Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 30 (sequence 30)
- Language
- German
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- 30 — hat, indem fit di« Einführung d«r Verhältniswahl abhängig machen wolle von dem Verlangen von mindestens 20 Prozent der Wähler und von mindestens 40 Einzelwählern. Herr Rechtsanwalt Horovitz hat erklärt, man wolle der Möglichkeit «ntgegentreten, daß sich Nein« Cliquen bei den Wahlen hervortun. Wenn das das einzig« Motiv für den Antrag war, so war es nicht nötig, den Entwurf durch «inen derartigen Antrag extra zu verschlechtern. Selbst Herr Dr. Breslauer hat ja diese Erschwerung der Einführung des DerhältniSwahlrechts abgelehnt. Herrn Horvvitz möchte ich erwidern, daß man gegen Cliquenwirtschaft ein einfaches Mittel hat, nämlich das, «in« genügend« Anzahl von Unterschriften für di« Listen zu verlangen. Ich habe berechnet, daß nach diesem Antrag kaum 30 Gemeinden in Preußen das PerhältniSwahlrecht «inführen könnten. Also wozu der Antrag? Da muß ich auf di« Zustände in der Gemeind« des Herrn Rabbiners Dr. Freund in Hannover Hinweisen, wo di« Behandlung der Oftjuden viel zu wünschen übrig läßt. Dort gibt es Kreis«, die austreten möchten, wenn Zionisten oder Ostjuden in den Vorstand hineinkommen. (Zuruf des Abg. Dr. Freund (Hannover): Das ist doch Torheit! In Hannover wurde nur gesagt, man beteilig« sich an keiner Wahl mehr, wenn das bisherig« Wahlrecht bleibt! — Sehr richtig! rechts.) LS ist dort der Wunsch lebendig, das Proportionalwahlrecht durch Ausführungsbestimmungeu zu sabotieren — Herr Iustizrat Wakower weiß Wohl auch darüber Bescheid. Würde der vorliegend« Antrag angenommen, so wäre Sicherheit geschaffen gegen den Einzug der Offtuden. Ich hör« eben, daß die Konservative Frattion ihren Antrag dahin abgeändert hat, daß 10 Prozent der Wähler genüge» sollen. (Schlußruf« bei den Liberalen.) Ich kann nicht übersehen, wieviel« Gemeinden nun des Berhältniswahlrechts teilhaftig werden können. Ich bitte Sie aber, prinzipiell jeder Einschränkung d«S Proportionalwahlsystems durch Prozentualbestimmungen Ihr« Zustimmung zu versagen und jeder Gemeind« dieses gerecht« System zuteil werden zu lassen. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird gegen die Link« und gegen di« Konservativen angenommen. In persönlicher Bemerkung stellt Abg. Dr. Fra n ck fest, daß er sein« Ausführungen über di« Karenzzett nicht etwa nur auf di« Ostjuden, sondern auf alle Gemeindemttglieder Hab« beziehen wollen. Um >/-3 Uhr wird di« Weiterverhandlung auf V*4 Uhr pünktlich vertagt. Vizepräsident Dr. Kollenscher eröffnet nach der Mittagspause wieder di« Sitzung. Das Wort zur Geschäftsordnung «rhätt Abg. Berger: M. D. u. H.! Mir scheint di« Form unserer Verhandlungen, noch dazu bei einem so wichtigen Gesetzgebungswerk, nicht glücklich und zweckentsprechend zu sein. Es ist wahrscheinlich noch nie vorgekommen, daß fich entgegengesetzt« Meinungen im Plenum einer Versammlung geeinigt haben. Auf der anderen Sett« glaub« ich, es wäre außen» ttxntlich wichtig, wenn «in so wichtiges grundlegendes Gesetz möglichst von allen Mttgliedern des Hauses wenigstens in der Gesamtabstimmung angenommen werden könnt«. Ls unterliegt keinem Zweifel, daß diese Annahme nach dem bisherigen Verlauf der Debatte nicht der Fall sein wird. Und ich halt« es daher für richtig, wenn wir für die strittigsten Fragen» insbesonder« zu 8 12, jetzt noch ein« Kommission «infetzen, di« versucht, zu einer Einigkett insowett zu kommen, daß damtt allen Parteien di« Zustimmung in der Gesamtabstimmung möglich gemacht wird. Es handett sich nicht darum, zu versuchen, daß jeder einzeln« Paragraph einmütig angenommen wird, sondern darum, das Gesetz im Ganzen zu einer möglichst einstimmigen Annahme zu bringen. Mtt kommt es nicht darauf an, zu einer Vertagung zu kommen. Im Gegenteil glaub« ich, wir müssen heut« das Gesetz zustande bringen. Aber di« Kommission könnte ja schnell und sachlich arbetten und chr Ergebnis — positiv oder negativ — uns sehr bald vorlegen. Ich bitte, dem Antrag daher zuzuftimmen, für 8 12 «in« besondere Kommission ^sofort «inzusetzen. Der Anttag Berger wird in der Abstimmung mtt großer Mehrheit angenommen. Abg. H o r o v i tz beantragt, daß die Kommission binnen einer halben Stund« Beruht erstatt«. Es Witt» beschlossen, der Kommission «ine Stunde Zett für chr« Arbetten zu geben. Di« Kommission soll aus neun Vertretern der einzelnen Fraktionen zusammengesetzt werden, um deren Angabe beim Schriftführer der Präsident di« einzelnen Fraktionen bittet. Zustimmung findet «in Vorschlag des Abg. H o r o »i tz, wonach jede Fraktion zwei Mitglieder für diese besondere Kommission bestttnmen soll.' Der Präsident bittet di« Kommission, möglichst schnell chr« Attiett zu beginnen. Präsident: Wir kommen dann zu dem 8 13- Das Wott wird nicht gewünscht. Ich stell« di« Annahme diese- Paragraphen fest. Wir komme» zum 8 14- Abg. Dr. Breslauer: Zu 8 1* liegen verschieden« Anträge von uns vor, deren wesentlichster Satz der ist, daß die Staatsregierung dt« Personalgemeinden unter den gegckenen Voraussetzungen nicht konzessionieren kann, sondern muß. Außerdem sind noch einige klein« andere Aenderungen, betreffend den Austritt aus einer solchen Personalgemeind«, vorgeschlagen. Auf der anderen Sett« hat die Frattion der Dolkspattei die Streichung des ganzen 8 1* beantragt. Zur AustttttSftage haben toir nun vorhin Beschlüsse gefaßt, und auch Sie, m. D. u. H„ sowett Sie damtt nicht einverstanden waren, werden sich wohl auf den Boden dieser Beschlüsse stellen. Danach bleibt di« Austrittsmöglichkett gewahrt. Und wenn sie gewahtt wird, ist es von eminent jüdischem Interesse, daß diejenigen, di« wirklich aus erheblichen Gewissensbedenken austreten, di« Möglichkeit «ichalteu, jüdisches Gemetndeleben in einem' ihnen genchmen Rahmen Wetter zu pflegen. Daß di« Möglichkett des Austritts immer bestehen bleiben muß, dafür möchte ich mich auf das Zeugnis eines Redners der ersten Tagung berufen, der damals sagt«: „Der Austritt auS den Gemeinden ist ein notwendiges Uebel. Lin Hebel, weil wir «in« Zusammenfassung grundsätzlich wünschen) notwendig, weil jeder Gewissenszwang und auch nur der Schein irgendeines Gewissenszwanges vermieden werden muß; notwendig anderersetts auch deshalb, well es immer noch Gemeinden genug gibt, über denen das Damottesschwett des Austritts schweben muß, um sie von Maßnahmen fernzuhalten, di« «in« Zerrüttung des Gemeindelebens bedeuten würden. Lassen wir den Austritt grundsätzlich zu, so kann es sich bei der Gesetzgebung nur darum handeln, ihn auf das notwendigste Maß zurückzuführen. Hier ftreben wir an, daß das Gesetz von 1920, unter dessen Herrschaft wir gegenwärttg stehen, und das sich mtt einer rein formellen Erklärung begnügt, zurückrevidiert wird, und zwar mindestens auf das Ausmaß des Gesetzes von 1878. Der Austritt darf in keinem Falle auS Gründen der Steuerflucht geschehen. Wenn wir schon die beispiellos« Möglichkett eines Austritts aus den einzelnen Gemeinden ohne Austritt aus dem Judentum haben, so haben wtt di« Verpflichtung dafür zu übernehmen, daß von diesem Austrittsrecht nur aus Gewissensgründen und nicht aus finanziellen Gründen Gebrauch gemacht wird. Wenn ich auf den Streit der beiden Herren Vorredner mtt einem Wort« eingehen darf, so kann ich bestätigen, daß selbstverständlich Herr Dr. Freund darin Recht hat, baß es in den christlichen Kirchen «inen Austritt aus der Gemeind« nicht gibt. Nur „liberale" Oberflächlichkeit^ konnte dies verkennen. Di« weiter« Frag« der Gesetzgebung ist di« Zulassung von Austrittsgemeinden. Dies« Frag« aber bedarf einer gesetzlichen Regelung nur insowett, als es sich um Gemeinden mtt dem Charatter der Recht« öffentlicher Körperschaften handett. Daß die Ausgetretenen sich zu Gemeinden zusammenschließen können, di« Verein« im Sinne des BGB. sind, und als solch« auch Rechtsfähigkett erlangen können, ist ein« Selbstverständlichkeit." Der Redner, der das sagte, ist unser augenblicklicher Herr Vorsitzender Dr. Kollenscher. M. D. u. H.l Ich find« diese Ausführungen durchaus richtig, nur daß ich bezweifle, daß es zurzett solch« Gemeinden gibt, wie Sie, Herr Kollenscher» «S im Sinn« haben. Da wir aber «in Gesetz auf lange Zeit, sagen wtt auf 50 Jahr«, machen wollen, müssen wtt mit der Möglichkett rechnen, daß «S derartig« Gemeinden einmal geben kann. Das Dentll hiergegen fft die Personalgemeind«. Schließen Sie es nicht, nehmen Sie unser« Anttäg« an! Abg. Horovitz: Auch von uns liegt «in nicht schriftlich vor» beretteter Antrag vor, wonach in Abs. 3 das Wort „8 11" einzufügen ist. Wtt wollen damit di« Verhältnisse der Personalgemeinden in gleicher 'Prise regeln wtt dtt der anderen Gemeinden. Ein Abgeordneter der Jüdischen Volkspartei betont» daß er und sein« Fraktion nun kein Interesse mehr daran hätten, den 8 14 zu streichen. In der Absttmmung wird der Stteichungsantrag abgelehnt. Annahme findet der liberale Antrag, der aus der Kann-Vorschrist «ine Muß-Vorschrift macht. Gemäß einem Antrag Horovitz wird beschlossen, die Abstimmung über den 8 14, Abs. 3, bis zur Entscheidung über den 8 12 zurückzustellen. Damit ist dtt Beratung über den 8 14 vorläufig beendet. Die 88 15 bis 20 w«rd«l auf Vorschlag des Vizepräsidenten Dr. Kolttnscher tn der Diskussion verbunden. Das Wort wird dazu nicht gewünscht; dies« Paragraphen sind «insttmmig angenommen. Dizepräsident Dr. Kollenscher: Wtt kommen dann zum Teil 3 der Vorlage „Gemeindeverbände". Iu 8 21 wird daS Wort nicht gewünscht. Ich bitte, darüber abzustimmen (geschieht). DaS sst dtt Mehrheit; 8 21 ist damtt angenommen. Beim 8 22 erklärt «in liberaler Abgeordneter, dtt dort fest» gesetzt« Regelung, wonach das Steuerrecht den anerkannten Landesverbänden auch unmittelbar gegenüber den Mttgliedern der Der»