Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- Band VIII (1871)
- Issue
- Viertes Heft. (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- Seite 240 (sequence 242)
- Language
- Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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— 240— Verfügung *Quer 1116m JZatammenhange, ihr ianerer Connex mit der Heiligkeit der 88. war auch ganz anderer, man mOehte sagen entgegengesetzter Nato, als Professor Gräte sich ihn denkt; ausser Hobelet gab es noch andere Schriften anerkannt canoniachen Charakters,. auf welche sie nicht An- Wendung fand, und selbst den Schamaiten war, wie unschwer nachauweiian ist, KoheletV Canonieit&t Aber alle Zweifel erhaben, poch bevor vir darauf eingehen, unsere Behauptungen __zu_erhärten, wollen wir jene eigentümliche rabbinieche Verordnung etwas näher in Betracht ziehen. — Ueb6r (he Veranlassung ftussert sich Dr. Grätx folgendennassen: Es erregte Aergernus, dass die heiL 88. von einigen nicht mit Bespect behandelt and zuweilen als Decken für ihre Esel gebraucht, wurden; daher wurde auf ein Mittei Bedacht genommen, sie tor dergleichen Verunglimpfung und Profimiiiwng zu schützen (p. 159 f.). Grits selbst nennt diese Verfügung ,wunderlich*. In der That ist es auch ganz seltsamer und sonderlicher Art, Schriften für levitisch unrein erküren — cum Zeichen, das■ sie heilig und als Decken für Esel nicht zu gebrauchen sind. Gegen ein solches Uebel w&re dieses Mittel auch entschieden fruchtlos. Jener Theil des Volkes, nimlich die Badduder, die angeblich einzelne Schriften nicht als heilig and nicht respeetroü behandelten, würden sich um pharasiische Verfügungen sehr wenig gekümmert haben, und die Pharisäer waren auch klug genug, sich eine fruchtlose Mühe su ersparen. — Mit der angeführten Stolle Jad. IV, 6 hat es eine eigene Bewandtnis*. Dem bedächtigen Leser muss ei bald klar werden, dass wir dort die Ertlhluag von