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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1927-03-24 · 3 (24.3.1927) · p. Seite 9

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
5 (1927)
Issue
3 (24.3.1927)
Date
1927-03-24
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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9 bisher nachdrücklich für unser« Forderung «ingetreten war, der Sozialdemokratie, au» grundsätzlichen Erwägunge« auf Schwierigkeiten stoßen würde. Ich will Sie mtt den Einzelheiten dieser Angelegen, heit nicht aushallen, sondern nur summarisch feststellen, daß schließlich di« Teilung vorgenommen wurde und so der zwetten Lesung d«S Landtage» zwei Positionen unterbrellet wurden, nämlich «in« von 200000 Mark sür Rabbiner und ein« von 280000 Mark für den Religionsunterricht. Der zu erwartend« und vorauSgefagt« Erfolg ist nicht auSgeblieben. Der Antrag wurde in der zwetten Lesung abgelehnt, und zwar mtt den Stimmen der Sozialdemokraten und der Deutschen Volkspartei, di« bei den bisherigen Verhandlungen sich restlos mtt unserem Standpunkt identifiziert hatten. Unsäglichen Bemühungen ist es gelungen, zwischen der zwetten und dritten Lesung «im« Wendung herbeizusühren. Derhapdlungen mit der Parteileitung und so ziemlich sämtlichen 120 Abgeordneten der Sozialdemokratie haben sür di« dritte Lesung einen neuen Fraktionsbeschluß aus Annahme der beiden Posttionen herbeigeführt. Und so ist «S, nachdem auch dt« DolkSpartei, di« in der zwetten Lesung «mgesallen war» well di« Sozialdemokratie Nein sagt«, den neuen Antrag an erster Stell« wieder unterzeichnet hatte, in der dritten Lesung gelungen, dem Anttag wieder zur Annahme zu verhelfen. So ist denn schließlich «in« Bewilligung erfolgt; allerdings unter Bedingungen, di« für di« praktisch« Durchführung di« größten Schwierigkeiten ergeben mußten und auch ergeben haben. Während wir im vorigen Jahr« davon auSgegangen waren, daß die StaatSbrihilfen dem Landesverband zur Verteilung überlassen würden, hat di« Regierung diesen ModuS jetzt abgelehnt. Sie hat sich schließlich berett gesunden, di« Position sür den Religionsunterricht an di« Verbände auszuschütten, die Verteilung der Rabbinerbeihllfen hat sie sich aber selbst vor» behalten. Derjenige Betrag, der sür den Religionsunterricht bestimmt ist, ist nun in der Weis« verteill worden, daß etwa 204 000 Mark dem Preußischen Landesverband überwiesen worden sind, «in Betrag von etwa 16000 Mark war schon vorher von der Regierung unmittelbar verteilt worden, der Rest ist dem Halberstädter Verband überwiesen worden. In bezug auf die Unterstützungen sind uns Beschränkungen nicht auferlegt worden. Wir haben lediglich di« Verpflichtung erhallen, über di« von unS getätigt« Verteilung Rechnung zu legen. Das ist inzwischen geschehen. Wenn ich summarisch daS ErgchniS mittellen soll, so stell« ich fest, daß wir auden StaatS» bechllfen sür den Religionsunterricht insgesamt 253 Gemeinden mtt zum Teil erheblichen Beträgen haben bedenken können. Aus der sür di« Rabbiner bestimmten hat daS Ministerium 58 Gemeinden bedacht. Als wir an die Verteilung herangegangen sind» hatten wir unS «in Bild zu machen versucht, welch« Gemeinden alS leistungsschwach anzusehen und zu unterstützen wären. Wir hatten gedacht, daß nach den Grundsätzen, di« für die christlichen Kirchen zwar nicht festgelegt, aber im Landtag beantragt worden waren, man davon ausgehen konnte, «in« Belastung der Gemeinden mit 15«/o des ReichSeinkommensteuerfolls als Grenz« anzusehen. Als wir verfuchten, auf dieser Grundlage eine Verteilung vorzunehmen, ergab sich, daß «in Betrag von wett über einer Million Märk notwendig wäre, um all« di« Semeinden bei dieser Belastungsgrenze zu bedenken. Wir haben weiter gerechnet und sind schließlich angelangt bei der Belastungsgrenze von 40o/o, so daß wir an di« Gemeinden, di« mindesten» 40<yo erhoben, mtt Modifikationen im einzelnen di« Bei» hllsen ausgeschüttet haben. Auf diesem Weg« haben wir für 253 Gemeinden 204690 Mark ausgegeben. Wir haben über 125 Gemeinden unberücksichtigt lassen müssen, die zwischen 15 bis 40»/o Belastungsgrenze hatten. Wenn wir die Gemeinden mtt wenigstens 25«/» hätten bedenken wollen, so hätten wir 397000 Mark gebraucht. Damtt will ich Ihnen zeigen, wie unzureichend di« staatlichen Mittel find, wenn wir sie auch nur verwenden wollten zur Entlastung der überbürdeten Gemeinden schlechchin, wie es gedacht war. Wir sind nun der. Ansicht gewesen, daß, so dringend di« Entlastung der überbürdeten Gemeinden auch ist» dieser Zweck aber noch nicht der dringendst« ist, sondern daß «S ander« Aufgaben gibt, di« noch dringlicher erscheinen. DaS ist einmal di« Aufbesserung der völlig unzulänglichen Gehälter unserer Gemeindefunktionär«. Wie katastrophal «S in dieser Hinsicht bestellt fit, Hab« ich in meinem vorigen Referat dargelegt. Dadurch, daß wir gezwungen waren, di« Staatsmittel lediglich für den Religionsunterricht zu verwenden, war «S > ausgeschlossen, ein« Berücksichtigung der KultuSbeamten «intteten zu lassen, so wett sie nicht ReligtonSlchrer sind, ES ergab sich, daß 96 Lehrer sich in unmöglichen GchaltSbedingungen befanden» und wir sagten unS, daß noch wichtiger al» die Unterstützung der leiftungSunfähigen Gemeinden «S ist, den Lehrern menschenwürdig« GehLller . zu genähren. Wir haben unS für chr« Bemessung bestimmt« Normen /. setzen müssen, und wir waren der Ansicht, daß av selbstverständliche- Postulat aufzustellen sei, daß jedem Lehrer da» Sehall zu geben fei, da» «in Funktionär mtt gleicher Vorbildung in Preußen zu erwarte» hat, d. h. das Gehatt der VollSschullehrer, also Grupp« 7 mtt Aufstiegmögltchketten nach Grupp« 8. Wir haben unS «in Bild zu machen versucht, wieviel wir dazu brauchen werden, und haben festgestellt, daß» wenn wtt unS nur an Grupp« 7 hielten, wir 170 000 Mark jährlich brauchten, um nur diese 96 Gehaltsaufbesserungen vorzunehmen. Da wir dies« Mittel nicht zur Verfügung hatten, so sind wtt unter dem Zwang der Verhältnisse genötigt gewesen, hinter dem zurückzubleiben, was wir als selbstverständlich« Forderung angesehen hatten und auch für di« Zukunft aufrecht erhallen wollen. Wir haben uns gesagt, wtt wollen in jedem Linzelfall alS Minimum ein Grundgehalt von 3000 Mark zubilligen. DaS ist «in Bettag, der ungefähr der Grupp« 7 entspricht, hierzu gewähren wir noch ein« Frauemzulag« und Kinderzulag« bis zu zwei Kindern. ES hat sich über dies« Regelung bei denen, di« es angeht, «in« groß« Un» Zufriedenheit «rgeben. Wtt müssen das in Kauf nehmen. LS denkt eben niemand bet einer solchen Neugestaltung daran, wtt wett er sich gegenüber der Dergangenhett verbessert, sondern nur daran, was chm gegenüber dem Idealzustand noch fchtt. Das ist menschlich begreiflich, und «S fällt nttmandem von unS ein, deswegen verstimmt zu sein. Wtt werden uns damit abfinden im Bewußtsein unsere» guten Gewissens und der Tatsache, daß wir über unser Können hinaus nicht verpflichtet sind. Auf der angegebenen Grundlage fit immerhin noch «in Iahresaufwand von über 100000 Mark erforder- - lich. Der zweit« Zweck, der uns unaufschiebbar erschien, war di« religiöse Versorgung unserer kleinen Gemeinden. Noch heut« sind 158 Gemeinden innerhalb des Preußischen Landesverbandes vorhanden, in denen überhaupt jüdischer Religionsunterricht nicht erteilt wird. Wetter« 158 Gemeinden haben zwar Religionsunterricht, aber keinen eigenen Funktionär. Es ist klar, daß wir unser« Jugend nicht der religiösen Gttichgülligkett in dtt Arm« treiben dürfen, und «S gibt kein« Aufgabe, di« unaufschttbbarer wäre, als di«, Maßnahmen zu «rgreifen, daß es keinem jüdischen Kind an der Möglichkeit fehll, in der Religion seiner Väter unterÄssen zu werden. Aber auch hier scheu wir uns vor gegebenen zwingenden Tatsachen. Ls ist ausgeschlossen, daß jede einzelne Gemeind« ihren eigenen Religionslchrer oder auch nur einen eigenen Beamten für sämtlich« Funktionen erhalten kann. Von den 950 Gemeinden in Preußen befinden sich etwa 700 Gemeinden mit einer Seelenzahl unter. 100. Ls ist einfach nicht möglich, derartigen kttinen Gemeinden «inen Lchrer oder Funktionär zu sttllen und gttichzettig die Garantie für dessen wirtschaftlich« Sicherstellung zu übernehmen, hier kann nur durch einschneidend« organisatorisch« Maßnahmen .Remehur geschaffen werden. Dtts« Maßnahmen sind dtt Schaffung von Lehrerbezirken und di« Anstellung von Bezirkslehrern. LS geht nur so, daß wir ein« Reih« von Gemeinden zusammenschließen für den Religionsunterricht und auch ander« Aufgabentteise. Wtt haben infolgedessen «inen Plan aufgestelll, nach dem 131 derartig« Lchrerbezttk« in Preußen nötig waren. Dieser Plan beansprucht in keiner Weift «twaS Definitives zu sein. Auf Grund statistischer Feststellungen und an Hand von Eisenbahnplänen haben wtt un» ein Bild zu machen versucht, in welcher Weis« «in« derartig« bezirksweise Versorgung der Semeinden durchgeführt werden könnte. Wir haben sodann, da wtt dies« Maßnahmen nicht durchführen wollen und können» ohne di« lokalen Verhältnisse zu berücksichttgen, und für die Beurtellung dieser lokalen Verhältnisse uns vor allem auf di« Provinzialverbänd« stützen müflen, unsere Vorschläge den Provinzialverbänden zur gutachtlichen Aeußerung übergeben. Ich unterstell« bedingungslos, daß di« Provinzialverbänd« sich der ungeheuren Wichtigkett der Sach« voll bewußt gewesen sind. Denn sie kennen auS jahrzehntelanger Tätigkeit dtt Verhältnisse am besten und wissen, daß es sich um vital« Fragen handell. Nichtsdestoweniger muß ich feststellen, daß wtt mtt der Einrichtung der Bezirk« noch . außerordentlich im Rückstand« sind, well wtt von den Provinzialverbänden dtt erforderlichen Unterlagen zum größten Tell noch nicht erhallen haben. Dtt Provinzialverbänd« haben uns zwar auf unser« Anregung hi« chrerseits Vorschläge gemacht und haben, un» 92 bffttrtia« BetirkSttellen vorgeschlagen. Leider ist jedoch da» Material, daS uns di« Provinzialverbänd« unterbrettet haben, nicht st», daß wtt es alS spruchreif ansehen können. Di« Gründe liegen in den mannigfaltigsten Schwierigkeiten. Einmal ist es durchaus verständlich; daß jede auch noch so fleht« Gemeind« den Ehrgeiz hat, chren eigenen Funktionär zu haben. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß di« meisten chn früher auch hatten, so wird man, dies«- Bestechen gewtzi verständlich finden. Und wenn man sich klar macht, lnch dieser Beamt« vielfach das kutturell« Rückgrat der Gemeind« darstellt, so wird man es auch objektiv al» durchaus erwünscht anschen, doch «in derartiger besoldeter jüdischer Kulturträger in jeder Gemeind« vorhanden ist. Aber auf der anderen Sette ist <» einfach unmöglich, daß wtt ein« derartig« Regelung finanziell dnrchführen können, und es ist ausgeschlossen, daß wtt je den Staat dazu

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