Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 8 (1931)
- Issue
- 5 (5.1931)
- Date
- 1931-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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66 Vreslauer Jüdisches Gemeindeblatt Nr. 5 Aufsichtsbehörde erfolgt. Die Negierung könnte auf! Antrag der Gemeindckörpcrschaftcn oder aus eigene? ■ Entschließung einen anderen Prozentsatz verlangen, j insbesondere einen höheren, weil bei einer geregelten Finanz-; Wirtschaft die laufenden Ausgaben eines Etatsjahres durch i Einnahincn gedeckt werden müßten. Ganz energisch müsse j er gegen den Vorwurf protestieren, daß der Etat wieder zu i spät vorgclcgt worden sei. Bisher sei er regelmäßig rccht^- | zeitig vorgelcgt worden, bei Ausnahincn könnten für jedes i . Jahr die Gründe nachgcwiescn werden, die nicht bei det , Verwaltung liegen. Auch in diesem Jahre habe die Ve» waltung den Entwurf bereits zu Weihnachten fertiggcstellt! in der Annahme, daß Anfang Januar nicht nur der Vorstand, sondern mich die Ausschüsse gewühlt werden würden. Die neuen Ausschüsse, die den Etat beraten sollen, werden aber sogar erst heut gewühlt. Durch die Verzögerung der Vorberatung hätten dann die an sich schwer belastetet Beamte« Tag und Nacht arbeiten müssen, um den Wünschen auf rechtzeitige Vorlegung gerecht zu werden. — Gch.-Rat >G o l d - s c l d bedauert ebenfalls die verspätete Vorlegung. Sie beruhe hauptsächlich auf der neuen Satzung, die alljährlichen anstatt des früheren' zweijährigen Etats verschreibt. Kaum sei der eine Etat angenommen, müsse der nächste Etat voö- bereitet werden, ohne daß man Unterlagen für die Ausgaben des letzten Jahres habe. R.-A. Iacobsohn schließt sich den Atlsführungcn über die verspätete Vorlegung an. Alles was man heute wisse, habe man schoir iin Januar gewußt. - In der Sache selbst erachtet er einen Stcuereinnahincrückgang von 16 Prozent für zu niedrig, man müsse ihn auf 25 Prozent anilchmcn, wodurch der Fehlbetrag noch größer werde. Die iGeineindevertretcr hätte« es sich selbst vorzuwexfcn, daß sic nicht rascher gearbeitet hätten; denn die Zusammensetzung der Gemeindevertretung stehe seit 6O.i l. I960 fest. In der 'Sitzung der Etatskommission sei von allen Parteien übercin- 'skimmcnd rigoros gestrichen worden, auch beim Wohlsahrtsctat, aber hier werde man nicht in dieser Weise streichen dürfen. Die Ilussebüssc und die Etatskommission beraten den Etat kur; vor Beschlußfassung meist in einer Sitzung. Dabei käme irichts heraus, vielmehr müßten Sparmaßnahmen ständig von langer Hand vorbereitet werden, am besten durch eine Sparkoinmission. Als solche wäre vielleicht die Finanzkommission geeignet. Einzelne Einrichtungen der Gemeinde kosteten viel zu viel Geld. Bei der Rel.-Ilnterr.-Anstalt I komme aus jeden Schüler ein Betrag, für den man diesem Schüler einen erstklassigen Privatlehrer halten könnte. Die Pflichtftundcnzahl der Rcligionslehrer sei viel zu gering,, bei angemessener Erhöhung würden nicht fest angestellte Kräfte erspart werden können. In ähnlicher Weise müßten Ersparnisse beim Schlachtwesen, der Badeanstalt,und anderen Einrichtungen erwogen werden. — I.-R. Peiser setzt auseinander, warum die Ausschüsse nicht schon im Januar gewählt werden konnten, und sich deshalb die Etatsberatung - verzögert habe. — Dr. Schlesinger stimmt den Vor-’ redncrn in der Kritik des Etats zu, kommt aber zu einem anderen Ergebnis. Bei der Unsicherheit der finanziellen Lage müsse inan den Prozentsatz erhöhen. Eine Erhöhung um ,1 bis 2 Prozent spiele für den einzelnen keine großc'Rollc,! dagegen für die Finanzlage der Gemeinde. Man könne laufende Ausgaben -nicht aus Darlehen decken. Die Gcmeindcvertreter müßten den Mut haben, ihren Wählern zu sagen, wir kämen mit 14 Prozent nicht aus. — Dr. Dienstfertig begrüßt die sachlichen Ausführungen von Dr. Schlesinger. Der Vorstand sei sich aber über die psychologischen Wirkungen einer Steuercrhöhung in der jetzigen Zeit einig gcwesc^i. Eine Erhöhung auf 16 Prozent hätte.einen rechnerisch»« Mehrbetrag von etwa 100 000 Mk. ergeben, damit wären wir über die größten Schwierigkeiten hinwcggckommen, aber die Stcucrerhöhung würde Anlaß zu Austritten geben, die an sich schon erschreckend, groß seien. Deshalb habe man keinesfalls über 14 Prozent hinausgehen wollen angesichts von 11 Prozent bei den Evangelischen und 12% Prozent bei den Katholischen. Eine Herabsetzung käme aber überhaupt nicht in Frage. R.-A. Dr.'W o l f f sieht in der verspäteten Wahl der Ausschußmitgliedcr keinen Grund der verspäteten Vorlage des Etats, da die neu vorgeschlagcncn Mitglieder mft beratender Stimme zugezogen werden sollten. Die Schätzung eines Rückganges von 15 Prozent sei zwar sehr niedrig, maß sollte aber die koinmcnden Dinge optimistisch beurteile«. Für eine Kopfsteuer könne er sich nicht erwärmen, die bekanntlich die. ungerechteste Steuer sei, dagegen sei die Einführung eines Zuschlages zur Vermögenssteuer sehr ju erwägen; denn man müsse die Steuern auf die kräftigsten Schultern legen. lieber den Ertrag könne er keine Angaben machen, da er diese Vorschläge cp tempore mache. Verwaltungsdirektor Dr. Rechnitz hält den angenommenen Stcuerrückgang von nur 16 Prozent auch für optimistisch. Dasselbe sei bei dein im Vorjahre angciioinmcncii Rückgairg von nur 12% Prozent der Fall gewesen und dennoch hätten die Steuern den angesctzten Betrag erbracht bis auf etwa 60 000 Mk. Er hoffe, daß die Wirtschaftslage sich bald hebqn und dadurch ein größerer Teil der Rückstände iroch eingchen werde. Die Kopfsteuer habe Herr N.-A. Dr. Wolfs bereits als die ungerechteste Steuer richtig charakterisiert, dazu käinc, daß nach dem Beschluß des Evgl. Oberkirchenrates die Negierung eine Staffclimg mit bis zum Höchstbetragc von 10 Mk. zulassen dürfte, was die Steuer für Großstädte unlohnend mache. Der Zuschlag zur Derniögensstcucr werde von den Ncligionsgesellnhaften dalicriid im Auge behalten. Er selbst habe im Aufträge aller Neligionsgcsellschaftcn bereits vor einein Jahre sehr cingchciid mit dem Landesfinanzaislt verhandelt, das trotz aller technischen Schwierigkeiten der Einführuiig wohlwollend gegcnübersteht. Da aber nach gesetzlicher Vorschrift der Ziischlag zi»r Vermögenssteuer auf die von der Einkominenstcucr berechnete Kirchensteuer aüzurechnen ist, sei daiiials für alle Kirchengcmeiiidcn der Gesanitertrag auf nur 80 000 Mk. geschätzt worden, was d^e Einführung bei den großen Erhebiuigskosteil uiilohnend mache; dazu kam, daß als Hinterlage imr das Veriilögen vom 1. f5»inuar 1928 zur Verfügung stand. Im Herbst d. Is. dagegen soll die neue Vermögensfestsctzung zuni Staiidc am 1. Januar 1951 stattfindcn, wobei gleichzeitig die Arbeiten für den Zuschlag zur Vermögenssteuer erledigt werden köniicii. Di^s und der Ilmstand, daß eine Rewe vcriiiögciider Gemeindcmitglicder als «SinFommcnftoucrjablcr fortgcfallcn seien, tjb gcbc vielleicht jetzt eine airdere Schätzung des Ertrages, jf- Gcn.-Konsul S in o s ch e w c r , al^ Vorsitzeiidcr der Etafskommission, berichtet, daß nach den vorgeschlagencn Kürzungen der Fehlbetrag auf 145 000 Mk. gcsciikt werde. Die Etmskommission könne nicht über jeden Posten beraten, sondern müsse Ersparnisse im großen erwägen. Der größte Teil der Aufgaben, z. B. die Gehälter, seien aber zwangsläufig. — Her? 'Gins wiederholt in seinem Schlußwort die Bitte, rechtzeitig der Gemeindevertretung die Vorschläge zur Deckung des Fehlbetrages zu unterbreiten. Ailch bei 145 000 Äk. Fehlbetrag würde der Eingriff in die Substaiiz noch erheblich sein. Ei» Verkauf der Grundstücke, wie N.-A. Jacobsohn empfehle, sei bei der jetzigen Marktlage imgünstig und eine Aufnahme von Darlehen oder Hypotheken trotz der Zinsen vermutlich wirtschaftlicher. Die Abstimmung ergab die einstimmige Annahme des Vorstairdsantrages, 14 Prozent Steuern zu erheben, sowie die Annahme des Antrages Iacobsohn, eine Sparkommission einzusetzen. - N.-A. Tarnowski berichtet hierauf über die Vorlage des Vorstandes, den zur Regulierung der Lohcstrahe erforderlichen Gelündestrcifeii von 80 Quadratmeter zum Preise von 5 Mk. je Quadratmeter an die Stadt Breslau aufzulasseii. Die Schwierigkeit lag nicht in der Abtretung des Straßenlandcs, zu der die Gemeinde verpflichtet sei, und an der Entschädigung, sondern vielmehr in' der Neinigungspflicht an der ganzen Friedhofsfront Lohcstraßc. Hierüber haben sehr langwierige Verhandlungen zwischen Vorstand und Magistrat stattgefundcn, die aber angesichtsder statutarischen Bestimmungen keinen Erfolg gehabt hätten. Der Magistrat habe