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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1925-01-21 · 1 (21.1.1925) · p. Seite 5

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
3 (1925)
Issue
1 (21.1.1925)
Date
1925-01-21
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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- s — Bet der Wiederholungswahl wird «ach denselben AreiSwahl» Vorschlägen und ans Grund derselben Wahllisten oder Auhlkarteien wie -et der Hauptwahl gewählt. Der BorftanS der Jüdischen Gemeinbe z« Berlin . ist befugt, abweichende Bestimmungen zu treffen. Ihm liegt die Anordnung der für die Wiederholungswahl notwendigen Maßnahmen ob. Auf Grund der Wiederholungswahl wird bas Wahlergebnis für den ganzen Wahlkreis neu wie bet der Hauptwahl ermittelt. Beschaff»»- »«d Verteilung der Stimmzettel und Formulare. 8 88. Die Herstellung und Verteilung der Stimmzettel liegt den Einbringen» der Wahlvorschläge ob. Die Umschläge für die Stimmzettel werden einheitlich hergestellt. Sie werden mit dem Stempel des Landesverbandes versehen und in der von den Gemeindevorständen durch Vermittlung der KreiSwahlletter angeforderten Anzahl geliefert. Ebenso werden die Vordrucke für die Wahlniedcrschrtften, Stimm- und Gegenlisten einheitlich hergestellt und von dem Landesverband in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung gestellt. Benachrichtig»»- «nd Legitimier««- der Abgeordnete». 8 8«. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin hat die Gewählten, deren Wahl als ordnungsmäßig erfolgt anerkannt wird, von der auf ste gefallenen Wahl zu benachrichttgen und sie unter Hinweis auf Abs. 2 aufzufordern, sich binnen einer Woche nach Zustellung der Nachricht über die Annahme oder Ablehnung zu erklären. Die Wahl gilt als angenommen, wenn innerhalb dieser Frist keine Erklärung oingeht. Annahme unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Ist ein Bewerber in mehreren Wahlkreisen oder in einem Wahlkreis und einem LandeSwahlvorschlage gewählt, so hat er zu erklären, für welchen Wahlkreis er die Wahl anntmmt. Anlage 1 Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. /. Wahlkreis Nr.. Wahlbezirk, Gemeinde. Nr. Wählerliste Lfd. Nr. Zuname Vorname CS a 'S § N tO (P Stand oder Gewerbe Wohnort oder . Wohnung Vermerk der erfolgten Stimmabgabe Bemerkungen der Geburi der Wähler 1^! 1 2 3 i4 i 5 6 7 | 8 | 9 10 11 « •j ■; i Abgeschlossen mit der Bescheinigung, daß die vorstehende Wählerliste nach vorgängtger, ortsüblicher Bekanntmachung vom. IS.... biS zum. 19... zu jedermanns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß die Abgrenzung des Wahlbezirks, der Name -es Wahlvorstehers und seines Stellvertreters, Ort, Tag und Stunde der Wahl am.ten Tag« vor der Wahl in ortsüblicher Weise bekanntgemacht worden sind. , 8 40. Wenn ein Abgeordneter die Wahl ablehnt, hat der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin den jeweils nächsten Bewerber aus dem Wahlvorschlag, dem der Ausgeschiedene angehürte, festzustellen, der als Ersatzmann eintritt. Ist ein Bewerber nicht vorhanden, der an die Stelle des Ablehnenden zu treten hätte, so stellt der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin -ieS in. einem mit Gründen versehenen > Beschlüsse fest. 8 41. In die Wählerliste sind. Wähler eingetragen. (Ott)'S^\....., den .IS... Der Gemetndevorstand. (Dienstsiegel) (Unterschrift) Anlage 2 Legt nach dem Zusammentritt LeS Rates ein Abgeordneter fein Mandat nieder, so hat der Rat festzustellen, wer alS Ersatzmann an die Stelle -es AuSgeschiedenen tritt. 8 42. DaS Gesamtergebnis -er Wahlen ist von dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin in einer Niederschrift sestzulegen, auf Grund deren die Einberufung der Abgeordneten zum ersten VerbonLStag erfolgt. Die Gewählten, deren Wahl als ordnungsmäßig erfolgt anerkannt ist, werden von dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Berlin durch einen entsprechenden Ausweis legitimiert. Schl«ßbestimmuuge». 8 48. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde ist ermächtigt, in dringen» den Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen der Wahlordnung und dieser AuSführuugsbestimmungen zu bewilligen. 8 44. Der Vorstand der Jüdischen' Gemeinde zu Berlin ist befugt, die ihm nach dieser Ordnung obliegenden Aufgaben im ganzen oder im einzelnen dem für den Preußischen LandeSverband eingesetzten Ausschuß oder einer anderen Stelle zu übertragen. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Wahlkreis Nr. Provinz... Wahlbezirk: Synagogengemetnde. Nr. . (Ortsname) Wahlniederschrifl. Verhandelt.. den.192 Zu der auf heute anberaumten Wahl für den..Wahlkreis war < in dem aus der Svnagogengemeinlde. und.. lUnjutreffenbe« Ht bestehenden Wahlbezirke 8 45. Der Erlaß wetterer «uSführungsbesttmmungen bleibt Vorbehalte«. Berlin, den IS. Januar 1926. Pre»ßifcher La»deS.«erband der Jüdischen Ge», ein de. reund. in dem Wahlbezirke Nr... der Gqnagogengemeinde . der Nnier-eichnete . -um Wahlvorsteher ernannt.

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