Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- 2 (20.9.1926)
- Date
- 1926-09-20
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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Parallelen auS den prophetischen und -agiographifchen Schriften (wie Sprüche Salmnos) zur Darstellung der reltgtöfett Sittenlehre. u II: Geschichte vom AuSgang de» Mittelalters bis zur Gegemvart, unter besonderer. Berücksichtigung der Organisationen und Bewegungen im Judentum der ' Jetztzeit. Auswahl auS den Prophetenbüchern unter bofonderer Berücksichtigung -er historischen Teile. O II: Die Liturgie (Geschichte und Entwicklung des Gottesdienstes). Die religionSgefetzliche Literatur (Entwicklung der Helachah). Auswahl auS Hiob, Kohelet, Sprüche Salomos und Hohe Lieb. Prima: Geschichte der neuesten Zeit von MoseS Mendelssohn vtS zur Gegenwart, unter besonderer Berücksichtigung der jüdischen Organisationen. Di« Philosophie (Religionsphilosophie) und Mystik im Judentum. Kabbala. Auswahl aus den Prophetenbüchern mit Wiederholung -er Zeitgeschichte. II. Hebräisch. Beim Eintritt in die höhere Lehranstalt wird vorausgesetzt: Fertigkeit im HebtAisch-Lesen und Kenntnis kleiner wichtiger Gebetstücke. VI: Mcmorierstofs: Bedeutungsvolle Sätze aus der Liturgie un- -cm Pentateuch. Uebersetzen: Der erste Abschnitt des Schema, -er erste Abschnitt -es Tischgebets, der 1. Abschnitt des Nachtgrbets, die Responsorien der Keduscha. Wiederholung der wichtigsten Segenssprüche. Mah nisdhtannoh. Grammatik: DaS Mphabet, die Sllffixa des Substantivs. V; Auswahl aus dem Freitag-Abendgebet. Grammatik: Das Kal des regelmäßigen Berdums. IV: Schema. (Deuteronom 6, 4—9; 11, 18—21; Num. 15, 87—41), die drei ersten und die -rei letzten Segenssprüche des Achtzehngebetes. Grammatik: Piel und Hiphiel des regelmäßigen Berbums. II III: Die Tefilla des Morgen- und Nachmittagsgebetes an -en Sabbaten und den Wallfahrtssesten. Halle! erster - und zweite^ Abschnitt (Ps- US 114). Grammatik: -aS regelmäßige Verbum. O III: AuSgewählte Stücke au& Genesis. — Muffafgebct für Sabbat, Morgengäbet für Neujahr. Grammatik: Substantiv, Pronomen, Zahlwort. II II: AuSgewählte Stücke aus Exodus. — Auswahl aus den Gebeten für -en BersöhnungSta«. Grammatik: Verbs primae nun un- 6utturslis. 0 II: Halle! zu Ende (Ps. 115—118), Ps. 146 «nswahl aus , dem III.—V. B. M. Grammatik: Berba. Prima: Bor -en Feiertagen sind die aus -ie Feste bezüglichen Gebetstücke zu wiederholen und zu ergänzen. Ausge« v wählte Psalmen, insbesondere aus -er Liturgie. Ausgewählte Stücke aus den Prophetenbüchern unter besonderer Berücksichtigung der Pertkopen. Grammatik: Bervollständigung der Kenntnis des unregelmäßigen Berdums. Anmerkung: Die in -er Gemeinde üblichen Gesänge der durchgenommenen liturgischen Stücke sind zu üben. Bor dem Pessachseste sind in allen Klassen Teil« der Haggada durchzunehmen, desgleichen vor Neujahr Auswahl aus Abinu malkepu. III. ReligtonSlehre. In VI bis UII ist die Religionslehre in engem Zusammenhang mit dem biblischen, geschichtlichen und hebräischen Unterricht (S. Abt. I un- II) zu behandeln. VI und V: Formen des jüdifch-religiöfen Lebens tm Haus und in der Gemeinde. IV: Festjahr und Kalender. II III; Der Gottesdienst und seine Einrichtung. O M: Religiöse Sttteniehre (vergl. Zkbschnitt l). II II: Ueberblick über die Lehren d«S Judentums. 8. Oberstufe. O II: Die Quellen der jüdischen Religion (Bibel, Talmud, reltgionsphilosophische Schriften, Religionscodices). Prima: DaS Wesen der Religion. Die Lehren des Judentums von dem geistigen, heilige«, einzigen Gott, von dem „ alS GotteS Ebenbild rein geschaffenen Menschen und seinen Pflichten, von der Menschheit. Der Mefstaui». mus. Die Aufgabe Israels, Die Formen des religiösen LebenS in HauS und Gemeinde. Die jüdische Religion unter vergleichender Betrachtung der wich, tigsten Religionen und Weltanschauungen. * M.-E. des Ministers für Wiffenschaft pp. vom 27. November 1925 betr. die ZnlLffigkcit von StatntenLndernnge« im Gegensatz znm Gesetz ,o« 2». Juli 1847. Berlin W8, den 27. November 1925. . Unter den Linden 4. Der Preußische Minister für Wisienschaft, Kunst und Volksbildung. G I 3)1., 2021. Aus den gefälligen Bericht vom 26. Oktober d. I. «Die Gülttgkett einer Aenderun« der Satzungen einer Sana-, aogengemeinde in der Richtung der Etnkübruna des akttve» Frauenwahlrechts kann im Hinblick auf 8 41 des Gesetzes vom 28. Juli 1847 Zweifeln begegnen. Im allgemeinen ist daran festzuhalten, baß auch die das Wahlrecht regelnden Bestimmungen dieses Gesetzes trotz Artikel 187 Abs. 3 RB. noch solange in Kraft st^en. biS sie durch ein gemäß Abs. 8 deS Art. 137 erlassenes preußisches Gesetz abgeändert sind. Gleichwohl habe ich den hiesigen Herrn Polizeipräsidenten ermächtigt, «inen das Frauenwahlrecht einführenden Beschluß der Synagogengemeind« in Berlin zu. genehmigen. Ich habe dabei erwogen, daß der Beschluß von den in der Gemeinde Herrschenden Anschauungen getragen war. daß Einwendungen von keiner Seite erhoben und nicht zu erwarten waren, sowie auch, daß die vorhandenen rechtlichen Zweifel in absehbarer Zeit durch da» in Aussicht stehend« allgemeine Gesetz ihre Erledigung finden werden. Guer Hochwohlgeboren ermächtige ich ergebenst, falls nicht besondere Bedenken bestehen, mit Bezug auf die dortigen Synagogenaemetnden entsprechend z« verfahren." gez.: Unterschrift. An den Herrn Regierungspräsidenten in Frankfurt a. d. O. An den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden hier N 24. Abschrift übersende ich dem Preußischen Landesverband mit Bezug aus mein Schreiben vom 27. Oktober 1925 — Gl 6078. Im Aufträge: gez. Trendelenburg. M.E. deS Ministers für Wiffenschaft pp. vom 27. Oktober 1925 betr. die Aendernng von Satzungen der Synagogengemeinde«. Der Preußische Minister für Wiffenschaft, Kunst und Volksbildung. Berlin W 8. den 27. Oktober 1925. 6 I Rr. 6073. Unter den Linden 4. Mit Bczua auf die gefällige Anfrage vom 1. Oktober d. I. — O. P. 6611. C. .— Der Entwurf zu dem Gesetz, betreffend die Rechtsverhältniffe der Juden, ist noch nicht so weit qediehen.'daß er Euerer Hochwohlgeboren zugesandt werden könnte. Die Entscheidung über Genehmigung von Satzungsänderungen der Synagogengemeinden wird daher nicht länger aufzuhalten sein. In der auch Euerer Hochwohlgeboren zugegangenen Eingabe vom 18. Oktober ». I. ist die Svnagogengemeinde Erfurt wegen Beschleunigung Per Genehmigung beschloffener Sa^ungsändernngen vorstellig geworden. Die Ausführunaen dieser Eingabe höben durch mündlichen Bortrag der Borsitzenden des Vorstandes und der Repräsentantenversammlung der Gemeinde. Weinstein und PinkuS, wettere Ergänzungen erfahren. Danach handelt es sich um folgende Satzungsänderungen: 1. Abschaffung des Dreiklaffenwahlrechts und Einführung der BerhältntS- und Listenwahl. 3. Aufhebung der Karenzzeit für Ausländer. 8. Vermehrung der Mitgliederzahl des Vorstandes und der ReprSseutautenversammluna innerhalb der in 8 89 de» Gesetzes vom 28. Juli 1847 bezcichneten Greuzen. 4. Etuführuug des aktiven FrauenwahlrechtS. Zu den Aeuderungen 1 bis 3. die stch im Rahmen der Borschristen deS Gesetzes vom 28. Juli 1847 bewegen, werden Bedenken nicht zu erheben sein. Die Gültigkeit einer Aendernng im «lnne von 4 kann im Hinblick auf 8 41 dieses Gesetzes Zweifel» vesegnc«. Im allgemeinen ist daran festzwhalte», daß auch die da» Wcchlrecht regelnden Bestimmungen des genannte« Gesetzes trotz AH 137