Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 5 (1927)
- Issue
- 1 (1.2.1927)
- Date
- 1927-02-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 Mittelalter zwangsweise zgim Katholizismus bekehrten Israeliten, zur jüdischen Religion zurückzuführcn. » . * Der Rechtsausschuß des Landesverbandes tagte am 14. November ES. Leine Hauptarbeit galt der Durchberatung eines Normal st a t u t 8 für kleinere un d^pi i t t l c r e Gemeinden. Es wurden Richtlinien aufgestallt, nach denen der dem Ausschuß vorgelegte E.ntwurf von einen^Unterausschuß dnrchberaten werden soll. Tie Frage der Neuregelung der Judengesetzgebung wurde nach einer Generaldebatte v/rtagt, bis der Entwurf im Druck erscheinen würde. 1 Außer mit einer Anzahl kleinerer Borlagen Xeschäsrnfte sich der Ausschuß mit verschiedenen Rechtsfrage,n«o wurde die Frage: „Ist die Synagogengemeinde berechtigt, von denjenigen Mitgliedern, die! wegen religiöser Bedenken aus ihr ausgetreten sind, als Borbcdingung für ihre Wiederaufnahme die Nachzahlung der Steuer» für die 3dt, während der sie der Gemeinde nicht angchörr hahen, zu verlangen?" verneint. In der Frage: „Inwieweit haften die einzelnen Mitglieder einer in der Auslösung begriffenen Lynagogengemeinde für die Bcrbindlichkeiten der Gevteinde? Ist der Landesverband berechtigt, in die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten einer derartigen Gemeinde.«inzutreten?" wurde den in der Lache unternommenen Lchritten zugcstimmt. Die Krage, ob jüdische Grundbesitzer verpflichtet sind, zu den Kirchensteuern bcizutragen,iunterliegt noch weiterer Feststellung. — Eine gleichzeitige Besteuerung eines Juden in verschiedenen Lynagogengemeinden wurdf als rechtlich zulässig bezeichnet. Wenn keine der beiden Gemeindet! in einen Lteuernachlaß willigt und der sensit daraufhin nicht aus einer Gemeinde ansschcidct, so ist er in beiden Gemeinden voll beitragspflichtig. — Eine Forcnsenbeskcuerung durch die Lynagogengemeinde wurde als rechtlich unzulässig augesehen. Die Krage, ob das Acht eines Lynagogcngemeindevvrstehers ein öffentliches Amt sei, wurde noch nicht entschieden, jedoch wurde mangels entgegenst-hender gesetzlicher Bestimmungen die Wahl eines Ausländers znNi Tynagogrnvorsteher als zulässig bezeichnet. Die Kommission zur Beratung eines Entwurfs für ei» preußisches Gesetz betr. di ^Verfassung der Lynagogengemeinde» trat am 16.1 Januar 1927 zu einer Titzung zusammen. Die Beratung fußte auf dem bereits dem VerbandStag vorgelegten Gesetzentwurf ünd ferner ans dem Entwurf für ein Ltenergcsey, der von einer Unterkommission des Vorstands der Jüdischen Gemeinde Berlin, ansgearbeitet worden mar. In erster Reihe wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, dem dauernden Anwachsen der Austritte aus der Gemeinde, deren Ursache in den meisten Kälten nur Steuerflucht ist, einen Riegel vorzuschieben. Es wurde dargelegt, daß die heutige Austrittsgesetzgebung den Bestand von Hunderten Ivon mittleren und kleinen Gemeinden bedrohe, und daß schon bic] Verzögerung einer Neuregelung geradezu den Untergang einer Reihevon Gemeinden zur Folge haben tniijic: Die Ansicht,! daß der aus der örtlichen Gemeinde Austretende, der aber nach eigenem Wunsch Jude bleiben und der jüdischen Gemeinschaft auch sernerhin angchören wolle, dieser auch weiterhin Steuern entrichten müsie, fand trotz mancher Bedenken die Zustimmung dcp überwiegenden Mehrheit. Demnach dürste der Entwurs dcS Ausschusses als wichtigste Neuerung den Grundsatz enthalten? daß derjenige, der aus einer Gemeinde austritt, ohne gleichzeitig einer, Londergcmeinde beizutrctcn, künftig einem anerkannten, öffentlich-rechtlichen Landesverband zu Llencrleistnngen verpflichtet bleibt. In eingehenden Beratungen wurde dann der Wortlaut der Bestimmungen über Mitgliedschaft und Errichtung von Tynago-engemeindcn erörtert, ferner die Einzelheiten über Veränderungen der Bezirke von Lynagogengemeinden und deren evtl. Verschmelzung. Die Fertigstellung des Entwurfs soll in der nächsten Titzung der Kommission erfolgen. •' * * * » Der Ausschuß zur Aufstellung eines Entwurfs einer PrüfungsundTtudienordnung für di« Prüfung in jüdischer Religion bei der Lehramtsprüfung hielt am 1. November und 26. Dezember 1-26 Sitzungen ab. An Hand der vorliegenden Vorschläge der dreii bestehenden theologischen Bildungsanstalten wurde die Prüfungsordnung aufgestellt, die als Grundlage für die der Regierung zu unterbreitenden Vorschläge gelten soll. Tie lehnt sich in großen Zügen an die Vorschriften an, die in der staatlichen Prüfungsordnung für die Kandidaten der an deren Religionen festgesetzt sind. * * * Der liberale K n l t » s - A » o s ch u ß des Landesverbandes beschloß in einer am 31. Oktober 1926 abgehaltenen Titzung auf Grund der Keststellung, daß drei Gremien, nämlich außer diesem Ausschuß selbst auch die Vereinigung der liberalen Rabbiner und die Berliner Gemeinde, Vorarbeiten für ein allgemeines jüdisches Einheitsgebetbuch geleistet haben, eine Bereinigung dieser Altionc» herbcizuführen. Es wurde eine Kommission gewählt, die das Einheitsgcbctbuch fcrtigstellen soll. Der hebräische Tert liegt bereits fast vollständig vor. * . * Der l i b e r a l e- U n l e r r i cb t s - A u S s ch u ß beschäftigte sich am 7. November 1926 mit der geplanten Neuregelung der Ausbildung jüdischer "V v l k s s ch u l l c h r c r, Religivusl e h r e r u n d K a u t o r c ». Er beschloß, darauf hinznwirken, baß in der simultanen pädagogischen Akademie zu Frankfurt a. M. eine jüdische Lektion eingerichtet werde. Kerner spllcn besondere Anstalten zur Ausbildung von RcligionSlehrcrn und Kultusbeamten errichtet werden, deren Bildung derjenigen der Volksschullchrcr gleichwertig sei. Die Trennung des Lchächtamts vom Amte des Religionslehrers und Kantors soll angcstrebt werden. Die vom Philanthropü! in Frankfurt a. M. geschaffene» Einrichtungen wurden begrüßt, die schon jetzt für deu Gcsamtbercich Preußens eine Lehrerausbildung ermöglichen. Tic schließt mit der Reifeprüfung innerhalb des Reform-Realgymnasiums des Philanthrvpins ab, worauf diese Lehrer-Abiturienten der zu errichtenden jüdischen Lektion der oben genannten Akademie zur endgültigen Ausführung zngcftthrt werden könnten. Der Ausschuß beschloß ferner, den Landesverband zu ersuchen, die Bestrebungen ans Erreichung einer staatliche» Prüfung in jüdischer Religion bei der Lehramtsprüfung tatkräftig wcitcrznführen. lieber die 2lufnahmc. von Zeugnissen bezüglich der Leistungen im jiidischcn Religionsunterricht auf Privatschulcn wurde berichtet. Das im Manuskript vorliegende Ouellenlesebuch von Dr. Härter wurde zu fördern bcschlosien. * * * Der 22 o h l s a h rtsa n s s ch u ß des Landesverbandes widmete eine am 2k. Oktober >'->26 äbgehaltene Sitzung vorzugsweise der Anfstelinng eines Programms für seine Arbeit und der Abgrenzung seiner Ausgabe» gegenüber denjenigen der Berliner Z e n t r a l w o h l f a h r t s stell e. Es bestand die Auffasinng, daß diese Tteile erhalten bleiben müsse, srcilich unter der 2?oraussevung, daß eine vollständige Reorganisation dieser Ei'nrich- 11111,1 vorgenvminen werde. Wenn diese Sicherheit gegeben sei, kämen als wichtigste Aufgabe» des Preußischen Landcsverbandsivohlfahrtsausschusses folgende in Betracht: Ter Wohlfahrtsausschuß. soll die preußische Gesetzgebung in bezug aus Wohlfahrt dauernd beobachten und. wenn notig, beeinflusien. Kerner soll der Ausschuß die Zentralbeschwcrdestelle für alle Mißständc in den Anstalten wie auch in den Verbänden sein und diese» abhelfen, auch Anregungen über den Ausbau bestehender und die Einrichtung nuer Anstalten gebe» Der Landesverband soll im Rahmen 'einer Kräfte die Wohlsahrtsinstilntioiien materiell unterstützen. .Ein Antrag, die gesamte Wohltätigkeit in Preußen zu zentralisieren, wurde unter Hinweis darauf, daß eine Zentraivohliahrtsstclle und nunmehr auch ein LandesvcrbandsauSschuß bereits bestehe, abgelehnt. Man war der Meinung, daß eine schematisch durchgängige Zentralisation alle lebendigen privaten und gemeindlichen Bcstrebnnge» ersticken würde. Für verschiedene Anstalten und Verbände, die sich gegenwärtig in 'Not besilidcn, wurden Vor schlisse bewilligt. * * * Der Subventions-Kommission lagen am 7. Oktober 1926 etwa 36 Gesuche um Gewährung von Beihilfen für die verschiedensten Zwecke vor. Gewährt wurde einer Gemeinde ein Zuschuß zum Ankauf von Friedhofsgelände, in sieben Fälle» wurden Beamten von Gemeinden oder deren Witwen monatliche Pensionen zugestandcn, in drei Fällen wurden für Unterrichtszweckc Lummen ausgeworfen. In zehn Fällen wurden Aniräge auf Bewilligung' von Beihilfen abgelchnt bzw. vorläufig zurückgestellt. Eine am 9. Dezember 1926 abgchaltenc Sitzung entschied über 36 Anfragen und Gesuche. ES wurden Beihilfen zur Abhaltung von Fcricn-Kortbildungskurscn für jüdische Lehrer und Lehrerinnen in Berlin, Frankfurt a. M. und Münster i. Wests.