Mannheim
Compact Memory

Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-06-15 · 5 (15.6.1927) · p. Seite 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
5 (15.6.1927)
Date
1927-06-15
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3980048-10021561-10021554--266-3980284
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Si« bat früheren Zustand hergestellt, und daun werden Sie die Jugend dahin dringe», am Gemeinde leben teizuuehmen. Auch der Liberal« Delegiertentag von 1S22 hatte sich für «in Jahr Karenzzeit entschloss«». Warum weichen Sie heut« davon ab? In den politischen Körperschaften «m «nS herum, i» Reichstag, im Preußischen Landtag bestcht überhaupt kein« Karenzzeit, in der Kommunalgemeind« «ine solch« von nur sechs Monaten. Warum muß die jüdische Gemeind« di« einzig« sein, di« «in« Karenzzeit von zwei Jahren hat? WeShalb dies« Bevormundung? Wen» der Wähler «inen Juden wählt, der erst «in Jahr in der Gemeinde ist, warum wolle» Sie ihm daS Recht dazu nehmen? Sin naturalisierter Ausländer kann heute in Deutschland ohne jede Kareuzzeit Reichskanzler werden (Zuruf: Aber nach wieviel Jahren wird er naturalisiert?). Ich kenn« Fäll«, in denen sofort Leut« naturalisiert worden sind, al8 sie nach Deutschland kamen (Zuruf: Herr v. Frehtag-Loringhoden nach zwei Monaten!). Di« Karenzzett für Inländer und Ausländer muß gleich sein. M- D. «. h.t Rach de« talmudischen Recht gibt eS auch «in« Karenzzett. Danach erwirbt man, wenn man zuzieht, all« Rechte bereits nach SV Lage», nur für di« Pflichten besteht «in« länger« Karenzzeit, nämlich ein« solch« von IS Monaten. Dann komm« ich drittens zu« Stimmrecht und zur Wählbarkeit für den Vorstand. Rach dem jetzige» Entwurf bestehen kein« Bestimmungen für die Wahl zum Borstand, kein« über daS passiv« Wahlrecht, keine über das Wahlatter, kein« über di« Verhältniswahl. Aber vor allem «inS» m. D. u. tz., der Ausschuß hat ausdrücklich «in« zwingende Dorschrist darüber abgelehnt, daß Ausländer Inländern für di« Wahlen zum Borstand gleichzustellen seien. Während also für di« Repräsentanz ein« solch« Bestimmung bestcht, soll sie für den Vorstand nicht geven. Das ist «in« Verschlechterung gegenüber dem allen Iudengesetz von 1847, das Inländer und Ausländer vollkommen gleichsteltt«. (Zuruf: Falsch.) ES gab 1847 nicht wenig naturalisierte Ausländer in Preußen; ich Hab« daS früher in Aufsätze» genau dargelegt und bewiesen, und der Minister hat sich dies« Auffassung zu eigen gemacht. Bei den Verhandlungen d«S Bereinigten Landtages von 1847 wich niemals von einer Minderstellung der Ausländer gerchet, obwohl «S Ausländer gab und obwohl § 71, wo es sich um dt« KuttuSbeamten handette, von Ausländern sprüht. Die Wählbarkeit zu allen Gemeindeämtern ist als Ausfluß de« MttglichschastSrecht« selbstverstäudlich. Wer Mitglied ist, hat all« sich notwendig a«S der MVgliedschast ergebenden PflichteN'änd Rechte. Das Wahlrecht ist ein solches Recht, ein mit der Semeindezugchörigkett verbundenes ideales Recht, wie das Preu« ßisch« Oberverwaltungsgericht sich ausgedrückt hat. ES ist ein unentziehbareS Grundrecht. Das gilt heut« wie früher. Steuern soll das Mitglied bezahlen. Recht« aber nicht haben — so will man «S für di« Ausländer. Run bedenken Sie folgend« Konsequenz: In einer Gemeinde, in der die Ausländer die Mehrheit haben — und solch« Gemeinden gibt es in Preußen — hätten sie nach Ihrer Ansicht daS Recht, zu bestimmen, daß «in Inländer kein Recht auf Wählbarkeit in den Vorstand Hab«. Ist daS nicht ein« verrückt« Konsequenz? (Zuruf: Ial) Dann dürfen Sie aber auch nicht dem Inländer daS Recht geben, dem Ausländer ein Recht zu nehmen, das ihm zusteht. AlS daS Iudengesetz von 1847 geschaffen wmd«, gehörten btt Ghnagogengemeinden zu den erlaubten Gesellschaften des 6. Titels, Deil lk des Allgemeinen Landrechts. In den Bestimmungen über die erlaubten Gesellschasten findet sich auch nichts darüber, daß das Wahlrecht den Mitgliedern zusteh«, sonder» daS ist «in« Selbstverständlichkeit. Unser« Standpunkt billigt auch der Minister des Innern iu seinem Erlaß von 1914. ES fchlt, wie er sagt, an jedem inneren Grunde, Ausländern di« Recht« aus der Mitgliedschaft hinsichtlich der Wahlen vorzuenthatten. Auch jetzt, m- D. u- H-, haben wir ja Ausländer im Vorstand«. Di« könnte» nächstens entfernt werden. ES handelt sich hier um «in« grundsätzlich« Frag«. Wir erklären offen, daß wir das Gesetz scheitern lassen würden, wenn diese unser« grundsätzlich« Forderung der Gleichsetzung aller Juden abgelehnt werden sollt« (Beifall). Gerade die Liberalen stehen doch auf dem Standpunkt, daß dt« jüdischen Gemeinden Religionsgemeinschaften darstellen, bei denen «S Landesgrenzen gar nicht gibt. Zweierlei Recht in der Gemeind« dulde» wir nicht. Dabei, kommen noch folgend« Erwägungen in Betracht: Wenn wir dafür eintreten, daß di« Ausländer in der Gemeind« gleichberechtigt sein sollen, tun wir es nicht nur auf Grund eines formalen Prinzips, sondern well wir es alS «ine Rotwendigkett betrachten, daß Ausländer in der Gemeind« gleiches Recht haben, daß geeignet« Ausländer auch in den Vorstand komme» können. Wir habe« di« Ausländer in den Gemeinden durchaus nötig. Vorhin hat «in Redner der Liberalen gesagt, daß di« Parität in der Gemeind« von den Liberalen immer aufrechterhalten werde. Run, hie» ist «ine Gelegenheit, zu zeigen, ob Sie jeden Juden gleich behandeln werden. Mau darf diese« Thema nicht berühren, ohne eine Dankesschuld abzutrageu gegenüber den preußische» Verwaltungsbehörden. Sie habe» fett 1847 oft di« Funktio» gehabt, als Schützer jüdischer Recht« gegen Inden aufzuttete». ES ist traurig, wenn di« Verwaltungsbehörden in dieser Weise bemüht werd«» mußten. Aber in allen Fällen — ich witzle keine Ausnahme — habe» sich di« Verwaltungsbehörden anf den Standpunkt d«S Rechts, auch des jüdischen Rechts; gestellt. Wir haben jahrzehntelang für di« Gleichberechtigung in der Gemeind« gekämpft. Ich verweis« besonders auf unser« schon zwanzig Jahre dauernden Kämpf« in den westlichen Teilen Preußens, di« noch jetzt wettergehen. Das Ergebnis dieser Kämpf« werd«» wtt nicht ohne weiteres preisgeben. Wir werde« den Ehrentitel des Fremden, d«S Orach, nicht zerstören lasse»; wtt werden ihn hochhatten. Wtt wolle« nicht, -daß derjenige, der zu uns kommt, von nnS auch nur «ine» Augenblick unter Minderricht gestellt werde gegenüber den anderen Juden, die er vorfindet, und di« sein« Brüder sind. Wtt müssen unseren allen Grundsatz durchsetzen, daß all« Juden für einander bürge». (Lebhafter Beifall.) Abg. hirschberg: W. v. D. «. tz.! LS ist berettS von fetten d«S Herrn Vertreters de« Rate« Ihnen erklärt worden, daß heut« der Rat den Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf »tt dem Ersuchen übergibt» dtt Vorlage an dtt Staatsregierung zu letten. Stt haben di« Vorschläge der Konservativen Partei vor sich liegen. Ls steht u. a. darin, «S möge vor der Vorlage des Entwurfs au dt« Staat»- regierung eine gemeinsam« Beratung «tt der Leitung des halber» städter Bundes herbeigeführt werde«, oder mindestens «in« Aeußerung d«S Halberstädter Bundis veranlaßt werden. Run, m. D. u. h., zu diesem Antrag« wurde di« Konservativ« Fraktion bestimmt durch bi« Rücksicht, dtt heut« schon zu verschiedenen Malen in dttser Körperschaft hervorgehoben worden ist, durch di« Rücksicht auf den Frieden. M- D. u. tz.l Wenn, wtt «in« Uebereinstimmung mtt dem tzalberstädter Verband« nicht erziele« können, fürchtet die" Konservativ« Fraktion, daß dtt Arbett, dtt bisher zum Arstandebringem des Ihnen vorliegenden Entwurfs aufgebott« würbe, «in« völlig nutzlose gewesen ist (Sehr richtig! rechts). Denn wtt wissen alle, m. D. «. tz.: WaS der Halberstädter Verband an Seelenzahl und Menschenzahl vermissen läßt, ersetzt er durch di« Kraft seiner Ueberzeugung, durch di« Fähigkeit einzelner seiner Mitglieder, an den maßgebenden Stelttn sich durchzusetzen. Wtt dürfen uns nicht «inen Augenblick im unklaren sein, daß, wenn wtt ohne Zustimmung d«S tzalberstädter Bundes den Gesetzentwurf an di« StaatSregiernng leiten, wtt wahrscheinlich «in Fiasko erleben werden, daS un» nicht angenehm sein kann. Darum hat di« Konservativ«. Fraktton Ihnen die erwähnte Resolution vorgeschlagen. Don dttsem Gesichtspunkt auS, m. D. u. h., müssen wtt allerdings bei der Aufftellnug des Entwurfs uns aller solcher Bestimmungen «nthallen, von denen wtt von vornherein wissen, daß sie vom tzalberstädter Bund« unmöglich angenommen werden können. Run, m. D. u. tz., di« Konservativ« Fraktton geht bei Beurteilung d«S Entwurfs ganz allgemein davon aus, daß si« möglichst jeden< Zwang vermeiden will und denselben abtthnt. Ein Aoang wird zunächst dam, gefordert, wenn man den Grundsatz ganz ausnahmslos aufftellt, tk» jeder Jude zu derjenigen Gemeind« gchört, in deren Bezirk er siinen Wohnsitz hat. AuS dttsem Grund« ist von der Konservativen Fraktion, in Uebereinstimmung «tt verschiedenen anderen Fraktionen, darauf hkngewttfen worden, daß ein derartiger ausnahmsloser Grundsatz unmöglich ist. Wenn wtt uns wirllich auf de» Standpunkt stellen wollten, daß zwangsweise jeder Jude der Gemeind« angehören muß, in deren Bezttk er seinen Wohnsitz hat, würden wir dtt Gesetzgebung zurückschrauben hinter di«, in der wtt jetzt lchen. Unter diesem Gesichtspunkt« sind dtt Bestimmungen, dtt im Entwurf vorliegen, von der Konservativen Partei geprüft worden, und stt hat sich für diese Vorlage entschieden, aber mtt den Bemerkungen, dtt Ihnen in einem Antrag« der Konservativen Fraktion vorgelegt werde«. M. $>. u. tz.l Der Austritt aus der Shnagogen- Gemetnd« muß somit erlaubt werden. Aber wtt sind all« davon durchdrungen, daß dtt Steuerflucht, die gerade in der neuest«« Zell «in« groß« Anzahl von Gemeindemttglttdirn veranlaßt hat, auS der Shnagogen-Gemeind« auSzutteten, unter keinen Umständen begünstigt werden kann, ^aru« sind dtt Bestimmungen zu begrüßen, von denen der Entwurf hofft, «in« Einschränkung der Austrittsbewegung «rzttlen zu können. Wenn u»S demgegenüber gesagt wird; daß durch dtt Vereinigung derer, di« auS SmoiffenSbedenken auStreten, di« Kehilla ruinttrt werden könnte» so ist daS ähnlich z» beurteile», wi» dtt Furcht, di« 1876 ganz außerordentlich »«breitet war, daß nnnmchr der Austritt im ganzen eia derartig« situ werd«, daß dtt Gemeind« gefährdet werde» könnte. Stt wurde «S ab« tatsächlich nicht. Wtt wissen all«, daß nur im ganze» drei ob« dttr Austrtttsgemetuden sich seit 1876 gründeten. Es ist zu hoffen, baß auch jetzt, wenn dtt Vorlage Gesetz werde» sollte, ähnlich« Wttknnge» eintreten würden» also dtt Befürchtungen d« BollLpartei glanben wtt nicht teil«» zu könne«. M. D. u. tz.k Es soll aber bar Austritt möglichst erschwer»

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.