Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 4 (1926)
- Issue
- 1 (10.3.1926)
- Date
- 1926-03-10
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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schwerster Zeit um die Bewilligung von Reichsmitteln handelte. Damals ist der Landesverband als die legitimierte Stelle anerkannt worden, diese Mittel namens der Judenschaft entgegenzunehmen und weiter zu verteilen. Wir zweifeln nicht daran, daß wir bet dem weitgehenden Entgegenkommen, das das Kultusministerium uns immer bezeigt hat, in der Anerkennungsfrage schließlich zu einer befriedigenden Lösung kommen werden. Wenn die Dinge sich aber auch noch weiter hinausziehen sollten, so werden wir uns in unserer praktischen Arbeit durch di« Tatsache, daß die gesetzliche Anerkennung noch fehlt, jedenfalls in keiner Weife stören lasten, sondern unfern Weg weiter gehen, wie bisher. Neben der Frage der Anerkennung galt es vor allem, den inneren Ausbau des Landesverbandes vorzunehmen. Als wir uns 1922 zu» sammenschloffeu, waren es über 100 Gemeinden, die vertreten waren und denWillen ausdrücklen, daß dasPreußischeJudentum um seinerExistenz willen sich zusammenschließen muffe. Wir haben inzwischen di« Werbearbeit ausgenommen, und ich darf festftellen, daß heute 856 Gemeinden Preußens dem Preußischen Landesverbände angehören. Unter diesen Gemeinden befinden sich alle großen und solche von irgend welchem Rang. Nur zwei Gemeinden, die besonders zu nennen lohnt, haben erklärt, noch abwarten zu wollen: die Gemeinden Frankfurt a. O. und Allenstein. Außerdem sind einige vorhanden, die innerhalb des Halberstädter Bundes Anschluß gesucht haben. Insgesamt liegen die Verhältnisse so, daß bei einer Feststellung im Jahre 1924, als das Ministerium ziffernmäßige Unterlagen haben wollte, der Halberstädter Bund etwa 17 000 Seelen zählte und der Landesverband Preußischer Gemeinden 524 000. Seit dieser Zeit haben sich dem Preußischen Landesverbände etwa 250 weitere Gemeinden angeschloflen, während die Zahl der Mitglieder des Halberstädter Bundes zurückgegangen sein dürfte, weil eine Anzahl von Gemeinden in der Zwischenzeit ihren Austritt erklärt hat. Mit der Arbeit der inneren Ausgestaltung hat naturgemäß Hand in Hand gehen müsten die Aufnahme der übrigen Arbeiten des Verbandes, um so mehr, als die Zeit, auf die wir in den letzten drei Jahren zurückblicken, wie für das deutsche Vaterland im allgemeinen, so insbesondere für die Religionsgesellschaften eine Zeit der schwersten Krise, wirtschaftlicher und finanzieller Natur, darstellt, die überhaupt die gesamte Geschichte unserer Vergangenheit aufweist. Es wäre, wie hier ausgesprochen werden darf, ohne die Arbeit des Landesverbandes unausbleiblich gewesen, daß in diesen Jahren die Gemeinden, auch die großen, bis zu Berlin hinauf, zusammengebrochen wären, wenn nicht vom Reiche durch die Intervention des Landesverbandes die Mittel aufgebracht worden wären, um über die Krise hinwegzukommen. Bis 100 Prozent des gesamten Besoldungsbedarfes sind den Gemeinden, die vor dem Nichts standen, auf diese Weise zur Verfügung gestellt worden. Wir haben uns des weiteren bemüht, unter uns mit den Gemeinden einen Kontakt herzustellen. Wir haben ein Organ geschaffen, das Verwaltungsblatt, durch das den Gemenrden all das mitgeteilt wird, was aus den.Fragen des öffentlichen Rechtes sie interessiert und aus den Arbeiten des Landesverbandes ihnen zugänglich gemacht werden muß. In Aufsätzen werden sie über Fragen ihres Arbeitsgebietes informiert und Angelegenheiten des öffentlichen Jnterefles werden erörtert. Wir haben darüber hinaus mit der praktischen Arbeit überall dort angefangen, wo überhaupt schon etwas geleistet werden konnte. Wir haben eine Stellenvermittlung eingerichtet, um den Beamten aus der einen Seite und den suchenden Gemeinden auf der anderen den Austausch von Angebot und Nachfrage zweckmäßig zu erleichtern. Wir haben schließlich den Gemeinden in außerordentlich reichem Maße, wenft sie sich an uns wendeten, mit den notwendigen Auskünften beratend zur Seite gestanden. Wir sind darüber hinaus, trotzdem wir diese Aufgabe eigentlich noch kaum als die unsrige ansehen konnten, in der Uebergangszeit bemüht gewesen, auch in finanzieller Hinsicht helfende Arbeit zu lefften. Und wenn ich von den Verhältnissen unserer Gemeinden spreche, werden Sie sehen, daß es vielfach eine Lebensfrage, wenig, stens für die Personen gewesen ist, daß wir eingetreten sind. Es ist uns aus den Mitteln, die wir vor endgiltiger Einstellung der Reichsbeihilfen, noch einmal vom Reiche erhalten hatten, möglich gewesen, in einer Reihe von Fällen, die einfach eine Katastrophe bedeuteten, wirksam den Gemeinden unter die Arme zu greifen. Es ist ein geradezu tragisches und erschütterndes Bild, das sich einem entrollt, wenn üran z. B. die Antwort liest, die ein unterstützter Beamter an uns gerichtet hat, der die Schwelle des 80. Lebensjahres zu überschreiten im Begriff steht und 50 Jahre im Dienste der Gemeinde gestanden hat. Er schreibt uns: „Zum ersten Male, kurz vor meinem 80. Geburtstage, ist mir ein menschenwürdiges Gehalt zugesichert worden. (Hört! Hört!) Wenn ich auch nicht die Hoffnung haben kann, daß ich selbst noch lange im Genuß dieses Gehaltes bleibe, so habe ich doch die, daß es meinen Brüdern im Amte beffer gehen wird alS mir." Wir kommen damit zu den wirffchaftlichen Berhältniffen, wie sie im deuffchen Judentum liegen und sind damit zu einer Frage angelangt, die die brennendste ist, weil sie eine Lebensfrage bedeutet. Ich kann mich dabei beziehen aus das, was ich schon bet der Grün, dungstagung ausgiebig dargelegt habe. Wenn ich Ihnen eine kurze Statistik geben soll, darf ich bemerken, daß'rund 900 Gemeinden in Preußen überhaupt noch vorhanden sind. Dgvon sind die Mehrzahl solche, die ohne Eingreifen von uns unmittelbar dem Untergange geweiht sind. Ich kann Ihnen im Augenblick keine erschöpfenden Zahlen geben, weil die Enquete, die wir angestellt haben, noch nicht abgeschloffen ist. Wir hoffen aber in Kürze durch die dankenswerte Unterstützung des preußischen Kultusministeriums das fehlende Material hereinzubekommen. Was trotz der Unvollständickkett des Materials gesagt werden kann, ist dies: Es sind in Preußen überhaupt nur noch 63 Gemeinden vorhanden, die einen Rabbiner haben, lieber 800 entbehren jeder geordneten regelmäßigen geistlichen Fürsorge. Was das heißt, für das gesamte kulturelle Leben, brauche ich nicht weiter auszuführen. Und es wird vielleicht dieser Umstand mehr als alle anderen dazu beitragen, darzutun, daß, wenn wir immer gesagt haben, wir können ohne die Hilfe des Staates nicht existieren, es sich nicht nur um jüdische Fragen handelt, sondern daß Kulturwerte auf dem Spiele stehen, die auch vom staatlichen Standpunkte aus unter allen Umständen erhalten werden müssen. (Beifall.) 285 Gemeinden haben nicht einmal mehr einen Lehrer. 219 Gemeinden überhaupt keinen einzigen Kultusbeamten. 109 preußische jüdische Gemeinden sind ohne Religionsunterricht und über 400 ohne Friedhof, Gotteshaus oder eine andere Institution, die nach Herkommen oder Religionsgesetz für eine jüdische Gemeinde erforderlich ist. Diese Ziffern werden Ihnen deutlich sagen, daß wir nicht nur dem Zusammenbruch entgegentreiben, sondern daß das preußische Judentum mitten im Zusammenbruch sich befindet, und daß wir die ungeheure Aufgabe haben, dem weiteren Verfall zu steuern und die mühselige Arbeit des Wiederaufbaus durch den Landesverband zu leisten. Neben diesen Ziffern darf ich ein paar andere stellen, die vielleicht nicht weniger erschreckend auf Sie wirken werden. Man könnte vielleicht sagen, daß die Indolenz unserer Gemeinden an einer derartigen Entwicklung schuld ist: daß sie in ihrer Opferwilligkeit nicht weit genug gegangen sind. Dem ist jedoch nicht so. Wenn ich über diese Dinge spreche, so muß ich einen besonderen Vorbehalt machen, weil unsere Statistik gerade in diesem Punkte noch sehr mangelhaft ist. Von 209 Gemeinden liegen uns erst die Ziffern vor, die das Ausgaben-Soll für Kultuszwecke nach der Reichseinkommensteuer bemessen lassen. Von den 209 Gemeinden haben 41 eine Steuerlast von 15—20 Prozent der Reichseinkommensteuer, 51 eine solche von 20—30, 44 von 30—50, 12 von 50 bis 80, 9 von 80—100 und 11 Gemeinden von über 100 Prozent der Reichseinkommensteuer. Sie werden zugestehen, daß diese Gemeinden nicht nur ihre Pflicht getan, sondern daß sie Uebermenschliches geleistet haben. Wenn ihnen nicht von uns geholfen wird, so müssen sie schließlich erlahmen. Dies führt uns zu der Frage: Wo soll die Hilfe Herkommen? Der Landesverband ist gegründet worden, weil wir der Ansicht waren, hier gibt es nur noch eine Rettung, wenn einer für alle und alle für einen stehen, wenn sich die Starken mit den Schwachen zusammentun und alle gemeinsam die Last tragen. In der Gegenwart hat sich an dieser Einstellung etwas geändert. Heute sehen wir nicht mehr, wo die Starken sind, weil alle schwach geworden sind, und nicht zuletzt die großen Gemeinden. Ich darf darauf Hinweisen, daß selbst Gemeinden wie die Berliner in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht mit der allergrößten Sorge auch nur der nächsten Zukunft entgegensetzen. Wie diese Gemeinden zur Unterstützung der Schwächeren Wesentliches beitragen sollen, ist schwer vorzustellen. Aus dem Etat werb«n Sie ersehen, daß unser Standpunkt ist: Trotz alledem muß etwas geschehen- Die Gemeinden werden und müssen für das große Ziel Opfer bringen, schwere weitere Opfer. Aber andererseits ist das eine klar, die Selbsthilfe allein kann es nicht schaffen. Der Landesverband und sein Ziel steht und fällt vielmehr mit der Frage der S ta a t sb e i h i l f e n. Wenn der Staat nicht den Gemeinden zur Seite steht, können wir Ihnen nicht sagen, wie wir über die Katastrophe hinwegkommen können. Wenn ich über die Staatsbeihilfen wenigstens kurz sprechen soll, so möchte ich das Folgende sagen: Die Damen und Herren, die an der Gründungs» tagung teilgenommen haben, wissen, baß die Frage der StaatSbri» hilfen damals eine ausschlaggebende Rolle spielte, daß die Gründung des Landesverbandes vor allem als dringlichste Notwendigkeit wegen der Erlangung der Staatsbeihilfen bezeichnet worden ist, da die Staatsbeihilfen von der Regierung in Aussicht gestellt worden waren, unter der Voraussetzung, daß dafür eine Organisation deS öffent» lichen Rechtes als Träger der Abmachungen dem Staate gegenüber vorhanden sein müsse. Wir haben unmittelbar nach der Begründung