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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1926-03-10 · 1 (10.3.1926) · p. Seite 43

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
4 (1926)
Issue
1 (10.3.1926)
Date
1926-03-10
Page
Seite 43 (sequence 43)
Language
German
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Hördt» in die Selbstverwaltung unserer Organisation ab. ES lteat nicht die geringste Veranlassung vor, nach Matzgabe -er ReichSverfaffnug, datz wir «nS diese» Eingriffsrecht de» Staates gefallen lallen, «der, ich gehe noch einen kleinen Schritt weiter. Meine Damen und Herren! Wenn in den Leitsätzen der liberalen Fraktion gesagt worden ist unter I, die durch Art. 187 gewÄhrleisteten Rechte, nament. lich die Selbstverwaltung, dürsten nicht stärker eingeschränkt werden, al» die» für die christlichen ReltgionSgesellschasten geschehen ist, würde da» an und für sich aus den ersten Blick bestechen. Aber, meine Damen und Herren, da», wa» den christlichen Religionsgesellschaften unter Umständen -ngemutet werbe» kann. daS kann für uns -um Teil un. erträglich sein. Meine Damen und Herren! Ich erinnere Gienur daran, daß unsere Beamten, seien eS Rabbiner, Kantoren oder die Männer der jüdischen Wtffenfchaft, zu einem sehr starke« Prozentsatz au» dem AuSlande stammen. Und ich brauche gar nicht weiter aus die anderen KultuSbeamten htnzuwetsen. Wir können jedenfalls tatsächlich unsere Gemeindeverwaltung nicht ausrecht erhalten, wenn wir uns vorschretben lassen wollten von der Regierung, daß bei der Einstellung von Beamten Ausländer nicht berücksichtigt werden dürften. DaS ist etwaS für die christlichen Religionsgesellschaften gar nicht in Frage Kommendes, denn für sie existieren die Beamten in solcher Fülle, datz sie unter den Inländern noch wählen können. AuS diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, und soviel ich weiß, haben sich sämtliche Fraktionen bereits einverstanden erklärt, daß dieser Punkt der Thesen, oder wenigstens die Wörter ,/owte den christlichen Kirchen* zurückgezogen werden. (Zuruf: Ist schon geschehen!) Wenn nun weiter in einer der folgenden Thesen zum Ausdruck gebracht werden soll, daß die Staatsregterung sich darüber auch äußern darf, ob wir in unseren Gemeinden für die Gemeindeverwaltung Ausländer htnetnwählen sollen, bin ich dafür auch nicht zu haben. (Sehr richtig!) Darüber werden wir uns in unseren Gemeinden allein ein maßgebende» Urteil bilden, wen wir für würdig halten, in den Gemeindekörperschaften zu wirken; und wenn das ein Ausländer ist, so geht daS den Staat meines Erachtens gar nichts an. Die Bestimmung tn 8 187 der ReichSverfaffung bietet uns die Handhabe, eine derartige Einmischung abzulehnen. Meine Damen und Herren! Ich verlange die Selbstverwaltung der Gemeinden sowohl dem LandeSverbande gegenüber als auch gegenüber den Staatsbehörden. Es ist von meinem Herrn Borredner gesagt worden, eS müsse dem Verbände die Möglichkeit geboten werden, gewisse Normativ-Bcstimmungen für die Gemeinden festzustellen. Damit würden wir nur das erreichen, datz die Gemeinden selbst uns verlassen. Wenn wir unsere« Verband erhalten wollen, dann müssen wir daraus achten, daß die Gemeinden ihre Selbstbestimmung innerhalb ihrer Grenzen behalten. Wenn wir beispielsweise den großen Gemeinden vorschlagen wollten, Ihr müßt in eure Satzungsbesttmmungen das und daS aufnehmen, dann würden die großen Gemeinden erklären, lieber träten sie aus dem Landesverbände aus, alS daß sie sich ihr SelbstbesttmmungSrecht beschränken lassen. Insoweit bedaure ich, den Herren von der Bolkspartei nicht folgen zu können und befinde mich mit meiner Fraktion dabei tn Uebereinstimmung und schlage vor, daS abzulehnen. Meine Damen und Herren! Die Selbständigkeit der Gemeinden gegenüber dem Verbände hat aber auch weiter ihre Grenzen tn der Verfassung, wie sie unS bisher vorläufig vorliegt. Hier ist daS freie Bestimmungsrecht der einzelnen Gemeinden selbst festgelegt, wenn gesagt wird, „die in der Anlage verzeichneten preußischem Gemeinden haben sich ihre freie Verfassung gegeben/ so bedeutet daS Wort, baß eine Gemeinde, die nicht unterschriebe» hat, und nicht beigetreten ist, nicht verpflichtet ist, zum Verbände zu gehören. Und wenn man da noch irgend welche Zweifel äußer» kann, so beheben die AuStritrSmügltchkeiten jeden Zweifel. Wen» da eine Aenderung beabsichtigt werden sollte, wäre ich dagegen. Nur die freiwillige Zugehörigkeit zum Verbände kan» den Verband zu einem Gebilde machen, da» verspricht; dauernd zu werden und wirklich etwas zu leisten. (Sehr richtig!) Mein« Dame» und Herren! Wenn vom LandeSverbande auS keine Normativ-Bestimmungen für die Gemeinden gemacht werden dürfen, bedaure ich, daß ich daS auch ^beziehen mutz auf eine Entschließung deS Deutschen RabbtnerverbandeS. Er hat di« Formel aufgestellt, datz die Gemeinderabbiner Sitz und Stimme im Vorstand haben sollen. Ich verkenne durchaus nicht, daß vom Standpunkt des Deutschen RabbtnerverbandeS au» diese For» derumg gerechtfertigt sein mag. Aber, vom Standpunkt der Gemeinde» und besonders der großen Gemeinden, ist diese Bestimmung unerträglich. (Zuruf: Falsch!) Für mich ist diese Bestimmung nicht diskutabel. Die Rabbiner werden ihre Gerechtsame vertrete» könne« in de» Ausschüssen, die dazu gebildet sind, Kultu» und Unterricht aufrecht ,« erhalle». Darüber hinaus ist eine Vertretung «nmög. lich. (Zuruf: Und wie ist eS in den christliche» Kirchen?) Für mich ist lediglich da» Blühen und die Entwicklung der Gemeinde« selbst der Gegenstand der Prüfung. Ich komme mit einem Wort auf die ZwangSzngehörtgkett zum Verbände, einmal zum Verbände und ferner der Gemetndemitglieder zur Gemeinde. Meine Damen und Herren! Ueber die ZwängSzngehörigkett zum Verbände habe ich mich bereits kurz ausgelassen. Ich kann darauf Bezug nehmen. Wa» aber die Zugehörigkeit aller Juden zur Gemeinde andetrifft, so stehe' ich hier auf dem Standpunkt, daß der Grundsatz selbstverständlich festgesetzt werden muß. Genau so, wie wir grundsätzlich davon auSgeheu dürfen, daß alle Gemeinden zmn Verbände gehören, tnfowell sie nicht für sich Ausnahmestellungen einnehmen, genau so, meine Damen und Herren, gehen wir bei der Einzelgemeinde davon aus, daß jeder Jude solange zu seiner örtlichen Gemeinde gehört, als er nicht für sich eine Ausnahmestellung festgestellt hat. Die» äußert sich darin, datz er tn der vorgeschriebenen Form die Erklärung abgibt, daß er aus der Gemeinde auStritt. Einen Gewissenszwang können wir^ meine Dämon und Herren, unter keinen Umständen anerkennen. (Beifall.) Wenn jemand wirklich fo wenig moralisch ist, datz er aus steuerlichen Gründen die Erklärung abgeben sollte, er trete aus religiösen Gründen auS, so mutz er das mit sich abmachen. Eine solche Persönlichkeit geben wir auf für unsere Gemeinsamkeit. (Sehr gut!) Wenn wir hier eine Schranke ziehen wollen, so fürchte ich höchsten», daß wir dazu beitragen, Leute, die an und für sich zu uns gehören wollen, weiter von unS abwendig zu machen, und darauf gehen wir nicht ein. Mit dem zweiten Satz zu Punkt 8 der liberalen Thesen sind wir einverstanden. Sie haben daun, unter Punkt 4 der Liberalen Leit, sätze gesagt: Die Ueberleitung tn Ansehung der neuen preußischen Gebiete darf nur erfolgen unter Mitwirkung jüdischer SelbstverwaltungSkörper der einzelnen Gebiete und unter Wahrung wohlerworbener Rechte der jetzige« Amtsinhaber. Wir bllten hier zu sagen: der jetzt im Amt befindlichen Rabbiner, Lehrer und Kultusdeamten. (Zustimmung bei den Liberalen.) Meine Damen und Herren-! ES ist im Laufe der Diskussion hin und wieder mal eine Wendung eingetreten, die für mich persönlich außerordentlich wohltuend gewesen ist. Ich gehöre nun mal zu den unverbesserlichen Optimisten, die da meinen, daß die preußische Judenheit immerhin trotz aller ihrer Verschiedenheiten, so geartet ist, daß jeder auf feine Rechnung kommen kann und daß bei einigem guten Willen auch daS Dach, das wir uns im preußischen Judengesetz geben wollen, so gestallet werden kann, daß wir alle darunter Platz finden. Darum bebaure ich eS auf das allerfchmerzlichst«, daß hier Aeußerungen getan werden, wie „wir wollen mit Ihnen nicht zusammen genannt werden*. Meine Damen und Herren! Für mich ist die gesamte Judenheit eine >Etnheit und insbesondere die deutsche Judenheit und preußische Judenheit eine Einheit. Darum sollten solche Bemerkungen nicht getan werden, selbst wen» der einzelne der Meinung sein sollte, baß ihm durch die Ausführungen von anderer Seite Veranlassung dazu gegeben sein sollte. I« diesem Falle müßte er selbst genug gefestigt fein, um verletzende Bemerkungen an dieser Stelle zu unterlassen. Meine Damen und Herren! Ich schließe mit der Bitte: Seien Sie dessen eingedenk, daß unsere Väter, unsere Eltern und Großeltern, trotz ihrer Verschiedenheit in mancher Beziehung es verstanden haben, immer einheitlich zu leben und zu wirken. Das dürfte un» bei gutem Willen auch gelingen. (Lebhafter Beifall.) Präsident Sonnenfeld: DaS Wort hat Herr Lilienthal. Justtzrat Ltlienthal: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Vermeidung von Mißverständnissen möchte ich klarstellen, daß ich das Wort ergreife alS Mitglied deS Rates, aber nicht alS dessen Beauftragter,' der Rat hat noch keine Gelegenheit gehabt, zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehme«. Ich kann also nur für meine Person sprechen und nehme nur das Wort, weil es mir vielleicht doch möglich tst, zur Aufklärung einiges beizutragen. Glückkicherweise handelt eS sich hier keinesfalls um irgend ein« Partei» angelegenheit. Ich glaube, alle Parteien dieses Hauses können in dieser Angelegenheit ihre Entschlüsse fassen, ohne mit Parteigrnndsätzen tn Widerspruch zu kommen. Ich richte meine Bitte namentlich auch au die Herren von der Jüdischen BolkSpartei, die ja verschiedentlich gegen die von unS vvrgeschlageuen Thesen Widerspruch erhoben haben, sich doch nicht so ohne weiteres festzulegen auf bisher vertretene Anschauungen. Ich stimme meinen geehrten Vorredner», auch Herrn Dr. Freund und Herrn Kollenscher darin bei, daß dte Wichtigkeit dieser Angelegenheit gar nicht überschätzt wenden kann. Ich bin kein Freund von großen Worten, aber ich mutz auch sagen, <— tutb mö<f)tc baS besonders hervorheben — daß meiner Ueberzengnng nach der Verbandstag bereits auf seinem kurzen Lebenswege bei der Entscheidung dieser Frage an einem entscheidenden Wendepunkt« angelangt Ist. Ich werde mir gestatten, da» näher zu degründen. Bevor tch aus die Vorlage der bisherigen Geschäftsführung «ingehe, die wir abzulehnen bitten, will ich mich erst mtt den These» beschäftigen» die wir Ihne» vorgelegt habe«. Der Widerspruch gegen

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