Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Journal
- Breslauer jüdisches Gemeindeblatt
- Volume
- 8 (1931)
- Issue
- 4 (4.1931)
- Date
- 1931-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3970005-7569524-7569683--1452-3971360- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
] 50 Breslauer Jüdisches G e m e i n d e b l a l t Nr. 4 erst in der nächsten Vorstandssitzung beraten; der alte Vertrag laufe noch bis 1. August 1931. — R.-A. Nothmann als Berichterstatter für die «Wi Vorstand vorgelegte neue Satzung der Oestreicher-Stiftung setzt zunächst den Zweck der Aenderung auseinander und erläutert an der Hand der Bauzeichnung das 1 künftige Bauvorhaben der Stiftung, desgleichen die Finanzierungspläne. Die Miete werde sich nach Angabe von Herrn Reg.-Baumstr. Ehrlich auf 11,70 Mark je Quadratmet.'r jährlich stellen, so daß .eine Zweizimmerwohnung etwa 1 320 Mark jährlich kosten würde. Es werde dort einmal eine geschlossene Siedlung jüdischer Familien entstehen; eine voraussehende Gemeindeverwaltung müsse daher Vorsorge für den Gottesdienstbesuch treffen. Da die nächste Synagoge über eine halbe Stunde entfernt sei, beantrage er eine Entschließung, im Bebauungsplan die Errichtung eines Bet- und Unterrichtsraumes auf der Freifläche vorzusehen. In der Satzung wünsche er eine Aenderung bei der Zusammensetzung des Deiwaltungsausschusfes, in den mindestens drei Gemeindevertretcr und zwei Mitglieder hineinkommen sollen. Auf die Bedenken vvn Geh. Rat Goldfeld nimmt Referent den Vorschlag o^n R.-A. Jacobsohn auf. den Derwaltungsausschuß gemäß 33 der Gemeindesatzung zu bilden. S.-R. Dr. Horn bemängelt, daß die Wohnungen zu klein u^id zu primitiv seien; bei einem Nachlassen der Wohnungsnot würden solche Wohnungen nicht mehr gesucht sein. Verwaltungsdirektor Dr. Rechnitz erwidert, der Bauplans sei näch den Vorschriften für die Hauszinssteuermittel aufgestellt, ohne diese^sei an eine Bebauung nicht zu denken. Leider wisse die Stadt heute noch nicht, wieviel Mittel ihr selbst zur Verfügung stehen werden, und könne daher auch noch keine Hypothek bewilligen. Bis dahin sei an den Beginn des Baues nicht zu denken. Die Satzung wird darauf mit der uor- Jschlagenen Aenderung des § 2 angenommen, üesgl. die vom rferenten beantragte Entschließung. Hierauf begründet R.-A. F o e r d e r die von der Mittelnei eingebrachke Interpellation^ wegen Ablehnung eines Gesuches, einen Barmizwah-Knaben in der Neuen Synagoge die Haftarah hebräisch vortragen zu lassen. Das betreffende (siemeindemitglied, jahrelanger Besucher der Neuen Synagoge, chabe' daraufhin die Konfirmation feines Sohnes in der Alten Synagoge abgehalten. Es handele sich für ihn nicht um diesen Äiaben, sondern um die zukünftige Handhabung. Er wünsche d^n Grund der Ablehnung zu wissen. Auffällig sei, daß die erste Antwort vom Vorstand unterschrieben sei, wobei dieser irsiiteilt, er habe die Sache nochmals an den Kultusausschuß II verwiesen, dagegen die endgültige Ablehnung vom Kultusasisschuß II. Der Vorstand scheine doch anderer Ansicht gewesen zu sein, sonst hätte er die Sache nicht noch einmal zurückoerwiesen. S.-R. Dr. Bach erwidert namens des Vorstandes, daß die Interpellanten anscheinend mit den Rechten der Kultusausfchüsie nicht vertraut seien. Die Kultusausschüfse seien in? allen fragen des Kultus selbständig; der Vorstand habe nur [ dann eine Miientscheidung. wenn es sich um finanzielle Anforderungen handelte. Die Gemeindevertretung habe kein Recht des Eingreifens. Er glaube, die Konservativen würden es sich sehr verbitten, wenn die Repräsentanten über einen Beschluß des Kultusausichusies I Rechenschaft fordern würden.' Der Kultusausschuß II habe das Verlangen des Gemeindemitgliedes abgelehnt, weil es eine Abweichung von der bisherigen Tradition darstelle. R.-A. F o e r d e r ist von der Antwort nichl befriedigt. Auch die Kultusausschüsse seien nicht unfehlbar, und die Gemeindevertretung könne mindestens Auskunft über die gründe für die Beschlüsse eines Kultusausschusses verlangen Tr beantrage daher folgende Entschließung: „Die Gemeindevertretung erwartet, daß in künftigen Fällen einem Barmizwah, der den Wunsch äußert und die Fähigkeit nachweist, die Haftarah hebräisch vorzutragen, dies i auch in der Neuen Synagoge gestattet wito." Der Vorsitzende hält die Entschließung satzungsgemäß für unzulässig. Der Antragsteller stellt Aenderung dahin anheim.^ daß sie dem Kultusausschuß II zur Berücksichtigung überwiesem werde. Wir Liberalen (die Versammlung werde sich daran gewöhnen müssen, auch uns als Liberale zu betrachten) kämpfen . im allgemeinen gegen die Tradition. Diese sei auch nichl 80 Jahre alt, wie es in der Ablehnung heiße, da die Nem Synagoge erst 60 Jahre steht; es sei auch ein Präzedcnzstiil! vorhanden, wo ein Knabe den Thcraabschnitt hebräisch vorgetragen habe. Der hebräische Vortrag der Haftarah vertiefe das religiöse Gefühl bei der Jugend, und dies gehöre zum Proi gramm des Liberalismus. — Der Vorsitzende läßt eine Abstimmung über den Antrag jedoch nicht zu. Die Anfrage der Jüdischen Volkspartei an den Vorstand wegen Ueberlasiung von Räumen der Gemeinde an die Jüdische j Volksschule begründet Frau Dr. R a b i n. Sie hebt hervor, daß es sich nur um drei Klassenzimmer für die beiden untersien Klassen handelt. Diese Kleinsten der Kleinen könnte man nicht bis zu dem entfernt liegenden Rehdigerheim schicken. Die jetzigen Räume in der städtischen Volksschule Minoritenhof könnten nicht beibehalten werden, weil die Kinder dauernd antisemitisch angepöbelt würden, und der Schulverein auch die er- ' hebliche Miete von 1800 Mark jährlich nicht tragen könne. 'In den Religionsunterrichts-Anstalten der Gemeinde ständ.n : ohnehin die Klassenzimmer vormittags leer. Als Gegen-! leiftung habe der Schulverein der Gemeinde kostenlos seine , Räume für die Zweiganstalt der Religionsunterrichts-Anstalt I angeboten. wodurch die Gemeinde 500 Mark jährliche Miete ersparen würde. Die große Anzahl von Lernanfängern, meistens aus dem armen Westen, mache Räume im Inneren der Stadt unbedingt notwendig. Dennoch habe der Schulverein klar ausgedrückt, daß es sich nur um ein Provisorium bandele.; (Zuruf: „Zunächst auf ein Jahr!"). Die Kinder seien ständig , unter guter Aufsicht. Die Freunde der Jüdischen Schule wünschten zu wissen, warum eigentlich der Vorstand den Antrag! abgelehnt habe. Geh. Rat Goldfeld erklärt, hierfür seien ausschließlich sachliche Gründe maßgebend gewesen. A >s den angegebenen Gründen, wie sie heut Frau Dr. Rabin ebenfalls oorgetragen habe, gehe hervor, daß es sich nicht um eine vorübergehende Ueberlasiung handeln könne. Dennoch habe der Vorstand dem Schulverein Gelegenheit gegeben, bestimmte An- . gaben hinsichtlich der Dauer der Ueberlasiung zu machen. Der Schulverein habe aber ausweichend geantwortet. Redner verliest diese Antwort. Wir haben mit der Ueberlasiung von Räumen im Jahre 1924 recht schlechte Erfahrungen gemacht, auch mit der gegebenen Zusicherung der Räumung. Der Lärm sei damals so groß gewesen, daß ein Arbeiten im Büro Wall straße fast unmöAich gewesen sei. Das Wohlfahrtsamt habe überdies noch mit Recht angeführt, daß die Berührung der Schulkinder mit gewissen Petenten des Wohlfahrtsamtes unzuträglich und gefährlich sei. Die Religionsunterrichts-Aitstali ll käme nicht in Frage, weil dort Wohnungen vorhanden seien, und die Störung durch die akustische Anlage ves Hanfes ungeheuerlich wäre. R.-A. Dr. Wolfs bedauert, daß diese Gründe nicht in der Antwort angegeben worden seien. Er könne sie nicht für durchgreifend erachten. Es käme jedoch auf die Länge der Zeit an. Wenn in der Antwort des Schulvereins von einem Jahre die Rede sei, so hätte man sagen können, das sei zu lange. Es gehe heute nicht um die Notwendigkeit der Jüdischen Schule: denn Tatsache sei, daß sie von 450 Schülern besucht werde. Diese bitte um Hilfe, die die Gemeinde nichts! koste, sondern ihr selbst noch Kosten erspare: da hätte man rn freundlichere Einstellung erwarten können. Dr. Schlesinger bemängelt die Form der Ablehnung. Er könne keine triftigen I Gründe für die Versagung der Räume Anger 8 finden. Er beantragt,, evtl, drei Räume im Jugendheim zu überlassen. S.-R. 2Pr. Bach vom Vorstand erwidert, Gemeinderabbiner Dr. Vogelstein, Anger 8, beklage fortgesetzt, daß er wegen des Lärms der Religionsunterrichts-Anstalt II nachmittags nichts arbeiten könne. Werden die Räume vormittags der Jüdischen Schule Legeben, so würde er überhaupt nicht mehr arbeiten können. Auch sprächen hygienische Gründe gegen diese Räume. Herr S i<l b e r m a n n tritt für die Ueberlasiung der Räume am Anger 8 ein. R.-A. N o t h m a n n wendet sich gegen die Ansicht von Herrn Geh. Rat Goldfeld, daß Gründe für die Ablehnung nicht angegeben zu werden brauchen. Er betont die