Mannheim
Compact Memory

Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-06-15 · 5 (15.6.1927) · p. Seite 26

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
5 (15.6.1927)
Date
1927-06-15
Page
Seite 26 (sequence 26)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3980048-10021561-10021554--277-3980295
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

26 — Frag« wollen wir unbebbtgi di« Autonomie d«r Gemeinden fest» gelegt wissen. DaS bedeutet nicht, daß der derzeitig« Vorstand entscheidet, sondern es gilt bei uns noch immer der fKUTKI Kitt Begriff des entscheidenden OrtSrabbinerS. Der .Herr des Ortes" ist nicht der Vorsitzende, der di« Gemeind« leitet, sondern nur der Rabbiner, der der Gemeind« vorsteht. Wir hier haben nicht das Recht, in die Autonomie der Gemeinde, di« diese Frag« nach ihrem Gewissen und dem Religionsgesetz in der Auslegung ihres Führers zu regeln hat, einzugreifen. Und es ist ein religiös^ Gebot, das Sie ans Gewissensbedenken anerkennen müssen. Wir in Frankfurt haben di« Regelung für unsere groß« Gemeind« dahin getroffen, daß sowohl das aktiv« wie das passiv« Wahlrecht der Frau feftgelegt ist. Aber so wenig wir in Frankfurt das Recht Haber», zu verlangen, daß diese Verhältnisse auch für Köln usw. Anwendung finden müßten, noch viel weniger hat der Landesverband das Recht, der als solcher überhaupt keine halachisch« A»»torität hat, zu sagen, daß das Frauenwahlrecht überall eingeführt werden muß. Wir wenden uns nicht gegen das Frauenwahlrecht an sich, sondern gegen di« Durchbrechung der Autonomie der Gemeinden» entgegen allen Versprechungen bei Begründung des Landesverbandes und der Verfassung, in Fragen, die eminent religiös sind. Fahren Sie auf dem Wege fort, daß Sie über Religionsfragen majoritätSmäßig ab- - stimmen, dann werden Sie einer Flucht a»»s dem Landesverband lediglich den Weg ebnen. Wer es «hrlich meint mit einer Zusammenfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen, der muß dafür sorgen, daß religiös« Uebereiustimmungen unmöglich find, und daß religiös« Festlegungen — und »lögen sie selbst aus der Lichtstadt der Derniunst, aus Berlin, kommen — nicht für alle Gemeinden ohne weiteres maßgebend und entscheidend sind. Wir sagen nicht: Frauen dürfen nicht wcchlen oder gewählt werden; wir sagen aber: Hierüber haben wir nicht zu entscheiden. Zu entscheid«» haben wir über di« Verfassung des Landesverbandes, nicht zu entscheiden und nicht i abzustimmen haben wir aber über di« Verhältnisse der Gemeinhen. Wir halten die Autonomie der Gemeinden im Sinne des Art. 7 der Verfassung aufrecht und perlangen ihr« Durch» führung; wir wünschen nur da einen Protest und «in Ein» schreiten, wo unjüdisches Gchab« in die Genreinden eingedrungen ist. Es handelt stch hier um «in« Frag«, di« religiös ist. Ein« Religioüsfrag« kann in diesem Gremium nicht entschieden werden. M. D. u. h.! Run ist vorgeschlagen worden, daß jetzt in den einzelnen Gemeinden nach Mchrhettsbeschlüssen, oder irgeildwi« «ine Abstimmung erfolgen soll. Das wü»«rspricht ja gerade dem Grundsatz, den ich eben ausführte. Ich verkenn« nicht, daß der Antrag der Liberalen «in Entgegenkommen gegen uns bedeuten soll, und ich Hab« ihn nicht dahin gedeutet, daß «in Abweichen von liberalen Grundsätzen in Frag« kommen soll. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Aber das ist für uns kein Entgegenkommen. Wir beschwören Sie, zwingen Sie uns nicht, gerade in dieser Frag« di« äußerst« Konseguenz zu zieh«». Der Gesetzentwurf, wenn Sie ihn so beschließen, wird nicht Gesetz werden. Auch wir, irls Konservativ« Fraktion, haben uns entschlossen, sollten Sie unseren Antrag zurückweisen und zu einer Entscheidung kommen, di« unsere Bedenken negiert, zum Ausdruck zu bringen, daß wir in Gewissensfragen ein« Ueberstimmung nicht dulden, und daß wir unseren abweichenden Standpunkt weitergeben werden. Wir haben den prinzipiellen Antrag auf Streichung des Abs. 3 gestellt. Wenn nun» aber absolut in unserem Zeitatter allgemeinen Stellungnahmen Rechnung tragen will und betonen will, daß wir uns für gleiches, unmitt«lbar«s Wahlrecht aussprechen wollen, können wir hiergegen wohl di« grundsätzlich« Autonomie der Gemeinden, nicht aber natürlich irgendein religiöses Postulat einw«nd«n. Deshalb hüben wir «inen Eventual-Antrag gestellt, bei dem wir für die Verhältniswahl, die bestimmt ihr Gutes hat, Bestimmungen voraussetzen. Vor allem wollen wir aber keinen Zwang beim Frauenwahlrecht. ' Wir hatten die Scheidung in I»»d«n ersten und zwetten Ranges nach dem jüdischen Gesetz, das für uns immer di« Grundlage unserer Entschließung ist und bleiben wird, für unzulässig. In jüdischen Fragen ist jeder Iird« gleichwertig. Nachdem einzeln« Gemeinden gerade in der Frag« d«S Ausländer-Wahlrechts Unrecht geübt haben oder üben wollen, müssen wir für Einführrrng der angeregten Bestimmungen «intreten. (Zuruf: Aus welchem Grund« wollen Sie di« Bestimmung d«s Entwurfs über das proportional« Wahlrecht ändern?) Daran denken wir gar nicht. Das sind taktisch« Fragen. Wir fürchten nur, daß, wenn zwanzig Gemeindem ttglieder das Recht haben sollen, das Verhältniswahlrecht zu bestimmen, dieses Verhält»iswahlr«cht in kleineren und mittleren Gemeinden nach rein persönlichen Strettgrilppen ausgeübt werben wird. DaS würde nur zur Verewigung von persönlichen Streitereien und Differenzen führen. Wir werden im übrigen in dieser Beziehn»»g «inen Antrag auf Verbesserung der hiernach vorgesehenen Bestimmungen vorlegen. Ich würde nun bstten, sowohl unsere Freund« innerhalb der . Volk-Partei wie innerhalb der Liberalen Partei, di« sich gegen den Gewissenszwang in allen Fällen wenden — und «s gibt dort zahlreich« — sich nicht zu Schrittmachern eines Zusammenbruchs unseres Perbandes zu machen. Sachlich werden Sie nämlich mst einer Ablchnung unseres Antrages nichts erreichen. Ich dank« Ihnen für die Ruh«, mit der Sie zugehört haben, und hoff«, daß Sie von dem Ernst unserer Entschließungen überzeugt find. Wenn Ueberstimmungen in GewissenSfragen erfolgen, hört eine Zusammenarbeit auf. Ist es denn für di« unter Ihnen, di« behaupten, ihnen sei die Bewilligung des unbeschränktesten Frauenvnchlrechts eine Gewissensfrag«, wirklich nur Gewissensfraqe, ob dahier von uns für alle Gerneinden beschlossen wird, oder ist es nicht äußerstenfalls für Sie doch nur eine Gewisfensfrag«, es innerhalb der Gemeinden durchzusetzen? M. D. u. h.! Mit Rücksicht auf ein Mißverständnis, da« gestern von einer Seite einer meiner allgemeinen Bemerkungen beigelegt worden ist, darf ich mir erlauben, nur noch folgendes zu sagen: Ich Hab« gestern betont, daß wir glauben, daß das jüdisch« Doll, die jüdische Gemeinschaft berufen ist dazu, am End« der Tage aufzugehen unter den Böllern, sowie es Hecht '1 fTfT KVH DTO INK IttttN *TTJK Es wird der Tag kommen, wo die ganz« Welt, das hoffen wir — und der Weg ist für den, der in Aeonen denkt, 'bereits beschritten —. »rnserer Lehr« fich zuwenden wird, wo di« Wahrheiten, die verkündet worden sind, sich verbretten werden über die ganze Welt. Nichts soll natürlich damit gesagt sein dagegen, daß ein Zurückführen der Verstreuten nötig ist, und daß erst, wenn wir vereint sind im Land« der Mutter, wenn das sichtbare Jerusalem auch der Wett aufgebaut ist, erst jene Zeit der Erfüllung komme» kann. (Beifall rechts.) Präsident Stern: Es ist ein Antrag auf Verkürzung der Rede.zett auf fünf Minuten eingelaufen. Nach der Geschäftsordnung muß ich hierüber ohne Besprechung abstimmen lassen. Wer dafür ist, den bitte ich, sich zu erheben (geschieht). Das ist bi« große Mehrheit, der Antrag ist angenommen. Di« Redezeit beträgt nunmehr fünf Minuten. Die Abkürzung bezieht sich aber nur auf den 8 12 (andauernde Unruhe links). Das Wort hat Herr SanttätSrat. Dr. Franck-Altona. Abg. Dr. Franck (Altona): M. D. u. tz.t Es ist das Schicksal der Redner, daß sie, wenn sie auch früher schon auf der Redner, liste stehen, aber erst spät zu Worte kommen, di« Altsführungen anderer wiederholen und damit di« Geduld der Zuhörer stark in Anspruch nehmen. Ich kann mich im großen und ganzen dem Herrn Vorredner anschließen. Ich möchte jedoch dem Herrn Vorsitzenden der Konservativen Fraktion nur bemerken, daß es nicht des Appells an uns bedurft hätte, um Stellung zu dem Antrag« de», Konservativen in seinem Sinne zu nchmen. Formell möchte ich betonen, daß ich nicht als Redner der Bollspartei spreche, weil dort di« Meinungen über das Frauenwahlrecht geteitt sind. (Hört! Hört! bei den Liberalen.) Frau WronSky hat nur für «inen Lell der Fraktion gesprochen. (Erneutes Hört! Hört! bei den Liberalen.) Ein Fraktionszwang besteht in dieser Beziehung bei uns nicht. Auch wir Anhänger der religiösen Richtung innerhalb der Bollspartei sind der Meinung, daß die Stellungnahme zum Frauenwahlrecht auch im orthodoxen Ärger eine Wandlung erfahren hat. Wir wenden uns auf Grund vieler rabbinischen Hutachten durchaus nicht dagegen, daß den Frauen eine vollkommen« Gleichberechtigung in bezug auf die Gemeindeverwaltung zusteht. Wir haben aber Bedenken und wiedeicholen das von unserem besonderen Standpunkt aus, daß, wenn das Frauenwahlrecht für di« Gemeinden statutarisch festgelegt wird, ein Gewissenszwang entsteht, der durch Staatsgesetz garantiert werden soll. Es bestcht nun einmal in dieser Frag« ein Gegensatz, und der Fried« in der Gemeind« ist gefährdet, wenn aus derartigen Gründen eine Zersplitterung entsteht. Wir können nicht mit der Verantwortung in unser« Gemeind« zurückkehren, daß wir in dieser Beziehung unser Mandat nicht so ausgeübt haben, wie es uns übertragen ist. Es ist ferner für uns nicht tragbar — wenn auch das Gesetz daran nicht scheitern soll —, nicht ein« gewiff« Rücksicht gegenüber dem Halberstädter Verband« auszuüben. Wenn wir «in« Einigung in einheitlichem Sinne durchführen wollen, müffen wir darauf Rücksicht nehmen und uns ftagen: Kann daS Gesetz Gesetz werden, wenn sich daraus «in sehr lebhafter Widerstand dagegen «hebt? ES wurde gestern betont, daß man, bevor der Entwurf der StaatSregierung übergeben wird, zunächst mit dem Halberstädter Bunde «ine Einigung versuchen soll. WaS wtt wollet», ist, den Gemeinden di« Freiheit der Entscheidung zu überlassen, die Autonomie audj) in bkftm Punkt« zu wahren. Um dies« Autonomie evtl, zu sichern, genügt uns der Antrag der Liberalen Fraktion jedoch nicht. Wir können uns nicht gut vorstellen, daß in einer Frag«, di« einen religiösen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.