Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 31 (sequence 31)
- Language
- German
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81 — ) faoMflcswintxn zusteh«, sei unpopulär. Er beantragt deshalb di« Streichung dieser Bestimmung. Rat»mttgli«d Dr. Freund (Berlin): M. D. u. H.k Ich bitte Sie, im Segen sah zu dem eben Ihnen vorgetragenen Antrag« an der Vorlage des Ratefestzuhalten. Wir sind der Ansicht, daß ersteneinmal diese Bestimmung «ine Notwendigkeit ist, und zweitens, daß die vorgetragenen Bedenken unbegründet sind. Lin« Notwendigkett sind di« Bestimmungen deswegen, weil Sie nach den gehörten Ausführungen mit un- Wohl di« Aeberzeugung gewonnen haben werden, daß die bisher dem Landesverband« zur Verfügung stehen, den Mittel auch nicht im allerentferntesten au-reichen, um ihm zu gestatten, seinen Aufgaben gerecht zu werden. Nicht nur, daß wir «inen wesentlichen Teil der Aufgaben, dt« vom Landesverband erledigt werde« sollten, haben unerledigt lassen müssen f wir haben auch dort, wo wir «intraten, hinter den Notwendigkeiten Zurückbleiben müssen, weil di« Mittel fehlen. E« hat sich «rgeben, daß, so lang« wir die Beiträge von den Gemeinden in einem Betrage erheben, «- nicht möglich ist, über di« bisher gewählt« Steuerquote hinau-zugehen. Wollen wir höhere Erttägniff« erzielen, so müssen wir zur Individualbesteuerung schreiten. Auf der anderen Seit« haben wir un» auden Erfahrungen der Praxis überführt, daß irgendwelche Bedenken gegenüber einem derartigen Vorgehen nicht besteheu. Den dagegen geäußerten Mutmaßungen setzen wir unsere positiv« Kenntnis der Ding« entgegen. Diese Kenntnisse beruhen namentlich auf den Erfahrungen der Verbände, di« außerhalb d«S Preußischen Landesverbandes bestehen. Der Bayerische Landesverband ist nur deswegen in der Lage, wirklich etwas Ersprießliches zu leisten, well er über andere Mittel verfügt als wir, und das deshalb, weil er ein« individuell« Besteuerung ein geführt hat und drei Prozent erhebt, ohne daß daS dort als untragbar angesehen wird. So lange der Bayerisch« Landesverbatid bestcht, besteht dieses Perfahren; und «S sind dagegen weder Beschwett»«« laut geworden, noch solch« Gefahren entstanden, wie sie hier erwähnt werden. Wenn ich darauf Hinweise, daß di« badisch« Organisation, di« ästest«, di« wir in Deutschland haben, ebenfalls auf dieser Grundlage beruht und Sätze hat, die weit über di« unsrigen hinausgehen, werden Sie daran- «ntnchmen, daß die geäußerten Besorgnisse ungerechtfertigt sind. Infolgedessen bitte» wir Sie, wenn Sie wirklich den Landesverband aktion-fähig machen wollen, unseren Vorschlag anzunehmen und sich durch Schreckbilder nicht beirren zu lassen. (Beifall.) Abg. Horovitz: Wir sind der Ansicht, daß wir dem Antrag« der Liberalen Fraktion nicht beitreten können, wonach «in unmittelbare» Steuerrecht überhaupt nicht bestehen kann. Di« in der Rats- Vorlage gewählt« Fassung ist aber auch nicht möglich, well danach daS Steuerrechl zugleich ausgeübt werden könnt« an einzelnen Gemeinden und außerdem noch an den einzelnen Mitgliedern. ES handest sich hier offenbar nur um ein« schlechte Fassung. Wir beantragen daher, Satz 2 des 8 22 wie folgt zu fassen: „Die an» erkannten Landesverbände haben «in Steuerrecht entweder gegenüber ihren Verbaudsgemeinden oder gegenüber deren Mitgliedern". Ich hoffe, daß dt« Gründe, di« Herr Dr. Freund für di« Notwendigkeit der AkttonSfähigkett der Landesverbände vorbracht«, allseits gewürdigt werden. RatSmitglied M a k o w e r befürwortet die Richtigkest der Fassung des § 22, Satz 2, wie ihn die Konservativ« Fraktion vorschlägt. Vizepräsident Dr. Kollenscher: Das Wott wird wester nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Ich stell« fest, daß Saht de» 8 22 angenommen ist. Sah 2 in her Fassung der Vorlage wird mtt überwiegender Mchrheit gestrichen. Der konservative Antrag zu Satz 2 wird mtt Mehrheit angenommen. Zum 8 23 liegen Anträge nicht vor. Auch dieser Paragraph wird als angenommen feftgestellt. ES folgt dt« Beratung über 8 24, der den ZwangSverband schaffen soll. Abg. Dr. BreSlauer: M. D. u. Hl Arber den Zwangsverband wurde gestern schon ausführlich gesprochen. Wir haben ausgenommen «inen Antrag des Kollegen Horovitz, der den Anschluß der Gemeinden an Landesverbände nach Möglichkett fördern soll, ohne aber den Zwangsverband zu schaffen. Wir haben ttne etwa» verbessert« Fassung diese» Antrages vorgeschlagen, nämlich folgend« Etnfchiebung: „In jeder Synagogengemeinde — di« noch nicht einem anerkannten Landesverband« angehött — sst «in« Abstimmung ufw." Nach Ihrer Fassung könnte nämlich die Möglichkett bestchen, daß auf Grund diese» Paragraphen «in« Agitation zum Au-tritt au» einem Landesverband« entfessett werden könnt«. Wir wollen aber nur den Anschluß an den Landesverband fördern. Ich glaub« daher, daß auch Sie (nach recht-) sich Ihrem eigenen, aber verbesserten Antrag an schließen können. _' Rat-mttzlied Dr. Freund (Bettin):. M. D. «. Hl Weu« ich jetzt für die Mttage de- Rate- »rech« zum § 24, Abs. 1, so btantworte' ich gleichzettig eine Bemängelung, di« vorhin Herr Dr. Rofenthal vopbrachte. Er hat darauf hingewiesen, daß es jein« dringend« Notwendigkett sei, «in Beamtenrecht zu schaffen, um di« Rechtlosigkeit dejüdischen Kustu-beamten zu beseitigen. M. D. u. Hl Der Rat hat sich auch mtt dieser Frag« beschäftigt und di« Schaffung «ine» BoamtenrechteS in Aussicht ge» > nommen. Dieses Beamtenrecht aber nicht in das Gesetz hinetn»; kommen, sondern ein« Maßnahme de» Landesverbandes werden. Wenn Sie danach wirklich da» Beamtenrecht wollen, müssen Sie unter allen Umständen di« Vorlage lassen, wie sie hier sst. Denn Sie können sonst das Beamtenrecht niemals schaffen, well Sie kein« Gemeinden haben, für di« tS gellen würde. Für die großen Gemeinden brauchen Sie «- in den messt«» Fällen nicht, well dott die Verhältnisse im allgemeinen befriedigend liegen. Die Hundert« von kleineren Gemeinden aber, für di« Sie «S brauchen, werden im selben Augenblick den Hut vom Nagel nehmen und sich verabschieden, wenn Sie ihnen «in Beamtenrecht zumuten, durch das sie vielleicht gezwungen werden sollen, mehr für die Besoldung der Kultusbeamten aufzuwenden albisher. ES sst also eint völlig« Lahmlegung der gesamten inneren Tätigkeit de- Landesverbandes, wenn Sie nicht zu den Maßnahmen schreiten, die im Entwurf de» Rates ihnen vorgeschlagen werden. Der Rat hat sich bestimmen lassen nicht zuletzt durch di« Tatsache, daß di« Vertretet der ProvinZialverbänd«, di« dem Rat« angehören, ganz gleich, welcher Partttschattierung, auf Grund ihrer Erfahrungen «in« derartige Bestimmung für absolut unerläßlich angesehen haben. (Zuruf: Das ist «in Irrtum.) Ich stell« fest, daß Iustizrat Holz für Königsberg, Herr Dr. Katzenstein für Westfalen, Herr Dr. Gofdschmidt für di« hundert Gemeinden Kurhessens, daß Kommerzienrat Marx für Ostpreußen sich dafür ausgesprochen haben. Und ich entledig« mich eines mir vorgetragenen Wunsche» der Lehrerschaft, die hier in drei Vertretern anwesend sst, indem ich als chre Aeberzeugung ausspreche, daß in dieser Bestimmung die einzig« Gewähr gegen di« Willkür der Vorsteher der kleinen Gemeinde« gegeben ist, und sie di« einzige Grundlage für die Hoffnung bildet, daß in Zukunft di« unerträglichen Verhältnisse in den kleinen Gemeinden sich bessern werden. Befestigen Sie die Dorschttst, dann schaffen Sie «inen Zustand, der gegen den bisherigen «in« unerträglich« Verschlechterung bedeutet. Denn bis hierher hatte der Staat die allgemein« Aufsicht über di« Gemeinden. Er konnte evtl, durch Zwangsetatisierung Besserungen durchsetzen. Wenn Sie aber auf Grund des Art. 137 der Reich-Verfassung den Staatseinfluß beseitigen, und auch dem Landesverband nicht di« Möglichkett der Einwirkung lassen wollen, dann schaffen Sie das Ehaos, die wirkliche Atomisierung der jüdischen Gemeinden, und nach meiner heiligen Aeberzeugung «in« helllos« Verschlechterung des bisherigen Zustandes. Abg. Dr. Katze »stein (Kasstt): M. D. u. tz.l Ich möchte Sie nicht nur in meiuer Eigenschaft als Mttglied dieses Hohen Hause», sondern auch al» Abgeordneter auS den sog. neuen preußischen Provinzen in letzter Stund« nochmals dringend bitten, di« Ratsfassung d«S 8 24, Abs. 1, aufrechtzuerhalten. Seit Jahren schon haben wtt in den, neuen preußischen Provinzen, wenigstens wir in Kurhessen, den lebhaften Wunsch gehabt» daß endlich «in« Einhett der preußischen Iudengesetzgebung herbeigeführt werde, denn wir leiden unter der Buntscheckigkett. Wir haben geglaubt, baß nicht nur «in Gesetz für ganz Preußen mit den gleichen Bestimmungen erlassen wird, sondern daß sich auch «in« Gesamtorganisatiou bilden würde, di« als feste» Band sämtlich« preußischen Gemeinden umfassen wurde. Dieser Wunsch ist nicht in Erfüllung gegangen; aber wir haben zwei Landesverbände, di« «inen gewissen Ersatz dafür bieten können. Kurhessen war vielleicht der einzig« GSietStttl, der «in« solche fest« Zusammenfassung von Gesetzes wegen bereit» hatte, «in« gemeinschastlich« Organisation, deren Spitze als Repräsentation auch gegenüber der Staatsregierung gast. Wir haben die besten Erfahrungen mtt einer solchen festen Organisation gemacht, di« zwangsweise jede Gemeind« «tnfügt. Wenn wir di« Bestimmung de» Entwurfs, wonach jede Gemeind« einem Landesverband angehören muß, aufrechterhasten, werden wir all« preußischen Gemeinden der Wohltat einer solchen Zwangsorganisation zuführen, wie st« bei uns daheim besteht. ES hat sich h«auSgestellt, daß btt den Beratungen in den einzelnen neupreußifche« Provinzen, sowttt die Zusammenkünfte bisher stattfanden, der Wunsch gellend gemacht wurde, daß all« biShettgen Institutionen, soweit sie sich bewährt haben, etwas modernisiert bestehen blechen möchten. Di« große Einheit, von der wir geträumt haben, wird also doch nicht kommen, well wichtig« Verschiedenheiten voran»fichllich bleibe» werden, wenigstens für «in« bestimmte Uebergaug-zttt. Da wir nun dieses Band der Einhett nicht habe«, schaffe» Sie Wenigstenden Ring um di« preußisch« Iudenhett dergestatt, daß jede Gemeind« verpflichtet sst, dem «tuen oder anderen Land^verband anzugchören. Denn «» tut auf die Dauer doch nicht gut, daß sich solche Verbände, in denen für di« Iudenhett so wichtig« Dinge beraten und geschaffen werden, nach Art eines KegelNnbzusammen»