Leben Deutschlands im Rückgang begriffen sei, well der Nachwuchs fehle. Der Rat soll garten werden, seinen Einfluß dahin gellend zu machen, daß di« jüdischen Gemeinden, besonders die Grvßgemeinden, durch die Gründung von Kommissionen für WohnungSfürsorge und Wohnu ngSbeschaffung und die Unterstützung öffentlicher Wohnungsfürsorgemaßnahmen den schweren Mchständen abztchelfen suchen, auS der Wohnungsnot innerhalb der jüdischen Bevölkerung entstanden sind. Für «in« Anzahl Mischer Einrichtungen und Fürsorgemaßnahmen wurden Vorschüsse bewilligt, bzw. Subventionen in Aussicht gestellt. In Verbindung hier» mtt wurden Richtlinien für di« Verteilung der Subventionen «ndgüllig festgestellt. Danach sollen nur überörtlich« und nicht lokal« Einrichtungen unterstützt werden.. Bei gleichgerichteten und verwandten Einrichtungen fft allmählich auf «in« engere organisch« Zusammenarbett htnzuwtrken. * BerteilungSrichtlinien d«S Wohlfahrt-» Ausschusses, l. Grundsätzliches. ES find grundsätzlich nur überörtlich«, und zwar Reichs, (bzw. preußisch«) Organisationen und Einrichtungen der Mischen Wohlfahrtspflege zu berücksichtigen. Bei gleichgerichteten und verwandten Einrichtungen ist allmähltch und organisch auf enger« Zusammenarbett und Verbindung im Interesse der Klarheit des Aufbaues und der Ersparung von Kosten hinzuwirken. Oertlich« bzw. provinziell« Organisationen und Einrichtungen sind hiernach nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu unterstützen, und zwar nur dann, wen« es sich; a) entweder um «ine« dringenden vorübergehenden, nicht anders behebbare» Notstand handelt, ohne dessen Bchebung «in« für di« Gesamthett wertvoll« Einrichtung gefährdet wäre, oder b) wenn" «S sich um «inen Gonderfall eines wertvollen wohlfahrtSpflegerischen Versuchs handell, ebenfalls für «in« vorübergehend« Zeit dieses Versuchs. II. Gruppeneinteilung. Unter Wahrung dieser Grundsätze zu l sollen für di« Bestimmung der Derteilungsbeträge in sachlicher Hinsicht folgend« Hauptgruppen gebildet wewtn: A. l. Allgemeine Organisationen. 2. Allgemein« Zweck« (z. B. Förderung der Bevölkerungspolitik, der WohlftchrtShäpserbewegung, des sozialen AuSbildungS» Wesens). > B. Besonder« Organisationen und Zweck«. 1. WirtschaftSfürsorg« und Sozialpolitik a) AlterShllfe, b) Hilfe für die geistigen Beruf«, c) Förderung d«S Darlehenskassenwesens, d) Berufsberatung und -Ausbildung, <) Arbeitsnachweis, f) ErwerbSlofenfürsorg«, g) Wanderfürsorg« «inschl. WanderarbeitSstätten, 2. Jugendfürsorge und Gefährdetenfürsorg«. a) Förderung der Fürsorgeerziehung, b) Psychopachenfürforge, " c) Mädchen- und Frauenschutz («inschl. BahnhofShilf«, G«- söhrdeten- und BewahrungSheimr), d) Gefangenenfürforg«. 3. Kinder» und Jugendpflege und Förderung der Jugendbewegung. 4. Gesundheitsfürsorge, a) Luberkulofenfürsorg«, lb) Hellstätten- und ErwerbSlofenfürsorg« c) Pfegeanstalten («inschl. Giechenhäuser und Förderung der Irrenfürsorge). Ul. Verfahren. Di« Beschlußfassung über die Bewilligung soll vorbereitet werden durch genau« Feststellung von Art und Umfang der Leistungen, ferner d«S Etats für daS abgelaufen« und laufend« Jahr, sowie d«S Vermögensstandes unh des besonderen Grundes für den Zuschußantrag. (Vorgenannte Darstellungen und Unterlagen sM durch die Anstalten selbst beizubringen). Ferner sollen durch die Archive der ZentralwohlfahrtSstelle der deutschen Juden (bzw. der ihr angeschloffenen Landesu. Provinzial» wohlfahrtsverbänd«) das Archiv für Wohlfahrtspflege, durch daS WohlfahrtS- und Jugendamt der jüdischen Gemeind« Berlin ustv. nlöglichst genau« Unterlagen über di« sonst erfolgten Zuschüsse und Bewilligungen herbeigeschafft werden, wobei besonderer Wert auf die Feststellung zu legen ist, daß voll« Heranziehung der Beträge aller in Frag« kommenden öffentlichen Stellen erfolgt. Der Referent soll daS Ergebnis seiner Feststellungen und seinen Vorschlag vor der Sitzung in einem kurzen Bericht schriftlich niederlegen. SubventionSkommissto«. In der letzten Sitzung sind für «in« Anzahl gemeinnütziger Einrichtungen, insbesonder« für Zweck« des Unterrichts und der Lehrerausbildung sowie der Mischen Wiffenschast erheblich« Beträge, zum Leil vorbehaltlich der Zustimmung d«S RatS, bewilligt worden. So der Gesellschaft zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums, der Gesellschaft. zur Förderung der Wissenschaft d«S Judentums, den Lehrerseminaren und Präparandenschulen. Ferner erfolgten Bewilligungen für dt« Wiedereinrichtung «ineS Lektorats für di« rabbinifchen Wissenschaften an der Universität Gießen, außerdem für ein« Anzahl von Gemeinden zur Instandsetzung von Synagoge, Schul« und Frittthos, für Pensionen und zur Förderung der Leibesübungen an di« jüdischen Sportvereine. Für Neubauzweck« wurde «in Darlehen bewilligt. Unterrichts» und KultuSauSschüss«. Der liberal« und der konservativ« Unterrichts»Ausschuß, sowie der konseryativ« Kultus - Ausschuß hielten Sitzungen ab. Di« beiden UnterrichtSauSfchüfse sollen fortan in allen nicht-religiösen Fragen gemeinschaftlich« Beratungen führen. Im liberalen Unterrichts-Ausschuß wurde auf di« Notwendigkett hin gewiesen, ein« eigen« Misch« Lehrerbildungsanstalt inS Leben zu rufen, da in kurzer Zeit «in Mangel an Mischen Lehrern «intreten dürft«. Demgemäß soll der Rat des Landesverbandes ersucht werden, spätestens btt zum 1. Oktober d. I. in Berlin «in« ReligionSlehrer-BildungSanstalt zu errichten. Auf Grund eines Berichts über di« Mische Sektion der Frankfurter Akademie unrrb« beschlossen, diese Anstatt zu fördern, für den Ausbau des Lchrplchtt Sorg« zu 'tragen und auf di« Heranziehung auch von Lehrkräften