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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-06-15 · 5 (15.6.1927) · p. Seite 23

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
5 (15.6.1927)
Date
1927-06-15
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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— 28 - soll«, würde t§ sich nur tun «in« Angelegenheit txr Hausherren ^onlxln, di« ohne che« Hansftauen di« Gemeind« regier« wollen. ($«ttcrf«it.) Dies« Standpunkt aber können wir nicht znlassm. Der Rabbiner kann rGrigen« in jedem Fall« gchört werden, damit sein« Stimme bei der Entscheidung nicht verlor« geht. Im Prinzh», glaub« ich. gibt unser Antrag jeder Richtung da«, was chr Gewissen verlangt. Und er gibt der Verfassung der Misch« Gemeinden da« gleich« Recht für all« Mitglieder. M. D. u. Hl hinsichtlich de« 8 12. Abs. 4. ist schon betont worden, daß ich nur für «in« Mehrheit der Fraktion spreche, und daß . «in« Minderheit sich ihre besonder« Stellungnahme Vorbehalten hat. Lin Punkt ist schon erwähnt worden, der für unser« Mehrheit«, entscheidung «itbestimmend gewes« ist, nämlich der. daß wir da« Zustandekommen de« Gesetze« nicht gefährd« wollen. Ich weiß nicht, für wen und für wieviel« der Gesichtspunkt ausschlaggebend war. Nach dem, wa«' ich heute gehört Hab«, muß ich befürcht«, daß dt« gleich« Rücksicht« auf da« Zustandekommen de« Gesetz«« nicht durchaus auf all« Seit« genommen werden, so daß dieser Gesichtspunkt vielleicht anSschalt« könnt«. Entscheidend war für mich, daß von unserem lettende» Gesichtspunkt d«S Gedanken« der Aufrechterhaltung der Rel igtonSgemetnden au« «in« Scheidung zwischen Inländern und Ausländern unter d« Gemeind«, angehörigen nicht statthaft ist, und gleiches Wahlrecht für beide von un« deshalb befürwortet werden muß. Davon völlig unabhängig ist an sich di« Frag« der Karenzzeit. Karenzzeit ist in den meisten öffent» lich« Körperschaften eingeführt. Beim Reichstag und Preußischen Landtag allerdings nicht; da handelt «S sich ja auch um das Stimmrecht aller Reichs» und GtaatSangchörig«. Aber di« polttisch« Gemeinde hat sie, die jüdisch« Gemeind« hatte sie schon bisher, und über die prtazipell« Zweckmäßigkeit einer Kar«zz«tt kann deshalb kein Zweifel sein. Zweifel können an sich bestchen über die Spann« der Karenzzeit; und diese Zweifel sind schwer zu lösen, denn «S ist schr verschied«, wann sich der einzelne in «in« Gemeind« Zuzichende derartig «ingelebt hat, daß man sag« kann» er ist befähigt, an d« Geschick« derselben entscheidend teilzu nehmen. ES kann das sowohl ein schr langer wie auch et» schr kurzer Zeitraum sein, «in langer namentlich, w«n di« Zugezogen« ein« geschloss«« Gruppe bilden und sich von dem Lchen der übrig« Gemeind« abschlteß«. Gerade well diese Frag« zweifelhaft ist, hat di« Mchrhest mein« FraktionSfreund« -«glaubt, den Mittelweg gehen zu solle» zwischen d« Bor» schlagen «in« dreijährig« und «in« einjährig« Kar«zz«tt durch di« Einführung «in« zweijährig« Karenzzett. Am Prinzip wird dadurch ab« gar nichts geändert. (Zuruf: Wie ist «S in d« christlichen Kirche?) Die groß« Zuwanderung von Ostjuden in unser« Gemeind« hat sich übrigens im wesentlich« bereits ISIS und 1V20 abgefpiett, so beiß all« diejenigen, di« damals zuzog«, anstandslos wahlberechtigt find. Ich glaub« daher, man macht aus «in« Mücke einen Elefant«, wenn man hi« üb« di« Frag«, ob «in oder zwei Jahr« Karenzzeit festzusetz« sind, groß« Red« hält. M. D. u. H.t Nun haben Sie, mein« Herren von der Volkspartei, »och einig« Anträge gestellt» di« meiner Ansicht »ach eb«fallS von wenig« groß« Bedeutung sind und ganz unnötig in ihr« Bedeutung aufgebauscht wurden. Sie haben beantragt, di« Festlegung des Ausländerwahlrechts auch anSzudehn« auf den Gemeindevorstand. Ich von meinem persönlichen Standpunkt hätte nichts dagegen. Ad« auch diese Frag« ist nun mal im Rat wohl erwog« worden, und man ist zu einem Ausgleich gelangt, der dies« Festlegung nicht «nchätt. Man hat dt« Vorstand-Wahl herausgenommen, well darüb« verschied«« Auffassung« vertreten war«, MeinungS» verschiedenhetten Vorhand« waren, und well «S ein« Frag« von gering«« praktisch« Bedeutung ist. W«n man di« Frag« d«S Wahlrechts zum Vorstand hätte behandeln wollen, wäre übrigens auch dabet di« Frage d«S Frauenwahlrechts akut geworden. Ich hätte meinersettS zunächst di« Absicht, die Festlegung d«S FrauenwahlrechtS auch auf den Vorstand auSzudchn«. Frag« Sie nun einmal herum, wo den» für d« Vorstand ander« Bestimmung« als für die Gemeindevertretung in Kraft sind. In den groß« Gemeinden ist die Behandlung von Gemeindevertretung und Vorstand ein« vollkomm« gleich«. Di« AnSIänd« sind in Pr«ß« fast durchweg ebenso zur BorstandSwahl berechtigt, wie zur Gemeindevertretung. (Zuruf link«: Well «S de« jetzig« »«setz entspricht k) Das ist unrichtig. Ich habe mir »och mal das Iudengesetz angesch« und finde da nur Bestimmung« üb« daS aktiv« Wahlrecht zur Gemeindevertretung. (Sehr richtig! bei d« Liberal«.) W«n jetzt hinsichtlich d«S passiv« Wahl. rechlS und für daS Wahlrecht zum Gemeindevorstand dies« Zustand fast durchweg bestcht, so nicht auf Grund d«S Gesetzes, sonde« nur auf Grund von Satzungsregelung«. Run, m. D. u. kommt noch et« letzt« Punkt, und da ver» steh« ich Ihre Anträge gar nicht. Sie woll« daS Verhältniswahl, recht auch anSdchneu auf d« Vorstand. So, wie di« Gemeindesatzung« heute find, wird fast durchweg in d« -roß« Gemeind« auch in den Vorstand nach dem BerhältniSwahlrecht gewähtt. Ab« ich glaub«, gerade d« Weg zu ein« weiter« Demokrat!fierung d«S Gemeindewahlrechts führt von diesem Standpuntt ab. Er führt dahin, daß der Vorstand künftighin dauernd bat Vertrau« der Ge» meindekörperschast Hab« muß. ES wird komm« zum Ersatz der Magistratsverfassung durch di« Ministeriakverfasfung, so daß «in «inhettlich« Vorstand «inhettlich« Politik mach« kann. Dies« Entwicklung würden Sie glatt verbau« durch Einführung d«S DerhällniSwahlrechtS für den Gemeindevorstand. Ihr Antrag scheint mir bah« politisch ganz, unmöglich zu sei». M- D. «. tz., die Anträge, die Sie, mein« Herr« von der DolkSpartei, hi« stellen, erschein« mir teils unrichtig und teils von untergeordneter Bedeutung. Die Frag«, di« Sie von rechlS zur Entscheidung stell«, sind GewissenSfrag«, zu deren für beide Dell« befriedigender Lösung in uns«« Antrag« geeignet« G«ndlag«n vorhanden sitld. Ich bitte um Annahme der RatSvorlag« mtt uns«« Anträgen zu dies« Bestimmung«. (Beifall bei d« Lib«al«n.) ' Abg. Dr. Pehser: M. D. u. H.k Ich wage mich hi« mit eine« gewiss« Mut auf die Rednertribüne, obwohl ich in der AuSländerfrag«, wie Ihn« vielleicht vermutungsweise bekannt sein dürft« (tzetterkett), «in« and«« Auffassung zur Geltung zu bringen gedenk«. Don vornh««tn will ich kein MißverständnÄ darüber aufkomm« lassen, daß «S keinem mein« enger« Gesinnungsgenossen jemals «ingefallen ist, einem jüdischen Glaubensbruder, der in Deutschland Gastfreundschaft genießt, ohn« das Bürgerrecht erworben zu haben, auf di« Dauer di« Berechtigung« innerhalb der jüdischen Gemeind« nehmen zu wollen. Es handett sich nur um graduell« Unterschied«. Hier ab« ist d« Grundsatz aufgestellt worb«, und zwar mtt einer Anzahl von Begründung« religiös« und polttischer Art, daß jed« zugewanderte Jude in ein« ganz kurz« Zeit, am liebsten sofort, sämtliche Recht« in der Gemeinde «halten müsse, d«en Gastfreundschaft « g«ießt. (Zurufe links: Di« Gastfr«ndfchast wird mtt Steuern sehr hoch bezahlt!) Jawohl, daS zielt aber auf einen Etnzelpunkt, auf den ich nachher noch komm« werde. ,M. D. u. tz.l Als «mphathischst« Grund dafür ist uns daS Wort von der „Gemeinbürgschast all« Juden" entgegengehatten worden. Es gibt allerdings keine id«l«re Sollvorschrift alS dies«, ak>« man darf doch die Sachlage nicht so darstellm, als ob dies« schöne Ford««ng jemals in di« Wirklichkett Übersetzt worb« wäre. Es handelt sich um «in hohes Ideal, von dessen Erfüllung wtt noch sehr wett entfernt sind, und dem wir nicht viel näh« komm«, w«n ausländisch« Juden sofort ihr Wahlrecht «Hallen. Wtt wünsche», daß all« Menschen Brüd« sein sollen, ohn« daß dieser Wunsch praktisch wirksam geworden ist. Ebensow«ig können wtt feststellen, daß «in« Gemeinbürgschaft all« Juden bestcht, oder auch nur unt« d« Mehrzahl der Juden d« Wille Zur Gleichberechtigung aller Juden. DaS Geg«teil ist d« Fall. Es ist mtt hier vttl zu gefährlich, auf deutsch« Verhältnisse anzuspielen. Gehen wtt lieber wett« südlich od« östlich. Neulich stand in d« „Vossischen Zeitung", daß in Tunis zwei jüdisch« Gemeinden von allers her btt aufs Blut verfeindet find, daß st« sich verachten, und daß Ehen unt« ihnen unmöglich sind. Ich will solch« Beispiel« nicht vermehren, sonde« nur feststellen: ES bestehen zwischen Jude und Jude derartig fundamentale Unterschied«, daß «S.doch an unseren kritischen Verstand ein« «twaS beschetden« Anforderung stellen heißt, wenn jemand mtt Pathos fein« Rede schließt: 0N2N *72 und damit «in« Tatsache festgestellt zu Hab« vorgibt. Wtt sollen uns natürlich bemühen, diesem Ziel« uahezukommen. Ob wtt ab« damtt beginnen solkn, daß wtt d« in Deutschland Zilgewanderten sofort sämtlich« Recht« geben, will mtt schr zweifelhaft erschein«. M. D. u. h.l Run wird argumentiert: Die Leut« Hab« Pflichten, als» müssen sie auch Rechte haben! Das ist Wohl richtig. Ab« ist «S d«n Überall in der Well so, daß man mtt der Erfüllung d« Pflichten Zug um Zug auch di« Recht« erhält? Ist «S nicht in vielen Bezichungen so, daß man «st «inen großen Teil feiner Pflicht« erfüllt, eh« man sein« Recht« «hält? Und ich kann kein großes Unglück darin «blicken, w«n man in einem fremd« Land« sich zunächst an d« allgemeinen Last« beteiligt und dabei d« Anspruch erwirbt, zwar nicht sofort, ab« in abschbar« Zell auch all« Recht« zu g«ießm. ES ist kein loyal« Schluß: Sie zahlen sofort, also müssen sie auch sofort all« Recht« haben. Run wich mtt Recht behauptet: Ihr benachteiligt di« Ostjuden, und Ihr stammt doch in überwiegend« Mehrzahl von dort her. (Zurus linkS: Peisern liegt in Russisch-Polen!) Ich dank« Zchn« (nach linkS) für diese geographisch« Belchrnng; Berlin liegt in Brandenburg. (Beifall bei den Liberal«.) DaS ist «in« ebenso große Offenbarung. Unser« Familien stamm« allechingS in der Mehrzahl aus dem Oft«. Wenn uns ab« deswegen tmm« «tgegengehallen wttd: WaS Ihr jetzt tut, hält« vor hundert odermehr Jahr« Eure Urväter, dtt damals «inwanderten, auch nicht habe» wollen, so ist daS auch Wied« «in

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