Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
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— 20 i dtti txr jüdischen Gemeind« ans treten, selbst wenn Sie mit der Aufrichtung eines Parteiregimes unserer Betätigung in der Gemeind« di« grüßten Schwierigkeiten bereiten würden. Es ist nach meiner Ueberzeugung «in« Schande für das Judentum, wenn «ine_ groß« Partei erklärt: Wir müssen uns den Austritt offen halten (Präsident, unterbrechend: Sie dürfen keiner Partei nachsagen, daß chre Haltung schändlich für da- Judentum sei.). Di« Tatsache, daß der Austritt erwogen wird, ist jedenfalls ein« Schande. Durch Ihre Anträge und durch Ihr« Ablchnung der Weiterzahlung von Steuern an den Landesverband haben Sie den Steuerdrückebergern den Weg aus der Gemeind« geradezu geebnet. Wenn Sie den Austritt aus der Gemeind« ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judentum unter sagt hätten, dann wäre eben kein Steuerdrückeberger mehr aus> getreten, es sei denn, er wäre aus dem Judentum ausgetreten (Ahcv Ruf« bei den Liberalen). Wenn Sie chm aber doch den Austritt gestattet, jedoch die Pflicht auferlegt hätten, die SteuerfumMen weiterhin an den Landesverband zu zahlen, so hätte er nichts gespart und der Austritt wäre nicht lohnend gewesen. Jetzt aber, nach Ihren Vorschlägen, hat der Steuerdrückeberger di« glatt« Wöglichkest auszutreten. Sie müssen nun di« Verantwortung dafür übernehmen, daß groß«, Steuerzahler durch chren Austtitt chre mittleren und kleinen Gemeinden ruinieren. Herr Dr. Freund hat reichliches Material über diese Fäll« zur Perfügung. Herr Dr. Breslauer hat nun ferner an unseren Antrag, den Titel der Vorlage zu ändern, erinnert und hat wieder einmal den allen Zionistenschreck der Bottsgemeind« vor Ihren Augen aufgepflanzt. Wir wollen mit diesem Wort nur zum Ausdruck bringen, daß di« Gemeind« die Pflicht Hai, all« jüdischen Bedürfnisse zu befriedigen, nicht nur di« rein religiösen, sondern auch sozialen, ökonomischen, kulturellen u. a. Beschränkt sich denn heute die Gemeinde auf die Befriedigung rein religiöser Bedürfnisse? (Sehr richtig! links.) Diu Berliner Gemeind« z. B. hat doch auch nicht nur Synagogen errichtet; sie hat seit Jahrzehnten andere Einrichtungen, die gar nichts mll der Religion zu tun haben (Präsident, unterbrechend: Das ist nicht zu diesem Tttel gesprochen k). Herr Dr. Breslauer hat über die Frage gesprochen, und ich muß darauf erwidern.. Wir haben «in Arbetterfürsorgeantt, das doch ebenfalls nichts mit der Religion zu tun hat, und Wohlfahrtsinstitutionen, Krankenhäuser, und ich möchte Sie nur fragen, aus welchen religiösen Gründen Sie ein Krankenhaus unterhallen? (Lebhaft« Unruh« bei den Liberalen.) Wenn Sie erwidern, wir brauchen das Krankenhaus, well dort di« Kranken rituell« Kost erhallen sollen, dann mache ich auf die Ausführungen des Herrn Makower aufmerksam, der die Ansicht vertritt, daß di« Gemeind« Krankenhäuser und Wohlfahrtseinrichtungen auch mit nicht ritueller Kost haben müsse. Ich weiß wirklich nicht, was das mit der Religion zu tun hoben soll (Sehr gutl links). Wir verlangen also gar nichts Neues, sondern eigentlich nur di« Einführung des Hamburger Systems. Wir wollen nur auch bei uns di« Trennung der religiösen von der allgemeinen Verwaltung und Fürsorge. Wenn Sie das Schreckgespenst der Bottsgemeinde aufpflanzen, so frag« ich Sie, was es denn in Hamburg für Unglück angerichtet hat, wo das System seit langem eingeführt ist und all« Richtungen sich sehr wohl dabei fühlen. Als Macdonald Premierminister wurde, glaubten auch all« Leut«, di« Wett würde Zusammenstürzen, wenn in England die Arbeiter regieren. Und wenn di« Zionisten mal «in« Gemeind« letten werden, wird di« Well auch nicht Zusammenstürzen. Ls wird vielleicht sogar zum Wohl« der Gemeind« fein. Also lassen Sie endlich die Agitation mtt der Formel der Bottsgemeinde! (Sehr gut! links). Das Hamburger System würde gewiß nicht den Ruin der Religionsgemeinden herbeiführen. Ich habe nur noch zum Schluß zu erklären, daß uns Ihre Stellungnahme in einigen Punkten den Gedanken nahelegt, den ganzen Entwurf abzulehnen. Sie haben selbst darauf hingewiesen, daß wir uns auch mtt dem Halberstädter Verband« in Verbindung fetzen müßten. Sie werden sich darüber klar sein, daß der Entwurf wirklich nur Gesetz werden kann, wenn di« Regierung und der preußisch« Landtag di« Ueberzeugung haben, daß das ganz« preußisch« Judentum dahintersteht. Wenn aber groß« Parteien dagegen sind, hat dies« Vorlage wenig Ehancen Gesetz zu werden. Abg. Dr. Baerwald: Auf di« Frage der Ueberschrift geh« ich jetzt nicht «in. Was die Frage des Austritts anlangt, so könnte «S nach den Ausführungen des Vorredners so ausschen, als hätten wir Liberalen nichts lieber» als wenn Gott und di« .Well di« Gemeinden verlassen würden. Dies« Unterstellung weis« ich auf das schärfst« zurück (Beifall bei den Liberalen). LS hat bei unS kein Mensch daran gedacht, dies« Möglichkett überhaupt als maßgebend erscheinen zu lassen für sein« Stellungnahme. Ganz etwas anderes aber ist es, daß wir in Preußen, was anscheinend Herrn Dr. Sandler nicht bekannt ist, «in Gesetz über den Austritt «kus den Synagogengemeinden haben und daß «S gänzlich unmöglich erscheint, an di«s«S> RechtSzustand« etwa» zu ändern. Deshalb : >müssen wir unS^auch bei diesem Gesetz mtt der Frag« de» Austritts ‘ beschäftigen./ Alles andere, was Herr Dr. Sandler xun« an Motiven zugeschoben/hat, ist nicht richttg. Er hat «ine der üblichen ziontstischen AyitationsrÄxn gehallen (Sehr richttg! bei den LGeralen. Große Unruh« .links »nd Ruf«: Unerhört!). Ich beabsichtig« aber nicht, dse^aestrlgen Wort« der Führer der Zionisten über di« Beüuht als noch heut« maßgebend zu betrachten, räsidend Stern: Di« Debatte ist geschlossen. Ich bringe lÜL.Anträge der Konservativen Fraktion zum 8 10 zur Abstimmung, die an Stellei des Wortes „GerichtSschreiberS" im Abs. 2 setzen wollen das Wort „Aichter" und dann entsprechend« Aenderungen im Abs. 2 Nnd Abs. L durchführen wollen. Erhebt sich Widerspruch gegen die Abträge? ^Das ist nicht der Fall. Die Anträge sind einstimmig «HWiumm«. Wer ist für Auftechterhaltung der Vorlage bezüglich der Bestimmung, daß'religiöse Bedenken für den Austritt anzu«b«N sind? Den bitte ich, aufzustehen (geschieht). DaS ist die groß^Mchrhett. Ich bring« jetzt den ganzen Paragraphen zur Abftimmüng. Der Paragraph 10 ist angenommen. Zu 8 11 liegen Anttäge nicht vor. Das Wort wird nicht gewünscht; ich stell« fest, daß 8 11 angenommen ist. Wtt kommen zum 8 12- Hierzu liegt zunächst der Antrag der Vottspartei vor, di« all« Fassung wiederherzustellen, di« di« Fortzahlung der Steuer bei dem Austritt auS der Gemeind« an den Landesverband mtt gewissen Modalitäten wünscht. Abg. Dr. Sandler: Nach der Fassung vom 13. Februar 1027 sollt« bestimmt werden, daß, wenn jemand aus der jüdischen Gemeind« ««stritt, ohne aus dem Judentum auszutreten, er verpflichtet fein soll, seine bisherigen Zahlungen an di« Gemeinden in gleicher Höhe nun an den Landesverband zu entrichten. Auf dies« Weis« würde am sichersten der Steuerflucht gesteuert werden. Moralisch ist «in« solche Zahlung durchaus berechttgt; denn wenn jemand erklärt, er wolle nicht mehr Mttglied der Gemeinde sein, aber noch im Iudentum verbleiben, so ist man berechttgt, ihm Steuern zugunsten des preußischen Iudentunzs abzunehmen. Wenn man dies« Kautelen nicht schaffen würde, so würde man denen, die aus Steuerdrückebergerei oder auch aus anderen, z. B. politischen Gründen austreten wollen, den Austritt sehr erleichtern. Ratsmttglied Lilienthal: M. s. g. D. u. H.l Der Rat hat aus sehr wohl erwogenen Gründen den früheren 8 12» der jetzt wieder eingefichrt werden soll, abgelehnt. (Zuruf: Mtt einer Stimm« Majorttätl) So viel ich weiß, stimmt das nicht. Die Mehrhetten waren wechselnd in den verschiedenen Beratungen. Wir haben, wie gesagt, aus sehr wohl erwogenen Gründen den früheren 8 12 ab» gelehnt, und wir möchten ,bie dringend« Bitte an alle Parteien richten, daß sie diese Bestimmung nicht wieder in das Gesetz «in» fügen. (Schr richttg! bei den Liberalen.) Gegen diese Bestttnmung, m. v. D. u. H., sprechen Recht und Moral. Der jetzig« RechtSzustand ist so, daß man ohne weiteres aus treten kann, und daß der AuS» tretend« mtt dem Ende des laufenden Steuerjahres, jedoch nicht vor Ablauf «in«S Vierteljahres, von allen Lasten befrett wird. Wir haben in der Vorlage den Austritt außerordentlich erschwert dadurch, daß wir die allen Bestimmungen des Gesetzes von 1876 wiederhersteltten, d. h^ daß der Ausgettetrne ungefähr IV, Jahr« steuerpflichtig bleibt, und daß er nachher noch bis zu S Jahren verpflichtet bleibt, seinen Bettrag zu zahlen zur Ersülllrng der während seiner Mitgliedschast begründeten Verpflichtungen. M. D. u. tz.I DaS ist «in« so außerordentlich« Erschwerung des Austritts, daß schon dadurch eine groß« Anzahl von Austritten verhindert werden wird. Wtt haben die Erfahrung ja für uns auf Grund der vielen Jahr« der Geltung de» Gesetzes von 1876, in denen sich zeigt«, daß di« Befürchtungen, di« bei Erlaß des Gesetze« bestanden, nicht begründet waren. Di« Zahl der Austritt« war bi» zu der ungeheuren Erleichterung durch das Gesetz von 1018 sehr gering und hat den Bestand der Gemeinden in keiner Weise bedroht. ES liegt gar kein Grund vor, heut« noch darüber hinauszugehen. Dies« Erschwerung durch dtt Verpflichtung zur Wetterzahlung ist ein« so «chebliche, daß irgendwelche anderen Mittel da gar nicht mehr erforderlich sind. 'M. D. u. H.l Ich ttage Stt: Welchen Rechtsgrund gibt «S für eine Bestimmung, wie st« hier vorgeschlagen wird? Der Preußisch« Landesverband jüdischer Gemeinden ist ein Zusammenschluß von Gemeinden und nicht von Einzelpersonen. Der «inzell»« gchört dem Landesverband nur an durch fein« Mttgliedschast in der Gemeind«; er ist also nur mittelbares Mttglied de» Landesverbandes. Wenn er aus der Gemeind« ausscheidet, scheidet er damtt aus dem Landesverband aus und hat keinerlei tatsächlich« oder rechtlich« Beziehungen, mchr zu ihm. Welchen Rechtsgrund gibt es, jemanden, der außerhalb einer Organisation steht, zu den Pflichten der Organisation heranzuziehen? Es ist rechtlich undenkbar, «ine derartig« Bestimmung zu tteffen. Darf aber etwas Sesetz werden, wa« allen Rechtsgrundsätzen widerspricht? Dies« ganze Bestimmung hat «inen