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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1925-01-21 · 1 (21.1.1925) · p. Seite 6

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
3 (1925)
Issue
1 (21.1.1925)
Date
1925-01-21
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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— 6 - 9r hatte aus der Zahl her Wähler zum Schriftführer den und zu Beisitzern 1. ' 2. ... '3. berufen und am.eingeladen, beim Beginne der Wahlhandlung des Wahlvorstandes zu erscheinen. Diese hatten sich eingefunden. Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung um .Uhr vormittag damit, daß er den Schriftführer und die Beisitzer durch-Handschlag an Eides Statt verpflichtete. An den Tisch, an dem der Wahlvorstand Platz nahm, wurde ein .mit Teckel zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) gestellt. Der Wahlvorstand stellte fest, daß die Wahlurne den Vorschriften der Wahlordnung entspricht und schloß die Wahlurne durch Auflegen des Deckels, nachdem er sich überzeugt hatte^ daß sie leer war. Die Wahlurne wurde bis zum Schlüsse oexAbMmmnng nicht wieder geöffnet. Damit der Wähler unbeobachtet seinen Stimmzettel in den Umschlag zu stecken vermochte, war (Beschreibung der Absonderungs- Vorrichtung) Durch den Wahlvorstand war in der Nähe des Zuganges zu de . . Nebenraum.— Nebentisch —*) für die Bereithaltung der abgestempelten Umschläge, aufgestellt worden. (Wird durchstrichen, soweit der Fall ittdit vorgekommen tft.) (Wird durchstrichen, soweit der Fall nicht vorgekommen ist.) Durch die Post hatten den Stimmzettel eingesandt.Wähler. Die äußeren Umschläge wurden von dem Wahlvorsteher bzw. deffen Stellvertreter geöffnet, die Erklärungen und die amtlichen Umschläge entnommen, die Erklärungen verlesen und, nachdem sie in Ordnung befunden, die amtlichen Umschläge unerölifnet in die Urne gelegt. Von.Uhr nachmittags an wurden nur noch die in diesem Zeitpunkt schon im Wahlraum anwesenden Wähler zur Stimmabgabe zugelaffen. Alsdann, nämlich um.Uhr.Minuten nachmittags, erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschloffen. (Wird durchstrtchen, soweit der Fall tu»! vorgekommen Ui.) Um Uhr.Minuten nachmittags hatten sämtliche in der ^^h^artei^ eingetragenen Wähler abgestimmt. Der Wahlvorstand beschloß infolgedeffen einstimmig, die Abstimmung zu schließen. Der,'Wahlvorsteher erklärte hierauf um .... Uhr.Minuten nachmittags die Abstimmung für geschloffen. Um.Uhr nachmittags erklärte der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschloffen. Die Umschläge wurden aus der Wahlurne genommen und uneröffnet gezählt. (Wird durchstrichc». soweit einer der beiden vorauSgegongenen Fälle vorgekommen ist.) Die Anzahl der Umschläge betrug (Wird durchstrichen, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen.) (Wird durchstrichen, wenn die Zahlen llbereinftimmen.) Sie stimmte mit der Zahl der Wähler, die durch Zusammenzählung der Zahl der Stimmabgaben»», merke in der Wählerliste oder Wahlkartei ermittelt wurde, überein. Sie war um.klÄner Zahl der Wähler, die durch Zusammenzählung der Zahl der '-timmabgabe in der Wählerliste oder Wahlkartei und der Zahl der abgegebenen Wahlscheine ermittelt wurde. Zur Aufklärung dieser Verschiedenheit, welckn sich auch bet wiederholter Zählung herauSftellte, dient folgendes: Bon Len erschienenen Wählern begab sich jeder einzelne, nachdem er einen Umschlag ausgehändigt erhalten hatte, — in den Nebenramn — an den Nebentisch.*) Tort steckte er seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag. Er trat sodann an den Vorstandstisch heran, nannte seinen Namen, auf Erfordern seine Wohnung unfeinen Geburtstag, wies sich auf Erfordern über seine Person aus und übergab -en Umschlag mit dem Stimmzettel, sobald der Schriftführer deu Namen in der Wählerliste — Wahlkartei —*) aufgefunden hottendem Wahlvorsteher, der ihn sofort uneröffnet in die Wahlurne legte. Hierbei mußten von dem Wahlvorsteher zurückgewiesen werden: 1. weil der Wähler den Stimmzettel nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag abgeben wollte, .Stimmzettel: (Wird Lurchftriwen. soweit die bezeiLneten Fälle nicht doraekomnien sind ) 2. weil der Wähler Len Stimmzettel in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag abgeben J wollte..Sttmzettel: 8. weil Ser Wähler sich auf Anfovdern nicht legitt» mieren konnte,.Stimmzettel: 4. weil der Wähler nach dem 1. Februar 1904 geboren war.Stimmzettel. Der Schriftführer vermerkte die Stimmabgabe jedes Wählers, indem pc —neben deffen Namen fti der dazu bestimmten Spalte der Wählerliste — in der Wahlkartei auf -er Karte des Wählers in der dazu bestimmten Spalte*) ein Kreuz machte. i (Wird nt-dt Der Wohlvorstand beschloß die Prüfung des Abir-fs-nd-nfallr asttmmungsergebniffes am folgenden Tage vorzunehmen. Es wurden die uneröffweten Umschläge von dem Wahlvorsteher in Papier eingeschlagen. Las Paket versiegelt und in Verwahrung genommen. Der Wahlvorsteher verkündete sodann die Vertagung der Berhandlung ans den folgenden Tag. vormittags .Uhr. In öffentlicher Sitzung fortgesetzt am. 19 . . ., vormittags.Ubr in Gegenwart der oben anfgeführten Personen. DaS die Umschläge enthaltende Paket wurde geöffnet, nachdem die Siegel vom Wahlvorstand unverletzt befunden worden waren. Zur Prüfung der Abstimmung wurde als Hilfsarbeiter zugezogen: Hierauf öffnete ein Beisitzer die Umschläge einzeln, nahm die Stimmzettel heraus und übergab sie dem Wahlvorsteher, der sie laut •) Dal UnjHtrtffcnb* ist au durchstreicken.

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