Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 3 (24.3.1927)
- Date
- 1927-03-24
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 — lichen Bericht gedruckt vorliegt. Das gleich« gilt für di« Frag« des Strafgesetzbuches. Der Entwurf einer Novell« unterliegt bekanntlich seit langem der öffentlichen Kritik. Don jüdischer Seit« sind Abänberungsanträg« zu diesem Entwurf gestellt worden, sowohl vom Landesverband als auch vom Zentralverein. Di« Angelegenheit ist im Fluh. Ich kann mich auf das beschränken, waS im Tätigkeitsbericht darüber dargelegt ist. Ich komm« dann zu einigen Punkten, di« etwas ausführlicher besprochen werden müssen. Ein« nicht unerheblich« Arbeit innerhalb der Tätigkeit des Rates ist es gewesen, für di« jüdischen Organisationen di« Möglichkest zu schaffen, ihr« Betrieb« wenigstens i» dem Ausmaß, wie es für «ine ordnungsmäßig« Durchführung der Geschäft« notwendig ist, am Sonntag arbeiten lassen zu können. Bisher waren di« jüdischen Organisationen von den Bestimmungen in der Praxis nicht behindert worden; es konnte am Sonntag gearbeitet werden, ohne daß di« Aufsichtsbehörden eingriffen. Zum ersten Male ist nun in Berlin beim Büro der zionistischen Organisation infolge einer Denunziation «in Verbot der Sonntagsarbeit «ingetreten. Mit Rücksicht auf dt« grundsätzlich« Bedeutung der Angelegenhett und di« möglichen Konsequenzen auch für ander« Organisationen haben wir uns der Sach« angenommen. ES ist uns gelungen, «inen Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe an das Polizeipräsidium als di« unmittelbar zuständig« Aufsichtsstelle zu erwirken, der grundsätzlich anerkennt, daß die Tätigkeit der jüdischen Organisationen im öffentlichen Interesse liegt. Es ist das deshalb besonders wichtig, well die bisherig« Gesetzgebung «ine Ausnahme nur zuläßt, wenn ein« Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt und unaufschiebbar ist. Mit Rücksicht darauf, daß das öffentlich« Interesse durch den Erlaß grundsätzlich anerkannt ist, handelt es sich jetzt nur noch um «ine Einschränkung der Sonntagsarbeit, in dem Maß«, wie sich dies aus der Notwendigkeit ergibt, sie auf dringlich« und unaufschiebbare Arbeiten zu beschränken. Trotz der Stellungnahme der Zentralbehörden haben di« lokalen Aufsichtsstellen Schwierigkett«» gemacht, so daß di« ganz« Frag« noch einmal aufgerollt werden mußte. Ls liegt nunmehr di« Notwendigkeit vor, di« Angelegenheit nicht auf dem Verwaltungsweg«, sondern auf gesetzlichem Wege zu regeln. Lin« Novell« über di« Sonntagsarbeitszeit liegt augenblicklich der Reichsregierung vor. Ls sind von uns Verhandlungen eingeleitet worden, di« «in doppettes Ziel verfolgen. Einmal die Frage für die jüdischen Organisationen in dem angedeuteten Sinne positiv zu erledigen, sodann aber auch di« Möglichkett zu schaffen, daß jüdisch« gewerblich« Betrieb«, die am Sabbach geschlossen - sind, soweit dies mtt der Sonntagsruhe zu vereinbaren ist, hinter verschlossenen Türen im notwendigsten Umfang am Sonntag arbeiten können. Es tanir auch im Augenblick nicht gesagt werden, wie weit unser« Bemühungen Erfolg haben werden. Die amtlichen Stellen haben sich jedenfalls nicht grundsätzlich ablehnend verhalten, und wir dürfen hoffen, daß im Verlauf dieser Wochen die Verhandlungen mtt den höchsten Stellen zu einem befriedigenden Ergebnis kommen werden. Ein« zweit« Angelegenheit, di« das jüdisch« Interesse in Deutschland außerordentlich lebhaft bewegt, nicht zuletzt wegen der Begleitumstände, di« damit verbunden sind, ist di« Schächtfrage. Der Bedeutung dieser Tagung würde man nicht gerecht werden, wenn man di« Frag« hier nicht berührt«. Di« Angelegenheit ist an sich kein« Frage des Preußischen Landesverbandes, sondern des deutschen Judentums, und in gewissem Sinne eine Angelegenhett des Judentums der ganzen Well, well di« Solidarttät der Antisemiten international ist und augenblicklich auf der ganzen Linie, nicht nur in sämtlichen deutschen Bundesstaaten, di« Antisemtten den Vorstoß gegen das Schächten konzentrisch unternehmen. In diesem weiteren Zusammenhang sind auch wir innechalb des Berichtjahres mit der Angelegenheit befaßt worden. Ein Schächwerbot wurde angestrebt auch in Norwegen, und es sind Vertreter der norwegischen jüdischen Gemeinden hier gewesen und haben mit Rücksicht auf di« angedeuteten Zusammenhänge «in« Stellungnahme auch des deutschen Judentums in dieser Angelegenhett für wünschenswert erachtet. Wir haben uns diesen Wünschen nicht entzogen, da wir nicht sagen konnten, das ist «in« norwegisch« Angelegenhett, di« uns nichts angeht, sondern weil wir uns sagen mußten, «in Schächwerbot in Norwegen bedeutet einen mächtigen Impuls auch für di« Schächt» gegner in Deutschland und eine wesentlich« moralisch« Unterstützung des Antisemttismus bei uns.' Wir haben «in« Denkschrift dem norwegischen Gesandten überreicht, der versprach, sie seiner Regierung unverzüglich zuzuleiten. Das Ergebnis ist gewesen, daß wir kurz darauf aus Norwegen die Mitteilung bekamen, daß vorläufig dieser Anschlag gegen das Schächten abgeschlagen worden ist. Ich will der Hoffnung Ausdruck geben, daß gegenüber den Bestrebungen, di« sich auch in Deutschland auf der ganzen Linie gegen das Schächten richten, unser« Bemühungen, von dem gleichen Erfolg beglettet sein werden wie in Norwegen. Sie wissen, daß der bisher gefährlichste Erfolg der Schächtgegner in Bayern «rziell worden ist. Ich will mich an dieser Stell« nicht über die Vorgänge äußern, di« dort zu den traurigen Beschlüssen geführt haben und auch di« Frag« nicht untersuchen, wie wett jüvtschersetts «in« Mttschuld an diesem Ergebnis vorliegt. Ich will nur hoffen, daß sich da«, was sich draußen in Bayern und anderwärts abspiell, an den Zentralstellen wird paralysieren lassen. Di« Reichsregierung hat zu der Rechtsfrage Stellung zu nehmen, wiederholt Gelegenheit gehabt. Bisher war ihr Standpunkt so, daß wir damtt rechnen können, in ihm «in« wesenllich« Unterstützung unserer Bestrebungen zu finden. Bisher stcht di« zuständig« Reichsstell« auf dem Standpunkt, daß «in Schächwerbot durch «in Land unzulässig ist, weil es der Reichsgesetzgebung widerspricht. In ähnlichem Sinn« hat di« Reichsregierung sich auf «in« Anftag« gegenüber einer ausländischen Regierung dahin geäußert, daß in Deutschland wohl verschiedentlich Bestrebungen bestanden haben, «in Schächwerbot zu erwirken, daß diese Bestrebungen im Reichstag jedoch immer gescheitert sind, und daß durch Reichsgesetz vom Jahr« 1917 ausdrücklich das Schächten nach den Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes und durch dazu bestimmt« Funktionär« gestattet worden ist. Wenngleich wir den außerordentltchen Ernst der Lag« nicht verkennen wollen, so werden wir aus der bisherigen Haltung der Reichsregierung di« Hoffnung schöpfen können, daß «S uns gelingen wird, diesem Ansturm erfolgreich zu begegnen. Ich komme nun zu einer Frag«, di« in der Praxis des verflössen«« Jahres und wohl auch in der Zukunft zu den wichtigsten gehört, di« den Landesverband angehen, nämlich zur Frage der Staatsbeihilfen. Ich kann hier anknüpfen an daS, was wir beretts auf der letzten Perbandstagung über diesen Punkt bekanntgegeben haben. Sie wissen, daß es im Jahr« 1923-1924 zum ersten Mal« gelungen war, in den preußischen Staatshaushall «in« Positton auch für die Shiiagogengemeinden hineinzubringen, daß damals di« Staatsbeihilfen „zur geistlichen Versorgung leistungsschwacher Synagogengemeinden" bewilligt wurden. Wir hatten Ihnen mttgetellt, daß, als di« Stabilisierung «ine Neuorientierung des preußischen Etats bedingt«, man dies« Positton wieder verschwinden ließ. Auch unser« Bemühungen, die Position wieder aufleben zu lassen, hatten wir Ihnen auf der letzten Tagung kurz angedeutet. Es liegt mir ob, Ihnen mttzuteilen, in welchem Stadium sich die Angelegenhett nunmchr befindet und welchen Erfolg unser« Bemühungen gehabt haben. Zunächst hat im Jahr« 1925 di« Staatsregierung an ihrem ablehnenden Standpunkt« festgehallen. Kultusminssterium und Finanzministerium haben eS abgelchnt, di« Positton wieder in den Etat hineinzubringen. Di« Verhandlungen, di« wir dann mtt den höchsten^ Stellen, mtt dem Minister selbst, geführt haben, hatten den Erfolg, daß man glaubt«, in irgendeiner Form ein Zugeständnis machen zu sollen. Das geschah in der Weis«, daß man, nicht wie bisher, in den ordentlichen Etat, sondern in das Extra - Ordinarium, also einmalig, «inen Bewag von 309009 Mark «instelll«, und daß man weiter diesen Betrag nicht «jnstellt« unter der bisherigen Firmierung, sondern mit der ausdrücklichen und einschränkenden Zweckbestimmung: „Für Rabbiner, Ruhestandsrabbiner und deren Hinterbliebene". Wir haben gegen dies« Position unS wehren müssen, einmal well es sich um das Exwa-Ordinarium handell«, zweitens wegen der Unzulänglichkeit des Betrages und drittens endlich auch wegen der Formulierung, die di« Summ« nur auf ganz bestimmt« Zweck« und nicht einmal diejenigen Zweck« beschränkt«, di« Ww für di« dringlichsten ansehen. Die Regierung hat sich gegen jeden Versuch, an der einmal von chr gewählten Formulierung etwas zu ändern, auf das Nachdrücklichste gesträubt. ES ist unseren Bemühungen wotzdem gelungen, im tzaushallsausschuß des Landtages zu einem sehr wesentlichen Erfolg zu kommen. Der HauShaltSauSschuß hat, und zwar mtt den Stimmen der Deutschen DolkSpartei, der Demokraten, des Zentrums, der Sozialdemokraten und der Wirtschaftpartei, «inen Anwag angenommen, den Betrag von 510 000 M. in das Ordinarium einzustellen, und zwar ,^ur geistlichen Versorgung leistungsschwacher Gemeinden'^, so wie es vorher gelautet hatte. Nachdem diefer Erfolg erziell war, ist settens der Regierung nichts un» versucht geblieben, um diesen Beschluß des HaushallsausschusseS zu ändern. ES ist auf chre Anregung «in Anwag gestellt worden, der zunächst außerordentlich verlockend auSfah, nämlich unS statt der «inen Position zwei zu geben: «in« Posttion im Etat für di« geistlichen Angelegenhett«» für Rabbiner und «in« Position innerhalb eines Dispositionsfonds im Volksschuletat für den Religionsunterricht. ES war unS von vornherein klar, daß dieses scheinbar für uns so günstig« Anerbieten «in Danaergeschenk bedeutet, well bei solcher Teilung der Positionen die ein« nur da war für Gemeinden, di« «inen Rabbiner haben, di« zwette nur für den Religionsunterricht, während der Fall des regulären KulluSbeamten, der für unS der wichtigste war, völlig ausfiel^ Zudem bestand di« Gefahr, daß bei diefer Formulierung der Antrag jedenfalls bei einer Partei, die