Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 3 (24.3.1927)
- Date
- 1927-03-24
- Page
- Seite 40 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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— 40 - ®t« txr Personalgemeind« dasselbe Schicksal! Ich bedaur« be« der so kurz bemessenen Redezeit auf all« notwendigen Einzelheiten nicht eingehen zu können. Ich hoff«, daß wir Gelegenheit haben werden, in der Kommission zusammen zu arbeiten. Ich möchte aber dringend bitten, diese Sach« dem Rechtsausschnß zu überweisen, der für sie zuständig ist. Präsident Sonnenfeld gibt «inen Zusatzantrag der Konservativen Fraktion zu Punkt 6 der Tagesordnung bekannt, der sich den Absätzen 1 bis 3 voll anschließt und im Absatz 4, Satz 2, folgend« Aenderung beantragt: Aach Ablauf dieser Frist ist er verpflichtet, an «inen der als öffentlich-rechtlich anerkannten Derbänd« Preußens einen Beitrag zu entrichten, den er nach dem jeweiligen Umlagebeschluß der Gemeinden zu entrichten hätte. Der Dorsihend« legt diesen Zufatzantrag so aus, daß diese Gedankengäng« als Material verwendet werden sollen. Lilienthal, Mitglied des Rats: Der Vorredner -hat heftig« Angriffe gegen den Rat wegen mangelhafter Dorberettnng auch dieser Vorlage erhoben. Ich will nicht näher darauf «ingehen, ich will nur hervorheben, daß in einem Punkt sein« Ausführungen widerspruchsvoll waren. Er ftagt«, wenn wir einen RechtSausschuß haben, wieso wir dann einen besonderen Ausschuß «insehen. Das haben wir getan, um di« Angelegenheit zu beschleunigen. Der Rechtsausschuß war damals noch nicht vorhanden, deswegen muß es auch in Ihrem Sinne gewesen sein, daß wir diesen Ausschuß eingesetzt haben, Herr Dr. Kollenscher, dem ich in vielen Punkten materiell zustimw«, hat aber das Material, das hier vorliegt, immer behandelt als einen Entwurf, über den Sie entscheiden sollen. Das ist ein Irrtum. Das Ihnen vorgelegte Material stellt noch keinen feriigen Entwurf dar. Insbesondere ist die Frag«, ob neben dem Staatsaesey ein besonderes Perbandsgesetz geschaffen werden soll, noch nicht geklärt. Sie haben bemängelt, daß in der Vorlage die durch Staatsgesetz und di« durch Berbaudsgeseh« zu regelnden Fragen durcheinandergehen. Deffen sind wir uns ganz bewußt. Unter Mitwirkung und.auf Veranlassung der Freund« des Herrn Kollenscher ist aber im Ausschuß gesagt worden, wir wollen über diese Dinge Beschluß fassen; wir behalten uns vor, nachher ju bestimmen, ob di« Bestimmungen später ins Skaatsgesetz oder in das Berbandsgeseh kommen sollen. Der Ansicht, daß der Erlaß eines neuen Staatsgesetzes notwendig ist. stimme ich zu, weil di« Frage des Fortbestehens fast jeder Bestimmung des jetzigen Gesetzes strittig ist. Es ist auch ein Irrtum, wenn Herr Dr. Badt erklärt hat, daß alle Staats- .rechtslehrer darüber einig wären, daß die Bestimmung, nach der di« Staatsbehörden über die Frage der, Gültigkeit von Wahlen angerufen werden können, 'aufgehoben worden ist. (Zuruf: „Rur Kahl nicht".) Auch das ist nicht richtig. Die Staatsrechtslehrer sind durchaus uneinig. Im Ministerium des Innern hat man gesagt, wir ' sind zuständig, nicht auf Grund des Gesetzes, sondern weil di« Bestimmung im Statut steht. Wir sind der Meinung, daß das ganz« Gesetz von 1847 noch besteht, und daß deshalb «in neues Gesetz notwendig ist. 'Eine weitere Frag« ist die der Autonomie. Auch da stimm« ich mit dem Vorredner vollkommen überein und möchte nur hoffen, daß sein« Freunde uns nicht, wenn wir die Autonomie in vollem Amfange aufrecht erhalten wollen, im Stiche lasten, wie es wiederholt geschehen ist. Wir sind durchaus dafür, die Autonomie nach Möglichkeit auszudehnen.' Deshalb muß ein Derbandsgesetz geschaffen werden, damit all« diese Dinge autonomisch geordnet werden. Was das Wahlrecht betrifft, glaube ich, daß wir «ine Verhältniswahl, ab<^ eine veredelt« Verhältniswahl, einführen. So, wie st« augenblicklich ist, hat sie viele Mängel, wie dies auch für die politischen Wahlen anerkannt wird. Das letzte stt di« Austrittsfrag«. Sie ist von größter Wichtigkeit. Es ist «in« Frag« der Gewistensfteiheit. Sie werden nie di« Zustimmung unserer konservativen Glaubensgenossen dazu finden, daß Sie das Recht des Austrittaus der Gemeind« vollständig aufheben. Sie werden auch di« Zustimmung der Liberalen nicht finden. Wenn da irgendwie «ine Aenderung eingetreten sein sollte gegenüber-der Haltung zum Gesetz von 1876, so kann ich das nicht als einen Tadel empfinden. Wir legen uns nicht fest und sino nicht eigensinnig. Herr Kollenscher befindet lick» in einem großen Irrtum in bezug auf den Uebertritt zu einer Personalgemeind«, von dem der Austritt aus der Gemeinde abhängig gemacht werden soll. Wenn Sie sich den Entwurf noch einmal ansehen, werden Sie den Irrtum «insehen. Herr Dr. Kollenscher hat es so dargestellt, daß 10 bis 20 Leute eine, Perlonalgemeind« bilden können. Davon ist gar kein« Red«. Nach dem Entwurf ist der Austritt aus einer Gemeinde unter Uebertritt zu einer Personalgemeind« nur zulässig, wenn dies« Perlonalgemeind« ein« öffentlich-rechtlich« ist; nicht «in« beliebige private Versonalgemeind«, sondern ein« als öffentlich-rechtlich anerkannt« ReligionSgeselff^hast. Und als solche kann sie nur anerkannt werden nach der Reichs»«Fassung, wenn sie durch di« Verfassung und durch die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr eines dauernden Bestandes bietet. Di« Sach« liegt also ganz!anders. Ls muß jedenfalls «ine Personalgemeind« sein, die auch ihrer Zahl nach Bedeutung hat. Daß es bester wäre, wenn ein« Notwendigkeit, Personalgemeinden zuzulaffen, nicht bestände, wenn wir unsere Gemeinden ausschließlich als Wohnsitzgemeinden auftechterhallen könnten, darüber sind wir einig. Aber wenn die Notwendigkeit vorliegt, daß man «inen Austritt zuläßt, so glaube ich, daß tzran dieses Mittel begrüßen kann. Zum Schluß möchte ich Widerspruch erheben gegen di« Anregung des Herrn Kollenscher, daß die weiter« Behandlung d«S Iudengesetzes dem Rat aus der Hand genommen werden soll, und daß es die Versammlung selbst erledigen soll. Im Namen d«S Rates muß ich dem entschieden widersprechen. Erstens ist es Sache d«S Rates, di« Vorbereitungen zu diesem Gesetz 311 treffen, zweitens hat der Rat die Sach« sowest gefördert, daß sie bald zum Abschluß kommen wird. Wenn die öffentlich« Erörterung abgeschlossen ist, der wir «inen Zeitraum von vier Wochen einräumen können, wird es kein« groß« Müh« machen, daß der Rat Ihnen einen fertigen Entwurf vorlegt. Was es da bezwecken soll, dem Rat die Sach« aus der Hand zu nehmen, ist mir nicht verständlich. Abg. Dr. Katzen st «in (Kasse!): Auch die Mittelpartei schließt sich dem Antrag der Liberalen Fraktion an, dankt der Kommission für chre bisherige Tätigkeit und spricht die Erwartung auS, daß die maßgebenden Instanzen unverzüglich die Arbeiten in die Hand nehmen, di« schnellstens gefördert werden müssen. Wir sollen immer daran denken, daß der erste Derbandstag seinerzeit sich dahin erklärt hat, daß das Iudengesetz di« wichtigste und dringendst« Aufgabe des Derbandstages ist. Herr Kolleg« Wertheim sagt« damals, daß in einem Jahr« das Iudengesetz erlassen sein werde und der Entwurf so fest gefügt daliege, daß er wohl nicht mehr geändert werden könne. Wir sind seither noch nicht einen Schritt Wetter gekommen. Wie wett es nötig ist, das Selbstverwaltungsgesetz in einem größeren Rahmen zu erlasten oder die AustrtttSgesetzgebung anders zu gestatten als bisher, das wird der Einzelarbett überlassen bleiben, darüber will ich mich an dieser Stell« nicht äußern. Ich möchte aber als Abgeordneter für Kastel und Kurhessen einige Wort« für mein engeres Gebiet sprechen. Ich glaube kaum, daß in irgendeinem Gebietsteil« Preußens di« verzögerte Behandlung des Gesetzes so arg enttäuscht hat, wie in Kurhessen. Wir leben dort noch nach einem Gesetz von 1823. Dieses Gesetz war für die damalige Jett eine große Errungenschaft. Es war «in Ausdruck der Toleranzide« der ftanzöstschen Zeit, die in der Hauptstadt des ehemaligen Königreichs Westfalen noch nicht ganz vergessen war. Damals erhielten wir in Kurhessen eine staatlich anerkannt« Religionsgesellschast, die wir heute noch haben. Wir haben Organisationen zur Vertretung gegenüber den Staatsbehörden, und wir haben eine Zusammenfassung, di« dazu dient, leistungsschwache Gemeinden zu unterstützen. Wir haben in Kurhessen fett 100 Jahren das, was Sie für Preußen und Deutschland schon sett Jahrzehnten vergeblich anstreben, und wir wollen auch den Wert der kurhestischen Gesetzgebung an sich nicht schmälern. Aber das Gesetz hat Mängel, wie sie der damaligen Zeit entsprechen und di« heute besonders fühlbar sind. Wir haben das Gesetz vor einigen Jahren lediglich in seinen veralteten Schätzungsverfahren abgeändert, und ich danke immer wieder für di« Mtthilfe von Herrn Dr. Freund, der uns dabei mit Rat und Tat zur Seite gestanden hat. Die Mängel liegen weiter aber auch auf dem Gebiet« der Ernennung der Vorstände. Als wir vor einigen Jahren, wie erwähnt, die Steuergesetzgebung änderten, war ein Ministerialrat in Kassel anwesend, um mit uns zu beraten. Wir baten ihn damals, das Gesetz auch bezüglich der Wahlen der Vorstände zu ändern. Der Ministerialrat sagte uns, daß die preußisch« Regierung unmöglich wegen eines kleinen Gebietsteiles die Klinke der Gesetzgebung in die Hand nehmen könne. Er machte weiter darauf aufmerksam, daß ja der Landesverband vorhanden sei, und daß wir in absehbarer Zeit ein ganz Preußen umfastendes Gesetz erhallen würden. Und so sind die Hoffnungen der kurhessischen Juden in besonderem Maße auf den Landesverband gerichtet gewesen, — er hat sie aber enttäuscht. — Ein System ist natürlich in der heutigen Zett nicht mehr tragbar, wonach di« Gemeindemttglieder Wetter nichts zu tun haben, als Steuern zu zahlen, aber kein« Einwirkung auf di« Zusammensetzung des Vorstandes besitzen. Unser« Wähler werden uns nun ftagen, wie wett das Gesetz ist, und wir müssen ihnen sagen, daß wir keinen Schritt Wetter gekommen sind. Wir wissen, daß Schwierigketten vorhanden sind. Aber schließlich löst man derartig« Schwierigketten und entwirrt verwickette Fragen nicht dadurch, daß man den Entwurf im Putt liegen läßt und nicht daran arbettet. Wir bttten deshalb dringend darum, daß man alsbald an di« Arbeit