Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 36 (sequence 36)
- Language
- German
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— 36 - Präsident Stern: Ich kann einen geschäftsordnungsmäßig unzulässigen Antrag nicht zur Begründung stellen. (Zuruf Dr. Lohns: Da» soll doch eben erst bewiesen verdenk) lieber die Geschäftsordnung entscheidet der Präsident. Mir ist es persönlich vollkommen gleichgüttig. Ich werd« das Haus befragen. (Zuruf des Abg. Lohn: Es gibt doch «in Gewohnheitsrecht, das geschaffen wurde durch di« Abstimmungen früherer Lag«; — Lebh. Nein-Ruf« bei den Liberalen.) Wer dafür ist, daß «ine namentlich« Abstimmung zugelassen wird, den bitte ich, sich zu echeben (geschieht). Das ist die Minderheit. Ich bitte um di« Gegenprobe (geschieht). Das ist zweifellos di« Mehrheit. Ls findet also kein« namentlich« Abstimmung statt. Ich stell« nunmehr J>ie Vorlage des Rates zur Abstimmung, di« ein« zweijährige 'Karenzzeit vorsieht, und bitte diejenigen, die für di« Ratsfassung sind, sich zu echeben (geschieht). Das ist di« groß« Mchrheit. Nunmehr kommt der Antrag der Dollspartei, der wie folgt lautet: „Derfassungsbestimmungen, die das Wahlrecht oder die Wählbarkeit von einer längeren als zweijährigen Mitgliedschaft abhängig machen....“ Wer für di« Vorlage des Rates in der ursprünglichen Fassung zu Abs. 4 ist, den bitte ich, sich zu echeben (geschieht). Das müssen wir zählen, well die Fraktionen nicht geschlossen stimmen. Ls sind für die Ratsfassung 56 Stimmen. Das scheint mir di« große Mehrheit zu sein. Ich bitte um die Gegenprobe. (Zuruf: Zweidrittel-Mchrhelll) Davon ist gar kein« Rede. 46 Abgeordnete sind gegen di« Ratsvorlag«. Damit ist der Ratsantrag angenommen. Ls bleibt also bei der ursprünglichen Fasiung des Abs. 4. Nun haben wir nur noch abzustimmen ükrr den Antrag zu 8 12, Abs. 3, die Wahlen zur Gemeindevertretung, da soll es nach dem volksparteilichen Anttag heißen: ,^>ll« Wahlen erfolgen...“ Auch hier wird aber die Fassung des Rates angenommen. Nach den Beschlüssen des Hauses lautet Absatz 3 nunmehr: „Die Wahlen zur Gemeindevertretung erfolgen in gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl. Auf Antrag von 16 Prozent, mindestens aber 20 stimmberechtigten Mitgliedern, erfolgen die Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl". Absatz 4 bleibt in der Fassung des bisherigen Absatzes. Jetzt werden zwei verschiedene Absätze 5 verlangt. Die Liberalen wollen sagen: „Im übrigen darf das Stimmrecht nur in den Fällen des 8 6, Abs. 2, allsgeschlossen werden". Dieser Antrag ist aber erledigt durch di« bereits erfolgte Regelung der Frauenwahlfrage. Ls bleibt der Antrag der Konservativen, der lautet: „Im übrigen bleibt die Autonomie der Gemeinden in den Fragen des Wahlrechts gewahrt". DaS scheint mir «ine Selbstverständlichkeit. Ich bitte um Ihr« Abstimmung über diesen Antrag (geschieht). Der Anttag ist mit großer Mehrheit angenommen. Statt „Autonomie" wird gemäß einem Zusahantrag des Abg. Horovitz „Selbstbestimmungsrecht" gesagt. In der so gewonnenen Fassung wird 8 12 in seiner Gesamtheit durch Mehrheitsbeschluß angenommen. Wir haben jetzt nur noch Wer den 8 14, Abs. 3, abzustimmen. Dazu liegen Anttäge der Liberalen und der Konservativen vor. Die Konservativen wünschen, daß in 8 14 di« Wort« „8 11" vor § 12 in der Bezugnahme eingeschaltet werden sollen; und der Anttag der Liberalen lautet, daß in 8 14 «ingeschaftet werden soll: „88 11, 12, Abs. 1 und 2, 13, 15—24". Daß bi« Liberalen für den konservativen Anttag stimmen, ist zweifellos, da er ihren eigenen mtt enthält. Ich bitte also, über den konservativen Antrag abzustimmen (geschieht). Das ist di« groß« Mehrheit, der Antrag ist angenommen. Ich bitte nun, über den liberalen Antrag abzustimmen (geschieht). Dieser Anttag witt> gegen Konservative und Linke angenommen. Damit ist das Gesetz selbst erledigt, und wir kommen jetzt nur noch zur Schlußabstimmung. Abg. Dr. Kollenscher: M. s. g. D. u. H.k Meine Freunde haben sich in jahrelanger Arbeit die allergrößt« Müh« gegeben, «in Gesetz zustande zu bringen, das sie verantworten können. Wtt waren stets berell, Konzessionen zu machen, die «in« Beschlußfassung auf breitester Basis hier ermöglichten, well wtt der Ansicht waren, daß möglichst Linstimmigkell notwendig sein würde, um di« Zustimmung der verfassungsmäßigen Stellen füx die Gesetzgebung zu erhalten. Wir haben deshalb auch die heuttge Tagung gründlichst vorberellet und haben bis' zur letzten Stund« versucht, auch mtt den anderen Parteien Fühlung zu nehmen, um di« anderen Parteien darüber zu verständigen, wieweit wtt gehen könnten und auf welcher mittleren Linie wtt uns alle hätten ttessen können. Trotzdem ist, unserem Wunsch« sehr zuwider, ein Entwurf hier soeben in seinen einzelnen Paragraphen angenommen worden, den wtt unmöglich für «ine glücklich« Grundlage haften können. Ich heb« als wesentlichst« Punkt«, di« meine Freund« veranlassen müssen, gegen das Gesetz als Ganzes zu stimmen, und nochmals unser« warnende ..Stimme zu erheben, hervor: Zunächst ist es im § 12 bisher nicht gelungen, das Ausnahmerecht der Ausländer zu besettigen. Wtt müssen es für den Ausfluß einer Anschauung halten, di« dem preußischen Judentum nicht zur Ehre gereicht, wenn es heut« noch nicht verstanden hat, di« Landesgrenzen in jüdischen Dingen auszutilgen und jeden Unterschied zwischen den Juden innerhalb der jüdischen Gemeinden zu beseitigen. Wir können dies« Entrechtung von jüdischen Brüdern nicht mitmachen. Das war der ein« wesentlich« grundsätzlich« Punkt, aus dem wir dem Gesetz« unser« Zustimmung »licht geben können. Ich darf hinzufügen, daß di« Art, in der hier der Austritt geregeft worden ist, unS kein« Verbesserung des gegen, wärtigen Zustandes zu sein scheint, jedenfalls kein« wesentlich«. Wir sehen di« Regelung, die Sie getroffen haben, als völlig unzulänglich an. Die notwendig« Bekänrpfung der Steuerflucht ist nicht gegeben. Sie sind völlig entschlossen, es den Drückebergern auch weiterhin zu erleichtern, aus der jüdischen Gemeinde hinauszugehen. Wir können das nicht mitmachen. — Wir mißbilligen ferner das Institut der Personalgemeinden und dessen Ausgestaltung. Personalgemeinden, wie Sie sie geschaffen habe»», sind posittv gar kein« Gem«i»ll>«n; sie sind vielmehr lediglich das sicherste Mittel zur Zertrümmerung unserer alten Gemeinden, zur Zerschlagung unseres preußischen Judentums. (Sehr wahr! links.) Wir werden diesen unheilvollen Weg niemals beschreiten. Wir haben ferner di« allerschwersten Bedenken dagegen, daß Sie die vom Rat vorgeschlagene gesetzmäßige Zusammenschließung aller Gemeinden zu Perbänden nicht haben mitmachen wollen, und daß Sie einen Torso geschaffen haben, der niemals ausreichen kann, um die Organisation zu schaffen, der wir alle bei Gründung des Landesverbairdes zusttebten. Aus allen diesen Gründen sind meine Freunde nicht in der Lag«, dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ihr« Zustimmung zu geben. Wir werden geschlossen gegen dies« Vorlage stimmen und behalten uns vor, unseren Widerstand gegen diese Gesehesfassung auch an anderen Stellen wirksam zur Geltung zu bringen. (Händeklatschen links; Zischen bei den Liberalen.) Abg. Dr. Breslauer: M. D. u. H.l Der Schluß unserer Beratung nötigt uns auch zu einer kurzen Stellungnahme und Erklärung. Wtt sind der Meinung, daß hinsichtlich der meisten Bestimmungen dieses Gesetzes durch die heutigen Abstimmungen gute Arbeft getan worden ist. Wir sind der Meinung, daß die große Mehrzahl der Bestimmungen des Gesetzes «in« geeignete Grundlage bilden, um künftig das jüdische Gemeindeleben weiter zu pflegen und zu «nffalten. Bor schwer« Entschlüsse, m. D. u. H., hat uns der Wahlrechtsparagraph gestellt. Dabei sprechen wir nicht so sehr von der Frag«, di« di« Bollspartei in den Mittelpunkt stellt. Eine Frage des Ausländerwahlrechts oder des Airsschlusses der Ausläirder hat es überhaupt nicht gegeben. (Sehr richtig! bei den Liberalen; — Gelächter links.) Ich stelle fest, daß für den wesentlichen Teil des Gemeindelebens, für das Wahlrecht zur Repräsentantenversainmlung, das aktiv« und passiv«, die Gleichheit aller Gemeindemitglieder mit kurzer Karenzzeit beschlossen wurde. Aus praktischen Gründen hat man Bestimmungen über die Borstairdswahl herausgelassen. Damit ist nicht gesagt, daß in den Gemeinden, deren Autonomie das überlassen wird, Ausläirder und Inländer ungleich bchandelt werden. Ich möchte das nachdrücklich betonen, um einer Legendenbildung vorzubeugen. (Beifall bei den Liberalen.) Vor den schwersten Entschluß haben uns dagegen di« Verhandlungen in der Frage des Frauenwahlrechts gestalt, hinsichtlich dessen wir di« heutigen Beschlüsse als «ine» argen Fehler des Gesetzes anschen. Wie Sie gesehen haben, hat «in Teil meiner Freund« es nicht über sich gewinnen können — und auch ich gehöre dazu — bei dem Wahlrechtsparagraphen sich mit einer Freigabe des Frauenwahlrechts «ttlverstanden zu erklären und es der Gemeindeautonomie zu überlassen. Wir haben auch in der Abstimmung zum Ausdruck gebracht, daß das Frauenwahlrecht gesetzlich verankert werden solle. Ich konstatiere, daß zu diesem Teil« unserer Freund« sämtlich« Frauen unserer Fraktion gehörten. Der ander« Teil unserer Fraktion hat geglaubt, um das Gesetz zustande zu bringen, und um «in Gesetz vorlegen zu können, dem auch di« Vertreter des konservativen Judentums gegenüber den Staatsbehörden zuftimmen können, — da die Verhandlungen mtt der Konservativen Fraktion zu keinem anderen Ergebnis kamen — gegenüber der konservativen Auffassung, di« wir achten und ehren, die Konzession der Ueberweisung der Entscheidung an die Gemeinden machen zu müssen. Damtt ist aber unser« Stellungnahme für das Frauenwahttecht, das wir in den meisten Gemeinden mtt unseren Stimmen schufen, in keiner Weise berührt worden. Wtt werden in den Gemeinden nach wie vor weiter für das Frauenwahlrecht mtt allem Nachdruck «intteten. (Beifall bei den Liberalen.) Trotz der unerfreulichen Entscheidung dttser Frag« werden, wie ich annehm«, all« oder der größt« Tell meiner Fraktionsfreund« dem Gesetzentwurf in der Gesamtabstimmung bettreten, um die Berhandkungen nicht wttder ergebnislos scheitern zu lassen, und um ein Gesetz zustande zu bringen, das in den anderen Punkten doch «ine geeignet« Grundlage für das künftig« Gemeindeleben bietet. (Beifall bei den Liberalen.)