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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-03-24 · 3 (24.3.1927) · p. Seite 36

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
3 (24.3.1927)
Date
1927-03-24
Page
Seite 36 (sequence 36)
Language
German
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auch in Zukunft der Mitarbeit nicht versagen werden. Ls wird immer notwendig sein, daß di« verschiedenen Parteien und Richtungen sich gegenseitig Konzessionen machen. Die Anschauungen in Süd» und Norddeutschland sind in vielen Punkten verschieden. Di« kleinen Derbänd« haben ander« Interessen als di« großen. Die verschiedenen religiösen Richtungen sollen ihr« Interessen in der Verfassung des Reichsverbandes gewahrt wissen. Ich muß mit besonderer Dank» barkeit anerkennen, daß auf allen Seiten der best« Will« geherrscht hat, das Werk zustandezubringen und Konzessionen bis zur äußersten Grenz« zu machen. Mit diesem Dank an all« Beteiligten und alle Richtungen möchte ich schließen, und möchte auch meinerseits der Hoffnung Ausdruck geben, daß, wenn diese Vorlage heut« abgelehnt wich, dennoch «inst der Reichsverband «rstehen wird. Aber ich fürchte allerdings, es wird «ine lange Zeit vergehen, che wir wieder in der Lag« sein werden, Ihnen «in« ähnlich« Vorlage zu unterbreiten. Abg. horovitz: Die Konservativ« Fraktion hat zu diesem Punkt« der Vorlage folgend« Erklärung abzugeben: Di« Konservative Fraktion erstrebt di« Schaffung eines Reichsverbandes und bedauert, daß der Reichsverband bisher nicht zustandegekommen ist. Für di« Schaffung des Reichsverbandes sind aber gewiss« Kautelen zu schaffen, di« «ine seitens der Achduth, Bereinigung gesetzestreuer Juden in Deutschland, «inberufene Konferenz dem Rat des Preußischen Landesverbandes und der zuständigen Kommission durch «inen gewählten Ausschuß mitgeteilt hat. Di« Konservative Partei bittet, bei dem Entwurf der neuen Verfassung dies« Wünsch« zu berücksichtigen und Wetter dafür Sorge zu tragen, daß in den einzelnen Ländern di« Minoritäten zu ihrem Recht« kommen und evtl, durch Zusammenzählung in einzelnen Ländern unberücksichtigter Minderhetten «in Ausgleich geschaffen wird. Zur Begründung dieser Erklärung möchte ich folgendes hinzufugen: Wir sind der Meinung, daß der Reichsverband je «her, je besser geschaffen werden sollt«, und bedauern aus diesem Grunde, daß man in diesem Fall« formal« und sachlich« Bedenken über das Zustandekommen der Sach« selbst gestellt hat. Nachdem aber di« Stellungnahme der anderen beiden Fraktionen dieses Hauses festliegt, sehen wir keinen Grund, uns für den vorliegenden Entwurf, der auch uns nicht befriedigt, «inzusetzen. Wtt hoffen aber, daß der Reichsverband in Kürz« zustandekommt, da wir ein längeres Verharren bei dem jetzigen Zustand für ungesund und untragbar halten. Ich möchte zu den von uns geäußerten Wünschen noch bemerken, daß sie sich im wesentlichen auf di« Ausgestaltung der Ausschüsse beziehen. Ich mach« darauf aufmerksam, daß, wenn di« Landesverbände kleiner Staaten mit je einer Stimme im Rat des Reichsverbandes vertreten sein sollten, dadurch natürlich die Minderheiten ohne wetteres ausfallen würden. Mindestens muß dann für diese Minoritäten in der Weis« «in Ausgleich geschaffen werden, daß sie in verschiedenen Ländern zusammengezähll werden. Don den Verfassern des vorliegenden Entwurf«- ist in letzter Stund« ja auch der Versuch einer Verbesserung in dieser Hinsicht unternommen worden. Dieser Versuch genügt uns indessen nicht vollkommen, und ich hoffe, daß di« weiteren Arbetten im Sinn« eines Unter» Dach-und-Fach-Bringen des Reichsverbandes zu einem alle Teile befriedigenden Ergebnis führen werden. Abg. Dr. Sandler: Ich hatte ursprünglich di« Absicht, hier ausführlich unseren Standpunkt zur Frag« der Reichsorganisation darzulegen. Ich möchte indessen mit Rücksicht auf di« vorgerückte Zeit nur ganz kurz auf di« Behauptungen des Herrn Lilienthal erwidern, der hier als Vertreter des Rates gesprochen hat. Er hat behauptet, daß es im wesentlichen finanziell« Gründe seien, die die Schaffung des Reichsverbandes auf anderer als der hier vorgeschwgenen Grundlage unmöglich machten. Wenn Sie dies« Gründe hier geltend machen oder zwanzig andere in der Press«, so stcht doch auf jeden Fall fest, daß Sie all« diese Gründe schon im Jahr« 1S21 kannten. Trotzdem stimmten damals di« Herren mit großer Begeisterung für ein« Verfassung, di« Urwahlen vorsah. Infolgedessen muß man di« Argumente, die heute gegen eine aus Urwahlen hervorgehend« Organisation vorgebracht werden, mit argwöhnischen Augen betrachten. Wenn dies« Argument«, di« gewiß schon 1921 bestanden, jetzt erst hervorgehott werden, so liegt die einfach« Erklärung dafür darin, daß im Jahr« 1921, als all« deutschen Juden für den Einheitsverband stimmten, «in« Art unitaristischer Strömung durch Deutschland ging, di« auch auf di« Juden abfärbte, und daß inzwischen eine reaktionär« und partikularistisch« Strömung aufgekommen ist, di« auch di« bayerischen Juden erfaßt hat. Aus dieser partikularistischen Stimmung ist der vorliegend« Entwurf entstanden. Ferner hat Herr Iustizrat Lilienthal behauptet, «s Handel« sich bei dem vorgesehenen Gremium um kein« Notabeluversammlung, sondern diese Versammlung wurde ein ganz getreues Spiegelbild der geistt Strömungen des deutschen Judentums liefern. Das ist ein Irrtum. Zunächst wäre festzustellen, daß der ursprünglich« Entwurf ja ganz omder« ausgesehen hat als der heute vorliegend«. Jetzt soll der Rat aus d«n Räten plus Landesversammlungen herausfiltriert werden. Aber di« Rät« sind nicht aus Urwahlen hervvrgegangen; und Landesversammlungen gibt es in Sachsen und in Hessen noch nicht. Und hier in Preußin, wo wir eine Landesversammlung haben, können wir auch nicht behaupten, daß sie «in getreues Abbild der preußischen Wählermassen bietet. Beispielsweise hat Berlin Anspruch auf 80 Mandat«, während es tatsächlich deren nur 50 besitzt. Für den Geist, a«S dem der Entwurf geboren ist, ist aber die Feststellung von Bedeutuug, daß der neue Rat ursprünglich nur aus den Räten der Landesorganisationen gebildet werden sollte. Und da spricht man von einem getreuen Spiegelbild der geistigen, religiösen und politischen Strömungen im deutschen Judentum? Wenn Herr Iustizrat Lilienthal weiter erklärt«, «in Versuch zur Bildung eines aus Urwahlen hervorgegangenen ReichSverbandeS sei schon einmal gemacht worden, aber nicht gelungen, so sollen Sie erfahren, warum. Mein Freund Kollenscher und ich haben fett Erteilung eines Mandats durch den Gemeindetag von 1921 im Ausschuß d«S D.I.G.B. und auch im Berliner Gemeindevorstand immer wieder und wieder verlangt, daß di« Wahlen ausgeschrieben werden. Wtt erklärten, wir würden di« staatliche Anerkennung schon bekommen, da die Voraussetzungen des Art. 137 der Reichsverfasfung dem Geiste nach erfüllt seien. Wenn wir sie aber nicht erhielten, so würde uns das im Fortgang der Arbeit auch nicht stören; denn wenn wir erst einmal «ine aus Urwahlen hervorgegangen« Vertretung der deutschen Iudenheit geschaffen haben, so wttd sich dies« kraft eigener Autorität die öffentliche Anerkennung als die legitimierte Vertretung des deutschen Judentums schon erringen. Dem gegenüber erklärten die Juristen, insbesondere Herr Lilienthal und . Herr Makower, immer wieder, ein« solch« Vertretung ohne staatliche Anerkennung hätte gar keinen Wert. Jetzt plötzlich finden wtt dem 8 7 des vorliegenden Entwurfs ein« Protokollarerklärung beigefügt, welche lautet: „Die betelligten Verbände stimmen darin überein, daß die Wirksamkeit ihres Zusammenschlusses durch di« Anerkennung des Reichsverbandes als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht bedingt ist/' Jetzt also ist das Argument, daS wir 4—5 Jahre lang vorgebracht haben, güttig, während uns seine Güttigkeit vorher stets bestritten wurde. Dabei hat sich di« Situation erheblich verschlechtert. Denn wenn man im ersten Fall« wenigstens sagen konnte, daß über den D.I.G.B. «in Zusammenschluß der Gemeinden erfolgen sollt«, so kann man nun bestimmt nicht sagen, daß die Voraussetzungen deS Artikels 137 der Verfassung erfüllt seien, wenn sich Landesverbände zu einem Dachverband zusammenschließen. Maßgebend« Bertteter der Reichsregierung haben uns erklärt, daß in letzterem Fälle mit einer staatlichen Anerkennung nicht zu rechnen sei. Die Situation ist also politisch ungünstiger geworden. Und ttotzdem laffen di« Herren Juristen jetzt ba6 Argument gelten, das damals nicht Geltung haben sollte. Was di« Frag« der sogenannten preußischen und bayerischen „Belange" betrifft, so scheint hier in der Tat «ine furchtbare Verwirrung di« Gemüter ergriffen zu haben. Fortwährend wird auf die Analogie mtt dem RetchSrat hingewiesen, indem gesagt wttd, auch dort sei Bayern geschützt, da Preußen nicht mehr als zwei Fünftel der Stimmen erhallen dürfe. Ich kann mir in der Tat denken, daß Preußen einmal «in« innere oder äußer« Politik verfolgt, bei der di« bayerischen Belang« nicht genügend berücksichtigt sind, und daß Bayern hiergegen geschützt werden muß. Aber erstens einmal gibt es in der Reichsverfassung neben diesem Reichsrat doch einen Reichstag, in dem Bayern keine größeren Rechte hat als Preußen. Sie dagegen wollen einen Rat schaffen, in dem Bayern größere Recht« hat als Preußen, aber ohne einen Reichstag, in dem alle Juden gleich« Recht« haben. Und zweitens: Wie stellen Sie sich nach 8 1 des Entwurfs «in« Pfleg« des Gesamtbewußtseins der deutschen Juden vor, bei der „bayerisch« Belange" verletzt werden? In den Landesverbänden mag sich der Partikularismus nach Herzenslust auStoben. Hier im Reichsverband hat er keine berechtigte Stätte. Sonst kommen wtt in der Tat zu den Konsequenzen, di« der Entwurf gezogen hat. Weil Napoleon I., der di« meisten reichsunmtttelbaren Fürsten ab» setzt«, einem Haufen Duodezfürsten, di« chm wlllfährig waren, chr« Souveränität belassen hat, — deshalb muß «in Bertteter dieser Länder einen besonderen Sitz in der Gesamtorganisation der deutschen Juden haben. Deshalb haben Sie für Lippe, Bückeburg und Birkenfeld besondere Vertreter vorgesehen. Schock«, daß «S nicht mehr Reuß ältere und jünger« Ljni« gchtl Mtt solcher Art jüdischer Gesetzgebung werden Sie bei meinen Freunden nur «inen HetterkeitSerfolg erzielen. Wenn nach Lag« der Gesetzgebung besonder« Interessen des Landesjudentums, besonders sinanzieller Art, wahr-

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