Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 33 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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- 33 - druck betont, man soll« nicht immer nach dem Staat« schreien, will jetzt den Staat bestimmen lassen über das Verhältnis der Gemeinden zu ihren KustnSbeamten. Schon dieser Hinweis zeigt, daß Sie auf diesem Weg« nichts erreichen und mit Mitteln operieren, di« sie sonst unter allen Umständen perhorreszieren. Di« Zusammenlegung von Zwerggemeinden hat mit der Frag«, von der wir hier sprechen, nicht« zu tun. Don den über S00 Gemeinden sind 700 mit einer Seelenzahl unter 100 vorhanden,- 158 Gemeinden sind ohne Beamten. Für di« übrigen über 500 also, bei denen «S sich um di« Neuordnung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse i der Beamten handelt, kommt di« Zusammenlegung gar nicht in! Betracht, und Sie wollen durch den Hinweis auf Bestimmungen, : di« nicht« damit zu tun haben, den Anschein erwecken, als ob für di« erwähnten Notwendigkeiten anderwest« Garantien geschaffen wären. Herr Dr. Breslauer hat gesagt, die Gemeinden wüßten, daß der Landesverband die Staatsbeihilfe hat, und würden den Weg zur „StaatSkrippe" schon finden. Wenn Herr Dr. Breslauer den Kommissionsberatungen beigewohnt hätte, dann wüßte er, was dort bereits hierüber gesagt worden ist, und dann würde er seine Ausführungen unterlassen haben. Wir sind ungezählte Male an all« Gemeinden herangetreten mst der Erklärung: Wir verbürgen Euch, daß Ihr finanziell nicht vom Landesverband herangezogen werdet. Auf der anderen Seit« haben wir di« Staatsbeihilfen und wollen sie Euch zur Verfügung stellen. Ihr sollt nur di« Beitrittserklärung! unterschreiben. Das hat alle« .nichts genutzt. Auch Ihr« Hoffnung auf die Zukunft wird in dieser Beziehung illusorisch sein. Deshalb bleibt eS bei alledem, was ich bereits vorhin sagt«, und wozu ich nur noch den Hinweis auf die Organisation fügen möchte, wie sie in den neuen Provinzen besteht. -Ueberall sind die Gemeinden dort in j größer« Verbände ein- bzw/ höheren Instanzen untergeordnet. Wenn! Sie dies« Instanzen befestigen, dann lassen Sie diese Gemeinden inS Nichts fallen. Darum bitte ich Sie noch einmal nachdrücklichst, im Namen d«S Rates, der Fassung der Vorlage beizutreten, und ich kann nur meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß durch «inen LapsuS ltngua« sich eine bedauerlich« Debatte ergeben hat. Ich habe im Eifer des Gefechtes einen falschen Namen genannt. Ich stell« aber fest, .daß der von mir vertreten« Standpunkt der der Vorlage ist, und daß ein anderer als der der Vorlage namens des Rates im Haus« nicht zum Ausdruck kommen kann. Ratsmitglied Makower: M. D. u. H.! Ich will gleichfalls die Vorlage des Rats vertreten. Ich bin allerdings der Meinung, j daß es nicht notwendig ist, sich über dies« Frage zu erhitzen, weil i ich di« Tragweite der Frag« gering «inschätz«. (Zuruf des RatsmitgliedS Dr. Freund: Ist das di« Vertretung der RatSvorlage?) Ich bin der Meinung, daß in der Tat der Staat ein Interest« daran hat, sich an «ine große Gemeinschaft zu wenden, und aus dem Grund« es zweckmäßig ist, chm nicht lauter Einzelgemeinden gegenüberzustellen, sondern eine Gesamcheit, in di« die Gemeinden sich «inordnen. AuS diesem Grunde glaub« ich, daß der Zusammenschluß, notwendig ist. Irgendeine Vergewaltigung der Gemeinden kann nicht «intreten, weil sie erstens einem beliebigen Landesverbände angehören können; zweitens weil einzelne Gemeinden sich besonders zusammenschließen können und drittens auch aus dem Grunde, daß selbst, wenn die Gemeinden dem Zwangsverband, den wir zu schaffen! Vorschlägen, angehören, sie sachlich zu nichts gezwungen werden können. Denn was kann, chnen geschehen? Sie werden schwerlich «ine ihnen angeboten« Barunterstützung auSschlagen. Oder es kann chnen angeboten werden, daß sie die Fürsorge «ineS Bezirkslehrers oder BezirkSrabbiners erhalten. Auch das wird schwerlich eine Ge-, meind« ablehnen. Nach meiner Meinung liegt die Hauptfrage nicht darin, daß wir die 200 Zwerggemeinden hereinbekommen, sondern darin, ob di« bereits vorhandenen Gemeinden aus scheiden können. Ich würde allerdings wünschen, daß nicht die Möglichkest blieb« wegen kleiner Differenzen nun ganz auS jedem Verband« auszuscheiden und wieder in di« Zersplitterung zurückzusinken. Da sollen sich die Minorstäten gegenüber den Majoritäten fügen. Ein Dentis ist insofern da, als bet allzu großem Drucke des Verband«- die Gemeinden auch dann noch austreten und einen neuen Verband bilden können. Der Druck, den wir hier wünschen, ist «in so milder und so wünschenswerter, daß ich doch bitten würde, auS IweckmäßigkestS* gründen der Vorlage zuzustimmen. Damit schließt die Debatte. 8 A wird in der Fassung der Ratsvorlage in der Abstimmung mst 40 gegen 31 Stimmen abgelehnt. Annahme findet di« Fassung der Liberalen Partei für den ß 24, di« folgendermaßen lautet: «In jeder Synagogengemeinde, die noch nicht einem anerkannt«» Landesverband« angehö^t, ist ein« Abstimmung der Stimmberechtigten (8 6, Abs. 1 und 2) über den Beitritt der Synagogengemeind« zu einem anerkannten Landesverband« (ß 21, Abs. 4) herbeizuführen, 1 falls die Abstimmung von mindesten» einem Viertel der Stimmberechtigten bei dem Vorstand der Synagogengemeind« beantragt wist», lieber den Beitritt wich mit einfacher Mehrheit der erschiene»«! Stimmberechtigten entschieden." Präsident: Wir kommen zum 8 25. Hierzu liegen keine Anträge und keine Wortmeldungen vor. 8 25 ist angenommen. Wir wenden un» 8 26 zu. Abg. Falkenberg: M. D. u. tz.t Nur «in Wort: Ich habe nicht di« Absicht, heut« auf di« Lehrechildungsfrage «inzugehen. Das würde bei dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen viel zu weit führen. Aber ich möchte, nachdem die Angelegenheit von Herrn Wiener angeschnitten ist, doch hervocheben, daß ich grundsätzlich in diametralem Gegensatz zu ihm steh«. Ich glaub«, meine Fraktion und di« überzeugend« Mehrhett meiner BerufSgenoflen aller Richtungen. ist darin einig, daß wir nicht davon abgehen können, den künftigen jüdischen Religionslehrern, di« das Heiligst« und Beste unseren Hindern geben sollen, die gleich« und gleichwertige Vorbildung zuzubilligen, wie sie für die entsprechenden Gruppen der anderen Konfessionen gefordert wird. Dieser Paragraph de« Iudengesetzes darf deshalb nicht auSgeschieden werden. Jeder jüdisch« Religionslehrer muß mindestens di« Vorbedingungen erfüllen» die di« ReichSverfassung für alle deutschen Lehrper^nen vorschreibt. Deshalb bitte ich, der Auffassung und'einem etwaigen Antrag des Abg. Wiener nicht zuzustimmen. "ÄbgT'tzHo v i J) weist zum 8 28 darauf hin, daß man nicht über di« dort erwähnten Uebergangsbestimmungen abstimmen und feststellen könne, daß dies« Uebergangsbestimmungen gelten sollen, obwohl sie selbst gar.nicht in der Vorlage stehen und obwohl man sie daher gar nicht kenne. V Ratsmitglied Makower: M. D. u. H.l ES steht ja im Antrag d«S RateS, daß Sie das Gesetz als Grundlage für die Gesetzgebung überweisen, und zweiten«, daß es dem Rat überlassen ist, nach Anhörung der Bertrauenspersonen der einzelnen Provinzen» di« ja durch di« Uebergangsbestimmungen hauptsächlich betroffen werden, dies« Uebergangsbestimmungen hinzuzu fügen. ES soll von Ihnen nur angenommen werden, daß in den 8 28 auch noch Uebergangsbestimmungen für die einzelnen Provinzen «ingefügt wer. den sollen. Die Herren waren alle einverstanden mst dieser Regelung, well sonst wegen der Notwendigkeit eines nochmaligen Beschluss der Derbandstagung eine Verzögerung von einem Jahr entstehen könnt«. Abg. Dr. Franck (Altona): Als Vertreter Schleswig-Holsteins möchte ich mitteilen, daß wir bisher nicht in der Lag« waren, uns mst dieser Materie betr. UebergangSbesttmmungen zu beschäfttgen. Wir müssen deswegen «in« Versammlung unseres Provinzialverbandes einberufen, und ich frag« den Rat, in welcher Form er seine Vorschläge für die Uebergangsbestimmungen an unsere Provinz gelangen lassen wlll- Ratsmitglied Makower: Es ist bereits mit Hannover''und Hessen-Kassel verhandelt worden, und es bestand auch die Absicht, di« Provinz SchleSwig-Holstein nach Hannover einzuladen. Wir werden also demnächst auch an Schleswig-Holstein herantreten. Wir werden uns dann verständigen, allerdings nicht in dem Sinne, daß etwa die einzelnen Provinzen nochmals das ganz« Lesetz durchberaten, sondern nur so, daß sie Uebergangsbestimmungen für ihr« eigen« Provinz schaffen. Abg. Dr. Freund (Hannover): M. D. u. H.t Dies« Uebergangsbestimmungen sind zum Teil schon von den einzelnen Provinzen beraten worden, zum T«ll werden sie noch beraten. Selbstverständlich können wir deswegen nicht noch «ine besonder« Derbandstagung veranstalten. Ich beantrag«, daß in diesem Paragraphen nur gesagt wird: „Die mst den Landesstellen sestznstellemden Uebergangsbestimmungen werden angenommen", und dies« Uebergangsbestimmungen selbst werden dann dem Ständigen Ausschuß überwiesen, der für diesen Fall von jedem Landestell «inen Vertreter Anziehen kann. Ratsmstglied Makower: Sachlich sind wir völlig einig damtt. Aber «S liegt hier «in Gefetzestext vor. Da muß die EinleitungSformel so lauten, wie sie nachher inS Gesetz kommt. AuS diesem rein technisch«» Grund« bitte ich, den Antrag d«S Herrn Rabbiner Dr. Freund abzulchnen. Abg. Dr. Katzenstein (Kassel): In der letzten LandeSverbandStaguag haben wir «ine Resolution dahin gefaßt, daß die ~ UeberleitungSbestimmungen in den neuen preußische« Provinzen in Konferenzen zwischen Ratsmitgliedern und Persönlichkesten aus den neuen Provinzen beraten werden sollen; es soll dem Rat über-