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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1926-03-10 · 1 (10.3.1926) · p. Seite 7

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
4 (1926)
Issue
1 (10.3.1926)
Date
1926-03-10
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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— 7 - deS Landesverbandes die Verhandlungen wegen der StaatSbethtlfen ausgenommen, und sie haben das erwartete günstige Ergebnis gehabt DaS Kultusministerium, dem wir die Unterlagen einreichten, hat einen entsprechenden Betrag angefordert, das Finanzministerium dem zugestimmt, und so wurde zum ersten Male im Etat für 1923 eine Position geschaffen ,Lur geistlichen Versorgung leistungs. schwacher Synagvgengemeinden," mir einem Betrage von 6,8 Millionen Mark. Die Absicht war, entsprechend der Regelung bei den christlichen Kirchen zu verfahren. Nun liegen, gerade was die Frage der Geistlichen betrifft, die Verhältnisse in unseren Gemeinden aber grundsätzlich anders als in den Kirchengemcinden. Wenn ich Ihnen sagte, daß von rund 000 Gemeinden über 800 der ordnungsmäßigen geistlichen Versorgung entbehren, so sagt dies genug. Die Erscheinung erklärt sich nicht zuletzt aus einer Rechtstatsache, die von außen her an unS herangetreten ist. Sie wiflen, daß das Gesetz von 1817 jede Synagogengemeinde verpflichtet, einen Lehrer für den Religionsunterricht zu unterhalten. Es liegt aus der Hand, daß sie in den meisten Fällen daneben nicht noch einen Rabbiner anstellen konnten. So betrauten sie mit den geistlichen Obliegenheiten, die in den christlichen Kirchen lediglich der Geistliche ausübt, meist auch den Lehrer. Diesen Erwägungen haben sich auch die Staatsstellen nicht verschlossen. Insbesondere der Vertreter des Finanzministeriums gab die Erklärung ab, daß er die Verschiedenheit der Verhältnisse durchaus anerkenne. Andererseits bestehe die Tatsache, daß die Staatsregierung bisher grundsätzlich Bewilligungen für die niedere Geistlichkeit abgelehnt habe. Jnfolgedeffen hat das Finanzministerium den folgenden Ausweg vorgeschlagen: Es hat gesagt, wir wollen die Grundsätze, die für die christlichen Kirchen gelten, auch hier für die Staatsbeihilfe zugrundelegen. Bei den Kirchen entfällt auf 2500 Seelen ein Geistlicher. Wir wollen auch den Juden für 2500 Seelen einen Geistlichen bewilligen und uns im übrigen, wie die Summe intern verteilt wird, nicht kümmern. Es kämen so 170 Stellen heraus, und diese mit 40000 multipliziert, ergaben die Summe von 6,8 Millionen. Wir sind uns natürlich der Tatsache bewußt, daß diese. Regelung für uns unzulänglich ist: Denn ich brauche nicht zu sagen, daß mit 2500 Seelen für eine Geistlichenstelle wir furchtbar wenig anfangcn können. Wir kämen auf diese Weise im Einzelnen dazu, bis zu 30 Gemeinden zu einer Geistlichenstelle zusammenzufassen. Aber wir sind objektiv genug gewesen, anzucrkennen, daß es ein dankenswertes Entgegenkommen der Staatsbehörden darstellt, wenn sie dieses Prinzip für uns geschaffen haben, und wir haben es daher unseren künftigen Anträgen zugruudegelegt. Wir haben cs dann erlebt, daß während der Inflation alles zusammenbrach. Jnfolgedeffen ist der Betrag von 6,8 Millionen tatsächlich niemals zur Ausschüttung gekommen. Er hatte seine Bedeutung verloren. Sofort nach der Stabilisierung der Währung haben wir die Arbeiten wieder ausgenommen, und ich muß hier leider mittcilcn, daß so gut, wie bis dahin, die Angelegenheit nicht weiter gelaufen ist. Ich möchte nicht einem übermäßigen Pessimismus die Gaffe öffnen und daher sagen: Es lag in der Natur der Dinge, daß man in den Ministerien nach der Stabilisierung, um zu sparen, nach Positionen gesucht hat, die aus dem Etat herausgebracht werden könnten. Und für den Fernstehenden ist eS begreiflich, daß man glaubte, die Beihilfen, die in der neuen Etatposition für die Synagogengemcinden gewährt worden waren, beiseite lassen zu können. Man hatte nur nicht daran gedacht, daß die Zusagen bereits viel früher gegeben waren, und daß Herr Kultusminister Becker — sein hier anwesender Herr Vertreter, der jener Besprechung beiwohnte, wird es bezeugen können oder jedenfalls nicht widersprechen — mir im Jahre 1821, gegenüber dem von einem der Herren Referenten erhobenen Einwande, daß die Einstellung von Staatsmitteln mit Rückficht auf den Art. 137 der Reichsverfassung irgendwelchen Bedenken unterliegen könnte, erklärt hatte, er stände auf dem Standpunkt, daß die Synagogengemeinden bereits vor der Verfassung Anspruch auf die Staatshtlsc gehabt hätten: die jetzige Bewilligung stelle somit gewissermaßen nur eine „restitutio in integrum" dar. ES ist dann im folgenden Jahre die Position nicht in den Etat hineingekommen. Doch besteht die begründete Ansicht, daß die Staatsregierung in Zukunft unseren Anspruch wieder unterstützen wird. Es wird unsere Arbeit sein, in diesem Sinne von uns aus die notwendigen Schritte nicht zu unterlassen. 'Wir dürfen annehmen, daß die Staätsregierung keine Schwierigkeiten tat Parlament haben wird. Denn der Landtag hat sich bereits in seiner vorigen Session mit dieser Angelegenheit befaßt, und in einem von der Mehrheit, mit Unterstützung des Herrn von Eampe» des Führers der Deutschen BolkSpartei, angenommenen Antrag, die Einstellung einer Summe von 510 000 Mark in den kommenden Etat für die Synagogengemeinden gefordert. Nun haben in diesem Jahre bekanntlich die Berhältniffe in Preußen zur Einbringung eines Notetats geführt. Die Staatsregierung glaubte nicht, daß eS möglich fein würde, bis zum Abschluß deS Jahres den orbenUichen Etat zu verabschieden. In diesem Notetat ist ein Betrag für uns nicht enthalten. Jnfolgedeffen müssen wir uns damit abfinden, daß erst im Laufe des Jahres unsere Sorge erledigt wird. Der Landesverband jedenfalls steht und fällt in seiner Arbeit für die leistungsschwachen Gemeinden mit den Staatsbet« Hilfen. Zu berichten ist weiter über unsere Maßnahmen während der Inflation. Durch die reichsrechtliche Regelung sind die Synagogengemeinden in die Lage versetzt, ihre Steuern durch die Finanz« ämter einzuziehen. Während der Inflation war es nicht mehr mög» lich, bei dem langsamen Tempo, in dem die Finanzämter arbeiteten, die Steuerbeschlüsse mit der Geldentwertung gleichen Schritt halten zu lassen. Wir wandten uns deshalb an das Reichsfinanzministerium um Gewährung von Steuervorschüffen. Anträge dieser Art, die von der katholischen Kirche und dem Kultusministerium gestellt worden waren, waren bereits abgelehnt worben. Es ist uns schließlich gelungen, durch den Reichstag eine Resolution fasien zu lassen, durch die das Reichssinanzministerium aufgefordert wurde, Mittel für die Borschußgewährung zur Verfügung zu stellen. Da staatsrechtliche Bedenken bestanden, ob das Reich in der Frage unmittelbar aktiv werden könne, ist die Angelegenheit so geregelt worden, baß das Reich Preußen, die Mittel zur Verfügung stellte und Preußen die Vorschüsse an die Religionsgesellschaften gab gegen Verpfändung der Steuereinnahmen der Gemeinden. Ich darf auch hier die Gelegenheit benutzen, um der Staatsregierung unseren Dank dafür auszusprechen, daß sie durch diese Regelung der Vorschußfrage den Synagogengemeinden ihre Weiterarbeit damals ermöglicht hat. Auch mit den Vorschüssen war aber bald nicht mehr weiter zu kommen. Denn die Staatsregierung verlangte als Unterlage jedesmal einen Steuerbeschlutz. So schnell konnten aber gar keine Steuerbeschlüfle gefaßt werden, wie die Währung sank. Um der Schwierigkeiten Herr zu werden, sind wir erneut an das Reich herangetreten und nicht zuletzt durch die Initiative des Landesverbandes ist die Ausnahme des 8 61, bzw. 60, 8 in das Finanzausgleichsgesetz erreicht worden, durch die Zuschüffe des Reiches zur Beamtenbesoldung auch für die Religionsgesellschaften bewilligt wurden. Vom August 1823 bis zur Stabilisierung war das die Grundlage, auf der der Zusammenbruch der jüdischen Gemeind en verhindert worden ist. Gemeinden, wie die hier vertretene Breslauer, haben uns in jener Zeit, drei Tage vor dem MonatS» ersten telegraphisch erklärt, daß sie keinen Pfennig in der Kaffe hätten» um die Gehälter der Beamten zu zahlen. Und wenn nicht auf telegraphischem Wege der Gesamtbedarf der Gehälter ihnen angewiesen worden wäre, hätten sie ihren vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht Nachkommen können. Auch Berlin war in gleicher Lage. Bon den kleineren Gemeinden nicht zu reden. Es war eine in ihrer Tragweite gar nicht hoch genug einzuschätzende Wohltat, die uns wie der evangelischen und katholischen Kirche das Reich damals erwiesen hat. Die letzte Zahlung, die das Reich dem Landesverbände noch geleistet hat, für das erste Vierteljahr 1924, hat uns die Möglichkeit dargeboten, durch zweckmäßige Verwendung der Mittel die notleidenden Gemeinden über Waffer zu halten. Diejenigen, die nicht so katastroph^ dastanden, haben auf einen Zuschuß zu Gunsten der kleinen uno schwachen Gemeinden verzichten müffen. Das ist das, was ich Ihnen in der Hauptsache zu sagen habe über die Frage der Staats- und Reichsbeihllfcn. Ich muh mich bei der Knappheit der Zeit und der ungeheuren Fülle des Stoffes auf summarische Darlegungen beschränken und hoffe, das um so mehr zu dürfen, als wir die Absicht haben, Ihnen in einem Weißbuch oder einer Denkschrift das gesamte Material zu unterbreiten. In unseren Arbeiten nach außen haben wir es bei der wichtigen Finanzfrage nicht bewenden lassen. Auch bei sonstigen Angelegenheiten haben wir uns bemüht, mitzuarbeiten. Kur-Hessen hat sich an unS gewendet, weil die dortigen RechtSverhältniffe eine Gesetzesänderung unaufschiebbar machten. ES war möglich, durch ein Gesetz besonders in der Steuerfrage erträgliche Verhältnisse zu schaffen. Wir habe« des Weiteren die Aenderung des Gesetzes über die Verjährung der Steuern veranlaßt. Wir haben aber auch die Arbeiten aufgenommen, die abzielen auf eine Aenderung der gesamten Gesetzgebung in Preußen und insbesondere auf die Aenderung der Austritts gvsetzgebung, di« als ein Daurokles-Schwert über de« Gemeinden von uns empfunden wird. Dieser Punkt steht ja besonders auf der Tagesordnung. Wir haben auch andere Fragen von außerordentlicher Wichtigkeit zu behandeln gehabt. Insbesondere die Frage der rechtlichen Gestaltung deS Religionsunterrichtes, die seit Menschenaltern im preußischen Judentum eine große Rolle spielte. Auch hier ist durch die Reichsgesetzgebung eine neue Grundlage geschaffen. DaS Kultusministerium hat sich auf unseren Antrag grundsätzlich bereit erklärt, bei der Neuregelung der Verhältnisse für die

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