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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1926-03-10 · 1 (10.3.1926) · p. Seite 30

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
4 (1926)
Issue
1 (10.3.1926)
Date
1926-03-10
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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— so — Präsident Sonnenfeld: Sonst liegen zu Kap. 5 Wortmeldungen nicht vor. Kap. 8 beantragt der HaushaltSauSschuß zu streichen, ebenso Kap. 7. Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. Wir kommen dann zu Kap. 8, „Bildungsanstalten zur Heranbildung von Lehrern, Kantoren und Gemeindebeamten". DaS Wort hierzu hat Herr Abg. Dr. Gutmann, Berlin. Abg. Dr. Gut mann, Berlin: Meine Damen und Herren! Ich halte das Kap. 8 für eines der wichtigsten im augenblicklichen Etat. Ich will auf die Geschichte der Lehrerbildungsanstalten und auf ihren augenblicklichen Verfall nicht eingehen. Aber wir können unS nicht auf die Abiturienten beschränken, die von Köln und Würzburg ausgebildet werden. Köln wird jetzt noch von IS Schülern besucht. (Hört! Hört!) In Würzburg ist die Zahl der Schüler zwar sehr viel größer, aber es ist fraglich, ob die Zöglinge deS Würzburger Seminars, soweit es sich um Bolksschullehrer handelt, für unsere Schulen in Betracht kommen. Es ist vielmehr zu befürchten, daß die Lehrerprüfung, die in Würzburg abgehalten wird, in Preußen keine Geltung hat. Es handelt sich zunächst darum, daß wir hier einmal zu Folgendem Stellung nehmen: Daß die Ausbildung der Volksschullehrer vom Staate übernommen werden mutz, ist eine Selbstverständlichkeit. Es wird unS nicht möglich sein, pädagogische Hochschulen zu gründen, denn dazu fehlen die Mittel. Es hat aber keinen Aveck, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, solang« die allgemeinen Bestimmungen über die Lehrerbildung von dem Ministerium noch nicht herausgegeben sind. Aber die Gemeinden kommen schon jetzt in große Schwierigkeiten, weil es ihnen an Religionslehrern und an Kultusbeamten fehlt. Es ist zu erwägen, ob nicht sofort Einrichtungen getroffen werden müssen, die von denjenigen benutzt werden, die sich für das Amt eines Kantors und Religionslehrers ausbilden wollen. Welche Vorbildung sollen nun diejenigen haben, die sich für da» Amt eines Kantors und Religionslehrers vorbereiten wollen? ES geht nicht an, die Religionslehrer- und Bolksschullehrerbildung so zu vereinigen, wie das in den bisherigen Seminaren der Fall war. Die Anforderungen an den Religionslehrer und Kultusbeamten sind immer höhere geworden. Es wird immer häufiger Vorkommen, daß in einer rabbinerlosen Gemeinde der Lehrer und Kantor als Ersatz fungiert. Tie Anforderungen, die an einen solchen Mann in wissenschaftlicher Beziehung gestellt werden, müssen sehr hoch sein. Es ist mir vorgeworfen, daß die von mir auf der Kölner Lehrertagung gestellten Forderungen zu hoch gewesen seien. Aber wer die tatsächliche Lage kennt, wird diese Behauptung nicht aufrecht erhalten können. Bon einem Manne, der den Rabbiner in vielem ersetzen mutz, muß eine tiefe und umfassende Vorbildung verlangt werden. Es handelt sich darum, Anstalten einzurichten, in denen jungen Leuten die erforderliche Bildung gegeben wird. Vorläufig wenigstens kann es sich nicht um die Frage handeln, ob der Religionslehrer auch gleichzeitig Bolksschullehrer sein soll. Es fragt sich nun, ob von denjenigen, die diese Anstalten besuchen sollen, genau so wie von den künftigen Bolksschullehrern das Abiturientenexamen verlangt werden soll? Die Lehrerschaft steht durchweg auf dem Standpunkt, daß die wissenschaftliche Vorbildung der Religionslehrer nicht hinter der der Bolksschullehrer Zurückbleiben darf, und von diesen wird nach der Reichsverfassung vor dem Beginn der Berufsbildung das Abiturientenexamen verlangt. Wir sollten uns darum auf den Standpunkt stellen, daß auch von dem künftigen Religionslehrer das Abiturium verlangt werden mutz. Seine Bildung darf nicht hinter der des Bolksschullehrers zurückstehen. Die Bedenken hiergegen sind mir bekannt. Man sagt, daß der jüdische Abiturient nicht Religionslehrer oder Kantor, sondern Rabbiner oder Mediziner werden wird. Dieses Bedenken besteht auch bei mir. Das darf aber den Versuch nicht hindern. Es müßte allerdings dann die Besoldung so sein, daß sie für einen jungen Menschen einen Reiz bildet, sich diesem Berufe zu widmen. Einen Vorteil würden diese jungen Menschen doch dadurch haben, daß sie nicht ein sechs-, sieben- oder gar achtjähriges Studium zu absolvieren haben, sondern daß drei Jahre für sie ausreichend sein würden. Die Kürze der Zeit dürfte für manchen ausschlaggebend sein. Ich halte es für nötiger, daß hier diese Frage im Prinzip entschieden werde, ob vom Religionslehrer wie vom Bolksschullehrer das Abiturium verlangt werden muß. In einer Ausschreibung unseres Gemeindevorstandes wurde zunächst die Sekundanerreise von denjenigen verlangt, die in die von der Gemeinde geplant« Anstalt zur Ausbildung von Religionslehrern eintreten wollten. ES ist dem aber von vielen Seiten widersprochen worden, und wir haben uns im Schulvorstand veranlaßt gesehen, das Abiturium zu verlangen. Es ist allerdings fraglich, ob junge Leute mit Abiturium bei der augenblicklichen Lage gewonnen werden, sich dem Beruf eines Religionslehrers und Kultusbeamten zu widmen. Vdau sollte sich aber nicht dazu verstehen, die Bildung des Religionslehrers herabzusetzen, denn der Religionslehrer muß tn vielen Fällen der Träger de» gesamten religiösen Leven» innerhalb der Gemeinde sei». Präsident Sonnenfeld: Da» Wort hat der Abg. Justtzrat Hirschberg. Abg. Hirschberg: Zu dem Kapitel, da» augenblicklich besprachen wird und das die gesamten Bildungsanstalte» zur Heranbildung von Kantoren behandelt, sei erwähnt, daß in der Berliner Gemeinde die Errichtung einer Kantorenschule beabsichtigt wird. Das gleich« Bestreben herrscht auch tn Breslau. Dort find bereit» Borarbeiten geleistet worden, aber die weitere Beratung dieses Problems ist eingestellt worden mit Rücksicht darauf, daß die Kosten einer solchen Schule sehr erhebliche find. Nach dem Wirtschcrstsplan, den wir bereits aufgestellt haben, bedarf es zur Erhaltung einer solchen Schule eines Zuschusses von mehr als 20000 Mark. Ueber die Notwendigkeit der Errichtung einer solchen Schule werden Sie sich klar sein müssen. Wir werden noch Gelegenheit haben, darüber zu sprechen, aus welchen Kreisen wir die Kantoren gewinnen. Es ist aber ganz zweifellos, daß das Material für die Kantoren, und zwar nahezu ausschließlich, aus dem Auslande zuflteßt. Daraus ergibt sich, daß wir immerhin noch dafür Sorge tragen müssen, daß die Heranbildung der Kantoren tn anderer Beziehung erzielt wird. Und da weiß ich nicht, meine Dame» und Herren, ob Sie es verantworten können, daß für dieses Kapitel nur 88 000 Mark eingesetzt sind. Dieser Betrag dürste für die Bildung einer Kantorenschule nicht ausreichend sein. Ich bitte daher um Erhöhung auf ungefähr 80000 M., um nur bas Notwendigste nach dieser Richtung hin zu tun. Ich beantrage das. Präsident Sonnenfeld: Das Wort hat der Abg. Dr. Freund- Hannover. Abg. Dr. Freund: Meine Damen und Herren! Es ist ein zufälliges Zusammentreffen, daß ich gerade nach dem Herrn Justizrat Hirschberg spreche und nun nach derselben Richtung hin meine Ausführungen mache. Ich mutz mich gegen die Vorschläge des Herrn Direktors Gutmann wenden, nicht darum, weil ich die Bildung der Religionslehrer und Kantoren herabschrauben will, sondern weil ich der Ansicht bin, daß die Bedenken, die Herr Guttmann mit leiser Bewegung beiseitegeschoben hat, so schwer wiegen, daß man ihnen unbedingt Rechnung tragen muß. Es ist meine Ueberzeugung und die Ueberzeugung vieler anderer, daß, wenn wir daS Abiturium für den Kultusbeamten verlangen, nach zehn Jahren überhaupt kein KultuSbeamter mehr zu finden sein wird. (Zustimmung.) Wenn jemand die Möglichkeit hat, auf Grund seiner Vorbildung durch das längere Studium von ein paar Semestern Rechtsanwalt, Arzt oder Rabbiner zu werden, warum sollte er dann nicht dieses Ziel erstreben? Herr Gutmann hat mit Recht gesagt, wenn jemand den Rabbiner vertritt, hqt^r eine gehobene Vorbildung nötig. Aber, sehen wir uns doch unsere Gemeinden an. Wo haben Sie denn das System, daß der Kultusbeamte als Religionslehrer in der Prima und Sekunda zu unterrichten hat? In wenigen Ausnahmefällen mag es zugestanden sein; zumeist aber sind nur ein paar Kinder in der kleinen Gemeinde, die höchstens die Volksschule durchmachen. Eine andere Gefahr ist noch viel größer. Wir haben die Aufgabe und die Pflicht, den Stand der Kultusbeamten, auch der Schächter, nach innen würdig, nach außen achtunggebietend zu gestalten. Durch übertriebene Forderungen aber bewirken Sie nur, daß die ausländischen Schächter mit mangelnder allgemeiner und deutscher Bildung wieder Deutschland überfluten. Denn, wenn eine kleine Gemeinde vor der Alternative steht, entweder gar keinen Beamten oder einen mit jüdischem Wissen ausgestatteten, sonst aber ungebildeten Ausländer zu haben, dann wird sie eben den Ausländer nehmen. Deshalb meine ich: Nicht eine solche ideale Forderung des LehrerftandeS, die an sich voll berechtigt ist, muß das höchste Gesetz sein, sondern die LebenSnotwendtgkeiten unserer Gemeinde» verlangen, und deshalb möchte ich die Anregung weitergeben, baß die zu gründenden Kantoren- oder Kultusbeamtenschulen das ins Auge fassen, was den Gemeinden in Deutschland nottut. Dann werden Sie bei der Frage der Vorbildung nicht so rigoros sein, in der Ausbildung der Anwärter aber, sei es Deutscher oder Ausländer, die höchsten Anforderungen stellen. Dann wird es möglich sein, die große Not der Gemeinden an geeigneten Beamten zu lindern. Präsident Sonnenfeld: ES ist Schluß der Debatte beantragt worden. Hierzu hat daS Wort Herr Abg. Berger. Abg. Berger wendet sich gegen den Schluß der Debatte. Di« Jüdische Bolkspartei habe noch nicht Gelegenheit gehabt, zu dem Titel zu sprechen. In der Abstimmung wird der Antrag auf Schluß der Tratte abgelehnt. Präsident Sonnenfeld: Wir fahren dann fort in der Debatte. Da» Wort hat Herr Abg. Wiener.

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