Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- 1 (10.3.1926)
- Date
- 1926-03-10
- Page
- Seite 36 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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— SS — un& daS Fahrgeld zweiter Klaffe, daß dagegen abgelehnt worden ist, diese Tagegelder auch für die Reisetage zu zahlen. Wir nehme» also davon Kenntnis und wissen nun, daß dieser Teil unseres Beschlusses» der Teil, der auch in gewissen Grenzen Tagegelder für die Reisetage beschließen will, nicht zustande gekommen ist. Hierzu ist also ein Berbandsbeschluß nicht zustande gekommen. Der Rat hat von dem Beschluß nicht Kenntnis gehabt, daß auch die Berliner Mitglieder Tagegelder bekommen sollen. Der Rat wird später in der Lage sein, Stellung dazu zu nehmen. Heute ist für die größte Notwendigkeit schon Sorge getroffen. Wir kommen nunmehr zur Tagesordnung. Auf der Tagesordnung steht lediglich die Fortsetzung der Beratung des Punktes 8: Revision deS preußischen Judenrechts. Herr Dr. Jsmar Freund hatte seinen Bericht bereits erstattet, allerdings hinzugefügt, -aß er noch einen zweiten Teil ansügen wolle. Ich glaube, Herr Dr. Freund ist nicht im Saale. Wird verlangt, daß wir mit der Beratung zurücktreten? ES wird nicht verlangt. Dann haben wir keinen Anlaß, die Arbeiten nicht fortzusetzen. Als erster Redner hat Herr Dr. Wertheim das Wort. Abg.Dr. Wertheim: Meine Damen und Herren! Herr Dr. Freund hat bereits gestern Abend ausführlich begründet, daß und aus welchen Motiven eine Umgestaltung «des Judengesetzes von 1847 notwendig geworden ist. Ich glaube, wir alle sind Uns Wer den einen Punkt zunächst klar, daß >die Mitarbeit an der Umgestaltung -es JudengesetzeS eine der wichtigsten Ausgaben ist, die dem Verbände für die nächste Zeit gestellt sind. Jeder andere Beschluß, den wir fassen, kann durch einen späteren Beschluß geändert oder wiederrufen werden. Unsere Mitarbeit am neuen Jkchengesetz ist aber unwiderruflich für Jahrzehnt« hinaus mitbestinnnestd an der Gestaltung der Organisation der Juden in Deutschland. (Sehr richtig!) Denn wir allein werben di« Gesetzgebung nicht wieder abändern können, sondern bedürfen der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften deS preußischen Staates, und Sie alle wiff«n, mit welchen Schwierigkeiten cs verbunden ist, Werhaupt eine Einigung Wer das Jndengesetz herbeizuführen. Ich glaWe, meine Damen und Herren, daß über den zweiten Punkt auch eine gewisse Einigkeit besteht, und daß ist der Punkt, daß wir hier nicht die Aufgabe haben, in Einzelheiten der JWengesetzgebung hineinzusteigen, Einzelwüv^che, geschweige dem: Einzelvorschriften paragraphenweise zu formulieren. Uns liegt kein Entwurf irgend eines neuen JWengesetzes vor. Wir sind nur von dem Wunsch« beseelt, es möge ein neues Jndengesetz erscheinen und wir haben gehört, daß hie und da vielleicht Entwürfe schon vorliegen. Wenn uns auch kein Entwurf vorliegt, so ist es doch unsere Pflicht, di« Leitsätze zu formulieren, von denen wir wünschen, daß sie bei der neuen Gesetzgebung von den gesetzgebenden Körperschaften des preußischen Landes die Beachtung finden werden, die den Wünschen der zunächst Beteiligten gebührt und das sind wir, im preußischen Landesverbände. Unter diesem Gesichtspunkte, meine Damen und Herren, haben wir die Borlage zu Punkt 8 der Tagesordnung einer Prüfung unterzogen, namentlich die Leitsätze, welche uns von der bisherigen Geschäftsführung vorgelegst worden sind. Und ich muß sagen — ich bedaure, daß der verdienstvolle Bearbeiter der Angelegenheit im Augenblick nicht im Saale ist — ich muß sagen, daß meine Freunde zu dem Ergebnis gekommen sind, daß diese Leitsätze nicht annehmbar erscheinen. Ich erlaube mir, nur auf drei einzelne Leftsätze hinzuweisen, die in dieser Form nicht von uns zu einem Beschluß erhoben werden können. Unter l befindet sich z. B. Ziff. 5, in welcher die Frage eines etwaigen Austritts aus einer Synagogengemeinde geregelt «ebden soll. UW es wird doch ein frommer Wunsch ausgesprochen, daß selbst die ausgetretenen Mitglieder noch weiter zahlungSuW beitragspflichtig dem BerbaWe gegenüber bleiben sollen. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß, abgesehen von jeder praktischen Undurchführbarkeit einer solchen Bestimmung, sie auch schon am Art. 187 der Reichsverfaffung scheitern würde. Unter II befindet sich bet den Leitsätzen «ine ganze Anzahl von Wünschen, die unseres Erachtens eklatant gegen den Art. 137 der Reichsverfaffung verstoßen. ES ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß wir hier als offizielle Vertreter der preußischen jüdischen Religionsgemeinden Leitsätze beschließen, von denen es nicht unklar sein kann, daß sie gegen eine Bestimmung der Verfassung verstoßen. lSehr richtig!) Wir können nur solche Leitsätze zu einem Beschluß erheben, bei denen auch die Durchführbarkeit im Rahmen der Gesetze Werhaupt möglich ist. Und dann, meine Damen uW Herren, befindet sich unter III, Ziff. 1, eine schöne Bestimmung. Da steht: Gemäß Art. 137, Abs. 2, der Reichs- Verfassung ordnen und verwalten die Synagogengemeinden ihr« Angelegenheiten selbstäWig innerhalb der Schranken des für alle geltende« Gesetzes nfiv. Ich glaube nicht, daß es notweWig ist, den Wortlaut d«S Art. 137 der Reichsverfaffung hier in der Form eines Leitsatzes zu wiederholen. Ich möchte mich nicht länger bet diesen Punkten aufhalten uW bedaure, daß Herr Dr. FreuW erst in diesem Augenblick im Saale erscheint. Ich habe «ur nochmals zu wiederholen, daß die Liberal« Frakfion nicht in der L«e ist, diesen Leitsätzen ihre Zustimmung zu schenken. Wohl aber hat di« Liberale Fraktion sich erlaubt, einen Antrag einzWringen, der di« einzelnen Leitsätze enthält, die wir für di« kammeWe Judengesetzgebung wünschen. Meine Damen uW Herren! Wir haben «nS sehr beschränkt und uns absichtlich beschränkt. Wir haben nur einige prominente Leitsätze herausgegeben, um deren Annahme wir Sie all« bitten, um eine gemeinschaftliche Richtlinie den gesetzgebenden Körperschaften in Preußen gegenWer zu haben. Wir siW absichtlich nicht in Einzelheiten hineingestiegen, um di« großen GruWltnien der Gesetzgebung nicht verwischen zu lassen. Unser Antrag geht dahin, der BerbaWstag des preußischen Landesverbandes jüdischer GemeiWen erwartet, daß der Rat anläßlich der Neuregelung der JWengesetzgebung die Einhaltung folgender Grundsätze sichere: 1. Die durch Art. 187 der Reichsverfaffung gewährleisteten Rechte dürfen keinesfalls stärker eingeschräntt werden, als dies bezüglich der christlichen Reltgionsgesellschaften geschehen ist. — 2. Dies gilt namentlich für die Anstellung von Rabbinern uW die Wahl von Mitgliedern der Gemeindeorgane. — 3. Die Errichtung von Perfonalgemetnden ist nur unter erschwerten Bedingungen zuzulassen. Nur diejenigen, w^che die Erklärung abgeben, daß ihr Austritt aus der örllichen Gemeinde lediglich aus religiösen Gründen erfolgt, können ein« PerfonalgemeiWe bilden. — 4. Di« Ueberleitung der neuen preußischen Gebiete darf nur erfolgen unter Mitwirkung jüdischer Selbstverwaltungskörper der einzelnen Gebiete und unter Wahrung wohlerworbener Recht« der jetzigen Amtsiühaber. Meine Damen uW Herren! Zur BegrüWung dieser Leiffätze möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Die Leitsätze enthalten ja den Extrakt für die gesetzliche Regelung, die wir jWische Deutsche von unserem Standpunkte aus für die Reorganisation der preußischen jüdischen Gemeinden wünschen. Das Kernstück aller unserer Wünsche ist der alte Wunsch: Wir wollen keine aWeren Beschränkungen haben in der Selbstverwaltung der Gemeinden, zu denen wir uns zusammengeschloffen Haben, als die, die im Art. 137 der Reichsverfaffung gegeben siW. Wir wollen in jeder Weise nicht aWers behandelt werden als die christlichen Religionsgesellschaften. Diese Leitsätze geben Ihnen gleichzeitig das Bild von dem Standpunkt, den wir in allen umstrittenen Fragen bezüglich der Bildung der jWischen Gemeinden in Preußen einnehmen. Ich weiß wohl, mein« Damen und Herren, daß jetzt vielleicht ein verlockendes Thema wäre, auf alle die Reden hier antworten zu wollen, die von einem anderen Standpunkt auS gehalten worden siW, von einem Standpunkte, den wir jWische Deutsche, die wir den Zusammenschluß zu Religionsgemeinden wie bei den christlichen fordern, nicht billigen können. Aber ich stehe nicht auf dem Standpunkt des Herrn Dr. Sandler, daß diese Tribüne dazu vorhanden ist, um unsere Parteiwünsche in der innerjWischen Politik der Oeffevtlichkeit zu unterbreiten. (Beifall.) Wir haben die Aufgabe, hier praktische Arbeit im Interesse der jüdischen Gemeinden zu leisten, nicht Tischreden, wie man sie bei Festessen usw. halten kann. lBeifall.) Nur in einem Punkte stimme ich vollkommen mit Herrn Dr. SaWler Werein, und das ist sein Wunsch, daß der Geist der Verantwortung über all dem schweben »möge, was wir hier sagen. UW ich hätte gewünscht, daß alles, was hier gesprochen ist. so unbedingt diesem Wunsche des Herrn Dr. SaWler entsprochen hätte. Meine Damen uW Herren! Wenn wir kein« weiteren Beschränk!!«- gen haben wollen als die, die auch den christlichen Religionsgemeinschaften auferlegt siW, so glaube ich, haben Sie hiermit in einem kurzen Satze auch die Antwort auf die Worte des Herrn Dr. Klee: In jüdischen Sachen jWisch uW in deutschen deutsch. Diesem Worte könnte ich ohne weiteres beipflichten, wenn Dr. Klee auch den Inhalt hinzugefügt hätte. So aber muÄe ich mich fragen, welche Ding« sind jWisch uW welche deutsch Und deshalb erlaube ich mir dem Worte des Herrn Dr. Klee, damit es nicht nur ein Wort bleibt, den JWalt hinzufügen. (Zurufe: Zur Sache!) JWische Dinge sind für meine Freunde uW für mich ausschließlich die religiösen Angelegenheiten uW die Verwaltung der Religionsgemeinden. (Beifall in der Mitte.) Und deshalb wünschen wir die JWengesetzgebung jWisch UW deutsche Interessen siW für uns alle weiteren, die über dt« religiösen uW die Verwaltungsangelegenheiten der jWischen Gemeinden hinausgehen. UW deshalb wünschen wir, daß der Geist d«S freien Zusammenschlusses, der allen deutschen Korporationen nach der Berfassung gewährleistet wird, auch für einen jüdischen Zusammenschluß der jüdischen Religionsgemeinschaften gewährleistet bleibt. (Beifall.) Es hat keinen Zweck, gegenseittg aneinander vorbetüzu reden. Aber, mein« Damen und Herren! Ich würde auch auf diese Tendeuzrede nicht wetter eingehen, die wir heut« morgen hier unter Ausnutzung der von, unS loyal verlängerten Redezeit gehört habe» (Unter«