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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-03-24 · 3 (24.3.1927) · p. Seite 42

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
3 (24.3.1927)
Date
1927-03-24
Page
Seite 42 (sequence 42)
Language
German
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- 42 - Präsident Sonnenfeld: Di« Fraktionen haben sich ans di« Vorschläge für ihr« tzauptvertreter zn beschränken and ans di« Zahl, di« ihnen zukömmt. Infolgedessen gibt es kein« Rechenfolg« der (Einberufung. Bisher haben wir es so verstanden, daß di« Zahl der Vertreter nicht hinausgehen darf Über di« Zahl der Hauptmitglieder. Wenn «in tzauptmitglich fehlt, soll also jetzt nach dem Alphabet vorgegangen werden. Abg. Dr. Peyser. Ich halt« diesen Antrag für unzweckmäßig. Die Fraktionen t ernennen ihre Vertreter. Ich kann mir vorstellen, daß es einer Fraktion erwünscht wäre, daß sie «inen Herrn oder «in« Dam« mehr in den Ausschüssen hat. Dann setzt sie den Betreffenden an di« erst« Stell«, weil sie chn bei einer Vakanz zum ersten Mal im Ausschuß haben will. Die Stellvertreteü sollten so «inberufen werden, wie sie von den Fraktionen als Stellvertreter benannt werden. Der Zufatzantrag wird darauf fallen gelassen, der Hauptantrag öngenommen. Don der Liberalen Fraktion ist ein Zusatzantrag «ingegangen: Die Unterrichtsausschüss« sind berechtigt, von Fall zu Fall zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben gemeinsam zu tagen und gemeinsam« Beschlüsse zu fassen. Auf Vorhaltungen des Vorsitzenden werden di« Worte „und Beschlüsse zu fassen" wieder gestrichen. Abg. Dr. Güttmann: Wir hatten vor kurzem «in« Ausschußsitzung. Ich habe bedauert, daß der Liberal« .Unterrichtsausschuß allein vertreten war. Die Konservativen hätten sich durchaus beteiligen können. Ich würde es für richtig halten, daß die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse sich zusammentun. Selbstverständlich wird, wenn religiös« Bedenken bestehen, jeder einzeln« Unterrichtsausschuß allein tagen können. Abg. Dr. Freund lHannover): Es ist nirgends gesagt, daß ein« gemeinsame Sitzung der beiden Unterrichtsausfchüsse möglich ist. Im Protokoll soll der Weg gezeigt werden, daß auch so etwas stattfinden kann. Dem stimmen wir zu, und so ist es auch gemeint. Ich bitte, dem vorliegenden Antrag hinzuzufügen, daß gegebenenfalls durch Aebereinstimmung der'beiden Vorsitzenden die Zusammentagung stattfinden kann. Ich empfehle dringend, den Antrag anzunehmen. Wir haben derartig« Fäll« in den letzten Wochen mehrmals gehabt, daß es erwünscht gewesen wäre, daß di« beiden Hauptrichtungen bei ihren Beratungen Zusammengehen. Abg. Dr. Kahn-Jaffa: Die Erklärungen, di« hier abgegeben worden sind, lauten dahin, daß, im Fall« beide Richtungen einig sind, von Fall zu Fall ein« gemeinsame Besprechung stattfinden kann. (Sehr richtig.) Präsident Sonnenfeld: Es ist mttgeteill worden, daß dieser Antrag nicht in die Satzungen hineingearbeitet werden soll, sondern als «in« Entschließung anzusehen ist und als Auslegungsmaterial dienen soll. Der Zufatzantrag wird angenommen, ebenso di« Vorlage mit den beschlossenen Modifikationen. Punkt 10: Seschästjordnuug für de» Berbandstag. Abg. Dr. Kahn-Jaffa: Ls liegt ein Antrag zur Abänderung der Geschäftsordnung vor, und zwar seitens der Liberalen dahingehend, daß bei Beginn! jeder Tagung der Berbandstag den Aeltestenrat bestellt, der aus 4 Mitgliedern der Liberalen, 2 der Dolkspartei und je einem der Konservativen und der Mittelpariei besteht. .Meine Fraktion lehnt dies« Aenderung der Geschäftsordnung ab, weil der Sinn des Seniorenkonvents damit entstellt würde. Der Sinn eines Seniorenkonvents geht dahin, daß allen Fraktionen des Hauses an einer neutralen Stell« ohne Mehrheitsgesichtspunkte Gelegenheit gegeben werden soll, auf neutraler Plattform di« Angelegenhellen des Hauses unabhängig von den Mehrhellsbeschlüssen zu prüfen und zu wägen. Das ist der Gesichtspunkt, der in allen Parlamenten maßgebend ist. Ich hall« es für unmöglich, daß dieser Gesichtspunkt und di« Verankerung des parlamentarischen Systems heut« zum Gegenstand einer Diskussion gemacht werden kann. Die Liberalen ziehen darauf den Antrag zurück, Punkt 10 wird angenommen. Punkt 11: Schutz der jüdischen Bltertiimer in Preußen. Abg. Dr. Kober: M. D. u. H! Ich brauch« nicht zu sagen, warum hier dieser Antrag gestellt wird. Ls ist Ihnen di« Lag« in Preußen und Deutschland bekannt. Es gibt «ine nicht unbeträchtlich« Anzahl im Interesse unserer Gemeinschaft «rhallenswerter Altertümer und Kunstgegenständ«, alter Synagogen, Friedhöfe, aller Grabstein«, Urkunden, literarischer Werk« usw. Dies« Altertümer befinden sich vielfach nicht im Besitze der großen Gemeinden, von denen sie «inen Schutz, den sie notwendig brauchen, empfangen könnten,. sondern zerstreut in kleineren jüdischen Gemeinden, die früher Mittelpunkte des jüdischen Lebens waren, jetzt aber ein- 1 gegangen oder in Auflösung begriffen find. Viele alt« jüdisch« Fried- Höf« bieten «in trauriges Bild der Zerstörung. Zahlreich« den Gemeinden gehörig« Altertümer werden verschleudert, sind zum Teil in Privathand gelangt, zum Teil an das Ausland veräußert worden. Sie, di« im Gemeindeleben tätig find, wissen sicher, daß daS Bild, baS ich hier entwerfe, nicht gefärbt; sondern vielfach noch trauriger ist, als ich es geschildert Hab«. Darum beantrag« ich ersten«, daß, da die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um jüdische Allertümer und Kunstgegenständ« zu schützen, der Preußifche Landesverband bei der Regierung vorstellig werde, um dt« Schäden, di« «ingetreten sind, zu verhindern. Auch Artikel 50 der ReichSrerfa siung genügt nicht hierzu. Da jetzt auch im Preußischen Landtag «in Gesetz zum Schutz« der Kunstdenkmäler vorliegt, beantrage ich ferner, daß der Landesverband auch beim Preußischen Landtag in dieser Frag« vorstellig werde. Der Preußisch« Landesverband möge innerhalb der Bundesgemeinden ein« diesbezüglich« rege Tätigkell entfalten. Er soll auf di« Gemeinden durch Veröffentlichungen und durch sein« Delegierten «inwirken, daß nichts von unseren Sakralallertümern von Gemeinden oder durch Einzelpersonen ohne Einverständnis des Landesverbandes veräußert werde, daß ferner alle Kultusgebäud«, Friedhöfe und Grabstein« evtl, mit Hilf« des Verbandes geschützt, ausgebessert und erhallen werden. Des ferneren möge der Verband «in« historische Kommission «in« setzen, di« tunlichst Vertreter aus allen Provinzen Preußens umfaßt, di« Obmänner in chren Provinzen fein und all« in dieses Gebiet fallenden Fragen behandeln sollen. Der Verband möge auch «ine Inventarisierung der jüdischen Allertümer und Kunstgegenständ«, Druckschriften, Handschriften, Wimpeln usw. vornehmen lassen. Wertvoll« Vorarbeit hierfür hat die Gesellschaft zur Erforschung jüdischer Kunstdenkmäler geleistet, die für dies« Arbell heranzuziehen ist. Für dies« Zwecke möge der Landesverband zu Händen der Kommisiion zunächst «in« Rat« von 3000 Mark berett stellen. Der Landesverband möge schließlich mit anderen jüdischen Landesorganisationen Deutschlands Fühlung nchmen, damit «in einheit» liches Vorgehen in ganz Deutschland auf diesem Gebiet« stattfindet. Ich brauche nicht an Ihr« Pietät oder die der Gemeinden zu appellieren, um Ihnen meinen Antrag ans Herz zu legen und zu erinnern, daß auf diesem Gebiet der Zerstörung unmittelbar Einhall geboten werden muß. Dr. Freund (Berlin), Mllglied d«S Rates: Ich möchte zu dem Dortrag von Herrn Dr. Kober aus unserer Erfahrung mittellen. daß wir seine Ausführungen restlos unterschreiben können. Der Notstand besteht tatsächlich. Ich möchte nur in Ergänzung d«S Referates darauf Hinweisen, daß nicht nur in Frankfurt a. M. Vor» arbetten geleistet worden sind, sondern daß auch der Preußisch« Landesverband sich dieser außerordentlich dringlichen Angelegenhell von Anfang an angenommen hat, daß er von sich aus berettS Erhebungen in sämtlichen Gemeinden angestelll hat, und daß er sehr wertvolles Material vorliegen hat, dessen Bearbeitung im Sinne dieses Antrages sobald wie möglich in Erwägung gezogen und in Angriff genommen wird. Wie well es notwendig sein wird, die Staatshilf« hierbei in Anspruch zu nehmen, muß geprüft werden. Allgemeine Bestimmungen in dieser Hinsicht bestehen bereüs, und es wird zu untersuchen 'sein, ob «in« Notwendigkeit besteht, über das hinaus, was zur Erhaltung von Kulturgut allgemein vorgesehen ist, für unser« jüdischen Interessen besonder« Forderungen zu stellen. In allen Fällen, wo dt« bisherige Gesetzgebung nicht ausreicht, müssen wir von uns aus Maßnahmen treffen, um zu verhüten, daß für di« jüdisch« Geschichte und das kulturell« Leben der jüdischen Gemeinden wertvolles Gut dem Judentum verloren geht. Präsident Sonnenfeld: Ueber die 3000 Mark kann nicht abgestimmt werden, bevor sich der Etatsausschuß damit beschäftigt hat. Entweder muß der Antrag zur Bewilligung von 3000 Mark gestrichen werden oder es muß gesagt werden, daß der Rat über diese Bewilligung in Erwägung eintreten möge. Abg. Dr. Kober erklärt sich mll dem Vorschlag der Verweisung an den Rat einverstanden. Abg. Dr. Rosenthal: Die Konservative Frattion hat mich beauftragt, zu dieser Angelegenhell Stellung zu nehmen. Wir „Konservativen" sind eo ipso für „Konservierung" der jüdischen Altertümer, wie das auch schon in unserem Namen ausgedrückt ist. Wir stimmen Punkt für Punkt mll den Aeußerungen des Kollegen Kober überein. Nur zwei Wünsch« möchte ich mll auf den Weg dieses Antrages geben. Erstens, daß eine Registrierung aller dieser Gegenstände durch den Landesverband vorgenommen wird; und zwellens, darauf Bedacht zu nehmen, daß dies« jüdischen Allertümer nicht nur zu Museumsgegenständen werden, sondern daß st« dem jüdischen Leben dienen, indem solch« Gegenstände aus aufgelösten Gemeinden in neu gegründete Gemeinden übergeführt werden, in denen sich solche Kunstwerk« nicht befinden. Indem ich daS mlltell«, möchte ich den Wunsch äußern, daß, nachdem uns in dieser Tagung di« Gegenwart ausetnandergerissen hat, uns di« jüdisch« Vergangenheit und vielleicht auch di« jüdische Zukunft wiederum zusammenführt. (Bravo.)

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