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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-03-24 · 3 (24.3.1927) · p. Seite 49

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
3 (24.3.1927)
Date
1927-03-24
Page
Seite 49 (sequence 49)
Language
German
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49 — waren. Denn wir hatten, nm überhaupt die vorgeschriebene Frist von drei Wochen zw wahren, eigenmächtig «in« Tagesordnung hiaauSgefchickt, die der Rat noch gar nicht festgesetzt hatte. Für «in« Reihe von Punkten dieser Tagesordnung fehlten somit noch di« Beschlüsse d«S Rates. In der durch das Ergebnis der Ratssitzung g«. schaffene» Sachlage haben wir in der darauffolgenden Dezernentenbesprechung, das war vierzehn Tage vor dem Zusammentritt des DerbandStages, Stellung genommen. Dann erst konnte di« Durchführung der RatSbefchlüss« erfolgen. Wenn bei dieser Sachlage von der Schuld des Geschäftsführers an der nicht rechtzeittgen Versendung der Porlagcn gesprochen worden ist, so werden Sie selbst die Berechttgung dieses Vorwurfes beurteilen können. Ich möchte nur feststellen, baß in der bewußten Dezernentenbesprechung sämtlich« Vorlagen meines Dezernates Vorlagen. Ich möchte mit dieser Feststellung nicht irgendeinem anderen der Herren Dezernent«« «inen Borwurf machen, sondern lediglich die Tatsachen feststellen. Wenn überhaupt nur 14 Lag« zur Verfügung standen, um die Vorlagen auSzuarbetten, drucken zu lassen und zu versenden, dann bitte ich» selbst di« Frag« zu beantworten, wo die Schuld dafür liegt, daß die Versammlung nicht rechtzeitig mtt dem Material versehen wurde. Sollt« irgendein Vorwurf gegenüber dem Büro in der Kritik enthalten sein, so nehme ich — ohne hierzu verpflichtet zu sei» — ausdrücklich di« Verantwortung für di« Arbeit des Büros auf mich und benutze di« Gelegenheit, um vor dem ganzen Land« dem Büro Dank dafür zu sagen, daß es mit einer geradezu u». erhörten Hingabe Tag und Nacht gearbettet hat, um trotz der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit das Menschenmöglichste zu leisten. Man wird nun fragen: Warum hat man bei dies«» Stand der Ding« die Einberufung des DerbandStages nicht verschoben? Darauf habe ich zu antworten: An Anregungen, di« Tagung hinauszuschieben, hat es nicht gefehll. Man glaubte aber insbesondere . um des Reichsverbandes willen, ein« Verzögerung von acht oder vierzehn Tagen nicht hinnehmen zu sollen. Mtt tiefstem Widerstreben, aber durch di« Ausführungen des verehrten Herrn Dr. Baerwald gezwungen, möchte ich nun zu dem zwetten T«ll seiner persönlichen Kritik Stellung nehmen. Als der Herr Redner di« Schuldfrag« aufwarf, hat er sie nicht nur dahin beantworten zu sollen geglaubt, daß er die Schuld dem Geschäftsführer beimaß, sondern er hat weiter gesagt: „Wir wollen über Verschiedenes in der Tätigkeit des Geschäftsführers den Mantel der Nächstenliebe bretten mtt Rücksicht darauf, daß Herr Dr. Freund inzwischen sein Amt niedergelegt hat." Darauf Hab« ich folgend« Erklärung abzugeben: Nach Art. 24 der Verfassung des Landesverbandes liegt die Geschäftsführung dem Engeren Rat ob. Dieser hatte zwei Möglichketten, um dieser seiner Aufgabe gerecht zu werden. Er konnte «in Mttglied seines Kollegiums mtt der Führung der Geschäft« betrauen, d. h. zum Geschäftsführer bestellen, oder er konnte die Geschäfte unter sich austeilen. Er hat daS letzter« getan, und zwar bereits im Juli 1825, als «ine der ersten Aufgaben nach seiner Konstttuierung. Bon diesem Augenblick an liegen di« Ding« also so, daß nach unserer Geschäftsordnung jedes Mitglied des RateS selbständig für sein Dezernat verantwortlich ist.-Ich kann demgemäß eine Verantwortung nur übernehmen für diejenigen Angelegenheiten, di« ich dezernatsmäßig zu erledigen Hab«. Zu den Arbeiten meines Dezernats gehören di« Staatsbeihilfen für den Religionsunterricht und di« Rabbiner, gehört di« Billnurg der Lehrerbezirk«, di« Schritte gegen «in Schächtverbot und zur Ermöglichung der Sonntagsarbett für di« jüdischen Organisationen. Ich stell« Ihnen anheim, dazu krttisch Stellung zu nehmen. Ich bitte, mir dabei kein« mildernden Umstände zuzubilligen. Ich bin mir bewußt, sie nicht zu brauchen. Herr 2>r. Baerwald hat auch Kritik an dieser meiner Tätigkeit nicht geübt, sondern allgemein«, unfubstanzierte Andeutungen gemacht, indem er erklärt«, den Mantel der Lieb« über vieles decken zu wollen, was über mein« Tätigkett zu sagen wäre. Mein« Hochachtung vor der Unparteilichkett und Gerechtigkeit des Herrn Dr. Baerwald laßt mich keinen Augenblick daran zweifeln, daß er nicht etwa di« Absicht gehabt hat, mtt einer derarttgen allgemeinen, unbestimmten und nicht faßbaren Erklärung den Verdacht aufiommen zu lassen, als ob ttgend etwas in der Führung meiner Dezernat« vorlieg«, was das Licht der Oeffentlichkett zu scheuen hätte. Ich fühle mich für alles, was ich getan habe, verantwortlich, bekenn« mich ausdrücklich und restlos zu dieser Verantwortung, bin gern bereit, dem Hohen Haus« Red« und Aniwort zu stehen, und bitte, klipp und klar zu erklären, was schonend bisher nur angedeutet worden ist. Ko»«« ich nun vom Persönlichen zum Prinzipiellen und Organisatorische«, so habe ich von folgenden Tatsachen Kenntnis zu g^en. Di« Entwicklung der Arbetten im LandeSverbatld ist so vor sich gegong»», daß ich persönlich mehr und mchr Bedenken bekommen habe, ob es mir möglich sein würde, auf dieser Grundläge verantwortlich zu arbetten. Infolgedessen habe ich am 10. Februar 1828 folgenden Brief an den Herrn Präsidenten d«S Rates gerichtet: „Nachdem es meinen wiederholten ernsten Vorstellungen leider nicht gelungen ist, «in« Regelung der Geschäft« d«S Landesverbandes zu erwirken, di« ich für erträglich halten kan», nachdem Wetter die Entwicklung der Dinge in den letzten Wochen die von mir gehegten und wiederholt geäußerten Befürchtungen leider voll bestät^t hat, sch« ich mich zu meinem Bedauern genötigt, di« Geschäftsführung des LandeSverbandeS, da ich für st« unter den gegebenen Verhältnissen di« Verantwortung nicht tragen kann, hiermtt niederznlegen." Auf Wunsch des Herr« Präsidenten habe ich mich damtt einverstanden erklärt, di« Angelegenhett zunächst zu vertagen, und ich muß dem Herrn Präsidenten ausdrücklich Dank wissen dafür, daß er es i» der ganzen Zeit an Bemühungen nicht hat schien lasten, in irgendeiner Weis« ein« Einigung herbeizuführen. Bereits am 10. März 1828 habe, ich mich jedoch zu folgendem zwetten Schreiben veranlaßt gesehen: ' »Ich habe mich gern damtt einverstanden erklärt, daß mein unter dem 18. Fchruar an Sie gerichtetes Schreiben nach »einer Rückkehr zurückgeftellt wird. Eine wettere Vertagung der Augelegenhett hatte ich jedoch nicht für angängig nnd darf Sie deshalb bitten, das Schreiben nunmehr offiziell in den Geschäftsgang zu bringen. Wenn ich bisher du Interest« der Sach« tatsächlich di« Geschäft« noch weüergeführl Hab«, so kann ich, nach Lag« der Ding«, eine Verantwortung dafür nicht tragen und muß unbedingt Wert darauf lege», daß dies ohne wetteren Verzug klargestellt wird. Ich muß Wetter Wert darauf legen, daß für «ine anderweitig« Regelung der Geschäftsführung mtt möglichster Beschleunigung Sorg« getragen wird. Ich will es gern Ihnen selbst, sehr geehrter Herr Kammergerichtsrat, überlasten, ein« bestimmt« Frist hierfür zu setzen, darf Sie aber bitten, dies möglichst bald zu tun, und sie so kurz zu bemessen, wie «S mit den Interesten d«S Verbandes vereinbar erscheint." Ich habe dann auf Wunsch des Herrn Präsidenten bis zur Tagung d«S Rates und der Festsetzung der Geschäftsordnung di« Angelegenhetten tatsächlich weitergeführt, weil wir glaubten, di« Geschäftsordnung würde «in« Möglichkett schaffen, auf der ich Wetter arbetten könnte. Nachdem di« Sitzung des Rates «ine derartige Grundlage nicht geschaffen hat, Hab« üh noch am selben Tag« in einem Schreiben an den Herrn Präsidenten endgültig ab gelehnt, auf der beschlossenen Grundlage dt« Stelle eines Geschäftsführers des Landesverbandes zu übernehmen. Mtt der Verlesung dieser Schreiben wollt« ich Ihnen gegenüber der irrigen Darstellung des Herrn Dr. Baerwald sage«, weshalb ich bei der Art und Weise, wie di« Geschäft« d«S Rates geregelt worden sind, persönlich geglaubt habe, nicht ein« Verantwortung übernehmen zu sollen, di« man mir zumessen würde, wenn ich das Amt eines Geschäftsführers übernommen hätte. DaS hindert mich aber nicht, noch einmal zu erklären, daß Ich für alleS, was ich persönlich seit Gründung des Verbandes getan habe, restlos die Verantwortung übernehme. Ich mochte auch di« Ablehnung des Ge» schäftsführeramteS nicht dahin verstanden wissen, daß ich «ich uunmehr der Arbeit für de« Landesverband entziehen will. DaS Werk stt mir zu sehr Herzenssache, alS daß ich «S da Stich« lasten könnt«, so lange ich noch irgendwelche ersprießlich« Arbettsmöglichkett sehe. Ich habe daher nicht die Absicht, mein« Dezernat« niederznlegen, sondern ich werde sie ehrenamtlich wetterführen, so lang« ich glaub«, dies vertreten zu können. Ich habe aber nicht die Absicht, damtt «in« Tätigkeit zu verbinde», wie sie nach der gegenwärtigen Geschäftsordnung dem Geschäftsführer obliegt. Ich hoffe, daß es in Zukunft den vereinten Bemühungen aller, die gute» Willens stad, gelingen wird, innerhalb des RateS «in« Regelung' der. Arbeite» herbeizuführen, di« der Kritik des Hohen tzausä weniger Angriffsflächen bietet, und daß der Rat mtt Ihnen zusammen erfolgreich dem Ziel zustreben wird, zu arbetten an der Erhaltung und dem Wiederaufbau des Judentums. Abg. Frau Schoenewald: M. D. u. H.t Trotz der Kürz« der zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich zu der Frag« des zionistischen ItnterrichtSauSschusseS Stellung nehmen. Ich fühle »ich hierzu verpflichtet als Frau und Mutter und ich fühl« «ich angesichts unseres ablehnend«» StandpuatteS besonders dazu verpflichtet, well wir ja sonst jede Stell« begrüßen, die gewillt ist, an ErziehungSaufgaben mttzuwirkea. Der Antrag, wie er hier gestellt worden stt, stt verfassungswidrig, ja, er rüttett an de» Grundlagen der Verfassung des LandeSverbandeS. Im 8 1 unserer Verfassung heißt «S:

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