Mannheim
Compact Memory

Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-06-15 · 5 (15.6.1927) · p. Seite 21

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
5 (15.6.1927)
Date
1927-06-15
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3980048-10021561-10021554--272-3980290
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

allzu ««tallischea Beig«schmack. Wir schieben etwa» in den Vordergrund, waS unserer nicht würdig ist. Run di« moralische Seit« der Sach«. Auf der «inen Seit« derlange« wir, daß der AuLtretend« seine» Austritt mit religiösen Be» denken begründet. Hinterher wird durch dasselbe Gesetz dies« Erklärung für gänzlich bedeutungslos erklärt; «» 'wird gesagt: auch wenn Du die Erklärung abgibst, auch wenn ste noch so chrlich ist: Du bist «in Steuerdrückeberger und mußt weiterzahlen. (Widerspruch recht».) Wenn ich erklär«, ich trete au» religiöse» Gründen au» und soll trotzdem dt« Steuern weiterzahlen, so ist da» «in Widerspruch. (Zuruf: Er bleibt doch Jude!) Da» ist .nicht der springend« Punkt. Ob jemand Jude ist oder nicht, ist ein« individuell« Angelegenheit de» Glauben». Niemand ist »«Pflichtet, etwa, weil er den jüdischen Glauben hat oder evangelisch oder katholisch ist, Steuern zu zahlen. Sondern: Verpflichtet ist nur, wer einer organisierten Religion», gesellfchast angehört, etwa der organisierten evangelischen Kirche, einer Landeskirche oder der katholischen Kirche. Wenn aber ein Jude weder der Gemeind« noch der Organisation de» Landesverband«» angehört, so begründet allein der Umstand, daß er sich al» Jude fühlt, für ihn kein« Verpflichtung zum Steuerzahlen. Wir sagen auf der einen Sette: Bei uns herrscht vollständig« Gewissensfreihett, wer religiös« Bedenken hat, dem soll «S freistehen, auS der Gemeind« auSzutreten. Auf der anderen Sette erklären wir diesen ganzen Austritt sozusagen für null und nichttg, indem wir ihm kein« ander« Wirkung beilegen, als die, daß der Betreffend« sämtliche Recht« verltert und sämtlich« Pflichten hehätt. In dieser Bestimmung liegt ein« ungeheure Unwahrhastigkett. (Schr richtig! bei den Liberalen.) Verbiete» Sie den Austritt offen und chrlich, wenn Sie «S für richttg halten! Dt« jetzt vorgeschlagen« Regelung aber ist in höchstem Grad« unmoralisch und ich appllliere an Sie, ob «S nicht etwa» Beschämende» hat, mtt einem derarttgen Vorschlag an di« Oeffentlichkett zu treten. Namens de» Rates bitte ich Sie, den Antrag auf Wiedereinfügung de» früheren § 12 abzulehnen. Abg. tzirschberg: M. D. u. tz.l DaS, wa» un» hier Herr Iustizrat LUienthal als di« Ueberzeugung de» Rate» vorgetragen hat, ist ja selbstverständlich insofern al» di« Ueberzeugung de» Rate» anzusprechen, al» «in« Mehrheit im Rat« für dies« Ausführungen vorhanden gewesen ist. Aber, m. D. u. tz., daß auch eine ander« Auffassung im Rat sich geltend gemacht Hatz darüber find wir un» Wohl vollkommen klar, nach den einleitenden Worten und den Zwischenrufen zu den einleitenden Worten de» Kollege« LUienthal. ES ist mir dabei ganz gleichgüttig, ob di« Minderheit um «in« oder mehrere Sttmmen gegen die Mehrhett zurückgeblieben ist. E» war jchenfall» «in« auch zahlenmäßig nicht zu unterschätzend« Minderheit vorhanden. 1 Nun, m. D. u. £)., da» «ine möchte ich von vornherein betonen: Nach Auffassung der Konservativen Fraktion, die ich hier vertrete, und nach meiner Ueberzeugung ist da», worum wir hier stretten» nur «in« logisch« Konsequenz dessen» wa» wir berettS im 8 10 mtt den Anträgen der Konservativen Fraktion angenommen haben. Wenn wtt dort erklärt Haben, wir müssen alle nur ttgendwie möglichen Erschwerungen der Austrittsbewegung in den Weg legen, müssen wtt auch Me Konsequenz ziehen, zurückzukchren zu derjenigen Fassung, die der Ausschuß in seiner letzten Sitzung vottert hat. Da», wa» Herr Kolleg« LUienthal vorgebracht Hatz schetttt mtt nach keiner Richtung hin überzeugend. M. D. u. tz.l tzerr Lllienchal hat erklärt, gegen di« von tut» beantragt« Bestimmung sprächen Recht und Moral. (Gehr richtig! bei den Liberalen.) Der Umstand, daß «in« Behauptung wicherholt wird, tzerr Kollege Wertheim, wirdunter keinen Umständen dazu bettragen, dtt Richtigkett einer falschen Auf» faffung darzulegen. (Schr gut! link» und recht».) Recht und Moral sind zwei Ding«, die dttjenigen Parteien, welch« gegen di« Auffassung de» Rate» hier eintteten, ebenso für sich in Anspruch nehmen wtt M« Liberal« Fraktion und wtt di« Mchrhett d«S Rats. Und ich weise unter allen Umständen de» Vorwurf, der in der Erklärung de» Herrn Kollegen LUienthal lttgtz sein« Auffassung sprech« für Recht Mnd Moral und infolgedessen widerspreche dtt andere Auffassung Recht und Moral, mtt aller Entschiedenheit zurück. (Schr richttg! lttrk» und rechts.) M- D. u. tz.l Was wollen wtt denn? Derjenige, der im Judentum bleiben will und sich nur von seiner Shnagogengemeind« trennen will, soll Steuern zahttn. Ja, wenn er zum Judentum sich Wetter zählen will, hat er denn da nicht auch dtt Pflichtz das zu tun, wa» «in Jude an und für sich tun muß, Steuern zum Judentum zu zahlen? (Sehr richtig! link» und recht».) Dtt evangelisch« Landtttkttch« kennt nicht den Austritt au» der einzelnen Gemeinde, sie kennt nur de» Au-trttt au» der evangelischen Landeskirche. Und wenn jemand au» der evangelischen Landeskirche anstritt, ist dtt Folg« davon, daß er nicht mehr Steuern zahltz (Rufe link»; Und nicht mehr evangelisch ist. Ruf« bei den Liberalen: Aber Lhristt) Rein, wenn er auStritt, bleibt er im Stau« der evangelische» Landeskttche nicht Christ. Er mag sich vielleicht selbst ein besondere» Christentum zurechtgelegt haben; aber Christ bleibt er nichtz wenn er ausgetteten ist. Auch wer au» dem Judentum austreten will, braucht kein« Steuern mehr zu zahlen. Wer aber aus den Synagogen» gemeinden auStritt und gleichzeitig erklärt: Ich bttib« aber Aid«, der darf nicht di« Konsequenz ziehen, zu sagen: Ich zahtt kein« Steuern mehr. Er muß für jüdisch« Dinge wetterhtn di« Zahlnngen ttisten, die an und für sich gerechffertigt sind. Bilden wtt »ns doch nicht «in, daß derjenige, der auS der Shnagogengemeind« austritt, sämtliche Rechte verliert, aber sämtlich« Pflichten behallen soll. Da» ist gar nicht der Fall. Wer auStritt, hat immerhin noch dtt verschiedensten Recht«. Er hat das Recht, auf dem jüdischen Friedhof beerdigt zu werden, soweit nicht «in Kommunalfriedhof vorhanden tstz und sein« Kinder am jüdischen Religionsunterricht teilnchmen zu laffen. Für alles da» soll er steuerfrei auSgehe»? Ich glaub« nichtz daß sich' das mit dem Recht verttägt. Ich zieh« di« entgegengesetzte Konsequenz au» dem, wa» Herr Lilienthal gesagt hat. ES verttägt sich zunächst mit dem Recht de» Jude», daß der Austretend« steuerpflichtig bleibt — natürlich nicht gegenüber der Synagogengemeinde, aber gegenüber dem Landesverband. And wenn hier Herr Kolleg« LUienthal -weiter ausgeführt hat, ja, er bleibt auch nicht Mitglied d«S Landesverbandes. Nu», m. D. u. tz., wenn er Jude bleibt, wird ihm gar nicht» anderes übrig bleiben, als sich irgendeiner Gemeinschaft anzuschließen. And infolgedessen kann er sich ja wählen, wozu er evtl. Steuern zahlen will. M. D. u. tz.! Es widerspricht zunächst der Moratz aus der Shnagogengemeinde aus steuerlichen Gründen auSzutreten. (Hört! hört! bet den Liberalen. Sehr richtig! rechts.) Infolgedeffen kann nur derjenige austteten, der religiöse Bedenken hat. Hat er aber religiös« Bedenken, die ihn dazu treiben, der Shnagogengemeind« adieu zu sagen, so werden steuerlich« Rücksichten für ihn überhaupt kein« Bedeutung haben. Dann wttd er selber schon das Gefühl haben: Ich bleib« Ich« und bleib« infolgedeffen auch der jüdischen Gemeinschaft gegenüber tributpflichtig. (Hört! Hört! bei den Liberalen.) Hier zu sagen, M« Steuerpflicht bedeute einen Widerspruch gegen dtt Moratz heißtz die Ding« geradezu auf den Kopf stellen. (Beifall recht- und links.) Abg. Dr. Sandler: M. D. u. tz.! tzerr Lllienchal hat zur Begründung seiner Stellungnahme gegen unseren Anttag auf Weiterzahlung an den Landesverband darauf hingewttsen, daß Sie den Austritt jetzt ganz besonders erschwert hätten, da der Austretend« noch fünf Jahr« nqch dem Austritt zahlen müsse. Das könnt« den Eindruck erwecken, als ob wirklich die Steuern noch fünf Jahre wettergezahlt werden sollten. Ls handelt sich natürlich nur um minimal« Zahlungen, die im dritten, vierten und fünften Jahre noch zu ttisten sind, im wesentlichen aber nur um die ersten zwei Jahre, in denen die eigentlichen Zahlungen weiter verlangl werden. Rentabel blecht deshalb der Austritt für den Steuerdrückeberger immer noch. Di« Vorschläge, di« Sie gemacht haben, genügen also im Gegensatz zu unserem Anttag nicht, um den Steuerdrückeberger abzuschrecken. Zweitens hat Herr Lilienthal hervorgchoben, daß <» moralisch nicht zulässig setz jemanden, der außerhach einer Organisation steh«, Steuern zahlen zu lassen. Run hat tzerr Hirsch» berg schon mit dem Hinweis auf gewiss« Rechte des Ausgetretenen — Beerdigung, Religionsunterricht — geantwortet. Vor allem aber handett es sich ja um Leute, die nur aus der jüdischen Gemeind« auStteten, aber nicht aus dem Judentum, und «S ist gerade «in« Forderung der Moratz daß wtt von jemandem, der in Anspruch nimmtz Jude zu sein, Steuern für das preußisch« Judentum erheben. Run komm« ich zu dem merkwürdigen dritten Punkt. Ich muß meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß Herr. Iustizrat Lllienchal davon sprach, unser Vorschlag habe einen mewllischen Beigeschmack. Selbstverständlich hat eine Steuerfrag« immer «inen metallische» Beigeschmack, und wenn wtt der Steuerstucht entgegen» treten'wollen, so gibt «S hiergegen nur Mittetz M« «benfalls einen metallischen Beigeschmack haben, «S sei denn, daß man auf dtt Zahlungen verzichtet; aber dann hat man eben gegen di« Gefahr der Steuerflucht nichts unternommen. Ich bitte Sie doch, an de« Argument nicht immer vorbei zu gehen, daß es, nach dem Material des Herrn Dr. Freund, ein« ganz« Anzahl Gemeinden gibtz dtt dem Ruin ausgeliefert sind, wenn Sie nicht an Meser Stelle geeignete Mittel füllten, um der Steuerflucht «ntgegenzuwirken. Es ist «in« jüdisch«, kein« Parteiangettgenheitz zu verhindern, daß ein« ganz« Reih« von Gemeinde» durch den Austritt einzelner zugrunde Acht. Wen« Stt nichts Wetter unternehmen, als dem Austtetend«» noch für zwei wettere Jahre dtt Steuern aufzubürden, so ändern Sie fast nichts an der Lag«, denn der Austritt bleibt für chn immer noch «ttm rentable Sach«. (Rufe bei den Liberalen: Sie wollen ja verhindern, was nicht zu verhindern istk) Ich kann «S verhindern, indem ich chm dauernd Me Zahlungen in alter Höh« aufbüch« für Zweck«, vom denen er sich gar nicht losgesagt hat. (Zuruf bei den Liberalen: Mit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.