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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-06-15 · 5 (15.6.1927) · p. Seite 11

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
5 (15.6.1927)
Date
1927-06-15
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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— 11 jüdische» Gesellen «»stelle» «nd beschäftigen (Sehr richtig!). Unsere jüdischen Gemeindevertretungen — ich «leine kamst auch Berlin — müssen sich darauf best»»«», daß st« in dieser Jett verpflichtet sind, di« jüdischen Arbeitslosen ganz ruhig zuerst zu berücksichtigen. Ihr« Lag« ist «in« ganz besonders schwierig«. Wir haben die Pflicht, zunächst an st« zu denken und ihnen zu helfen. Ich glaub«, m. D. u. wenn wir un» klar darüber sind» daß auch hwr «in Lebens interess« der preußische» und der deutschen Iubenhest vor liegt, kann man in der Tat etwas ähnliches erleben, wie «S brestefte jüdische Kreis« beim Palästina-Anfba» erlebten, nämlich di« Tatsache, daß man sich in der praktischen Arbeit für «in jüdisches Ziel einigen kann, daß da di« Gegensätze derschwinden. Di« Meinung der Einzelnen wird bleiben; und ich hoff« nicht, daß irgendeine Partei darauf verzichten wird» ihr« Meinung zu propagieren (Unruhe). Wenn wir «nS aber den praktischen Aufgaben zuwend«», werden wir feststellen, daß, wenn auch di« ideologischen Gegensätze sehr groß sind» st« doch nicht so groß sind, um unS nicht zu «inen in tatkräftiger Arbeit, unbeschadet der verschiedenen Auffassungen (Lebhafter Beifall linkk). Damit schließt di« allgemeine Aussprache zum Etat in erster Lesung. Dizeprästdent Dr. Kollenscher, in persönlicher Bemerkung: M. D. u. h.k ES tut mir leid, Sie am Schluß dieser Debatte mit einer persönlichen Bemerkung belästigen zu müssen. Sie ist nach den Ausführungen d«S Herrn Wertheim geboten. Herr Wertheim hat auSgeführt, er bedaur«, daß «nS di« persönlich« Ehr« der Mttglieder diesät hauseS oder der Gegner erst nach deren Tod« zum Bewußtsein komme. Ich Hab« nicht wörtlich zitiert, aber dem Sinn gemäß. M. D. u. h.k Mein verchrter Herr Vorredner hat bereits gesagt, daß wir «S nicht für zweckmäßig hasten, über Tote anders als in Bachrufen zu sprechen. Ich füg« dem Hinz«: Der Dßrwurf des Herrn Wettheim galt natüttich mir, und ich kann ihn nur dahin auffasten, daß Herr Wertheim — «nd da er der offiziell« Redner war» auch seine Fraktion — eS nicht für angebracht hielten, daß ich, der ich in der vorigen Sitzung es für mein« Pflicht hielt, gegen den damals amtierenden Präsidenten aufzutretem, dem verstorbenen Hugo Sonnenfeld heut« «inen kleinen Rachruf gehalten Hab«. Ich habe damals und heute pflichtgemäß gehandelt, heut«, well ich «8 geschäftsführender Bor» sitzender di« Pflicht hatte, dem dahingegangenen Präsidenten d«S ersten Verba ndStages ehrend« Motte zu widmen (Schr richtig! links). Ich Hab« dabet daS gesagt, waS ich unbedingt in der Form und der Sache rechtfettigen kann. Ich bitte, daß, wenn Sie nicht wünschen, daß unerfreulich« Vorkommnisse sich verewigen sollen, Sie nicht zurückkommen auf das, wazu Lebzeiten Hugo Sonnenfelds hier gesprochen werden mußte (Schr richtig links). Ich muß Ihnen pflichtgemäß versichern, daß ich keinen Augenblick Anstand nchmen werde, daS zu wittxrholen, WaS ich im November v. I. an dieser Stell« sagt«. Diejenigen, di« di« Debatte heraufbeschworen haben, sind schuld daran, wenn heut« Hugo SvnnenfeldS noch in anderer Form gedacht werden müßt«, att dies geschah. Adg. Dr. Wevtheim: Ich Hab« niemals gesagt, daß von irgendeiner Sette di« <Lhr« eines Gegners erst nach dem Tod« anerkannt worden sei. Zwestens stell« ich fest, daß ich überhaupt gegen kein« Sette, auch nicht gegen «in« einzeln« Person, den Vorwurf erhoben Hab«- (große Unruh« links). Ich Hab« geglaubt, daß es dem Geist« der Versöhnung, der über den Ausführungen liegen sollt«, entsprechen würde, wenn ich mir gestattet«, die Mahnung an alle Setten zu richten, Wirrte d«S Dankes und der persönlichen Anerkennung für «inen Gegner nicht nur nach dem Do de zu finden (Unruhe und Zuruf« lintt). Ich Hab« bisher geglaubt, daß «S kaum einen in diesem Saal« geben würde, der nicht heut« mit Bedauern sich am manches Mott «rinnett hätte, das bei der vorjährigen Tagung hier gefallen ist (Sehr richtig! bei den Liberalen). Ich bedaur« ganz besonders schmerzlich, daß ich nach der letzten persönlichen Bemerkung des Herrn Kollegen Kollenscher diesen Glaube» nicht mehr aufrecht erhalten kann, und ich sehe bierin kein günstiges Prognostiken dafür, daß in Zukunft sich die Kämpfe in eine« anderen Geist abspielen werden. Präsident Stern: Die Debatte ist geschlossen. Wir haben nunmehr, nachdem dt« erst« Lesung abgeschlossen ist, den Etatausschuß für di« Dorbjerettung der zweiten Lesung festzustellen. Der Ausschuß ist an sich gebildet. Ich bitte aber doch, die Mitglieder nochmatt festzustellrn, da «in Tell der Mttglieder ausgeschteden find. Ich bitte di« Herren Fraktionsführer, di« Namen chrer Mitglieder für de» EtatauSfchuß dem Schriftführer heraufzureichen. ES würde sich empfehlen, wenn der Ausschuß tunlichst sofott Zusammentritt (Die Namen für den Anschuß werden dem Schriftführer mitgetellt). Präsident Stern: Wir komme» nnnmchr zu Punkt ü der Tagesordnung und wendeu un» de« Preußischen Iudeugesetz (Ent- Wurf eines SesetzeS betr. di« jüdische Religionsgemeinschaft in Preußen) Zu. . sj Punkt 5: Di« «evision des preußischen gndenrechts. NatSmttglied Mako wer: M. D. u. tz.t Ich Hab« zunächst «in paar Wort« zu sage» über daS Verfahren bezüglich d«S IudengesetzeS. Sie wissen, der Landesverband hat in seiner vorigen Sitzung «ine» Anttag angenommen, wonach der heutige» Tagung «in Entwurf d«S Judengesetzes vorgelegt werden sollt«. Der Rat legt Ihnen de» jetzige» Entwurf vor mtt zwei Anträgen, erstens de» Antrag, der Landesverband wolle beschließen: Der Rat d«S Landesverbandes wird ersucht und ermächtigt, den Entwurf «ine- Gesetzes betr. di« jüdisch« Religionsgemeinschaft in Preußen an dt« preußisch« StaatSregierung «inzureichen mtt der Bitte, rin« Gesetzgebung auf der Grundlage dieses Entwurfs mtt möglichster Beschleuniguug her» beizuführen. Dieser Antrag soll es dem Rat ermöglichen, mtt der Regierung in Verbindung zu trtten. hiernach würde« die Beschlüsse, di« hier gefaßt wettxn, erst noch wieder an den Rat kommen und der Rat wäre ermächtigt, auf der Grundlage dieser Beschluss« di« Vorlage- «inzureichen. Ls liegen nun von verschiedenen Setten ander« Vorschläge zu einzelnen Bestimmungen vor, über die ja abgestimmt werden wird. LS wäre denkbar, daß dabei sich noch Fassungsschwierigketten ergeben. LS müßte dem Rat di« Möglichkett offen bleiben» trotz dieser Beschlüsse etwaig« FaffungSunterschied« auszugleichen. Der zweit« Antrag besagt: Der BerbandStag wolle beschließen: Bezüglich der in dem Entwurf noch offengelassenen lieber» gangSbesttmmungen wird der Groß« Rat ermächtigt, nach Anhörung von Vertrauensmännern der in Betracht kommenden Provinzen die in den Entwurf aufznnehmenden Bestimmungen festzustellen. Die UebergangSbestimmungeu konnten noch nicht festgestellt werden. Sie sollen, erst durch den Rat festgestellt werden, so daß dieser Tell nicht der nochmaligen Beschlußfassung des Landesverbandes unterliegen soll. ES war urft>rünglich beabsichtigt, berettS vor der heutigen Tagung Verhandlungen mtt der Regierung über den Entwurf durchzuführen, Um dabei festzustellen, ob dt« Regierung etwa prinzipielle Einwendungen gegen bestimmt« Bestimmungen habe. DaS hat sich aber nicht auSführen lassen, well di« Herren in der Regierung zu stark beschäftigt waren. LS muß also ohne solch« vorherig« Fühlungnahme hier über die Vorlage gebrochen werden. Line wettere Vorfrage ist di«: ES ist von manchen Setten schon bisher di« Frag« aufgeworfen worden —- und auch di« Konservativ« Partei will heul« «inen solchen Antrag stellen — man soll« sich vor Einbringung des Entwurfs mtt dem halber st Ldter Bund« besprechen. Ich glaube, daß «S zweckmäßig ist, diesen Antrag abzulehnen, well schon der Entwurf sowohl di« Verhältnisse des Landesverbandes wie auch des Halberstädter Bundes, der «in sehr viel kleinerer ist, berücksichtigt. Besonder« Wünsche kann man immer noch gelegentlich der Verhandlungen bei der Regierung auSgleichen. ES sind nun di« Vorschläge diefeL Gesetzentwurfs im wesentlichen noch in vier Fragen streitig gchliebe», über di« die einzelnen Parteien verschiedener Meinung stad. Ich will das Für und Wider kurz angeben: Amächst ist «S die Frag« d«S Austritts. Da hat sich der Entwurf auf den Standpunkt des Gesetzes von 1876 gestellt, und zwar posttw in der Meise, daß «in« Zulassung des Austritts erfolgen und auch di« Bildung von Personalgemeinden gestattet werden soll» und negativ in dem Ginn«, daß jetzt ausdrücklich der Austritt davon abhängig gemacht werden soll, lach angegeben wird, daß der Austritt aus religiösen Bedenken erfolg« »nd daß di« Steuerpflicht noch in bestimmter Beziehung auf einig« Jahre fortdauert, nämlich bei außerordenllichen Baute» und bet während der Mitgliedschaft «ingegangenen laufenden Verpflichtungen. ES kam noch besonders in Frag«, ob der Ausdruck „ott£ religiösen Bedenken" richtig sei. Ich sehe, daß di« Liberal« Partei vorschlägt» ,M»S GewisfenSbedenken" zu setzen. Bezüglich der Tragweite des Ausdrucks „anS reltgtösen Bedenken", bezieh« ich «ich auf di« Beratung im Große» Rat. In der Niederschrift über jene Beratung steht, ich will «S kurz vorles«»: Der Aufnahme der nachstehend wieder gegebenen Auffassung der Kommission in das Protokoll wird zugestimmt. „In der Kommission bestand Einigkett darüber, daß «in« Aenderung des jetzige» RechtSzustandeS jedenfalls in so wett angestrebt werde« muß, att «in Austritt a«S der Gemeinde ohne Austritt aus de» Inbmitm» nur „wegen religiöser Bedenken" zuläffig sein soll. Diese Bestimmung ist in § 10 Abs. 1 d«S Entwurfs ausgenommen Word««. I» der Kommission war Einftimmigkett darüber, daß unter jene» Worten «nutz der Fall «ttbegrtffe» wäre, wenn daS Bedenke» nicht auf «tue» Unterschied in der religiösen Auffassung, sonder» darauf beruht, daß etwa ein« Gemeind« sich auS einer vorwiegend religiös«» tu «tue lrfsk»W»,in schaftlich eingestellt« nmwaudekn sollte. Behände über ftkft 3btflegung kein« Einigkeit, so »Sr« chm Festlegung im Gesetz selbst durch irgendeine« Zusatz zu dem Wort „religiös" erforderlich. Di« Kommifston erachtet« eine« solche« Zusatz im -Gesetz »ich« sch: erforderlich,

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