Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 8 (1931)
- Issue
- 10 (10.1931)
- Date
- 1931-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 157 Breslauet Jüdische» Gemeiadeblail _ Zum Jugendheim gehören nebeü dem Hauptgebäude Stallungen, Scheunen, die Tischlerei, das Treibhaus sowie Häuser für einen Teil der am Jugendheim beschäftigten Personen. Dem Heim gehört ferner eine Jugendherberge für die Mitglieder jüdischer Jugendorganisationen. Die Jugendlichen bewohnen in dfei Gruppen gegliedert die beiden Etagen des Hauptgebäudes. Zu jed«r-Gruppe gehören zwei Schlassäle für je sieben bis acht Jungen, drei Einzelzimmer, zwei Baderäume mit Waschbecken, Duschen und Badewanne, ein großer Ausenthaltsraum (gleichzeitig Eßzimmer) und das Erzieberzimmer. Zur Gesamtbenutzung stehen zur Verfügung: Ein großer Aufenthalts- und Speiseraum, ein Bibliothekszimmer, für das Winterturyen der dafür eingerichtete Bode» und für Gottesdienste die Synagoge. Schneiderwerkstatt Als pädagogische Kräs e stehen neben dem Leiter drei Erzieher, vier Handwerksmeister für die berufliche Ausbildung in der Schuhmacherei, Tischlerei, Gärtnerei und Maß- und Konfektionsschneiderei, ferner zwei Fachkräfte fi»r.tie Landwirtschaft. Belegt ist das Heim zprzeit von j 55 Jugendlichen im Durchschnittsalter von 18 Jahren. Eine Eingangs- bzw. Beobachtungsgruppe ist bei der verhältnismäßig geringe» Zahl der Belegschaft nicht vorhanden. Die Einteilung in Die drei Gruppen geschieht im wesentlichen nach folgenden Grundsatzes Eine Gruppe erhält die mehr körperlichen Typen der Jugend, die meistens auch die ältesten und damit auch die am schwierigsten zu behandelnde» sind. Die Belegung der anderen Gruppen geschieht nach organisatorischen Gesichtspunkten. Eine Verlegung eines Jungen in eine andere Gruppe ist jederzeit möglich. Ein Teil der Jugendlichen befindet sich auf Grund der vorbeugenden. freiwilligen Erziehungsrürforge in der Anstalt. Kostenträger sind pie Eltern, teilweise auch die jüdischen Gemeinden. Der größere Teil wurde auf Grund 8 63, 2' RJWG, eingrwiesen. Ihrer ökonomischen Herkunft nach entstammt der Hauptprogentsatz der Jungen klein- und mittelbürgerlichen Familien. Elemente großbürgerlicher und rein proletarischer Herkunft sind weniger vorhanden. In dieser Beziehung zeigt die Belegschaft des Heimes in Widerspiegelung der ökonomischen Situation des deutschen Judentums ein grundlegend anderes Bild als andere Fürsorgeerziehunas-Ajnstalten. , Schwer kriminelle Fälle befanden sich nicht unter den Jungen, dagegen ausgesprochene Psychopathen und Schwachsinnige. Fast alle Jugendlichen leben nicht in geordneten Familienoerhältnissen. Wir finden unter ihnen uneheliche Kinder, Waisest, Halbwaisen, Sties- und Pflegekinder. Bon der Tatsache ausgehend, daß sich fast alle Jugendlichen — sei es aus seelischer Schwäche, sei es aus Umweltschäden heraus — der Realität des Lebens sich nicht gewachsen gezeigt haben, daß aus ihrem Konflikt mit dem Leben ihre Berwahrlosung entstand oder offenbar wurde, geht die heilpiidagogssche Therapie der Anstalt darauf aus, den Jugendlichen zunächst von der Belastung des normalen Lebens zu entlasten und ihn dann durch langsame Gewöhnung zur Arbeit aus eine normale Leistungsbasis zu bringen. Dabei hat sich herausgestellt, daß die zu Anfang des Bestehens der Anstast gewährte größtmöglichste Selbstverwaltung für den anormalen Jugendlichen eine zu große Belastung in Hinsicht auf Selbstdisziplinierung und Berantwortungsbewußtsein stellt, der er auf die Dauer nicht gewachsen ist. Daher hat das Selbstverwaltungsrecht «ine erhebliche Wnschränkung erfahren. Um eine intensive Entspannung des Jugendlichen zu gewährleisten, sind die Anforderungen der Hausordnung aufs äußerste herabgesetzt. Auch die große Meinungs¬ und Bewegungsfreiheit, die der Jugendliche besitzt, dient unter anderem dem Zwecke der Entspannung. Die Anstalt ist nicht abgeschlossen, der Jugendlich« kann an sich die Anstalt jederzeit verlassen. Gitter. Schlösser. Generalriegel, Klingelanlagen usw. existieren Nicht. Prügelstrafe, Arrest, Redeverbot gibt es erst recht nicht. Eine - Briefkontrolle findet weder über die eingehende, noch über die ausgehend« Post statt. Ei» Rauchverbot existiert nicht. Die Ernährung ist nahrhaft, reichlich und schmackhaft. Unter diesen Umständen findet der Jugendliche nicht wie in anderen Anstalten einen Reibungswiderstand bei seinen Affektausbrüchen, die Explosionen verpuffen wirkungslos und erlöschen allmählich. Heimentweichungen sind daher auch ziemlich selten. Ein Teil der Jugendlichen wird im Lehroerhältnis für einen Beruf ausgebildet. Für andere Jugendliche, vor allem für solche, die bereits einen Beruf erlernt haben, soll die Tätigkeit in der Landwirtschaft und Gärtnerei eine schöpferische Pause, eine Zeit der Entspannung und langsamen Arbeitsgewöhnung sein. Eine vierwöchige Tätigkeit in der Landwirtschaft oder Gärtnerei wird auch zu Beobachtungszwecken von allen Neueingängen aüsgeübi. Obwohl die Werkstätten als Produktivbetriebe arbeiten und den normalen Arbeitsbedingungen möglichst angepaht sind, ist bei fast allen Jungen das Arbeitstempo.— wenn auch verschieden — erheblich herabgemindert. Voraussetzung aller Arbeit des Jugendlichen ist, daß er an seiner Tätigkeit interessiert wird, daß die Arbeit seinen physischen und psychischen Kräften angepaßt und zweckmäßig gesteigert wird. Daher wird auch als Anreiz fiir,die Arbeit-«in in vier Stufen (nach Leistung) gegliederter Lohn ■ im Betrage bis zu 7,— Reichsmark wöchentlich gewährt. 30 Prozent davon erhält der Jugeiidliche bar am^Wgchenende ausaezahlt, 50 Prozent werden ihm auf Sparkonto gukgeschrieben, von diesem Kelde muß er seine Kleidung beschaffen, Ift-Prozent wenjen ihm zur Beschaffung kleinerer Gebrauchsaus das Gruppenkonto überschnellen, zur Vertiefung seiner kollektivistischen Gesinnung werden 10 Prozent dem allgemeinen Heimkonto zur Anschaffung von Sportgeräten usw. übergeben. Außerhalb der Arbeitszeit liegst die Berufsschule. Ein vorgeschriebenes Pensum liegt der Schule nichtzugrunde. Fachunterrichts Elementarwissen und der Versuch weltanschaulicher Auseinandersetzung sollen in ihr geboten werden. Die Anforderungen in der Schule find gegenüber normalen Anforderungen erheblich herabgesetzt. Von starker Bedeutung für die kollektivistische pädagogische Behandlung des Jugendlichen ist . seine Freizeit. Im Vordergrund steht im Sommer der Sportbetrieb, aber auch die Veranstaltung von Gruppenabenden unter Benutzung von Radio,-Grammophon usw. Wanderungen, Lager sind weniger beliebt, vielleicht, weil die''hiermit verbundenen größeren Anstrengungen hemmend wirken. ■ Im Sportbetrieb werden nur striche Sportsarten ausgeübt, die dem Geltungsbedürfnis des Jugendlichen am meisten entsprechen und seine individuelle Leistung heroortreten lassen. E>n Persuch dagegen-, kollektivistische Gymnastikkurse durchzuführen, ist gescheitert. . Immerhin bedeutet die Gewinnung eines Jugendlichen für einen regelmäßigen sportlichen Uebungsbetrieb den Anfang einer gewissest Disziplinierung und Einordnung. Das starke Geltungsbedürfnis vieler Jugendlicher wird auch in den Gruppenabenden ausgenutzt, die bei einigen vorhandene starke Musikalität läßt sie als Solisten gut verwerten und ist Ansporn für weitere Uebung im Sinne einer stärkeren geistigen Festigung. Jeden zweiten Sonntag kann jeder Jugendliche Ausgang bis ll Uhr abends erhalten. Vierwöchig kann jeder Junge — soweit nicht besondere Gründe dagegen vorliegen — Urlaub nach Berlin auf «inen Tag bekommen. Heimurlaub wird entsprechend der Führung und Aufenthaltsdauer gewährt. Das Heim selbst veranstaltet jedes Jahr eine vier- .zehntägige große Fahrt der einzelnen Gruppen nach dem Harz,> der sächsischen Schweiz, Ostsee usw. 1 In religiöser Hinsicht fehlt jeder äußere und innere Zwanglzur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen bis auf die obligatorische Teilnahme an den Sabb»8ßiern. Trotzdem viele Jugendliche aus einer.. religiösen Umgebung jnmrmen, ist bei ihnen ein religiöses Empfinden , Treibhaus kaum vorhanden. Die Wirtschaftsführung ist selbstverständlich rituell. Die (wenn überhaupt vorhandene) Mische Einstellung des Jugendlichen ist daher im wesentlichen in der sozialen und nationalen Situation des Judentums begründet. Don hier aus muß der Erzieherin seiner Arbeit oorgehen. Eine uniforme Kleidung gibt es nicht. Jeher Junge kaust sich aus seinen Ersparnisien, was ihm gefällt. Dasselbe gllt für die Wäsche. Unter Auswertung aller Beobachtungen aus Arbeit, Schule und Freizeit liegt die entscheidende Tätigkeit des Erziehers in der indivi-