Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- 1 (10.3.1926)
- Date
- 1926-03-10
- Page
- Seite 38 (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3980048-10021559-10021545--122-3980149- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ff# darum handelte, die Gesetzgebung für die indische« Körperschaften , Lurchzuführen. Unser verehrter Dr. Freund-Hat alle diese Unter»' lagen unS zusammengestellt in seiner Geschichte der Emancipation der preußischen Juden. Und als der Gesetzentwurf im Jahre 1809 bereits zur Debatte stand, da äußerte sich ebenfalls daS preußische Kultusministerium, und an der Spitze LeS preußischen Ministeriums stand «in Mann, um -effen faeien Kopf -er Geist de» Humanismus ivehte, nämlich Wilhelm v. Hitwiholdt. Er äußerte stch ausführlich zur Frage -er Jwdengesehgebung und führte u, a. auS: Auch soll der Staat die vorurtetlSvolle Stellung aufgeben. Latz ein Mensch nach seiner Abstammung beurteilt werden und nicht wie ein Teil deS Staates, sondern wie zu einer Raffe giehörig betrachtet werden könne. Der Staat soll laut und deutlich erklären, daß er keinen Unterschied zwischen Juden und Christen mehr anerkennt. Und Wilhelm r. Humboldt sagt an einer anderen Stelle ein Wort, J und dieses Wort mag auch unser Leitsatz sein bei den Forderungen. / die iv:/>- an ein modernes Judengesetz stellen. Wilhelm v. Humboldt lagt am Schluß seines Gutachtens bereits im Jahre 1800: „Meiner Ueberzeugung nach wird daher keine Gesetzgebung über die Juden ihre anderen Zwecke erreichen, als nur diejenige, welche das Wort Jude in keiner anderen Beziehung mehr auszufvrechen nötigt als tu der reliatösen." DaS. meine Damen und Herren, ist auch unserer Wunsch siir die kommende Judengesetzgebung. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.l , Präsident Sou nenleld: Es würde in der Rednerliste jetzt Herr Dr. Kolleii'cher au der Reihe sein. Mit Rücksicht daraus aber, daß Herr Dr. Freund nicht rechtzeitig im Saale anwesend war, frage ich Eie. ob Widerioruch erhoben wird, daß Dr. Freund seinen Bericht jetzt fortsetzt. lEs wird Widerspruch erhoben.j Es entwickelt sich eine Geschästsordnnngsdebatte, da Dr. Freund Wert aut die Fortsetzung «eines Berichts legt. Nachdem der Vorsitzende des Rats die Erklärung abgegeben, daß Herr Dr. Freund namens des Rates sprich:, wird ihm das Wort erteilt. Dr. Jsmar Freund: Zu den Ausführungen des Herrn Dr. Wertke'im, soweit ffe sich auf das Judengesetz beziehen, habe ich das .Folgende s>l saacn: Dr. Werthcim hat. hier „neue Thesen" voractragcn. die keine neuen Tbeien sind, sondern, 'oiwtt sie überhaupt Thc-en lind, sich i»>t denen decken, die in dem Ihnen voreelegten Entwurf enthalten und. Das ailt einmal für die Forderung daß eine Mitwirkung des Staates an den Angelegenheiten der jüdischen Religionsgemeinschaft über die Mitwirkung bei den christlichen Religionsgemeinschaften hinaus abzulehnen sei. Wörtlich dasselbe stebt in unseren Thesen. Ebenso steht es mit der zweiten These, die stch mit dem Austrittsrecht befaßt. Sie wiederholt lediglich den von uns aufgestellten Grundsatz, daß bas Austrittsrecht, soweit es überhaupt aufrecht erhalten werden soll, nur nach Maßgabe des Gesetzes von 1876 geregelt werden kann. Bleibt die dritte These, die die Ueberleitunassrage behandelt. Diese Frage haben wir überhauvt nicht in die Thesen ausgenommen, weil wir es für selbstverständlich Haltei,, daß man sitz mit Nnt betreffenden preußischen Gebietsteilen Mt gegebener Zeit ins Benehmen setzt. Das braucht also in unsere Forderungen nicht hineinzukommen, aber will man die Selbstverständlichkeit mit ansnebmen. so mag man es tun. Wenn unsere Dbesen 'über das hinausaehen. was die angeblich neuen aus ihnen übernommen haben, so möchte ich nicht unerwähnt laffen, daß unsere Thesen das Ergebnis einer Reibe von Beratungen in größerem und kleinem streife darstellen, die zeitweilig fünf Stunden und darüber hinaus andanerten. Damit will ich sagen, ste sind in einem Kreise von Sachverständigen so eingebend besprochen worden, baß Sic annehmen dürfen, sie sind gründlich besprochen. Wenn ich Ihnen weiter sage, daß stk in allen Fällen mit allen gegen eine Stimme angenommen worden sind, werden Sie immerhin sehen, daß es sich für uns um sehr ernste und wichtige Dinge handelt, die. bevor man davon abgeht, zum mindesten eine gründliche Nachprüfung erforderlich machen. Alles, was wir dazu zu sagen hätten, kann ich hier nicht vortragen, vor allem deshalb, weil die zur Beifügung stehende Zeit zu kurz ist. sodann, weil gewiffe Fragen nur in kleinerem Kreise behandelt werden können. Jnsolgedeffen muß ich mich auf die summarische Erklärung beschränken: Für uns ist die Frage der Revision des Judengesehes aufs engste verbunden mit der Frage nach der Zukunst deS preußischen und deutschen Judentums. Sie ist für uns auf die .einfache Formel zu bringen: Besteht die MSgltch- 'Veit, daß wir das deutsche Judentum als ei ne religiöse Einheit aufrecht erhalten oder müssen wir diele Möglichkeit endgültig als erledigt ansehen. Aader» auSoedrückt: treiben wir dem Schis»« auf der ganzen Linie m oder können wir ven Klal-Gedankeu «och einmal retten. D i e Thesen gehen von der Ueberzeugung aus, daß die Einheit de» JubentumS eine geschichtliche Tatsache und der Inhalt der Sehnsucht und de» Willen» der überwältigenden Mehrheit de» deutschen Judentum» ist. Wir sind weiter der Ansicht, daß die geschichtliche Vergangenheit den Beweis erbracht hat, daß unsere Forderung keine Utopie ist. Wir weisen besonders darauf hin. daß auch in Ländern, dir nicht ander» gestellt sind als Preußen, man die Einheit des Judentums gewahrt hat und daß man einen Austritt au» der Gemeinde, außerhalb Preußen» — mit Ausnahme de» Großherzogtums Heffen — bisher überhaupt nicht gekannt hat. Die Frage ist nun, ob wir auf Grund der Entwicklung feit 1876 da» Recht haben, zu sagen: „Auch das preußische Judentum verträgt und verlangt diese Einheit", oder nicht. Was ich hierzu zu sagen habe, ist dies: die historische Entwicklung, wie wir ste seit 1876 hinter un» haben, zeigt, daß insgesamt nur dreimal von der Möglichkeit des Austritts in der Weife Gebrauch gemacht worden ist. daß stch neue separatistische öffentliche Gemeinden haben bilden können. Und auch diese drei Gemeinde« in Berlin. Köln und Wiesbaden haben durch ihre Entwicklung keiüesfallS die Frage bejaht, ob eine Notwendigkeit für derartige Gemeinden vorhanden ist. Wenn die Berliner Scparatgemeinde bei insgesamt rund 300000 Juden noch nicht 100 ordentliche Mitglieder zählt, trotz vorzüglicher Einrichtungen und einer daraus fließenden ungeheuren Stoßkraft, so müssen wir sagen, daß dieses separatistische Gebilde sich selbst gerichtet hat. Wenn ich nur von Berlin sprach, so deshalb, weil ich von Köln und Wiesbaden als Nebensächlichkeiten abschen -darf. Wenn wir uns nun weiter fragen: ,„1ii auf Grund der angegebenen Tatsachen die Notwendigkeit zuzugestehen, daß die Trennungsmöglichkeit aufrecht erhalten oder gar erweitert werde?" so wird man diese Frage meines Dafürhaltens bedingungslos verneinen dürfen. Und das führt uns zum zweiten Punkt, wie es mit der Einheit der iüdtzck>en Gesamtheit in Znkunft stehen soll. Hierzu kann ich folgendes erklären: Neben dem Preußischen Landesverband hat stch bekanntlich eine andere Organisation gebildet, der Bund gesetzestreuer Gemeinden in Halberstadt. der den Anspruch erhebt als Körperschaft des öffentlichen RechtS paritätisch anerkannt zn werden. Die Frage ist daher, ob wenn wir die Anerkennung des Staates für unseren Verband verlangen, wir unS aus den Standpunkt stellen sollen, daß dieses gleiche Recht dem Halberstädter Bunde nicht vorenthalten werden darf. Ich bin immer der Anstcht gewesen, daß für eine derartige separatistische Sondereinrichtung nicht nur keine Notwendiakeit vorliegt, sondern, daß sie ohne schwere Schädigung der Gesamtintereffen von uns nicht hingenommen werden kann, jedenfalls nicht als gleichberechtigte Organisation dem Staat gegenüber. Ich erwähne hier nur »zwei Dinge zum Beweise dafür, daß sich für unS bei der ersten Gelegenheit die größten Schwierigkeiten dadurch ergeben haben, daß der gesetzestreue Bund unsere Kreise gestört hat. Einmal bei der Frage der Staatsbeihilfen. Die Staatsbeihilfen von 1023 sind nicht zur Ausschüttung gelangt, weil wir gezwungen waren, unS mit dem Halberstädter Bunde auseinander zu setzen, und weil er monatelang unter den verschiedensten Vorwänden auswich, die von der Regierung verlangten Angaben über die von ihm repräsentierte Seelenzahl zu machen. DaS zweite Mal handelte eS stch um das NnterrichtSwesen. Die Forderung, daß der jüdische Religionsunterricht paritätisch behandelt werden muß mit dem christlichen, ist eine Forderung der Würde deS Judentums. Meine Damen und Herren! Wie früher die Dinge gelegen haben mögen, kann unerörtert bleiben. Wir stehen jetzt der Tatsache gegenüber, daß die Reichsversaffunq eine grundsätzlich neue Situation geschaffen hat. indem ste den Religionsunterricht zum ordentlichen Lehrfach des allgemeinen Schulunterrichts erklärt und hierbei keine Unterschiebe zwischen den Bekenntniffen macht. Damit Et der jüdische Religionsunterricht ebenso wie der christliche obligatorischer Lehrgegenstand, der in dem Plane der Schulen vorhanden sein muß. sofern sonst die Voraussetzungen dafür vorhanden find. Schon diese reichSversaffungSmäßige Parität berechtigt und zwingt uns. zu verlangen, daß der jüdische ReligionSunterricÄ endlich einmal die gleichberechtigte Stellung neben dem christlichen im Lehrplan enthält. Diese Forderung haben wir in Verhandlungen mit dem Kultusministerium vertreten und erreicht, daß das Kultusministerium unseren Standpunkt als berechtigt anerkannte, stch bereit erklärte, bei der Neuaufstellung der Pläne für die höheren Schulen »um ersten Male auch der jüdischen Religion eine Stätte zu gewähren und einen Lehrplan dafür von Seiten des Landesverbandes entgegenzunehmen. Diese Zusage war gegeben, nachdem von un» darauf aufmerksam gemacht worden war, daß mit einem Einspruch de» Halberstädter Bundes zu rechne« sei, gleichzeitig aber dargelvgt worden war. daß und weshalb wir einen solchen Einspruch niemals anerkennen könnte«: weil zwar jede Minorität einen Anspruch,auf absolute Ge-