Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 4 (22.4.1927)
- Date
- 1927-04-22
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3980048-10021561-10021553--243-3980262- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5 herbeizuführen, falls die Abstimmung von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten bei dem Vorstand der Synago gengemeind« beantragt wird. lieber den Beitritt wird mit einfacher Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten entschieden. Zu § 24 Abs. 2. Di« Wort« „und dieser Verband hiervon nicht dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden Mitteilung gemacht" kommen in Fortfall. Zu K 28. Don dem Wortlaut, der in dem Entwurf noch nachzutragenden UebergangSbestimmungen für di« neueren Provinzen ist der Ständig« Ausschuß in Kenntnis zu sehen, und vor Einreichung an di« Regierung ist «in« Stellungnahme de- Ständigen Ausschusses zu den IlebergangSbestimmungen herbeizuführen. » Zur Frage des Frauenwahlrechts. hat di« Jüdisch« Volkspartei folgend« Erklärung abgegeben: „In der Frag« d«S aktiven und passiven Frauenwahlrechts stehen wir auf dem Standpunkt, daß wir sein« Einführung für durchaus begrüßenswert halten und uns von chm eine enger« Verknüpfung der jüdischen Frau mit der Gemeind« zum Gegen des Judentumversprechen. ES ist auch ein« Forderung der Gerechtigkeit, der jüdischen Frau nicht die Teilnahme am Sffentlichen jüdischen Leben zu versperrea. Demzufolge hasten wir «S für erstrebenswert, > davoll« Wahlrecht für die Frauen in allen Gemeinden durchMsehen. So lang« aber dieser ganz« Fragenkomplex in einzelnen Gemeinden und Landesteilen religiös umftrstten wird, halten wir «S für richtig, davon abzusehen, ein« Einführung des Frauenwahlrechts durch Staatsgesetz aufoktroyieren zu lasten. Di« Regelung des aktiven und pastd>«n Frauenwahlrechts soll daher — um «inen gewissen Zwang auf «in«, wenn auch nur kleine Minorität vorzubeugen — den einzelnen Gemeinden zur selbständigen Regelung empfohlen werden und überlassen bleiben." f Betr. Einrichtung eines WahlprüfnngSgerichts. Folgender Antrag der Liberalen und Konservativen Fraktionen ist angenommen worden: „Der Rat wird ersucht, der nächsten Tagung «in Derbandsgesetz über di« Einrichtung eine- Wahlprüfungsgericht» vorzulegen." Betr. Etat 1227-1928. a) Anträge des Haushaltsausschusses. Antrag l. Zu Kap. II, Titel 4. 1. Di« Posten „Lehrerbildungsanstalten und Fortbildungskurse" find in einem Posten zu vereinigen unter dem Namen: „Lehrerbildung, Fortbildungskurse und Stipendien für solch«, di« sich dem Lehrerberuf« zuwenden wollen." 2. Der Betrag van RM. 25000.—, der für Lehrerbildung insgesamt im Etat auSgeworfen ist, ist auf RM. 35 060.— mit Rücksicht auf di« Notwendigkett, Stipendien zu geben, zu erhöhen (inbegriffen für Würzburg und Münster je RM. 4000.—). Antrag II. Zu Kap. II. Titel 5. - „2*er Betrag für IeschiwauS ist auf RM- 10 000.— - zu erhöhen." Antrag lll. Zu Kap. II, Lttel 7. 1. Für Zweck« der Jugendpflege z. tz. des Reichsausschusses der jüdischen IugendverbLnd« RM. 15 000.-. Dem ReichsauS. schuß der jüdischen IugendverbLnd« aufzugeben, diesen Betrag nur zur unmittelbaren Verwendung für zentral« Aufgaben des ReichSausschusseS bzw. der LandeSauSschüste in Preußen zu benutzen (z. B. Begründung und Ausbau von Iugend- und Abendheimen, Schaffung von Erholungsheimen, Errichtung von Lesestuben und jüdischen Iugendbibltocheken oder dgl.). 2. Für Zweck« der Sportbewegung, zahlbar an «inen Dachverband der Sportverein« sämtlicher Richtungen oder in Ermangelung eines solchen an den Reichsausschuß der jüdischen Iugendverbänd« RM. 3000.— mit der Maßgabe, daß die Gelder im Fall« der Auszahlung an Einzelverdänd« nur an solch« Turn- und Sportverein« verteilt werden dürfen, deren innerjüdisch« Neutralität nach Satzung, Programm und Tätigkeit f«stst«ht. ». Streichung von Titel 7, Abs. 3, Bewilligung für Arbetterkulturverein« RM. 3000.—. Antrag IV. „Einen Betrag von RM. 2 000.— zur Ausbildung jüdischstaatlicher Gewerbelehrerinnen in Rheydt in den Etat «inzusetzen." Antrag V. „Die Unterstützung der tzaushastungsschul« in Frankfurt a. M. ist aufrecht zu hasten, und die Unterstützung, gewerblich« Lehrerinnen in Rheydt auszubilden, ist mtt RM. 2000.— in den Etat unter Tttel 7, Pos. 3, aufzunehmen." Antrag VI. „Dem Verein zur Förderung ritueller Speisehäuser ist statt RM. 2000.— der Betrag von RM. 5 000.— zu bewilligen." Antrag VII. „Dem Verein zur Förderung ritueller Speisehäuser wird aufgegeben, sein« Mitglieder zu veranlassen, ihr« tzchlser nach Preis und Aufmachung so «inzurichten, daß st« allen berechtigten Forderungen entsprechen." Z« Kap. VII. Antrag IX. „Der Betrag für Hilfskantoren ist um RM. 5 000.— zu kürzen, und für Schächterschulen sind statt RM. 5 000.— RM. 15 000.— einzu setzen." b) Ergebnisse der Abstimmung. Kap. I: Verwaltung. Bei Tttel 1 Gehälter wirb der Betrag von RM. 75 000.— auf RM. 85 000.— herabgesetzt. Titel 2—7 werben st. Ratsvorlag« angenommen. Demnach stellt sich Kap. I insgesamt entgegen der Ratsvorlag« (RM. 85 000.—) auf RM. 85000.—. Kap. II: Subventionen. Tttel Ir Gemeinden wird gemäß Ratsvorlag« mtt RM.368000.— angenommen. Titel 2: Bezirksrabbiner wird gemäß Ratsvorlage mtt RM. 50 000.— angenommen. Tttel 3: Theologisch« Bildungsanstalten werden gemäß Ratsvorlag« mtt insgesamt RM. 150 000.—, mit folgendem, im Haushallsausschuß gefaßten Beschluß angenommen: „Der Rat stt aufzufordern, vor' Auszahlung an di« theologischen Bildungsanstasten an die andern in Frage kommenden Landesverbände zur Zahlung eines angemeffenen Beitrages für di« Bildungsanstalten heranzutreten; sofern sich dadurch «in« Verringerung des Bedarfs der Bildungsanstasten ergibt, stt di« in Aussicht genommen« Subvention zu kürzen." Titel 4: Lehrerbildung. Der Tttel wird gemäß dem Antrag I des Haushallsausschusses angenommen und fielst sich demnach auf RM 35 000.-. Ein den HauShastsausschuß «ingereichter Antrag Falkenberg (lib.): ' .Zur Einrichtung der von der Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen zu Berlin beschlossenen Mendelssohn-Bibliothek für die jüdischen Lehrer Deutschlands RM.800 — für 1927 zu bewilligen." soll dem Rat als Material unterbrettet werden. Tttel 5: Institut« für di« Wissenschaft d«S Judentums wird unverändert nach der Ratsvorlag« mtt RM. 34 500.— angenommen, tziermtt erledigt sich der Antrag II des tzauShaltsausschusfeS. Tttel 6: Beihilfe» für wissenschaftliche Arbeiten, insbesondere solche, di« für die Praxi» der Gemeinden von Bedeutung sind, wird gemäß der Ratsvorlag« mtt RM. 20 000.— angenommen, Tttel 7: Sonstiges: Ziffer 1 (Jugendpflege und Sportbewegung) wird nach Antrag lll, Abs. 1, geändert. Ziffer 1 lautet nunmchr: „Für Zweck« der Jugendpflege RM. 15 000.—«. Ziffer 2 wird gleichfalls gemäß Antrag lll, Abs. 2, angenommen. Di« Ziffer lautet: ,Aür Zweck« der Sportbewegung RM. 3000.—«. Gemäß dem Antrag IV wird als Ziffer 3 Sewerb«schule Rheydt mtt RM. 2 000.— in den Etat eingesetzt. AIS Ziffer 4 wird di« ursprünglich nach der Ratsvorlag« angenommen« Ziffer 2 (HauShaltungSschul« in Frankfurt a. M.) mtt RM. 2500.— eingesetzt. Ziffer-Z wird nach der Vorlage des Rats (Arbeiter-Kulturvereine) unter Ablehnung des Antrages III, 3 des HaushaltSauSschusses angenommen und alS Ziffer 5 mtt RM 3000.— eingesetzt. Ziffer 4 der Vorlage des RatS (Erhaltung von Kuirstdenkmälern) wird als ~ * Ziffer 8 unverändert mtt RM. 5 000.— angenommen.