Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 3 (24.3.1927)
- Date
- 1927-03-24
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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- 16 - Zweiter Tag (22. November). Der Präsident eröffnet die Sitzung kurz nach 11 Uhr vormittags. Da der Rat «in« Sitzung abhält und fein« Mitglieder nicht im Saal« sind, wird beschlossen, zunächst diejenigen Punkt« der Tagesordnung vorwqgzunehmen, bei denen die Anwesenheit des Rates nicht unerläßlich ist. Ratsmitglied Dr. horovitz macht darauf aufmerksam, daß die ganze link« Seit« des Hauses fehlt. Ls wird beschlossen, di« Herren von der Jüdischen Volkspartei durch Herrn Dr. Horovitz in den Saal bitten zu lassen. Punkt 7: „Verfassungsänderungen". Abg. Dr. Lilienthal: Mein« Damen und Herren! Ls sind uns vom Rat« eine Rtih« von Dorschlägen zur Aenderung der Verfassung unterbreitet worden, und es liegt außerdem noch «in Aenderungsantrag seitens! eines Mitgliedes der Tagung vor. Hierzu sind ein paar grundsätzlich« Wort« angebracht. Dabei will ich vorausschicken, daß es sich um zwei verschieden« Arten von Porschlägen handelt. Zwei Vorschläge betreffen lediglich Uebergangsbestimmungen sowie Festlegung der Wahlperiode. Dagegen ist gar nichts zu sagen. Da der 1. Derbandstag nicht zu dem von der Verfassung vorausgesetzten Termin« gewählt ist, so daß di« Bestimmung der Verfassung über die Dauer des Derbandstages nicht glatt angewendet werden kann, muß das irgendwie geregelt werden. Meine Fraktion hat gegen den Vorschlag des Rates, di« Wahlperiode bis zum 30. September 1929 festzusetzen, kein« Bedenken. Auf der anderen Seit« sollen die Uebergangsvorschristen für di« steuerlichen Verhältnisse in Kurhessen beseitigt werden. Auch hiergegen bestehen keinerlei Bedenken. Zu den anderen Vorschlägen ist indessen zu sagen: Ls ist außerordentlich unerwünscht, wenn dauernd an der Verfassung herumgegndert wird. Sie haben schon gehört, daß für di« nächst« Zeit neu« Verfassungsänderungen zu erwarten sind. Herr Dr. Freund hat schon darauf hingewiesen, daß sich die bisherig« Organisation nicht bewährt hat. Wie Sie sich erinnern werden, ist die Verfassung überhaupt nicht von den praktisch tätigen Gremien des Landesverbandes festgestellt worden, sondern sie ist seinerzeit, vor der eigentlichen Gründung des Verbandes, von den Gemeinden bestimmt worden, und es ist notwendig, daß zunächst di« Organ« des Verbandes, die praktische Erfahrung in der Arbeit haben und di« außerdem vor allem die Träger der demokratischen Organisation des Verbandes sind, sich mit der Verfassung beschäftigen. Wir sind deshalb der Aisicht, daß man alle Verfassungsänderungen, mit Ausnahme der beiden Uebergangsbestimmungen, dieses Mal zurückstellen und den Rat ersuchen soll, ein« Gesamtvorlag« über di« Verfassungsänderung vorzubereiten. Wir können uns dann für künftige Fäll« auf den Standpunkt stellen, daß an der Verfassung nicht dauernd herumgebastelt werden darf. Ls ist aber dringend notwendig, daß gerade der Derbandstag, das demokratisch« Organ des Verbandes, di« Möglichkeit hat, zunächst einmal an einer Gesamtrevision der Verfassung mitzuwirken. Unser Antrag geht also dahin, von allen Verfassungsänderungen, die zu Punkt 7 auf der Tagesordnung stehe», nur di« Vorlagen zu 7a und 7c anzunehmen, im übrigen aber den Rat zu ersuchen, «ine Gesamtverfassungsrevision vorzubereiten. Ein besonderes Wort gebührt der Etatdauer. Ls ist uns vorgeschlagen worden, di« Aufstellung eines Etats für mehrere Jahr« zu ermöglichen. Ich will grundsätzlich .hierauf jetzt nicht «ingehen, wenn es mir auch notwendig erscheint zu betonen, daß höchstens zwei Jahre in Betracht kommen. Der Umstand, daß uns dieses Mal bereits ein Etat für zwei Jahr« vorgelegt ist, braucht uns aber nicht daran zu hindern, die ganze Sach« zu vertagen und im Weg« der Gesamtrevision zu regeln. Im jetzigen Fall« ist uns ein Etat vorgelegt worden für das Rechnungsjahr 1926-1927 und einer für das Jahr 1927-1928. Von dem ersteren Etatsjahr sind schon 9 Monate abgelaufen. Die Derfassungsverletzung, daß uns der Etat Nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, können wir nicht mehr ungeschehen machen. Ordnungsgemäß vorgelegt ist uns diesesmal nur ein Etat, nämlich der für 1927-1928. Ls besteht also meiner Meinung nach auch vom Standpunkt der diesmaligen Etatvorlag« aus keine Notwendigkeit, heut« irgendein« dauernd« Verfassungsänderung vorwegzunehmen. Wir bitten, auch diese Vorlage bis zur Gesamtrevision der Verfassung zurückzustellen. Abg. Dr. Freund (Hannover): Mein« Damen und Herren! Lin« Aenderung dahingehend, daß anstatt eines alljährlichen Etats ein zweijähriger Etat und somit «in« zweijährig« allgemein« Versammlung stattfinden soll, ist etwas, womit man sich im allgemeinen nicht «inderstanden erklären kann. Dies« Versammlung ist das einzig« Mittel, um einander näher zu kommen und in lebendigem Kontatt miteinander zu bleiben. Allerdings, wenn man uns sagt, daß dies« Tagungen so viel Kosten verursachen, daß dadurch viel notwendigeren Dingen di« erforderlichen Mittel entzogen werden, so müßten wir uns diesem Argument notgedrungen fügen. Aber nur für die späteren Zeiten, nicht dieses Mal. LS stehen jetzt sehr bedeutsam« und wichtige Ding« in Aussicht. Ls ist wahrscheinlich, daß heute di« Verfassung des Reichsverbandes abgelehnt werden wird, und dies« Frag« sonst in suspenso bleibt. Ebenso sind di« Derhandlungen betreffend di« Revision des Iudengesetzes in Aussicht. All dies« Dinge leiden keinen Aufschub, wir müssen mit aller Kraft daran arbeiten, sie zu verabschieden. Deshalb glaub« ich: Dieses Mal ist es nicht möglich, dem Anttag« zuzustimmen. Ich beantrage namens der Konservativen Fraktion, ohne Rücksicht auf später« Beschlüsse, vorläufig an einem einjährigen Zeitraum festzuhaften. Abg. Hirschberg: Mein« geehrten Damen und Herren! Nachdem seitens des Redner« der Liberalen Fraktion der Anttag gestellt worden ist, sämtlich« Anträge auf Verfassungsänderung abzusetzen, mit Ausnahme desjenigen betreffend die Wahlperiode, sowie des kurhessischen Antrages, gestatte ich mir, namens der Konservativen Fraktion, Ihnen folgendes mitzuteilen: Gerade die Bestimmung, di« Dauer der Wahlperiode für die am 1. Februar 1925 vorgenommene Wahl zum ersten Verbandstag bis zum 30. Dezember 1929 festzusetzen, ist derartig, daß meine Fraktion sich damit nicht einverstanden erklären kann. Di« Gründe, welch« di« Liberal« Fraktion veranlaßt haben mögen, diesen Antrag zu stellen, sind ja auf der Hand liegend. Ein« bessere Konstellation, als diejenige, wie sie durch die letzten oder vielmehr di« ersten Wahlen zum Derbandstage für die Liberal« Fraktion geschaffen worden sind, ist allerdings kaum denkbar. And deshalb meine ich, ist es ein« gewisse Unbilligkeit seitens der Liberalen Fraktion, von chrem jetzigen Besitzrecht einen Gebrauch zu machen, der sich in diesem Anttag« auswirkt. Di« Konservative Fraktion ist gegen diesen Antrag und bfttet, ihn abzulehnen. Was die weiteren Anttäge bettifst, so stehen di« Verhältnisse in Hessen-Nassau so, daß di« Provinzial-Dorstände bereits ihre Anschlußgemeinden zu einer erheblichen KultuSsteuer veranschlagen, und zwar im Augenblick mit 5 o/a der Reichseinkommensteuer. Dadurch würde allerdings eine solche Belastung dieser Bezirk« eintreten, daß die Konservativ« Fraktion sie nicht glaubt verantwotten zu können. Ich gestatte mir, den Antrag zu stellen, der Derbandstag möge beschließen, den Minister zu ersuchen, ein« Verfügung dahin zu treffen, daß di« Provinzial-Borsteher im früheren Kurhessen nicht mehr alS 1°,'o der Einkommensteuer als Beittag zu den Provinzial-Gemeindekosten erheben, mit Rücksicht darauf, daß der Landesverband bereits sämtlich« Funktionen der Landeskass« übernommen hat. Dadurch würde ein gewisser Ausgleich erzielt werden, der m. E. der Billigkeit vollkommen entspricht. Zu den anderen Anträgen auf Verfassungsänderungen gestatt« ich mir, folgendes zu bemerken. Es heißt da zu Punkt 7c der Tagesordnung betteffend Abänderung des Artikels 5, Abs. 2 der Verfassung: „Soweit Gemeinden ihr« Steuern nicht als einen Prozentsatz der Reichseinkommensteuer, sondern nach einem anderen Verfahren erheben, bleibt die Fesfftellung des an den Verband zu leistenden Prozentsatzes nach höhe und Berechnungsart einem besonderen, nach Anhörung der beteiligten Gemeinden zu fassenden Verbandsbeschluß Vorbehalten." Die Konservativ« Fraktion ist der Meinung, daß ein« Regelung dieser Angelegenheit im außerordentlichen Interesse des Landesverbandes liegt. Und darum können wir uns dem Anträge auf Zurückstellung dieses Punktes nicht ohne weiteres verschließen. Es gibt aber noch ein« ganze Anzahl von Gemeinden, in denen tatsächlich ein« Veranlagung nicht unter Zugrundelegung der Reichseinkommensteuer erfolgt, sondern, wenn sie wollen, nach Ermessen, und wenn sie anders wollen, nach Belieben der betreffenden Dorsteher. Bei uns in Schlesien gibt es auch noch eine Anzahl von kleinen Gemeinden, in denen aus dem Handgelenk veranlagt wird. Ich erinnere mich insbesondere eines Falles, in dem sich Mitglieder «iner Gemeind« des Provinzial-Verbandes Niederschlesien hilferufend an den Provinzial-Derband gewandt haben, weil die Willkür des Vorstandes gar zu weit ausgegriffen hat. Der Provinzialverband ist noch nicht imstande gewesen, da ein« Remedur eintreten zu bissen; «r ist aber auf dem besten Weg«, Abhilfe zu schaffen. Tatsächlich liegt «in« ungerecht« Verteilung der Lasten vor, und hier Abhllf« zu schaffen, ist «in dringliches Gebot. Deswegen ist di« Konservativ« Fraktion der Meinung, daß auch über diesen Punkt heut« schon «ine Entscheidung getroffen werden soll. Wie es bei uns in Schlesien liegt, so ist es auch im Hannoverschen und nach unseren Informationen auch in Hessen-Nassau. Es handelt sich also nicht etwa bloß um «in« geringfügig« Angelegenheit« sondern um ein« Sach«, di« für den Landesverband von großer Bedeutung ist, weil er erst durch «inen Beschluß unsererseits in der Lag« sein wird, «in« ganz« Reih« von Gemeinden zu den «nt-