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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1925-05-28 · 5 (28.5.1925) · p. Seite 3

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
3 (1925)
Issue
5 (28.5.1925)
Date
1925-05-28
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 auS ctwnai Wahlvorschlag Gewählten gelten Sie -er Rethenfolge »ach nächsten Bewerier -eS gleiches Wahlvorschlages. Kür den Kall, -aß ans einen Wahlvorfthlag mchrere «tze entfallen, werden ans den nächsten Bewerbern -»nächst -er Reihenfolge nach -te erforderlichen ersten und dann -ie erforderlichen -weiten Ersatzmänner bestimmt. S 3. v Der Erlaß weiterer AuSstchrungsbestinnnungen bleibt »Vorbehalten. Berlin, den 26. Mai 1936. Preußischer Lande Sv er ba n- Mischer Gemeinden. Kr«««-. Stellenvermittlung des Preußischen Landesverbandes. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat eine Stellenvermittlung eingerichtet, durch die Gemeinden, «»eiche Lehrer oder SultuSbeamte suchen, solche nachgewiesen erhalten «nd umgekehrt Beamten, die Stellen suchen, geeignete Vakanzen zur Ber» süguug gestellt werden könne». Alle Beamte», die Stelle» suchen, werde« ersucht, dies beim Büro des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, Berlin R24. Oranienburger Str. 29 anzumelden. Beizufügen ist ein kurzer Lebenslauf, der über die Bor», btlduna und bisherige Tätigkeit -es Bewerbers Ausschluß gibt. Art der gesuchten Beschäftigung, ferner beglaubigte ZeugnlSabschristen. Familienstand lverhetratet oder unverheiratet. Zahl ber Kinder). Ge. haltSansprüche und sonstige Wünsche. Die Bermtttelung erstreckt stch auch auf AuShtlfStStigkeit, ins. besondere an den hohen Feiertaaen. Die Gemeindevorstände werden ersucht, etwaige Vakanzen bet der gleichen Stelle anzumelden und hierbei nähere Bedtugungeu ber An. stell»«« au,»geben, insbesondere Höhe -es GehaltS, Borhandenfetn freier Amtswohnung. Art der Tätigkeit. « e rl t u. de» 20. Mai 1928. Prenßifcher Landesverband jüdischer Gemeinden. Freund. Bekanntmachung betr. bie Beantwortung der Fragebogen. Diejenigen Gemeinden, die die Fragebogen noch nicht znrück» gesandt haben, werden hierdurch wiederholt ersucht, dies unverzüglich zu tun. DaS Material wird zur Borberettung des ersten BeroaudStageS dringend gebraucht. GS wird au drücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Abschrift deS Etats für 1928 und, sofern derselbe nicht ausgestellt ist. Abschrift deS Etats für 192« betzufügen ist. _ de» 27. Mat 1928. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Freund. 6. Nachtrag zum Verzeichnis der dem Landesverbände angehörigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen und Regierungs- Bezirken! Prvvin, Heffeu-Raffa» Reg.^ve». Wiesbaden Meudt. Gesetze und Verordnungen. «Maß »es Reichsministers der Finanzen tw« SO. Avril 1*28 betr. Me Verwaltung der Svnagvgenstener» in Preuße». Der ReichSmintster der Ftnanze«. MV 740-mCl 1798. Bern«, den.«. April 1928. BetriM: «evwattuug der Synagogensteuer« i« Preußen. Umstehend übersende ich Abschrift einer Eingabe de» Preutzt» scheu LaodeSverbaudeS jüdischer Gemeinden vom 8. April 1928 — Rr. 1*08/28 — «U dem ergebeuen Ersuche«, die Finanzämter anzn- «eise«, den ,« lsd. Rr. 1 «nd 2 gestellten Anträgen zu entsprechen. Für die EinüchtaewShrung ist eine Entschädigung nicht zu fordert». Für Auskünfte vo« größere« Umfange ermächtige ich die Finanzämter. von der aufrageubeu Stelle «tu« Entschädigung ,« fordern, die uuter Zugruudelegmrg deS GehaltS eine» Beamte» der Gruppe VII nach dem tatsächltcheu Zeitaufwand zu bemessen Ist. Die EntschädigungSbeträge find bet den BerwallungSkosteubettrSgeu zu vereinnahme«. f Fm Aufträge: ge». Zarden. An die Herren PrSfibenten der LaudeS-Kinau-Lmter in Preußen, ferner nach Oldenburg. Rudolstadt und Stuttgart. Abschrift. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Berlin N 24, den 8. April 1925. Tagebnch-Rr. 1908/28. Unter Bezugnahme ans die heutige mündttche Besprechung beehren wir nn» dem RetchSfinanzminifterium die folgende Bitte vorzutrageu. .^..Nach Artikel 6 der Verfassung deS Preußischen La«deSverba»deS jüdischer Gemeinden werden die Betträge der dem Berbande angeschloffenen Synagogengemetnden in Form eine» bestimmten Hundert» satze» der RetchSetnkommeusteuer ihrer Mttglieder erhoben. Run liegen, abweichend von der für die evangelischen und katholischen üirchengemetuden getroffenen Regelung die Dinge für die Synagogengemetnden rechtlich so. daß die Erhebung der Sultussteuern in der Form von Zuschlägen zur RetchSeinkommensteuer gesetzlich nicht vorgeschriebrn ist. vielmehr Überläßt daS Gesetz vom 28.J«li 1847 die Regelung beS Steuerrechts der Autonomie jeder einzelnen Gemeinde. Auf dieser Grundlage haben sich di« Berhältniffe praktisch so entwtckelt. daß »war etne Anzahl von Gemeinden — insbesondere gilt dies für die Großgemeinde» — in ihrem Statut die Reichsetnkommenftener als Maßftab für die KultuSfteuer festgelegt habe«. In vielen Gemeinde« Ist dteS jedoch nicht der Fall, vielmehr werden die Steuern in anderer Weife, beispielsweise in Form einer Klaffensteuer oder nach freier Schätzung, erhoben. Bet dieser Sachlage können wir die für den Umlagebeschluß des Landesverbandes erforderliche» Unterlage» von unseren Gemeinden nur »um TeU erhalten. Zum anderen Teil find wir darauf angewiesen, die Hilfe der Finanzämter in Anspruch zu nehmen. In manchen Fällen wird dies in der Weife geschehe« rönnen, daß die Gemeinbevorstände in die Liften ber Finanzämter Einsicht nehmen, in manchen wird eS sich jedoch nicht vermelden laffeu, daß wir «nS mit ' der Bitte um direkte Auskunft unmittelbar an bie betreffenden Finanzämter wende». Unsere Bitte geht nun dahtn, daS RelchSftnanzmtntsterinm wolle durch eine generelle Berfügung die Finanzämter anwetsen: 1. den Borftänden der örüichen Synagogeugemeinde». auch wo diese die KultuSfteuern nicht in der Form vo« Zuschläge« zor RetchSeinkommensteuer erheben. Auskunft über daS Ein» kvmmenstruerfoll sBorauSzahlungrn) ihrer Mttglieder zu gewähren, 2. dem Unterzeichneten Landesverband auf Anfrageüber bie steuerlichen Berhältniffe der jüdischen Steuerzahler Auskunft zu erteile». Wir stellen ergebenst anheim, dte wettere Anweisung zu erteile«, daß die tu Rede stehenden Arbeiten autzerdienftltch und zu Lasten der anfrageudeu Stelle geleistet werden. Wir gestatten ««- eudltch. zu bemerken, daß. da eS sich tu der Hauptsache um kleine Gemeinden mtt leicht übersehbaren Berhältniffe« und einer nur geringen Anzahl von Personen handelt, dte Belastung, dte de» Finanzämter» auS der Mehrarbeit erwächst, von irgendwelchem Belang nicht fein dürste. Da der «engewähUe BerbandStag demnächst Zusammentritt und der ihm vorzulegeude Etat ohne dte in Red« stehende« Unterlagen nicht ausgestellt werde« kann, wäre« wir besonder» dankbär. wenn die erbetene Anweisung unverzüglich hinanSgehen könnte. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Muterschrift.) ^An da» RrichSfinanzminitzerinm in Berlin. Der ReichSmiuister der Finanz««, m B. 740 — III C. 1.1798 Berlin, den 80. April 1925. Abschrift übersende tch zur gefl. SenutntSnahme. tGtempel.) Im Aufträge: gez. Zarden. Für dte Richtige«: ge». Müller, geh. Ka»»le1sekretSr. An den Preußische« Landesverband jüdischer Gemeinden. Berlin N 24, Oranienburger Straße 29.

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