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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-03-24 · 3 (24.3.1927) · p. Seite 38

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
3 (24.3.1927)
Date
1927-03-24
Page
Seite 38 (sequence 38)
Language
German
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— 38 - ein Vorstand von 10 Personen (einschließlich der St«llv«rtre1er> eine solch« Monstregemeinde von einigen hunderttausend Mitgliedern regiert, und daß unter diesen 10 Personen noch nicht einmal ein einziges besoldetes Mitglied ist, das hauptamtlich die Verwaltung zu führen und die Verantwortung zu tragen hat. Wie ungünstig die Vorschriften des Iudengesetzes auf das Berliner Gemeindeleben wirken, das lehrt am besten diese Tagung. Durch die Streitigkeiten, die sich in der Berliner Gemeinde an die letzten Gemeindewahlen und den gegen deren verkündetes Ergebnis eingelegten Wahlprotest geknüpft haben, ist selbst unsere Tagung auf das ungünstigste beeinflußt worden. Das Iudengesetz aber ist es, das die Entscheidung einer außerhalb der Gemeinde stehenden Staatsbehörde über strittige Wahlen vorgesehen hat. Soviel von Berlin, — für die anderen Großgemeinden gift das gleiche. Sehen wir aber ferner einmal über die Grenzen der sieben allen Provinzen hinaus, so treffen wir z. B. auf Kurhessen, wo es überhaupt noch keine Wahlen zu den Gemeindekörperschaften gibt. Das ist kein Zustand, der in die heutige Zeit gehört. Aus diesen beiden Beispielen wöllle ich Ihnen beweisen, daß es keine Parlamentsspielerei ist, wenn wir schon im nächsten März hier wieder Zusammenkommen wollen, um das neue Iudengesetz unter Dach und Fach zu bringen. Praktischerweise soll bis dahin alle vorliegenden Entwürfe und Vorschläge dieselbe Kommission wie bisher Wetter verarbeiten. Dieser Wunsch ist wichtig, weil bereits kürzlich ein anderer Derbandsausschuß sich mtt der Materie befaßt hat. Unser Verband leidet aber ohnedies schon unter Ueberorganisation. Daher kann es nicht zum Heile gereichen, wenn wieder eine neue Kommission sich mit der Sache befaßt und dann womöglich zwei Entwürfe zustande kommen, was nur verwirrend wirken kann. Die Kommission hgt allerdings einen großen Fehler gehabt. Die Grazien sind leider ausgeblieben. Zwölf Herren waren darin und keine Dome! Das ist nicht nur ein Schönhettsfehler, sondern auch ein sachlicher Fehler. Denn wir wollen entsprechend unserem Programm nicht nur eine Männergesetzgebung haben, sondern wir wollen den Willensausdruck der ganzen Iudenhett und wünschen deshalb die bewußte Mitwirkung der jüdischen Frau. Ls wird dem Rate nicht schwer fallen, geeignet?^ Mitglieder aus der. Zahl der Frauen zu dieser Korporation heranzuziehen. Ich darf daran erinnern, daß von dieser Tribüne aus die Mitwirkung unserer Fraktionskollegin, Frau Schönewald, in einem anderen Ausschuß besonders rühmend anerkannt worden ist. Was die Oeffentlichkeit anlangt, so sollte sie in der Weise herangezogen werden, daß alles Material, insbesondere auch die Vorbemerkungen des Herrn Berichterstatters der Kommission, nunmehr allen Interessenten, vor allem aber allen Derbandsmitgliedern zugestelll wird. Ich denke mir, daß die weitere Arbeit in der Weise vorbereitet werden kann, daß man eine Ausarbeitung über die wichtigsten Streitfragen schon vorher den Der» bandstagsmitgliede« in ihrer Heimat zusendet, so daß sie ttn Kreise chrer Gemeinden sich über die einzelnen Fragen schlüssig werden können. » Richtlinien des vorigen Derbandstages liegen vor und werden weiter Beachtung finden. Es sind außerdem Richtlinien bekanntgeworden, die die Jüdische Dolkspartei auf einer Reichskonferenz zu dieser Frage gefaßt hat. In diesen Richtlinien ist besonders hervorgehoben, daß neben dem Staatsgesetz das geschaffen werden müsse, was bei den christlichen Konfessionen das Kirchengesetz genannt wttd. Wir haben darüber noch nicht beraten. Es ist ein Vorschlag, der durchaus beachtlich ist, der aber auch große Schwierigketten birgt. Es wird vielleicht möglich sein, diese Schwierigketten zu überwinden, aber-es wird jedenfalls nur möglich sein, wenn auf allen Setten bei der Beratung eines solchen Gesetzes die äußerste Beschränkung geübt wird. Ls müßten selbstverständlich die demokrati^hen Grundlagen der Verfassung, die bereits ttn vorliegenden Kommisiionsentwurf verankert sind, auch hier niedergelegt werden. Darüber wird Einigkeit bestehen, und es besteht keine Veranlassung, aus polemischen Gründen hier einen Zwiespall zu konstruieren, wie es in der Debatte versucht worden ist. Die Sonderbestrebungen einer kleinen westfälischen Gemein werden von den größeren Gemeinden Westfalens wie von uns allgemein abgelehnt. Anderersetts dürste keinesfalls versucht werden, in einem solchen Kirchengesetz alle möglichen Sicherungen für alle Richtungen zu verankern. Wenn Sie das Gesetz damit belasten würden, kämen wir, glaube ich, nicht vor zehn Jahren zu einem Schluß, und wtt wollen doch posttive Arbeit leisten. Die zweite Frage, die die Kommission besonders' beschäftigen wird, ist die Austrtttsftage. Hierbei sollte es schwerwiegende Differenzen nicht geben; denn es liegen schon Beschlüsse des vorigen Derbandstages vor. In dem Kreis unserer Fraktion, deren Berliner Mitglieder beretts hierüber beraten haben, besteht keinerlei Neigung, das Recht zum Austritt aus der jüdischen Gemeinde ganz abznschneiden. Dieses Gesetz hat kein Vorbild bei anderen Konfessionen. Aber wir wollen nicht die RechtSverhällnisse der anderen, und eS besteht in unserer Gemeinschaft die Mögllchkett, und sie soll auch bestehen, zum Austritt, wo «in äußerster Gewissensdruck vorliegt. Die AuStttttsgesetzgebung ist geschaffen worden auf Betteiben der recht-stehenden Kreise unserer Gemeinschaft. Aber auch bei uns auf der linke« Sette wird heute Wert auf die Erhaltung der Austrittsmöglichkeit gelegt, mtt Rücksicht auf die Entwicklung der deutschen Gemeinden, darauf» daß wir tti den Gemeinden In» und Ausländern das Wahlrecht gegeben haben und auf die infolgedessen gegebene Möglichkett einer kulturellen Einstellung und Betätigung der Gemeinden, die es liberal«» deutschen Juden unmöglich macht, Gemeindemttglieder zu bleiben. Unser Bestreben ist, die Einhell der Gemeinden zu erhallen, ab« als uttttna ratio muß die Austttttsmöglichkett durch daS Gesetz gewahrt werden. Dabei soll aber andererseits den pekuniären Wünschen und Nöten d« Gemeinden ttn gewissen Umfang Abhilfe geschafft werden. E» wird darüb« Klage geführt» daß das Austrittsgesetz , mißbraucht wird von Steuerflüchtlingen, die sich zwar Wetter Juden nennen wollen, sich aber der Steuerlast d« Gemeinschaft entziehen wollen. Man hat seit 1920 das Erfordernis ein« D«stcherung, daß der Austritt aus religiösen Bedenken erfolge, fallen gelassen. Wird eS Wied« eingeführt, so wird es fteilich wie früher so auch künftig Leute geben, die diese Versicherung mtt den Lippen abgeben, die ttn Herzen aber von anderen Beweggründen getrieben weichen. Trotzdem scheint uns diese Versicherung unbedingt zweckmäßig und «forderlich zu sett»; denn gerade in kleineren und mittleren Gemeinden werden sich die Gemeindemttglied« d» der Regel scheuen, die Versicherung religiöser Bedenken abzugeben, während die anderen Mitglieder wissen, daß die wahren Bedenken im Portemonnaie liegen. Ob im Hinblick auf die Beschränkung des ArtsttittS weitere Sicherungen für die Gemeinde geschaffen werden sollen, wird Gegenstand der B«atung uns«eS nächsten Derbandstages sein. Ich hoffe, daß wtt im März 1927 nicht wieder zu einer Tagung zusammenttettn, bei d« vornehmlich aus dem Saale herauSgesprocheu wird. Noch einmal können wir uns«en auswärtigen Mttgliedern eine solche Tagung,-wie die diesmalige, nicht zumuten. Es erweckt heute beinahe Bedenken in mir, daß wir als wett«en Punkt d« Tagesordnung unser« »»ächsten Tagung den Etat für 1927/28 vorgeschlagen haben; denn daß zum Etat wieder alle möglichen Erörterungen zum Problem „Deutschtum und Judentum", ab« nicht zum Etat des Landesverbandes gemacht werden, können wtt nicht wünschen. Wtt wünschen eine sachliche Beratung über die Revision beä preußischen Iudengesetzes, zur Befreiung der Gemeinden aus den Fesseln der jetzigen Gesetzgebung, ttn Interesse d« Erfüllung chr« religiösen Aufgaben. Wtt wünschen, daß endlich aus ein« Tagung ein wirkliches Werk hervorgehe, auf das der Landesverband stolz sein kann. Abg. Dr. Kollenscher: M- D. u. H.! Ich möchte mich zunächst ein« Bemerkung des Dorredn«s anschließen, nämlich, daß eine solche Tagung, wie die gegenwärtige, den Wttgliedern von auswärts nicht wieder zugemutet werden kann. Ich sehe die Gründe für die Berechtigung dies« Aeußerung ab« nicht darin, daß « glaubt, wtt hätten beim Etat und bei der Beft>rechung Berliner Gemeindeverhältnisse zu wett auSgeholl. Diese Ausführungen haben auch das Interesse der Damen und Herren von auswärts gefunden; denn was in Berlin jetzt geschieht, kann auch dort einmal eintteten. Dtt Kernpunkte d« Beratung hätten sein sollen: Reichsverband und Iudengesetz. In beiden Fragen hat d« Rat vollkommen versagt. Er hat uns edlen Entwurf ein« Reichsverbandsgründung vorgelegt, die nicht edle Stimme der Zustimmung gefunden hat. Er hat uns ein Iudengesetz vorgelegt, von dem er selbst sagt, « hätte noch keine Stellung dazu nehmen können. Wenn d« Rat fortfahren sollte, so zu arbeiten, dann ist es überflüssig, daß wtt hierherkommen, dann können Sie froh sein, wenn die Generaldebatte unS noch einige Perspektiven «öffnet hat. Wäre die Generaldebatte nicht dagewesen, so hätten wtt einen schriftlichen Protest an den Rat schicken können, und es wäre nicht notwendig gewesen, daß wtt hierhergekommen find. Dem Dank an die Kommission für deren Fleiß und Mühen stimme ich zu. Ab« wtt haben polttifche Arbett zu leisten, ui»d in der Politik entscheiden nicht Arbett und Bemühungen, sondern d« Erfolg. Wenn wtt von diesem Standpunkt ausgehen, hat die Kommission nicht uns«en Dank berbient. Wir müssen sie vielmehr mißbMgen; denn sie hat keine geeignete Grundlage für unsere Arbeit geschaffen. Ich kann, wenn ich die ganze Kommission erwähne, auch keine Ausnahme der einzelnen Mitglieder der Kommission machen. Die Sache war von vornherein ganz ander« gedacht. AIS wtt im vorigen Jahre üb« dtt Frage berieten, waren wtt einig, daß die Arbetten beschleunigt werden müssen, und daß die Derßrmmlung zu ein« Sondertagung einberufen werden müßte, um zum Iudengesetz Stellung zu nehmen. Es

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