Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 5 (15.6.1927)
- Date
- 1927-06-15
- Page
- Seite 19 (sequence 19)
- Language
- German
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IS — 0<>flC*0CM«i>ibe txriaffm will. TOatn mm der Richter ihn darauf mtfaurtfam macht. Vatz «in« Erklärung vor Gericht im allgemeinen» «in« wahrheitsgemäß« sei» muß, wird «r es sich überlegen, ob «r «in« wahrheitSwtdrig« abgkbt; er wttd t§ sich vor dem Richter jeden fall» viel mehr überlegen als etwa vor dem SerichtSsthreiber oder gar bei de« Notar. Bei dem Notar vollzieht sich di« Sach« ja ganz außerordentlich geschäftsmäßig und schnell. Der Bürovorsteher bereitet das Protokoll vor, die Unterschrift wird beglaubigt, kein Hahn kräht mehr danach. Dadarf in einer derart wichtigen Angelegenheit nicht Platz greifen. Darum bitten wir, unserem Antrag stattzugrben. Wenn Sie insoweit unfern Antrag genehmigen, ist «S nur «in« logisch« Konsequenz, daß wir in Abs. S sagen müssen, di« Austrittserklärung kann i»n«halb eines Monat» zurückgenomm« werden. Denn wenn es kein« Erklärung vor dem Riotar gibt, ist auch «in Eingang bei Gericht nicht möglich, und für die Iurückztthung der AuStrtUSerklärung muß möglicht Latitüd« gewährt werden. Di« Gemeinfchast hat nur «in Interesse daran, den Weg de» Austritts zu erschweren,- aber sie hat auch «tu Interesse daran, den Weg des Rücktritts möglichst leicht und wett zu gestalten. (Beifall rechts.) Abg. Dr. BreSlauer: M. D. u. H.k Ich möchte die Gesichtspunkt« des verehrten Herr« Kollegen Fnankenstein noch in einem Punkt ergänzen. ES wurde über diese Frag« schon im Rat gesprochen und hervorgehoben, was auch für mein« Freund« von Bedeutung ist: ES sind nun mal Bestrebungen im Sang«, dt« jüdisch« Gemeind« ihres bisherigem Charakter» alS Religionsgemeind« zu entkleiden. ES liegt sogar heut« «in Antrag zum Titel d«S Gesetzes vor, der nicht gerade erfreulich« Aspekte in dieser Richtung erweckt. Wenn «in« solch« Entwicklung fortschreiten würde, dann würden diejenige», di« sich in chrem Gewissen gezwungen fühlen, einer jüdisch«» Gemeind«, di« nicht Religionsgemeinde ist» fernzubleiben, durch die Fassung des Gesetzes behindert werde»», weil sie möglicherweise nicht au» religiösen, sondern aus politischen Bedenken aus der betreffenden jüdischen Gemeind« auStreten müßten. Wan hat im Rat gemeint, di« Bedenken auSzuräumen, indem man einen Beschluß über di« Bedeutung der Wort« „religiös« Bedenken" protokolliert hat. Lin Beschluß des Rate» wird aber als verbindlich« Aeußerungzur Auslegung des Gesetze» nicht heiangezogen werden föntun. Das ist eine» der rvesenilichsten Motiv« für unser« Antrag. Im übrigen kann ich erklär«, daß über di« Frag« „religiöse" und „GewissenSbed«k«n" «in tiefgehender Spall unter den Partei« nicht herbeigeführt zu werden braucht. Auch bet uns gibt es Damen und Herren, die persönlich die Fassung „religiöse Bedenken" vorziehen, tu der Auffassung, daß auch dann, wenn jenrand an» einer jüdischen Gemeind«, »veil sie nicht.mchr Religionsgemeind« ist, austreten will, er au» religiös« Bedenk« a»»Strtt1. Dies« Mitglieder meiner Fraktion werden bei der Abstimmung ihrer Meinung auch Ausdruck geben. Abg. Dr. Freund (Hannover): M. D. u. H.l Lin kurze» Wort zu den letzten Ausführungen. Der geschätzt« Herr Borlrrdner steht doch nicht auf dem Standpunkt, die Dolksgemeind« herbeiführen zu wollen. Warum will er ihr dann den Weg ebnen? Ob „Gewissensbedenken" oder „religiöse Bedenk«", — ist von vornherein kein sehr »oesentlicher Unterschied. In dem Aug«blick aber, wo Sie religiös« Bedenken durch „GewissenSbedenk«" ersetzen woll«, muß jeder sich sag«: Das soll etwas ganz andere» sein. Um dies« Anschauung nicht aufkomm« zu lass«, möchte ich Sie bitten, dies« in sich gar nicht so wesentlichen Unterschied nicht so kraß hervortreten zu lassen und «S bei der bisherig« Wendung zu belass«. Abg. Kochmann: M. D. u. H.l Bevor ich ans di« Sach« selbst «ttgeh«, darf ich vielleicht ett»e kurz« historisch« Reminiszenz wichergeben. Ich btt» als LandtagSabgeordnettr Vorsitzender de» Rechtsausschusses gewesen, der sich mtt dem Gesetz von 1920 beschäftigt«. ES roäve damals vielleicht «in Leichtes gewesen, den AjuStrttt a»tS d« Shnagogengemeinden überhappt zu beseitigen, wett damals die Strömung dahin ging, de« Austritt möglichst zu erleichtern. Ich war das einzige jüdische Wttglied. Wenn ich den Standpunkt vertreten hätte, daß man den Austritt aus der Shnago gengemeind« beseitig« sollt«, wäre dies vielleicht gelungm. Ein« ««nenSwerte Beratrrng fetten» der Berliner Jüdische» Gemeind« und der andereu Organisationen ist damals dem RechtSauSschuß nicht zutett geworden — oder erst» als e» viel zu spät war. Me Tendenz ging damals, wie ich eben bemerkt«, dahin, d« Austritt au» den Kirchen zu erleichtern. Ich muß sag«, daß auch ich grundsätzlich «S freudig begrüßt hätte, w«n wtt da» Sesetz von 1876 damals dahin abgeändert hätten, daß ein« gleichmäßig« Behandlung sämtticher Kirche» eingetret« wäre. . Dann wären wtt heut« de» Strettes «thoben. Wtt hätten «s heut« leichter. Aber da nun einmal di« Gesetzgebung so ist, wtt auch «in Kompromiß erstreb« müssen -- «S wurde darauf hin gewiesen, daß ein« Verständigung »tt dem Halberstädter Bunde erstrebt toerd« solle —, ist «S notwendig, bei dem Entwurf, den wtt heut« festleg« wollen, darauf Rücksicht zu nehmeu. Denn wtnn wtt überhaupt etwa» erreich« woll«, müssen »ott Bestimm«-« hineinnehmen, von denen wtt di« GewHhest Hab«, baß fie auch die Zustimmung de» Halberstädter Bn»»d«S find«. Deshalb spreche auch ich «ich, obwohl ich prinzipiell der Meinung bin, daß inaa den Austritt überhaupt beseitig« sollt«, dafür au», daß auch aus den Synagogen gemeinden -der Austritt. erklärt werden kann. Wtt könn« «» aber nicht st» machen wie 1920, nach wekhem Gesetze man für den Austritt Gründe nicht anzugeben braucht. Dtt Angabe von Gründe« ist notwendig, schon um den Schein zu vermeid«, als wen« der Austritt erfolg« würde aus den Gründen der Steuerdrückebergerei. ES wurde mtt Recht darauf htngewiesen, daß besonder» dtt klein« Gemeinden darmrter leid«, wenn «ttm Begründung für den Austritt nicht hinein genommen wird. In einer Gemeind« erklärt« «in steuerpflichtiges Wttglied: „Ich bin Jude, will Jude bleiben »mb immer das Iud«1um verlret«. Aber ich bin jetzt in einem Alter, da» mich zwingt» mein« Existenz wiederaufzubauen. Deshalb kann ich der Shnagogengemeind« die Steuer» betrag«, di« sie fordern muß, nicht bezogen. Da ich di« Steuern von meinem Kapital selbst zahlen muß, bla ich meiner Kinder toegen nicht in der Lag«, Wetter Mitglied der Gemeind« zu bleiben". Da» war sein« Begründung für den Austritt, di« auch unter „GewisfeuSbedenkeu" «ingereiht werden kann. Deshalb soll inan im Entwurf sag«, daß der Austritt nur auS „religiösen Bedenken" möglich ist. Wenn jemand sich aus seiner Sieuerpflicht überhaupt drück« will, wird es chm auch nicht auf dtt Art und Weis« der Begründung ankomm«» können Stt «ntgegenhalttn. Aber, m. D. u. H„ ich muß zu dem, der mtt erklärt, er trete aus religiös« Grund« au», zunächst das Vertrauen haben, daß dies« Angabe auch zutreffend ist. Ich stimme den Anträgen der Konservativen zu, weil auch ich der Auffassung bin, daß umgekehrt der Rücktritt zur Gemeind«! und zum Iudmtnm so erleichtert wird. Deshalb toerd« ich für dttse Anttäg« stimm«. Ich möchte noch grundsätzlich bemerk«: Ich bebaur« es, daß wtt derartige Bestimmung« tteffen muffen, weil ich der Auffassung btt», daß sich Personen, dtt das Interesse für das Judentum verloren Hab«, für dtt Gemeinden nur dann wieder gewinnen lassen, wenn da» Semeindeleb« als solches «rweckt und besonder» mtt religiösem Gehatt erfüllt Witt». Deshalb soll dafür gesorgt werden, daß da» religiös« Leb« im allgemein« wieder gchoben und dadurch da» Gefühl der Zugehörigkett zu d« Gemeinden gestärkt und n« belebt wird. Dann werden »ott es nicht erleben, daß Person«, well sie das ZugehörigkettSgefühl zur Gemeinde verlor« Hab«, aus der Gemeiitd« überhaupt austtet«. (Beifall rechtS und bei d« Liberal«). Präsident: M. D. u. H.k ES kann zweifelhaft fest», ob dttse Ausführung« zur Spezia ldebatt« gehört«. Ich bitte dringend, sich im allgemeinen an dtt Anttäg« selbst zu hatten, da da» übrige bereit» in der G«eraldebatt« geßrgt wurde. Abg. Dr. Sandler: M. D. u. Hck Ich habe «ich mir zum Wort gemeldet, um zu bm Ausführungen des Her« Dr. BreSlauer Stellung zu nehmen. Dtt Begründung» btt er zu dem liberal« Antrag, dtt Formel „au» Gewissensbedenken" einzuführen, gegeben hat, war mtt insofern interessant, als er dauitt die Gründe, bk an» bereits bekannt waren, aber von liberaler Sette noch nicht deutlich ausgesprochen waren, nun off« dargettgt hat. Wtt Hab« von vornherein den Sinn mehrerer liberaler Vorschläge im Rat dahin verstauben, daß man sich den Wieg off« laff« wollt«, selbst au» d« Gemeinden auszu treten, fall» sich btt MchrheitSverhättnisse so verschieben sollt«, daß die Jüdisch« DolkSpariei einmal di« Oberhand bekäme. (Lebhafte Anruf« bei den Liberattn). Wenfu «S Ihn« bei Ihr« Anttäg« wirklich nur darauf angekomm« wäre, dtt Steuerflucht zu verhindern, st» hätttn Stt «inen viel einfacher« und sichereren Weg finden können. Stt hätttn z. B. den Austritt aus der jüdischen Gemeind« ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Iudentum unmöglich machen können. Und w«n Stt - einwend«, man hätte damtt dtt Existenz der orthodox« Separatgemeiude» bedroht, st» hätte man ja sag« können, der Austritt au» der Gemeind« sei nur bet gleichzeitigem Uedertritt zu einer dttser Sepavatgeuieiubeu gestattet. Dtt sin Weg haben Sie nicht gewählt» well Stt eben nicht nur dtt Flucht der Steuerdrückeberger verhindern, sonde« well Stt sich selbst d« Weg off« hall« wollten, in Massen auSzutret«, fall» «in« zionistische Michrhett in der Gemeind« an» Ruder Lim«. ES ist für unS klar, daß der «inhettlich« Gr»md für Ihre Stellungnahme bezüglich der AuStrtttSmöglichkttt, bezüglich der Perfoualgemeind« und der Fortsetzung der Zahlung« an d« LaudeSverdaud nur so auszusassen ist, daß Stt auch für sich selbst den Weg au» der Gemeind« freihallen toollttn. (Große Unruh« bet de» Liberal«). Ich protestiere, hiergeg« vom Standpunkt der Jüdisch« Dolttk» Partei. Wir betracht« es als Sünde gegen da» Judentum, überhaupt d« Gedanken de» Austritt» au» der Gemeind« 1» Erwägung zu ziehen. (Sehr richtig! links.) Wtt Zionist« würd« niemals