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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-06-15 · 5 (15.6.1927) · p. Seite 29

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
5 (15.6.1927)
Date
1927-06-15
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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— 29 - Partei war in der Form so. daß wir unS damit einverstanden erklären konnten. Er hat anerkannt, daß wir mst unserem Anträge unserm Prinzip und dem Entgegenkommen an di« Gewissen«, bedenken seiner Freund« gleichermaßen Rechnung getragen haben. In der Sach« hat er sich jedoch ablehnend veralten. Da müssen wir denn unsererseits sagen: Wohltaten drängt man nicht auf, und eg ist deshalb zweifelhaft, ob wir den Antrag aufrechterhalten können oder, der veränderten Sachlage Rechnung tragend, «inen anderen vorlegen müssen. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Di« gleich« Anerkennung hinsichtlich der Form der Ausführungen kann ich der Retmerin eines Teiles der Jüdischen Volkspartei, aus deren Worten aber in keiner Weise hervorgcht, daß sie nur für «inen Teil ihrer Partei sprach (Gehr richtig! bei den Liberalen) nicht aussprechen. ES liegt nicht in meinem Naturell, harte Wort« zu gebrauchen, zumal gegenüber einer Abgeordneten; in diesem Fall« erscheint aber kein Wort der Zurü«kw«isung scharf genug, denn die Darlegungen der Rednerin, mit denen sie uns angegriffen hat, waren daS äußerste an agitatorischer Umkehrung des tatsächlichen Sachverhaltes, was man sich vorstellen kann. (Beifall bei den Liberalen.) Der RatSentwurf, der uns vorliegt, enthält das paffive Frauenwahlrecht überhaupt nicht. (Widerspruch links.) Bitte, vergleichen Sie § 6 in Verbindung mit § 12 des Entwurf«.- ES ist nur vom aktiven Wahlrecht di« Rede. Darüber hat auch bei den vorausgegangenen Beratungen nicht di« mindest« Unklarheit bestanden. Wir haben nun einen Antrag gestellt, der daS passiv« Frauenwahlrecht in möglichst wettem Umfange festlegt, lediglich mst den Einschränkungen, Wie sie unS aus Toleranzgründen, und um die Vorlage auch der Konservativen Fraktion annehmbar zu machen, gegeben erschienen. Nun, m. D. u. tz., es ist oft das Schicksal von Frattionen gewesen, die glaubten, aus bestimmten Gründen chrem Ideal zu 85 Prozent zum Sieg« verhelfen zu können, daß dann di« 100prozentigen Verfechter d«S Ideals sie deshalb angriffen und sogar beleidigten. Aber in solchen Fällen stelsten diese wenigstens «ntsprechmd« wettere Anträge. Das hat aber nicht getan die Jüdisch« Volkspartei, und nicht einmal der Wronsky-Flügel dieser Partei. Das haben Sie uns überlassen. Und als wir den Antrag gestellt hatten, haben Sie uns angegriffen, weil er nicht weit genug ging«, obwohl Sie selbst sich nicht mst Anträgen gemeldet haben. Di« Würdigung eines solchen Verhaltens, das sich mst parlamentarischen Ausdrücken, noch dazu einer Frau gegenüber, tatsächlich kaum charakterisieren läßt, überlasse ich dem Hause und der Oeffentlichkeit. (Lebhafter Beifall bei den Liberalen.) RatSmstglied Dr. Herzfeld: M. D. u. H.k Zunächst zur Frage d«S Ausländer-Wahlrechts. Hier ist gar kein« Leidenschaftlichkeit nach der «inen oder anderen Seit« möglich. Was liegt denn vor? In dem Ausschuß, der den Entwurf zustande gebracht hat, ist ein Kompromiß geschlossen worden; und zwar haben sich alle Parteien, also auch di« Mitglieder der Dolkspartei, auf dieses Kompromiß einer Karenzzest von zwei Jahren verständigt. (Hört! Hört! bei den Liberalen.) Auch im Rat wurde dieses Kompromiß von allen Parteien akzeptiert (erneutes Hört! Hört!), und jetzt erleben wir hier, daß di« Forderung» zurückzugehen auf die Beschlüsse von 1822, uns als die allein seligmachend« vorgetragen wird. Die Differenz besteht also lediglich zwischen einer einjährigen und einer zweijährigen Karenzzeit. Ich frage mich wirklich: Können wir fruchtbar« Arbett leisten, wenn wir angesichts dieses Tatbestandes stundenlang westanschaulich uns auseinandersetzen? (Beifall.) Abg. Berger: M- D. u. H.l Zunächst möchte ich sagen, daß mein« Freund« es außerordentlich begrüßen würden, wenn von seUen der Liberalen Fraktion «in ganz unzweideutiger Antrag aus absolut« Klärung über das Frauenwahstecht eingebrachk wstd. Wir würden selbstverständlich füreinen solchen Antrag stimmen. Wir haben in der Tat die Ratsvorlage so aufgrfaßt, wie dies schon angedeutet wurde, sonst hätten wir die entsprechenden Anträge «ingebracht. Wir hocken nämlich geglaubt, daß im 8 6 auch das passiv« Wahlrecht geregest würbe. Wir haben allerdings nicht erwartet, daß di« offiziell« Vorlage d«S Rates zu dieser Frage überhaupt kein« Stellung nimmt. Ich Hab« kein« Zeit, auf di« meiner Meinung nach durchaus nicht ausreichenden Bedenken der Rechten einzugehen. Dort, wo di« Wehrhest einer Gemeind« das Wahlrecht nicht! will, wird niemand die Frauen zwingen, zu wählen. Wir müssen! aber auf jeden Fall da« Recht der Frau, zu wählen, festlegen. (Rufe rechtS: GewtssenSbedenken! — Gegenruf« links: Die Frauen brauchen ja nicht zu wählen!) Nun sst hier gesagt worden, di« Frag« der Beteiligung vonOstjuden in bezug auf das passiv« Wahlr«ht sei für uns mst Weltanschauungen verknüpft. In der Tat sst dies« Frag« für unS! eine solch« der Weltanschauung und d«S BekenntnssseS nicht nur in! jüdischen Dingen, sondern auch unserer wirklichen Einstellung zur. Demokratie und Gleichberechtigung. Wenn man mst Pathos erklärt^ daß für jeden gleiches Recht gest« und dann «in Gesetz verabschiedet, da« daS Recht für einig« beschränkt, kann ich nicht an der Tatsache vorbeikommen, baß wir, Herr Wohda, Juden erster und zwetter Klasse schaffen. (Sehr richttg! links; Unruhe bei den Liberalen.) Sie haben bann Juden, die dieselben Steuern zahlen dürfen wie Sie, und die auch zur Repräsentanz wählen können; dort aber, wo die Geschick« der Gemeinden wirklich entßhieden werden, wollen Sie Ostjuden fernhatten. Da« ist der Sinn des GeseheS. Sie müssen verstehen, daß dies «in so schwerwiegender Antrag sst, daß «in derartige« Gesetz für unS — und ich hoff« noch immer, nicht nur für unS — absolut unannehmbar ist, well dies« Regelung «inen Rückfall in Anschauungen bedeutet, von denen wir glaubten, sie seien überwunden. Niemand wird irgendeinem Menschen klar machen können, daß «in« deutsch« Kultur bedroht sst, wenn «in Oftjud« im Vorstand der jüdischen Gemeinde sitzt. Ich möchte nochmals betonen, daß wir Sie bitten, in.dieser Frag« zu überlegen, ob Sie di« Entrechtnstg eines großen Teiles der Juden, di« in Ihren Gemeinden sind, billigen wollen. (Rufe bei den Liberalen: Di« Redezett ist abgelaufen.) Ich muß Sie bitten, sich noch einmal zu überlegen, ob Sie ein Gesetz, daS «in« außerordentlich« Unruh« in di« preußischen Gemeinden hineintragen wird, nicht doch noch so abändern können, daß es wirklich dem demokratischen Empfinden Rechnung trägt. (Bessall links.) Abg. Dr. Freund (Hannover): M. D. u. H.l In Abs. S d«S 8 12 sst die Einführung eines neuen Wahstechts davon abhängig gemacht, daß «in« absolut« Zahl von 40/Wählern dies beantragt. Wir empfinden es als groß« Ungerechtigkett^daß für all« Gemeinden gleichmäßig ein« solch« Vorbedingung stabilisiert werden soll. Bei einer Gemeind« von 1600 Wahlberechtigten würde es di« verschwindende Minorität sein. Wenn eine Gemeind«, nur 60 Wähler hat. dann bedeuten die 40 : 66*/s Prozent. So mechanisch geht es nicht. Wir beantragen deshalb, daß nicht die Zahl 40 alS absolut« Zahl gelten, sondern daß ein Prozentsatz der Wähler das Recht haben soll«, di« Einführung der Verhältniswahl zu beantragen. Wir haben in unserem Antrag 20 Prozent gesagt, di« Mittelpartei 10 Prozent. Darin sehen wir einen wesentlichen Unterschied nicht. Wenn Sie 10 Prozent sagen mst dem Hinzufügen, daß es mindestens 40 Wähler sein müssen, sind wir zufrieden. Nun noch zum- Frauenwahlrecht. Wenn bis in die wettesten Kreis« der Liberalen di« Anschauung maßgebend ist, daß man den konservativen Bedenken Rechnung tragen soll, so kanir das doch nicht bedeuten, daß die Frauen, die nicht wählen wollen, einfach zu Haus« bleiben können. Wir würden dann vor ein« Sachlage gestellt werden, daß di« anderen Frauen wählen und di« unsrigen aus religiösen Rücksichten der Wahl fernbleiben; dadurch würden die ganzen Verhältnisse erheblich verschoben werden. DaS ist für uns unmöglich. Wenn wir di« Berücksichtigung der religiösen Anschauungen verlangen, so verlangen wir sie für di« Allgemeinheit, nicht für einzeln« Personen. RatSmstglied Makow « r, der sich über di« Anträge d«r Konservativen und der Mittelpartei zum Absatz 3 d«S 8 12 äußern will, und di« Unterschied« zwischen den von der Mittelpartei für di« Verhältniswahl verlangten 10 Prozent der Wahlberechttgten und den von den Konservativen verlangten 20 Prozent darlegen will, beendet sein« Ausführungen nach wenigen Sätzen, als chm dt« Konservativen zurufen, sie seien mst der Fassung der Mittelpartei einverstanden. Abg. Dr- Sandler: M. D. u. H.l Ich will zunächst einmal gegenüber dem Herrn Vorsitzenden feststellen, daß von unserer Fraktion bisher Frau Wronskh und Herr Dr. Franck gesprochen haben, aber mit dem ausdrücklichen Auftrag, unseren Standpunkt zum Frauenwahlrecht darzulegen. Nun sst aber der 8 12 der wichttgst« des gesamten Entwurfs. Zu all den anderen komplizierten Fragen des Entwurfs hat auch gestern niemand von uns gesprochen. Di« einzelnen Problem«, mit Ausnahme des Frauenwahlrechts, haben wst überhaupt noch nicht erörtert. Herr Dr. Epstein alS unser Fraktionsredner hatte gerade angefangen, auf die Ding« «inzugehen, da. mußt« chm nach fünf Minuten das Wort entzogen werden auf Grund eines Beschlusses des Mehrheit aus Liberalen und Konservativen. Hätten Sie Herrn Dr. Epstein auSreden lasse», so wäre es schneller gegangen, als bet Beschränkung der Redezeit, denn nun sind neu« Wortmeldungen nöttg. Ich persönlich bin nicht imstande, dies« schwierigen Dinge, über die wir fest Monaten diskutieren, in fünf Minuten auseinanderzusetzen, und verzichte. Ich habe mich überhaupt nur zum Wort gemeldet, um Stellung zu nehmen gegen di« Aeußerungen des Herrn Rabbiner« Dr. Freund bezüglich des Proportionalwahlrechts. Ich glaub«, wir kommen durch diesen Antrag auf eine schief« Eben«. Ich habe vorhin den Herrn Vorsitzenden der Konservativen Fraktion durch Zuruf gefragt, warum di« Konservativ« Fraktion sine Verschlechterung de« vorliegenden Entwurfs bezüglich des Proportionastvahlrechts beantragt

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